Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 4 KStG wird das im Einbringungszeitpunkt in der St-Bil auszuweisende EK (der Pers-Ges) auf dem stlichen Einlagekonto der optierenden Gesellschaft erfasst. Wegen der grds Verpflichtung zur Führung eines stlichen Einlagekontos s Tz 56ff. Wegen der erforderlichen Abgabe einer Feststellungserklärung zum Einbringungszeitpunkt s ...mehr

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zfs 09/2024, Gesundheitsbew... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen eines von der Bekl. vertriebenen Produkt zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Darin ist die Überschussbeteiligung verknüpft mit einer Teilnahme an einem und einer Bewertung des gesundheitsbewussten Verhaltens versicherter Personen durch ein "Vitality Programm". In den maßgebenden Klauseln (§ 20 Abs. 4) heiß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 521.1 [Autor/Stand] Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös. Nach dem durch das ATADUmsG[2] neu eingefügten § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird ein Nahestehen begründet, wenn die Person ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

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zfs 09/2024, Gesundheitsbew... / 2 Aus den Gründen:

[14] 1. Zu Recht hat das BG angenommen, dass die Klausel in § 20 Abs. 4 UAbs. 8 ABsBu-D-V der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB nicht standhält. Die Klausel verstößt … – gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. [15] a) Nach dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verwender von AVB gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungsvorbehalt / 1 Definition

Wie schon der Begriff "Leistungsvorbehalt" sagt, handelt es sich um einen Vorbehalt, der sich allerdings, was aus der Wortfassung nicht hervorgeht, auf künftige Leistung bezieht. Das wesentliche Kriterium des Leistungsvorbehalts besteht im Unterschied zur Wertsicherungsklausel darin, dass die künftige Leistung sich nicht automatisch an einer Bezugsgröße orientiert, also nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln

Rn. 72 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln zeichnen sich i. d. R. durch die Bindung des Erfüllungsbetrags an die Entwicklung eines bestimmten Index aus. Bei Veränderung des Index erhöht (Regelfall) oder vermindert (Ausnahmefall) sich der Erfüllungsbetrag automatisch in Höhe des vertraglich fixierten Umfangs. Allerdings wird in der Praxis aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2020), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg....mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9.3 Einlagen

(Freiwillige) Einlagen können bei einem negativen Kapitalkonto nur insoweit zu einem Verlustausgleichsvolumen führen, als es sich um Verluste des Wirtschaftsjahres der Einlage handelt.[1] Eine derartige (freiwillige) Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buc...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.6 Mindestjahresarbeitsverdienst

Rz. 40 Nach § 85 Abs. 1 Satz 2 gilt der Mindestjahresarbeitsverdienst nicht. Nach der Gesetzesbegründung werden die Ortskräfte entsprechend den örtlichen Verhältnissen abgesichert. Die nach deutschen Verhältnissen ermittelte Bezugsgröße kann nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BT-Drs. 15/3439 S. 6).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 56 Die Antragsberechtigten sind im Gesetz abschließend genannt: die gesetzlichen Vertreter, der Aufsichtsrat, die Gesellschafter. Das Antragsrecht steht dem jeweiligen Organ insgesamt zu. Daher ist ein entsprechender Beschluss des Organs erforderlich.[1] Das Verfahren konnte bei der GmbH und der GmbH & Co. KG von jedem Gesellschafter eingeleitet werden. Bei Aktionären mus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besondere Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird der Erste Abschnitt des 13. Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Damit entfällt auch § 408 (Wegfall unterschiedlicher Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen). 1 Allgemeines Rz. 2 § 408 bildet die gesetzliche Gr...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.2 Bezugsgrößen/Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 3 § 408 enthält Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit zur Herstellung einheitlicher Lebens- und Einkommensverhältnisse. Rz. 4 § 408 regelt die wichtige Frage, welche der für das Beitrittsgebiet und für das übrige Bundesgebiet unterschiedlichen Bezugsgrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen maßgebend sind. Rz. 5 Die Vorschrift legt fest, da...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 408 bildet die gesetzliche Grundlage für unterschiedliche Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet.mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird der Erste Abschnitt des 13. Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Damit entfällt auch § 408 (Wegfall unterschiedlicher Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen).mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick über das Dreizehnte Kapitel Rz. 2a Im Dreizehnten Kapitel sind Sonderregelungen zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat sich zu Nutze gemacht, dass Besonderheiten unter einer Vielzahl von Perspektiven gesehen werden können. Dadurch sind in dieses Kapitel eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften eingeordnet worden, was in hohem Maße zu mangelnder Transparenz f...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.1 Überblick über das Dreizehnte Kapitel

