Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Verschmelzung ist sowohl auf einen bereits bestehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) als auch auf einen erst im Rahmen der Verschmelzung entstehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Neugründung) möglich. Rz. 45 einstweilen frei Rz. 46 § 4 UmwStG enthält keine ausdrückliche Regelung zur Aufstellung einer steuerlichen Überna...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.4 Substanzerhaltungsverpflichtung und Sachwertdarlehen

Rz. 217a Nicht selten kommt es vor, dass in den Pachtverträgen eine sog. Substanzerhaltungsverpflichtung (auch Pachterneuerungsverpflichtung genannt) vereinbart wird. Gem. dieser vertraglichen Vereinbarung ist die Betriebsgesellschaft verpflichtet, alte oder unbrauchbar gewordene Wirtschaftsgüter durch neue Wirtschaftsgüter zu ersetzen und bei Pachtende im ursprünglichen Zus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2.3 Beteiligungskorrekturgewinn/Beteiligungskorrekturverlust

Rz. 22 Der Vermögensübergang kann nach §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG einen Beteiligungskorrekturgewinn bzw. -verlust auslösen. Bei der Verschmelzung einer Tochter- auf eine Muttergesellschaft sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit dem Buchwert, erhöht um Abschreibungen, die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1.3 Beteiligungskorrekturgewinn/Beteiligungskorrekturverlust

Rz. 19 Der Beteiligungskorrekturgewinn i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 2 UmwStG unterliegt bei der übertragenden Körperschaft ebenfalls der GewSt.[1] Nach § 11 Abs. 2 S. 2 UmwStG sind bei der Abwärtsverschmelzung einer Muttergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft die Anteile an der übernehmenden Tochtergesellschaft mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 26 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft auf § 13 UmwStG. Der Verweis von § 19 Abs. 1 UmwStG auf § 13 Abs. 2 S. 3 UmwStG, wonach, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, an die Stelle des Buchwerts die Anschaffungskosten treten, i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft hat das Vermögen in ihrer Übertragungsbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG). Pensionsrückstellungen sind mit dem sich aus § 6a EStG ergebenden Wert zu bewerten (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG). Liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor und wird ein entsprechen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1.2 Übertragungsgewinn

Rz. 12 Bei der übertragenden Körperschaft unterliegt der Übertragungsgewinn nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1, 2 UmwStG der GewSt. Er entsteht mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags. Ob ein Übertragungsgewinn anfällt, hängt von dem von der übertragenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz für die übergehenden Wirtschaftsgüter gewählten Wertansatz ab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.3 Verweis auf § 5 UmwStG

Rz. 35 § 5 UmwStG regelt in Ergänzung zu § 4 UmwStG die Ermittlung des Übernahmeergebnisses, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Folglich wird auch für Zwecke der GewSt der Übernahmegewinn bzw. -verlust durch die Fiktion einer Einlage bzw. Überführung der steuerverhafteten Anteile i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 4 Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft und Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft (Satz 2)

Rz. 23 Handelsrechtlich ändert sich bei einem Formwechsel die rechtliche und wirtschaftliche Identität des formwechselnden Rechtsträgers nicht.[1] Folglich hat die übertragende Kapitalgesellschaft keine handelsrechtliche Übertragungsbilanz aufzustellen.[2] Das Wirtschaftsjahr wird durch den Formwechsel nicht unterbrochen.[3] Vor diesem Hintergrund hat auch die übernehmende P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 UmwStG betrifft den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft (heterogener Formwechsel). Auf den Formwechsel sind nach § 9 S. 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG – also die für die Verschmelzung von Kapital- auf Personengesellschaften geltenden Vorschriften – entsprechend anzuwenden. § 10 UmwStG wurde durch Gesetz v. 20.12.2007[1] aufgehoben. Letztm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Big Data & Workforce Analytics / 2 Ansätze einer faktenbasierten Personalarbeit

Mit der Frage nach der Gestaltung effektiver Organisationen und wirksamer Personalarbeit beschäftigen sich Wissenschaftler und Praktiker seit über 100 Jahren. Dabei ging es immer auch um die Erhebung und Analyse von HR-Kennzahlen und Identifikation von Wirkzusammenhängen. Mit dem Einzug von Big Data und Workforce Analytics in die Personalbereiche eröffnen sich völlig neue Po...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sachspenden

