Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.3 Begünstigte Arbeitgeber

In Bezug auf die Arbeitgeber wurde nicht zwischen Leistungen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgebern unterschieden.[1] Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber konnten bei Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gleichermaßen steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewähren wie private Arbeitgeber.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.1 Steuerfreier Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR

Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sollten zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise einen Pflegebonus gewährt bekommen. Damit sollte die Arbeit derer honoriert werden, die unter besonderen Arbeitsbedingungen während ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Anschaffung von Grundstücken

Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 6. Schlussfolgerung

Im Ergebnis hat § 4h EStG i.d.F. ab dem 1.1.2024 in seiner wortgenauen Auslegung zur Folge, dass die Konzernklausel in ihrem Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Diese Schlussfolgerung widerspricht der Gesetzesbegründung bzw. dem Normzweck der Konzernklausel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und steht im deutlichen Widerspruch zur konsolidierten Betrach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / Zusammenfassung

Überblick Häufig setzt sich das Vermögen des Erblassers nicht nur aus inländischen Vermögenswerten zusammen, sondern enthält darüber hinaus auch ausländisches Vermögen. Ist nun einer der am Erbfall Beteiligten Steuerinländer, unterliegt der gesamte Vermögensanfall aufgrund des Weltvermögensprinzips der deutschen Besteuerung. Hat hingegen weder der Erblasser noch der Erwerber s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9.1 Allgemeines

Von der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht werden das inländische wie auch das ausländische Vermögen erfasst. Erhebt auch der ausländische Staat eine Erbschaftsteuer, dann entsteht eine Doppelbesteuerung für das Auslandsvermögen. Durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung in den beteiligten Staaten verhindert werden. Dabei geht ein DBA ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausgleichsrente

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG ist beim > Versorgungsausgleich Rz 36, 41 dem Grunde nach für den Ausgleichsverpflichteten als > Sonderausgaben abziehbar (vgl § 10 Abs 1a Nr 4 EStG). Soweit der Ausgleichsrente eine nur mit dem Ertragsanteil besteuerte Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde liegt, hat der Verpflichtete SA nur in H...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.21 Wie verhalten sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 und § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zueinander?

Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen. Diese gesetzliche Regelung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Begleitendes BMF-Schreiben

Rz. 232 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 (a. a. O.) erläutert eine Vielzahl von Einzelfällen. Das Schreiben baut auf die zu den bisherigen Steuersatzänderungen – ausnahmslos Steuererhöhungen – ergangenen Schreiben auf und erweist sich als sehr praxisgerecht. Zudem ist das Schreiben in weiten Teilen aus sich selbst heraus verständlich; daher sind led...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.2 Das BMF-Schreiben hat drei Jahre auf sich warten lassen

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gesetzesänderung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Erst am 25.04.2023 wurden das zu besprechende BMF-Schreiben veröffentlicht und der UStAE fortgeschrieben. Das mag v. a. daran liegen, dass die gesetzliche Neuregelung lediglich die Rechtslage herbeiführen soll, von der die Finanzverwaltung schon immer ausgegangen ist (vgl. dazu Rz. 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vereinfachung des deutschen (Umsatz-)Steuerrechts durch die alljährliche Aufhebung von BMF-Schreiben?

11.1 Bestandsaufnahme Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Fraktion der FDP verdeutlichte recht eindrucksvoll, wie wenig das Attribut "einfach" auf das Steuerrecht und insbesondere das Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist (vgl. BT-Drucks. 15/1548 vom 16.09.2003): Zahl der Steuergesetze unbezifferbar: Derzeit regeln 118 Gesetze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2 Besonderheiten der Vereinnahmung abgetretener Forderungen durch den Abtretungsempfänger (Abschn. 13c.1. Abs. 19 ff. UStAE; BMF-Schreiben vom 30.01.2006)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Frage der Vereinnahmung (sicherungs-)abgetretener Forderungen durch den Abtretungsempfänger stellt sich insbesondere dann, wenn – etwa bei einer Globalzession – nicht der leistende Unternehmer, sondern der Abtretungsempfänger die Einziehungs- oder die Verfügungsbefugnis an einer Forderung hat. Das BMF regelte diese Frage zunächst in Ergän...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Annahme von Teilleistungen (Rz. 2 des BMF-Schreibens)

Rz. 233 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Annahme von Teilleistungen ist erforderlich, dass für eine wirtschaftlich teilbare Leistung Teilleistungsentgelte vereinbart werden (vgl. die Ausführungen zu Rz. 21 f. des BMF-Schreibens).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.7 Steuerausweis und Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Minderbelastung bei langfristigen Verträgen (Altverträgen, Rz. 13 ff. des BMF-Schreibens)

3.4.7.1 Grundsätzliches Rz. 243 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist nach § 14 Abs. 2 und § 14a UStG berechtigt und ggf. verpflichtet, über Leistungen (Lieferungen, sonstige Leistungen und ggf. Teilleistungen), die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen zu erteilen, in denen die USt mit den nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 befristet geltenden USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.3 Anwendungsbeginn (Rz. 4 Abs. 1 des BMF-Schreibens)