Rz. 2a Im Dreizehnten Kapitel sind Sonderregelungen zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat sich zu Nutze gemacht, dass Besonderheiten unter einer Vielzahl von Perspektiven gesehen werden können. Dadurch sind in dieses Kapitel eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften eingeordnet worden, was in hohem Maße zu mangelnder Transparenz führt. Der Leser und Anwender des Gesetzes...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 2.2 Beitragsbemessung für Selbständige und Auslandsbeschäftigte (Abs. 2)

Rz. 7 Der Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung änderte sich 2011 für Pflegepersonen (§ 28a Abs. 1 Nr. 1) von der Bemessung her nicht. Eine Änderung des Beitrages hängt seither allein von der Änderung der Höhe der Bezugsgröße ab. Als beitragspflichtige Einnahme gilt auch ab 2011 ein Arbeitsentgelt i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 345b Satz1 Nr. 1). Diese wi...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 442 enthält Übergangsregelungen zum Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt, mit dem die freiwillige Weiterversicherung, das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a weiterentwickelt und entfristet wurde. Abs. 1 enthält ein Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte, die bereits vor der Neuregelung des Versicherung...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.2 Entschädigung

Rz. 10 Die Entschädigung für die Mitglieder und Stellvertreter stellt kein Entgelt für die Selbstverwaltungstätigkeit dar, sondern vermeidet pauschal wirtschaftliche Nachteile. Die Entschädigung verfolgt im Übrigen keinen spezifischen Zweck, kann aber typisierend als Ausgleich für entgangenen Verdienst angesehen werden. Ob ein solcher tatsächlich entsteht, ist unerheblich. V...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet, dass sich ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) bei beruflicher Weiterbildung und eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Arbeitslose ab dem 1.1.2019 aufgrund der Absenkung der Sozialversicherungspauschale nach § 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf 20 % auch bei diesen Leistungen errechnet, obwohl es sich um Leistungen der aktiven Arbeitsförd...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.4 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 94 Neben den angeführten Herstellungskosten kennt das Steuerrecht mit § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine Spezialvorschrift, die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls typisierend als Herstellungskosten eines Gebäudes qualifiziert, das entgeltlich erworben worden ist; die sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.6 Text der Zuzahlungsrichtlinie i. S. d. Abs. 4

Rz. 43 Nach § 32 Abs. 4 bestimmt der Träger der Rentenversicherung, unter welchen Voraussetzungen er von der Zuzahlung nach § 32 Abs. 1 absehen kann, wenn diese den Rehabilitanden unzumutbar belasten würde. Um eine Gleichbehandlung aller Rehabilitanden zu gewährleisten, hat der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.2 Teilweise Befreiung

Rz. 39 § 32 Abs. 4 SGB VI i. V. m. § 2 Abs. 2 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) regelt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherte während medizinischer und sonstiger Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 2 teilweise von der Zuzahlung befreit werden kann. Die Rentenversicherungsträger haben für diesen Anlass eine Zuzahlungstabelle entwickelt, a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.3 Prämienlohn

Rz. 199 Auch der Prämienlohn hat eine Vergütung zum Gegenstand, die in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zu einer Bezugsleistung bemessen wird. Der Bezug ist anders als beim Akkord jedoch nicht die Arbeitsmenge. In der Praxis kommt Prämienlohn beispielsweise in Form von Mengenprämien, Nutzungsprämien, Qualitätsprämien, Ausschussprämien, Ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1 Vollständige Zuzahlungsbefreiung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Zuzahlungsrichtlinie)