Rz. 18 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuwendungen iSd § 10b Abs 1 EStG sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch Wirtschaftsgüter (§ 10b Abs 3 Satz 1 EStG). Das Wirtschaftsgut muss aus dem geldwerten Vermögen des Spenders abfließen und dem begünstigten Empfänger iSv § 10b Abs 1 EStG (> Rz 48) unmittelbar zufließen (BFH 159, 327 = BStBl 1990 II, 570). Es genügt zB nicht, dass der ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.2.2 Musterbeispiel: Buchwert

Praxis-Beispiel Buchwert Steuerberater A stellt zum 31.12.2022 folgende vereinfacht dargestellte Schlussbilanz auf: Da der originäre Praxiswert 200.000 EUR beträgt und (weitere) stille Reserven nicht vorhanden sind, beläuft sich der wirklich...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.2 Zuzahlung bei Ansatz der Buchwerte

Bei einer Einbringung zu Buchwerten hat die Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden eigenständige Bedeutung. In diesem Fall entsteht kein Einbringungsgewinn, in dem der Veräußerungsgewinn aufgehen könnte. Bei einer Buchwerteinbringung ist der Gewinn, der sich aus der der Einbringung nachfolgenden Veräußerung ergibt, nach den allgemeinen Regeln als laufender Gewinn ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.2 Ansatz des Buchwerts

3.2.1 Erfolgsneutrale Gestaltung des Einbringungsvorgangs Wird die Praxis zu Buchwerten in die Sozietät eingebracht, ist dies erfolgsneutral. Dem Freiberufler, der seine bisherige Einzelpraxis einbringt, entsteht kein Veräußerungsgewinn, weil der Veräußerungspreis den Wert des eingebrachten Betriebsvermögens nicht übersteigt. Allerdings bedarf es zur erfolgsneutralen Gestaltu...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.4 Gewinnrealisierungszwang durch sonstige Gegenleistungen

Bei einer Einbringung eines Betriebs gegen ein sog. Mischentgelt – z. B. bestehend aus Gesellschaftsrechten und einer Darlehensforderung gegen die Personengesellschaft – wird bei Wahl der Buchwertfortführung dann kein Gewinn realisiert, wenn die Summe aus dem Nominalbetrag der Gutschrift auf dem Kapitalkonto des Einbringenden bei der Personengesellschaft und dem gemeinen Wer...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.1 Zuzahlung bei Ansatz des gemeinen Werts

Zuzahlungen aufgenommener Mitunternehmer an Einbringende zwingen zur Gewinnrealisierung, wenn die Zuzahlungen nicht in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft geleistet werden und dort verbleiben. Der Besteuerungsaufschub durch negative Ergänzungsbilanzen ist nur bei Zuzahlungen in das Gesellschaftsvermögen zulässig. Die Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn (F...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.3 Musterbeispiel: Gemeiner Wert

Praxis-Beispiel Gemeiner Wert Der 60 Jahre alte Rechtsanwalt A nimmt im Jahr 2023 seinen Berufskollegen B in seine Einzelpraxis auf. A und B gründen dazu eine Sozietät in der Rechtsform einer GbR, an der jeder zu 50 % als Gesellschafter beteiligt ist. A bringt seine Einzelpraxis ein, deren Buchwert 100.000 EUR beträgt. Die stillen Reserven und der originäre Praxiswert belaufe...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2.2 Einkommensteuerliches Bewertungswahlrecht

In Fällen der Einbringung einer Praxis, Teilpraxis oder eines Anteils an einer Praxis gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen an der aufnehmenden Gesellschaft fordert § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG prinzipiell den Ansatz der Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert. Das übernommene Betriebsvermögen kann auf Antrag jedoch auch mit dem Buchwert oder Zwischenwerten anges...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4.2 Keine Übergangsbesteuerung bei Buchwertfortführung

Nach Auffassung des BFH[1] bedarf es keines Übergangs zum Bestandsvergleich und damit keiner Übergangsbesteuerung, wenn die Einbringung zum Buchwert erfolgen und die Einnahmenüberschussrechnung fortgeführt werden soll. Für diesen Fall könne auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer Übergangsbilanz verzichtet werden. Die Finanzverwaltung war anderer Auffassung, die sie...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.2.1 Erfolgsneutrale Gestaltung des Einbringungsvorgangs

Wird die Praxis zu Buchwerten in die Sozietät eingebracht, ist dies erfolgsneutral. Dem Freiberufler, der seine bisherige Einzelpraxis einbringt, entsteht kein Veräußerungsgewinn, weil der Veräußerungspreis den Wert des eingebrachten Betriebsvermögens nicht übersteigt. Allerdings bedarf es zur erfolgsneutralen Gestaltung des Einbringungsvorgangs i. d. R. der Aufstellung eine...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.2 Veräußerungsprivilegien werden zur zum Teil gewährt