Rz. 235 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die neuen USt-Sätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und i. g. Erwerbe anzuwenden, die nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung der neuen USt-Sätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird (vgl. Beispiele in Rz. 132 ff. dieser...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5 Behandlung bei der Ist-Versteuerung (Rz. 6 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 237 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Unternehmer in den Fällen der Ist-Versteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4, Buchst. b oder § 13b Abs. 4 S. 2 UStG) vor dem 01.07.2020 Entgelte oder Teilentgelte (Anzahlungen usw.) für Lieferungen und sonstige Leistungen bzw. Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden und der Besteuerung unterliegen, sind...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.8 Folgen eines überhöhten Steuerausweises (Rz. 18 des BMF-Schreibens)

Rz. 246 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist der Unternehmer entgegen den o. g. Regelungen in Rechnungen über Leistungen, die nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 erbracht werden, eine höhere USt aus, als sich bei zutreffender Anwendung der USt-Sätze von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ergibt, schuldet er die Differenz aufgrund eines unrichtigen Steuerausweises nach § 13a Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Übergangsvorschrift für die Fälle der Ist-Besteuerung (Rz. 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 234 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Änderungen des USt-Gesetzes sind nach § 27 Abs. 1 S. 2 UStG auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die USt dafür bereits vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderungsvorschrift entstanden ist. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 01.07.2020 für nach dem 30.06.2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden (Rz. 8 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 239 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erteilt der Unternehmer über Teilentgelte, die er vor dem 01.07.2020 für steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, ist in diesen Rechnungen die nach den bis zum 30.06.2020 geltenden USt-Sätzen von 19 Prozent bzw. 7 Prozent berechnete USt anzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2.4 Anwendung des BMF-Schreibens vom 30.01.2006, nunmehr Abschn. 13c.1. Abs. 44 UStAE

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf Forderungen anzuwenden, die nach dem 07.11.2003 abgetreten, verpfändet oder gepfändet wurden (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 44 UStAE; BMF vom 30.01.2006, BStBl I 2006, 207, Abschn. III.). Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da die Abtretung erst mit der Entstehung der Forderung vollendet ist, gilt dies grundsä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.9 Umtausch von Gegenständen (Rz. 45 des BMF-Schreibens)

Rz. 247 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 01.07.2020 gelieferter Gegenstand nach diesem Stichtag aber vor dem 01.01.2021 umgetauscht, ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands der ab 01.07.2020 geltende USt-Satz von 16 Prozent bzw. 5 Proze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Wider Erwarten kein neuer Vordruck für die USt-Voranmeldung im zweiten Halbjahr 2020 (Rz. 4 Abs. 2 und 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 236 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch für das BZSt, dem die Entwicklung der Erklärungsvordrucke obliegt, war die USt-Senkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum sind die Umsätze daher in einer (1) Summe in den "Sammel-Pools" der Zeile 28 (Kz. 35 und 36) sowie Zeile 35 (Kz. 95 und 98) zu erfassen. Beratungskonsequenzen: Es ist jetzt schon abzusehen, dass die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.10 Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette (Rz. 46 des BMF-Schreibens)

Rz. 248 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der leistende Unternehmer für eine nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.08.2020 an einen anderen Unternehmer erbrachte Leistung in der Rechnung den vor dem 01.07.2020 geltenden Steuersatz (19 Prozent anstelle von 16 Prozent bzw. 7 Prozent anstelle von 5 Prozent) ausgewiesen und diesen Steuerbetrag abgeführt, wird es aus Vereinfachungsgründen n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beratungskonsequenzen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Den Schreiben hängt daher eine Positivliste an. Nur die nicht in die Listen aufgenommenen Schreiben werden außer Kraft gesetzt. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen (grundlegend bereits Weimann, GStB 2007, 277): Wenn die Aufhebung der bis zum 16.03.2018 ergangenen BMF-Schreiben keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes, UStG, 22. Auflage 2023. Sölch/Ringleb, UStG, 99. EL Oktober 2023. Weymüller, BeckOK UStG, 39. Edition Stand 01.01.2024. Zugmaier/Oldiges, Elektronische Marktplätze haften für Umsatzsteuerausfälle, DStR 2019, 15. Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom 28.01.2019, DStR 2019, 223. BMF-Schreiben vom 21.02.2019, MwStR 2019, 208. BMF-Schreiben vom 07.10.2019, MwStR 2019, 923. BM...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Bestandsaufnahme