Rz. 33 Nach § 32 Abs. 3 sind Versicherte von der Zuzahlungspflicht befreit, wenn sie Übergangsgeld beziehen, das nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gemindert ist (vgl. Rz. 30 f.). Darüber hinaus befreit § 1 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie die sonstigen Bezieher von Übergangsgeld. Dazu zählen z. B. Übergangsgeldbezieher, die Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 21 Abs. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertgrenze für die Geringfügigkeit (Abs 3).

Rn 10 Die Geringfügigkeitsgrenze berechnet sich bei beiden in I und II geregelten Fallvarianten in Abhängigkeit von einer dynamischen Größe, nämlich der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 I SGB IV. Dabei handelt es sich um eine im Sozialversicherungsrecht verwendete Rechengröße, die von der Entwicklung des Durchschnittsentgelts der GRV abhängig ist und jährlich mit der Sozial...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung des Ehezeitanteils (Abs. 1).

Rn 2 Gem § 5 I haben die Versorgungsträger nicht nur die für die Berechnung des Ehezeitanteils erforderlichen Parameter mitzuteilen, sondern selbst den Ehezeitanteil zu berechnen. Seine Ermittlung richtet sich gem V nach den §§ 39–47. Die Versorgungsträger haben selbst zu entscheiden, welche der in diesen Vorschriften genannten Wertermittlungsmethoden anzuwenden ist. Die Ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verlangen des Versorgungsträgers (Abs 2 Nr 2).

Rn 8 Allein auf Verlangen des Quellversorgungsträgers ist die externe Teilung durchzuführen, wenn der Ausgleichswert der Versorgung einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreitet (II Nr 2). Die ausgleichsberechtigte Person hat in diesem Fall noch die freie Wahl der Zielversorgung (§ 15 I) in der vom Gericht gesetzten Frist, § 222 I FamFG. Die externe Teilung hat ›abfinden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorschlag des Ausgleichswerts (Abs 3).

Rn 13 Gem § 5 III haben die Versorgungsträger mit der Berechnung des Ehezeitanteils einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts zu unterbreiten. Der Ausgleichswert ist grds in der gleichen Bezugsgröße anzugeben wie der Ehezeitanteil (BGH FamRZ 14, 1983 Rz 16 f; 17, 1655 Rz 11). Werden die Angaben in verschiedenen Bezugsgrößen gemacht, ist für den VA die Bezugsgröß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Bedeutung der Vorschrift (Abs 1).

Rn 1 § 47 regelt die Einzelheiten zur Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts (KoKa), den der Versorgungsträger dem FamG gem § 5 III vorzuschlagen hat. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, in verschiedenen Bezugsgrößen ausgedrückte Versorgungsanrechte miteinander vergleichbar zu machen. Der Kapitalwert der Anrechte soll als gemeinsame Bezugsgröße (›gemeinsamer Nenner‹) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mindestbetrag der Versorgungskürzung (Abs 2).

Rn 9 Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen muss um einen bestimmten Mindestbetrag gekürzt worden sein, damit eine Anpassung stattfinden kann. Die Mindestbegrenzung soll die (gem § 34 I zuständigen) FamG von Bagatellfällen entlasten (BTDrs 16/10144, 72). Daher ist es zweckmäßig, zunächst zu prüfen, ob der Mindestwert überschritten wird. Maßgeblich ist der Wert der Kürzung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausgleichswert (Abs 2 S 2).

Rn 13 § 1 II 2 enthält eine Legaldefinition des Ausgleichswerts eines Anrechts. Dabei handelt es sich um die Hälfte des von einem ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen Ehezeitanteils. Der Ausgleichswert ist der Teilungsgegenstand, der zugunsten des jew ausgleichsberechtigten Ehegatten auszugleichen ist. Er kann aus mehreren Gründen von der Hälfte des Ehezeitanteils, den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bewertung laufender Versorgungen nach der unmittelbaren Bewertungsmethode (Abs 1).

