Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet (§ 4 WertVO)

Rz. 206 [Autor/Stand] Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 WertVO ermäßigt sich für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet die sich nach § 2 und § 3 WertVO ergebende Wertzahl um 10. Die Bestimmung des § 4 WertVO über die Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke (vgl. § 75 BewG Rz. 35 ff.) im Zonenrandgebiet beruht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Teilwert kein anteiliger Ertragswert

Rz. 113 [Autor/Stand] Eine strenge Wortlautinterpretation des § 10 Satz 2 BewG (sowie des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) könnte darauf hindeuten, dass der Teilwert in folgenden – fiktiven – Schritten zu ermitteln sei:[2] Rz. 114 (1) In einem ersten Schritt wäre der Gesamtwert des Unternehmens zu bestimmen. Dieser bemisst sich nach dem geschätzten Kaufpreis, den ein gedachter E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung der Wertzahl bei stillliegenden Fabriken (§ 3 WertVO)

Rz. 191 [Autor/Stand] Die Bestimmung des § 3 WertVO enthält Sonderregelungen für die Ermittlung der Wertzahl bei stillliegenden bzw. stillgelegte Fabriken. Der Umstand, dass eine Fabrik nicht nur vorübergehend stillliegt, wirkt sich im Allgemeinen wertmindernd auf den gemeinen Wert des Grundstücks aus. Deshalb wird nach § 3 WertVO die jeweilige nach § 2 Abs. 1 und § 4 WertVO...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des anzusetzenden Bestandes an umlaufenden Betriebsmitteln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der im Rahmen des landwirtschaftlichen Vermögens zu berücksichtigende Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln wird über eine Vergleichsberechnung ermittelt. Hierzu ist es erforderlich, den Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln der letzten fünf Jahre zu ermitteln. Rz. 17 [Autor/Stand] Der Durchschnittswert ergibt sich dann durch eine einfache Division der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäudewertanteil

Rz. 177 [Autor/Stand] Ein Gebäudewertanteil ist beim belasteten Grundstück nur dann zu berücksichtigen, wenn a) der bei Ablauf des Nutzungsrechts verbleibende Gebäudewert nicht oder nur teilweise zu entschädigen ist und b) die Restnutzungsdauer der Gebäude die Restlaufzeit des Nutzungsrechts übersteigt[2]. Rz. 178 [Autor/Stand] Zur vorstehenden Regelung ist kritisch anzumerken,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Höhe des Abschlags

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen wirtschaftlicher Überalterung ist auf der Grundlage der gegenüber der technischen Lebensdauer kürzeren wirtschaftlichen Lebensdauer zu ermitteln. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer im Feststellungszeitpunkt ist zu schätzen.[2] Die Höhe des Abschlags bemisst sich nach der Verkürzung der Lebensdauer infolge der wirtschaftlichen Übera...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches zum Bodenwertanteil

Rz. 69 [Autor/Stand] Eine weitere Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG die über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrages des Bodenwertes des fiktiv unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Lage des Grundstücks (Abs. 2 Alt. 1)

1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nachteile voraus.[2] Rz. 32 [Autor/Stand] E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Werterhöhende Umstände (Abs. 3)

I. Ausnutzung des Grundstücks für Reklamezwecke Rz. 271 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 3 BewG ist die Ausnutzung eines Grundstücks für Reklamezwecke nur dann ein werterhöhender Umstand, wenn diese Nutzung nachhaltig und gegen Entgelt erfolgt. Das Erfordernis des Entgelts schließt die Anwendung der Vorschrift bei Nutzung des Grundstücks zu eigenen Reklamezwecken des Grundstückse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Einordnung in die Erlasstatbestände Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 GrStG ist die dritte Erlassvorschrift des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Sie erfasst Grundstücke, die entgeltlich überlassen, eigengewerblich genutzt oder teilweise eigengewerblich genutzt werden. Die Norm hat als Spe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 165 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert. Darüber hinaus ergibt sich aus Abs. 2 der mindestens anzusetzende Wert für den Wirtschaftswert. Abs. 3 beinhaltet eine Öffnungskla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Form und Frist für den Erlass der Grundsteuer (Abs. 2)

I. Form Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rohertragsminderung bei entgeltlich überlassenen bebauten Grundstücken

I. Bebaute Grundstücke Rz. 24 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich auf Rohrertragsminderungen bei bebauten Grundstücken. Ausgeschlossen sind unbebaute Grundstücke, sodass der bewertungsrechtlichen Abgrenzung nach §§ 246, 248 BewG entscheidende Bedeutung zukommt. Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche Artfeststellung.[2] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Entstehung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 167 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung der Betriebswohnung und des Wohnteils unter Bezugnahme auf die Bewertung von Wohngrundstücken. Darüber hinaus ergibt sich aus § 167 Abs. 2 BewG der dabei zu berücksichtigende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 2)

I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücksart und Grundstücksgruppe (§ 2 WertVO)

1. Inhaltliche Differenzierung der Wertzahlen Rz. 51 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 der WertVO enthaltene Übersicht über die Wertzahlen sieht zunächst eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Innerhalb der Gruppe Geschäftsgrundstücke wird weiter zwischen den einzelnen aufgeführten Grundstücksgruppen unterschieden. Soweit Warenhäuser, Geld- und Kreditinstitute, übrige ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rechtslage ab 1.1.2009

1. Vorgeschichte Rz. 48 [Autor/Stand] Angesichts der oben (Rz. 38 ff.) dargelegten Kritik an der vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage, insbesondere an der Anknüpfung der Bewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte, konnte es nicht verwundern, dass der BFH in seinem Beschluss v. 22.5.2002 – II R 61/99 [2] diesen Rechtszustand für verfassungswidrig (glei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des Teilwerts

I. Merkmale und Prämissen des Teilwertbegriffs 1. Allgemeines Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 10 Sätze 2 und 3 BewG ebenso wie im inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthaltene Teilwertdefinition geht von folgenden Prämissen aus:[2] (1) von der Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes); vgl. Rz. 128; (2) von der Annahme, dass der Erwerber das Unternehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bedeutung des Teilwerts für die Bewertung des Betriebsvermögens

I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Teilwertvermutungen – Teilwertober- und -untergrenzen

1. Allgemeines Rz. 146 [Autor/Stand] Um den Schwierigkeiten der Teilwertermittlung Herr zu werden, die mit der Quantifizierung des funktionsbezogenen Werts eines Wirtschaftsguts für den Betrieb verbunden sind, und um der Praxis handhabbare und praktikable Orientierungshilfen zur Bewältigung des (ertragsteuerrechtlichen) Massenphänomens der Teilwertermittlung an die Hand zu ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anteile an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Abs. 3–6)

I. Allgemeines (Abs. 3) Rz. 48 [Autor/Stand] Wird der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen einer Gemeinschaft oder in Form einer Personengesellschaft geführt, so ist im Falle des Übergangs einzelner Anteile der Grundbesitzwert auf den einzelnen Anteil aufzuteilen. § 168 Abs. 3 BewG verweist bezüglich des Aufteilungsmaßstabes auf die Vorschriften des § 168 Abs. 4 b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Differenz zwischen Bodenwertverzinsung und Nutzungsentgelt

1. Grundsätzliches zum Bodenwertanteil Rz. 69 [Autor/Stand] Eine weitere Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG die über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrages des Bodenwertes des fiktiv unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich verein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vieheinheiten und Nutzfläche (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 12 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG grenzt die Tierbestände, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht überschritten werden dürfen, nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist dabei ein steuertechnischer Begriff, der einerseits den Futterbedarf der Tiere und andererseits von der Ertragsfähigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertmindernde Umstände (Abs. 2)

I. Lage des Grundstücks (Abs. 2 Alt. 1) 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Fallgruppen (Abs. 2)

1. Keine erschöpfende Aufzählung Rz. 136 [Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt. 2. Übermäßige Raumhöhe a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erlassentscheidung und Erlasszeitraum (Abs. 1)

I. Entscheidung über den Erlass Rz. 19 [Autor/Stand] Über den Erlass, der Teil des Erhebungsverfahren ist, entscheidet grds. die hebeberechtigte Gemeinde.[2] In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für die Stadtgemeinde Bremen ist das Finanzamt als Landesfinanzbehörde für den Erlass zuständig.[3] Über den Antrag auf Erlass kann die Behörde erst nach Ablauf des Kalenderja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 7 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 15 ff. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalender...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Verfahren für den Erlass nach § 32 GrStG (Abs. 3)

I. Erstantrag Rz. 39 [Autor/Stand] § 35 Abs. 3 GrStG sieht Besonderheiten beim Grundsteuererlass nach § 32 GrStG vor. Die Norm regelt den Erlass der Grundsteuer bei Kulturgut und Grünanlagen. Für drei Tatbestandsgruppen besteht bei Vorliegen differenzierter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Voll- oder Teilerlass der Grundsteuer. Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu vertretende Rohertragsminderung

1. Grundlagen Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erläuterungen zur WertVO über die Festsetzung der Wertzahlen

I. Anwendbarkeit (§ 1 WertVO) Rz. 41 [Autor/Stand] Die WertVO einschließlich der in der WertVO festgesetzten Wertzahlen sind gem. § 1 WertVO nur anwendbar bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte im Wege des Sachwertverfahrens auf den 1.1.1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen (§ 22, § 23 BewG) innerhalb dieses Hauptfeststellungszeitraumes. Aufgrund dieser ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftliche Überalterung (Abs. 2 Alt. 3)

Schrifttum: Hallerbach, Die Wertminderung wegen Alters bei der Bewertung von bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren, DStZ/A 1981, 233. 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Prüfschema zu § 34 Abs. 1 GrStG

Rz. 52 Abb. 2: Prüfschema zu § 34 Abs. 1 GrStG Quelle: eigene Darstellungmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Teilwerts

I. Allgemeines – Teilwertidee und Teilwertkonzeption Rz. 107 [Autor/Stand] Teilwert ist nach § 10 BewG ebenso wie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Rz. 108 [Autor/Stand] Wie schon ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Widerlegung von Teilwertvermutungen

1. Allgemeines Rz. 193 [Autor/Stand] Wie schon angedeutet (vgl. Rz. 146), können die von der Rechtsprechung aufgestellten Teilwertvermutungen von demjenigen, der sich auf einen von dem vermuteten Wert abweichenden Teilwert beruft (Steuerpflichtiger oder Finanzamt), widerlegt werden.[2] Dazu bedarf es nicht nur einer substantiierten Darlegung der die Teilwertvermutung entkräft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

I. Inhalt und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 170 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, grenzt bei landwirtschaftlichen Betrieben den normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln zum Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln ab. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar. Rz. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Merkmale und Prämissen des Teilwertbegriffs

1. Allgemeines Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 10 Sätze 2 und 3 BewG ebenso wie im inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthaltene Teilwertdefinition geht von folgenden Prämissen aus:[2] (1) von der Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes); vgl. Rz. 128; (2) von der Annahme, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt; vgl. Rz. 133 f.; (3) von dem Teile...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler im bis zum 31.12.2008 geltenden §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bewertung des belasteten Grundstücks

I. Überblick Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 5 bis 7 BewG geregelt. Demnach wird zur Ermittlung des Grundbesitzwerts des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks gem. § 195 Abs. 5 Satz 1 BewG die Summe aus 1. dem nach § 195 Abs. 6 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezins...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zusammensetzung des Grundbesitzwertes (Abs. 1)

I. Drei Faktoren der Zusammensetzung Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 168 Abs. 1 BewG setzt sich der Grundbesitzwert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft aus drei Faktoren zusammen. Dabei handelt es sich um den Wert des Wirtschaftsteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG), den Wert der Betriebswohnungen (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 BewG) und den Wert des Wohnteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 3 BewG)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG

Rz. 65 Abb. 3: Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG Quelle: Eigene Darstellungmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung Gebäude auf fremdem Grund und Boden

I. Überblick Rz. 46 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur früheren Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, bei der noch nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen wurde, hat der Gesetzgeber bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Grundbesitzbewertung einen neuen Weg eingeschlagen. Denn die Regelung wurde an die §§ 48 ff. der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

I. Inhalt und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 169 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Viehhaltung von einer gewerblichen Viehhaltung. Sie entspricht inhaltlich § 51 BewG und wurde auch durch nachfolgende Gesetze nicht verändert. Rz. 2 [Autor/Stand] Dabei wird ...mehr