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Fraktion der FDP verdeutlichte recht eindrucksvoll, wie wenig das Attribut "einfach" auf das Steuerrecht und insbesondere das Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist (vgl. BT-Drucks. 15/1548 vom 16.09.2003): Zahl der Steuergesetze unbezifferbar: Derzeit regeln 118 Gesetze als Stammnormen das ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.3.1 Rechtslage und Verwaltungsvereinfachung vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 (Fallstudien)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Güterbeförderungsleistungen zwischen Unternehmern fallen ab dem 01.01.2010 aus dem Anwendungsbereich des § 3b UStG heraus; anzuwenden ist nunmehr der neue Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG, die sog. B2B-Regel. Demzufolge können ab 01.01.2010 auch reine Drittlandsbeförderungen zu einer Ortsansiedelung beim deutschen Leistungsempfänger füh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Gegensteuern des BMF

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Schreiben vom 07.06.2005 wollte das BMF das "Anweisungsdickicht" erstmalig lüften. Auf einen Schlag wurden unter der Überschrift "Eindämmung der Normenflut" ca. 1000 BMF-Schreiben aufgehoben, die vor dem 01.01.1980 ergangen sind. Weiter gültig blieben schon damals immerhin 134 BMF-Schreiben aus der Zeit vor 1980. In der Folgezeit arbeitete...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004, 210. Hahn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Literatur

Bachstein, Konsignationslager nach § 6b UStG, SteuerStud 2022, 312. Becker, Bericht aus Brüssel – Stellungnahme zu den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den sog. Quick Fixes, MwStR 2020, 161. Becker, Die sog. Quick Fixes kommen – ab 1.1.2020 unabhängig vom zertifizierten Steuerpflichtigen, MwStR 2018, 957. Fietz/Lehner, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung – ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter den Begriff der jPöR fallen insbesondere: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, die staatlichen Hochschulen und sonstige Gebilde, die aufgrund öffentlichen Rechts eine eigene Rech...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Leistungen an andere jPöR ausgeführt, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere (nicht abschließende Aufzählung) nicht vor, wenn: 1.) die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (zu weiteren Einzelheiten vgl. BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl I 2016, 1451, Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Anwendungsregelungen

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art 18 Abs. 4 StÄndG 2015 ist § 2b UStG grundsätzlich am 01.01.2016 in Kraft getreten. Allerdings regelt § 27 Abs. 22 S. 1 UStG, dass auf Umsätze, die nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2017 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden ist. Demgegenüber ist § 2b UStG in der am 01.01.20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Ermächtigung hinsichtlich Erlass der Nachweiserbringung bezüglich Steuerbefreiungen für ausländische Streitkräfte (§ 26 Abs. 5 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für ausländische Streitkräfte, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, gelten bestimmte Umsatzsteuerbefreiungen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Wie der Nachweis im Einzelnen zu erbringen ist, ergibt sich aus den jeweiligen Abkommen mit den ausländischen Staaten oder Einrichtungen. Hierbei hand...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alefs, Dienstleistungen: Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung ab 2010, StWK 21/2009 Gruppe 8, 311. Becker/Müller-Lee, Mehrwertsteuer-Paket: Klärungsbedarf nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2009/Praktische Auswirkungen ab dem 01.01.2010, UStB 2009, 320. Kronenthaler, Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Spielregeln treten zum 01.01.2010 in Kraft, PIStB 2009, 331. Nieskoven, Neue Spielr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7 Beschränkung der gesetzgeberischen Möglichkeiten durch die MwStSystRL

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Immer wieder verursachen (Natur-)Katastrophen beträchtliche Schäden, die Solidarmaßnahmen erfordern. Diese unterstützt die Bundesrepublik Deutschland durch flankierende steuerliche Billigkeitsmaßnahmen (vgl. z. B. zum damaligen Hochwasser BMF, Schreiben vom 21.06.2013, Az: IV C 4 – S 2223/07/0015 :008, BStBl I 2013, 769; zur Hungersnot in Ost...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Verwendungseigenverbrauch

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist beim Verwendungseigenverbrauch (§ 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1 UStG) eine Bemessungsgrundlage nach den bei Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben zu finden, soweit diese Kosten ganz oder teilweise zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich sind die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.1 Historische Entwicklung der derzeitigen Rechtslage

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits mit seiner Entscheidung vom 24.10.1996 (vgl. EuGH vom 24.10.1996, Elida Gibbs/England Rs. C-317/94, BStBl II 2004, 324) hatte der EuGH entschieden, dass sowohl Preisnachlassgutscheine als auch Preiserstattungsgutscheine, die der Hersteller einer Ware im Rahmen einer Verkaufsförderungsaktion ausgibt, eine Minderung der Bemessungsgrundl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Fazit

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die kassierenden BMF-Schreiben ab dem Schreiben vom 29.03.2007 sind rundherum "Mogelpackungen": Die Normenflut wurde ausgeweitet, es gibt zusätzliche – wenn auch inhaltsleere – Verwaltungsauffassungen, das – zumindest wissenschaftlich genaue – Zitieren wird erschwert, der Regelungsgehalt geht gegen null (so bereits Weimann, GStB ...mehr