Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 3 Keine geänderten Vordrucke

Für die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2020 wird es keine geänderten Voranmeldungsvordrucke bzw. Dateien geben.[1] Die zu 16 % bzw. 5 % Umsatzsteuer ausgeführten Umsätze sind in diesen Voranmeldungszeiträumen einheitlich in der Zeile 28 der Voranmeldung zu "andere Steuersätze" anzugeben.[2] Auch die schon Ende 2019 vorgestellte Datei zur Umsatzsteuerjahreserklärung...mehr

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 1 Die temporäre Veränderung des Umsatzsteuersatzes

In zweitägigen Verhandlungen hat die Regierungskoalition ein umfassendes Paket zur Bewältigung der sich aus der Corona-Krise ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen geschnürt. Für die Praxis überraschend ist eine allgemeine Absenkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen worden, die zum 1.7.2020 in Kraft tritt und dann bis 31.12.2020 – also auf 6 Monate – befristet ist. Bundes...mehr

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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung führt Vereinfachungsregelungen für Pauschalangebote bei den Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aufgrund der temporären Steuerermäßigung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 ein und passt das sog. Business-Package an. Die rechtliche Problematik Seit dem 1.7.2020 gilt aufgrund des Corona-Steuerhilfegesetzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstlei...mehr

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 4.1 Anzahlungen

Besonders zu beachten ist bei einer Steuersatzänderung die korrekte Ermittlung der geschuldeten Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer für seine Leistungen Anzahlungen oder Vorauszahlungen vereinnahmt hat. Dabei sind grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten denkbar[1]:mehr

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Absenkung des Umsatzsteuers... / Zusammenfassung

Überblick Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Diese Maßnahme wirft vielen Bereichen Fragen auf und macht umfassende und rechtzeitige Beratung notwendig. Die Finanzverwaltung hat zeitgleich mit der Verkündung des Zweiten Corona-St...mehr

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 4.2 Dauerleistungen, Jahreskarten, Abonnements

Bei Dauerleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, muss abgegrenzt werden, ob der Unternehmer ggf. Teilleistungen ausführt. Soweit Teilleistungen vorliegen, entsteht die Umsatzsteuer für alle Teilleistungen, die bis zum 30.6.2020 ausgeführt worden sind, noch mit dem alten Regelsteuersatz von 19 % bzw. 7 %. Für alle Teilleistungen, die in der Zeit zwischen...mehr

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 4.5 Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer

Ein besonderes Problem ergibt sich insbesondere bei der Absenkung der Steuersätze zum 1.7.2020. Stellt ein Unternehmer eine Rechnung noch mit dem alten Steuersatz von 19 % (oder 7 %) aus, erbringt die Leistung aber zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 hat er zu viel Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen (unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer[1]). Dieser zu hoch ausgewiesene Umsat...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2 Erbfolge von Todes wegen

Rz. 670 Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsve...mehr

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AGS 07/2020, Die Auswirkung... / 3. Exkurs: Kosten für Bahnfahrten im Fernverkehr (seit 1.1.2020)

Für Kosten für Bahnfahrten gilt seit 1.1.2020 ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Das folgt aus Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht,[3] durch das § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG geändert worden ist.[4] Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 unterfallen natürlich auch Kosten für Bahnfahrten dem nochmals ermäßigten Umsatzsteuer...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.3 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 677 Vorweggenommene Erbfolge ist "die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger".[1] Eine vollzogene vorweggenommene Erbfolge steht also einem Generationswechsel gleich. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist zentrale Vorschrift für die vorweggenomme...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.1 Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 645 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH...mehr

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Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze (zu § 12 UStG)

Kommentar Zur Konjunkturbelebung im Rahmen der Corona-Krise wurde beschlossen, den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % temporär abzusenken. Wie auch schon bei früheren allgemeinen Steuersatzänderungen hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Schreiben zu den Anwendungsregelungen Stellung genommen und eine Vielzahl...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 2.2 Private Nutzung der ­Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer

Die kostenlose Überlassung von Telekommunikationsgeräten an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie nicht dadurch gekennzeichnet ist, dass betriebliche Zwecke des Arbeitgebers die privaten Arbeitnehmerbelange überlagern.[1] Da die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen bela...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung bei Erstattung von Internetaufwendungen

Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte, das entsprechende Zubehör und einen Internetzugang nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern aus betrieblichen Gründen unentgeltlich oder verbilligt übereignen wollen, wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG die Möglichkeit eröffnet, die für diesen steuerpflichtigen Vorgang anfallende Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu e...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 62 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Erfasst werden auch Nachsteuern, die infolge einer Steuersatzerhöhung fällig werden.[4] Zeile 63 Einzutragen sind in Rechnungen unricht...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.4 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 23 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 52–57 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 18–30). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.6 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 25–28 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 39. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.10 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 48–50 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.1 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 19–20 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile 20) anzugeben. [1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vorsteuerabzug von damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2019 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 31–36 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 32 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 66 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.8 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 71 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 71) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund ihrer unterne...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.7 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 29 und 30 Die Zeilen 29 und 30 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 29 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 30 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 58 Zeile 58 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

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Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert insbesondere Abschn. 6.5 und 6.6 UStAE . Gelangt der Gegenstand einer Lieferung aus dem Gemeinschaftsgebiet in das Drittlandsgebiet, kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen. Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen muss von dem leistenden Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Entwicklung auf EU-Ebene

Rz. 22 Die für die nationale Regelung maßgebende Bestimmung des Art. 13 MwStSystRL wurde bereits weitgehend unverändert aus der Vorgängerregelung des Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie übernommen und bis heute fortgeführt (Rz. 1). Im Dezember 2010 legte die EU-Kommission ein sog. Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer vor, in der sie unter dem Gesichtspunkt der Steuern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt (zu § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.4 UStAE um Absatz 3. Der BFH[1] musste sich in einem Verfahren mit der Steuerfreiheit der Übertragung von Kapitallebensversicherungen beschäftigen. Die Klägerin erwarb von Privatpersonen Kapitallebensversicherungen, optimierte diese Verträge (z. B. durch Kündigung von Zusatzleistungen, Optimierung der Zahlungsweise etc.) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung

Leitsatz Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses (BMF-Schreiben vom 31.10.1983, BStBl I 1983, 470) wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Normenkette § 34c Abs. 5 EStG Sachverhalt Der Kläger erzielte als Fluggerätemechaniker Einkünft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Da die Konzeption entsprechender Lizenzgestaltungen auf der Zwischenschaltung von EU-Durchleitgesellschaften beruht, stellt sich vorab auch die Frage, ob für eine Gesellschaft die Abkommensberechtigung zur Entlastung von Abzugssteuer besteht. § 50d Abs. 3 EStG versucht als sog. "anti-treay-shopping"-Regelung derartige Zwischenschaltungen auch zu vermeiden, indem einer formal ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Betroffene Zahlungsempfänger

Der persönliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist zudem auf Zahlungen zwischen nahestehenden Personen beschränkt.[1] Lizenzzahlungen an fremde Dritte sind – anders als bei der Zinsschranke des § 4h EStG – nicht betroffen und weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die für § 1 AStG geltenden Abgrenzungslinien sind insoweit anzuwenden; dies gilt insbesondere im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.9.4 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG

Bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen Lizenzschranke und vGA (Vorrang/Nachrang). Betrachtet man die vergleichbare Problematik bei der Zinsschranke, so vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine vGA vorrangig zu erfassen ist, d. h. in eine Abzugsbeschränkung nur Aufwand fallen kann, der den Gewinn originär geminde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieften und den aktuellen Goldpreis abbildeten (z.B. "Gold Bullion Securities"), ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuersatz bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person

Leitsatz § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32d Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (zu § 4 Nr. 2 und § 8 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert insbesondere Abschn. 8.1 Abs. 2 UStAE . Bestimmte Umsätze der Seeschifffahrt sind unter den Bedingungen des § 4 Nr. 2 und § 8 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Zu der wesentlichen Voraussetzung gehört es, dass es sich um Schiffe für die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt) handelt. Bisher war in den Vorgaben des UStAE nur all...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / II. Änderung des BMF-Schreibens für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) und entsprechende Anwendung der vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) sind Zuwendungen (Gehaltsbestandteile), die nicht gesondert für die begünstigte Tätigkeit geleistet werden, bisher im Verhältnis der Kalendertage aufzuteilen (vgl. Abschnitt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / VIII. Anwendungszeitpunkt

Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 29. April 2008 (a. a. O.). Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Soweit die Änderungen von Rdnr. 9e durch das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2018 (BStBl I S. 814) dazu führen, dass auch Sachzuwendungen pauschal nach § 37b EStG besteuert werden können, die zuvor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Schreiben des BMF vom 29. April 2008 (BStBl I S. 566) Entscheidungen des BFH vom 16. Oktober 2013 – VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12 – (BStBl II 2015 S. 455, 457 und 495) und vom 12. Dezember 2013 – VI R 47/12 – (BStBl II 2015 S. 490) Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, und Geschenke, die nicht in Geld bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, R 36 KStR...mehr