Rn 1 Bei Anrechten, die in der Anwartschaftsphase nach der unmittelbaren Bewertungsmethode zu berechnen gewesen wären, ist diese Methode auch dann anzuwenden, wenn sich das Anrecht bereits in der Leistungsphase befindet. § 41 I erklärt deshalb die Bestimmungen des § 39 für entspr anwendbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob sich das Anrecht bereits in der Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 9 § 45 I enthält für die Bewertung betrieblicher Versorgungsanwartschaften besondere Vorschriften, die sich so weit wie möglich an die Bestimmungen des Betriebsrentenrechts anlehnen. Damit wird zum einen gewährleistet, dass künftige Änderungen des in ständiger Entwicklung befindlichen Betriebsrentenrechts auch bei der Wertermittlung im VA nachvollzogen werden können. Zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Umrechnung des Ausgleichswerts (Abs 3).

Rn 9 Bezugsgröße der nach § 16 I oder II auszugleichenden Anrechte ist ein monatlicher Ruhegehaltsbetrag. Der in dieser Bezugsgröße ausgedrückte Ausgleichswert muss jedoch in der Zielversorgung, also in der GRV, in der dort verwendeten Bezugsgröße verbucht werden. Daher ist eine Umrechnung des Ausgleichswerts in Entgeltpunkte erforderlich. Dies hat das FamG in der Beschlussf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentliche Wertänderung (Abs 2).

Rn 12 Gem § 51 II iVm § 225 II FamFG muss sich der Ausgleichswert (mindestens) eines Anrechts nach der Ausgangsentscheidung rückwirkend betrachtet wesentlich geändert haben. Das Abänderungsverfahren ist nur für echte Wertveränderungen eines Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet, nicht für die Korrektur von (möglichen) Fehlern, die in der Ausgangsentscheidung unterlaufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbare Bewertungsmethode (Abs 1).

Rn 4 § 39 I regelt die unmittelbare Bewertung von Anrechten, die sich noch in der Anwartschaftsphase befinden. Eine unmittelbare Bewertung ist insoweit möglich, wenn sich der Wert des Anrechts nach einer Bezugsgröße (iSd § 5 I) richtet, die unmittelbar bestimmten Zeitabschnitten zugeordnet werden kann. Das ist der Fall, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen dem aus der Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. 2Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. 3Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. (2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen. (3) Ein Wertunterschied nach Absatz 1 oder ein Ausgleichswert nach Absatz 2 ist gering, wenn er am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgestaltende Entscheidung (Abs 1).

Rn 15 Mit dem rechtsgestaltenden Ausspruch nach I wird das auszugleichende Anrecht rückwirkend zum Ende der Ehezeit um den Ausgleichswert gekürzt und für den Ausgleichsberechtigten iHd Ausgleichswerts ein Anrecht bei der Zielversorgung begründet. Der Ausgleichswert ist – ebenso wie bei der internen Teilung – in der Bezugsgröße zu tenorieren, die für das System der auszugleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unmittelbare Bewertung (Abs 2 S 1).

Rn 19 Eine unmittelbare Bewertung kommt nur in Betracht, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Versorgung und einer direkt der Ehezeit zugeordneten Bezugsgröße besteht (vgl § 39 Rn 4). Das ist bei einer betrAV insb dann der Fall, wenn das Anrecht aus Rentenbausteinen berechnet wird. Unmittelbar zu bewerten ist auch ein Anrecht aus Entgeltumwandlung, bei dem di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung nach dem Rentenbetrag.

Rn 11 Der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG entspricht der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (vgl dazu § 19 Rn 4 f). Wählt der Versorgungsträger diese Bezugsgröße, muss er auch den Ausgleichswert zwingend als monatlichen Rentenbetrag berechnen. Dieser ist in gleicher Höhe auf Seiten des Ausgleichspflichtigen zu kürzen und auf den Ausgleichsberechtigten zu übertragen. Die Halb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend...mehr