Der Einbringungsgewinn muss bei Einbringung zum gemeinen Wert auf der Grundlage einer Einbringungs- und einer Eröffnungsbilanz ermittelt werden.[1] Prinzipiell ist auf den Einbringungsgewinn der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 bzw. 3 EStG anzuwenden. Jedoch gilt § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG entsprechend.[2] Mit dieser Verweisung bestimmt das Gesetz, dass der Veräußerungsgewi...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4.1 Übergangsgewinn bei Überschussrechnern

§ 24 UmwStG findet auch Anwendung, wenn der die Praxis einbringende Freiberufler und die Sozietät den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Allerdings handelt es sich beim Einbringen einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Einräumung einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung – ungeachtet der Möglichkeit der Buchwertfortführung – um einen tauschä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.5.3 Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei vorheriger Bildung eines Sonderpostens

Sofern ein Zuschuss handelsbilanziell in einem Sonderposten berücksichtigt wurde, muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung eine Verbindlichkeit (oder ggf. eine Rückstellung) ausgewiesen werden. D. h. der bislang als Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesene Zuschuss ist nun auf ein Verbindlichkeits- oder Rückstellungskonto umzubuchen. Allerdings ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 8. Vermögenstransfer in die Genossenschaft

Der sechste Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) trägt explizit die Überschrift "Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch", so dass für Vermögensübertragungen in Genossenschaften insoweit grundsätzlich keine Besonderheiten gelten. Für etwaige Einbringungen von begünstigtem Betriebsvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.2 Einlagen und Entnahmen

§ 34a EStG enthält selbst keine Definition der bei der Ermittlung des steuerbegünstigten nicht entnommenen Gewinns zu berücksichtigenden Einlagen und Entnahmen. Die Gesetzesbegründung[1] verweist jedoch für Entnahmen auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bzw. für Einlagen auf § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Auch wenn damit die Bewertungsregelungen für Entnahmen und Einlagen statt der entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.1 Nachversteuerungstatbestände und -ausnahmen

Die Nachversteuerung des nicht entnommenen, tarifbegünstigten Gewinns ist vorzunehmen, wenn[1] die Entnahmen die Einlagen und den Gewinn eines Wirtschaftsjahres übersteigen bzw. in einem Verlustjahr die Einlagen übersteigende Entnahmen getätigt werden; der Verlust selbst löst keine Nachversteuerung aus. Das gilt auch dann, wenn den "Überentnahmen" des Wirtschaftsjahres höhere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.4 Übergang zum Bestandsvergleich

Beim Übergang zum Bestandsvergleich bestimmen sich die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte nach den um die üblichen AfA und etwaigen Investitionszuschüsse geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1]mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.8 Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten in Übereinstimmung mit IFRIC 12

Rz. 64 Ein zur IFRS-Rechnungslegung übergehender Bilanzierender kann gem. IFRS 1.Appendix D 22 die Übergangsvorschriften des IFRIC 12 zur Bilanzierung von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen nutzen. Dies bedeutet, dass im Falle der Impraktikabilität der retrospektiven Anwendung der Regeln des IFRIC 12 nach IFRIC 12.30 d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.4 Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschluss

Rz. 47 Nach IFRS 1.Appendix D 14 hat der zur IFRS-Rechnungslegung übergehende Bilanzierende im separaten Einzelabschluss das Wahlrecht, seine Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten, nach Maßgabe des IFRS 9 oder nach der Equity-Methode zu bewerten. Dieses Wahlrecht ist für alle ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Erstanwendung IFRS / 5 Zwischenberichterstattung im Rahmen der IFRS-Erstanwendung

Rz. 84a Der Übergang zur IFRS-Rechnungslegung hat auch Auswirkungen auf die Zwischenberichterstattung. IAS 34 enthält die (allgemeinen) Grundsätze der IFRS-Zwischenberichterstattung. IFRS 1.32 schreibt den zu IFRS übergehenden Unternehmen nicht vor, Zwischenberichte auf Basis der IFRS-Rechnungslegung zu erstellen. IFRS 1.32 ist allein in dem Falle zu beachten, dass einem zu ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.4 Rechtsfolgen und Fiktion (S. 9)

Rz. 303 Rechtsfolge des Abs. 8 ist, dass die bescheinigten Auskehrungen bei der Besteuerung des Anteilseigners als Einlagenrückgewähr behandelt, also in erster Linie von den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Beteiligung abgezogen werden. Wurden die Leistungen nicht als Einlagenrückgewähr festgestellt, weil kein Antrag gestellt wurde oder weil die Finanzbehörde die Fes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr