Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Endkonsolidierung ohne Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen

Tz. 386 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen kann die Beherrschung über ein Tochterunternehmen auch durch Maßnahmen verlieren, die nicht mit einer Veräußerung der vom Mutterunternehmen gehaltenen Anteile verbunden sind (IFRS 10.BCZ180). Gründe hierfür können sein (vgl. auch Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, 21. Aufl., § 31, Rn. 180): Rückgang der Anteilsquote ohne...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Latente Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in IFRS-Abschlüssen grundsätzlich nach IAS 12 zu bilanzieren. Gemäß IAS 1.16 sind die allgemeinen Vorschriften des IAS 12 auch auf Konzernabschlüsse anzuwenden. Tz. 301 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IAS 12 basiert auf dem sog. temporary -Konzept (temporary differences; IAS 12.5). Das tempor...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) AfA-Tabellen für Wirtschaftszweige (Spezial-AfA-Tabellen)

Rz. 363 Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar. Rz. 364 Beispiele "Abfalle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Kapitalkonsolidierung

Tz. 252 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B86 (b) verweist bzgl. der Einzelheiten der Kapitalkonsolidierung sowie der Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Goodwills auf die detaillierten Regelungen des IFRS 3. In der allgemein gehaltenen Regelung des IFRS 10.B86 (b) wird lediglich gefordert, Kapitalverflechtungen zwischen dem Mutterunternehmen und se...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Voraussetzungen des § 7g EStG.

Rz. 336 § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. Rdn 367 ) Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist ab Verkündung des Gesetzes am 18.8.2007 anwendbar. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zur Weiterveräußerung erworbene oder später dazu bestimmte Tochterunternehmen

Tz. 206 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen nach IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations sind unverändert zu konsolidieren. Wenn in einem Konzern ein Verkaufsplan für ein Tochterunternehmen existiert, der den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, ist zu überprüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des IFRS 5 fü...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 248 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Konzernabschlüsse werden grundsätzlich in drei Schritten aufgestellt, die sich auch in den Regelungen zur Konsolidierung in IFRS 10.B86–B93 widerspiegeln. Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen (IFRS-Abschlüsse I) – sofern noch nicht geschehen – zu einem einh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 11 Betriebsvermögen und § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 66 Die Tatsache, dass Aufwendungen für Jagd, Fischerei Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG) oder Luxusfahrzeuge (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG) den Gewinn nicht mindern dürfen, berührt die Betriebsvermögenseigenschaft dieser Wirtschaftsgüter nicht. Die Anschaffungskosten hierfür sind in jedem Fall in vollem Umfang als Betriebsvermögen anzusetzen. Ein ...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 6 Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen

Rz. 47 Hat ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut seiner betrieblichen Betätigung und damit seinem Betriebsvermögen zugeordnet, verliert das Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als Betriebsvermögen durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb.[1] Rz. 48 Bei der Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 8 Anpassung der Vergütung

Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung stellt sicher, dass sowohl in der Krise eine Reduzierung derselben als auch eine angemessene Erhöhung des Gehalts in der Zukunft möglich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, einer angemessenen Herabsetzung seiner Vergütung in der Krise zuzustimmen.[10] Die Klausel enthält insofern eine Kl...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 12 Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei den vorstehend genannten Grundvertragstypen gilt für die Zurechnung das Folgende: (a) Leasing-Verträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Bei Leasing-Verträgen ohne Optionsrecht ist der Leasinggegenstand regelmäßig zuzurechnen:mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.2 Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen

Rz. 31 Die Zurechnung des Leasinggegenstands ist unter anderem abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasinggegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der A...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.5 Buchwertfortführung

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 13 Behandlung von Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit

Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft waren bis zum Jahr 2021 aktive bzw. passive Ausgleichsposten zu bilden, wenn der an den Organträger auf der Grundlage des Ergebnisabführungsvertrags abgeführte handelsbilanzielle Gewinn vom Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abgewichen ist und die Ursache der Abweichung in der organschaftlichen Zeit begründet war. Dieses System g...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind dabei für Gebäude und Grund und Boden getrennt zu prüfen. (b) Be...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 6 Wirkung von Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 UmwStG 2006 gilt die Regelung des § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 hinsichtlich des Einkommens und des Gewerbeertrags nicht für Entnahmen und Einlagen, die nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag während des Rückwirkungszeitraums erfolgen. Nach § 20 Abs. 5 Satz 3 UmwStG 2006 sind in diesem Fall die Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 20 Abs...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.2 Operate-Leasing

Rz. 86b Leasingzahlungen aus Operate-Leasing sollen bevorzugt linear über die Vertragslaufzeit als Leasingerträge verteilt werden. Nur wenn eine andere systematische Verteilungsart das Muster der Gebrauchsüberlassung zutreffender abbildet, darf davon abgewichen werden (IFRS 16.81). Initialkosten werden dem Buchwert des Leasingobjektes zugerechnet und müssen über die Laufzeit...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (vgl. Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Bu...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.2 Laufender Gewinn

Rz. 166 Bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Betriebsaufgabe, kann der Unternehmer sie durch Verwertung verbliebenen Aktivvermögens und damit auch noch bestehender betrieblicher Forderungen tilgen. Reicht das Aktivvermögen nicht zur Tilgung aus, bleiben die Restverbindlichkeiten im Betriebsvermögen. Entnimmt der Unternehmer aber das Aktivvermögen und damit au...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.3 Realteilungen

Rz. 106 § 16 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG liegt den folgenden Ausführungen zugrunde.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-lease-back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-lease-back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.1 Finanzierungsleasing

Rz. 86a Der Leasinggeber setzt zu Laufzeitbeginn eine Leasingforderung an, die mit dem Nettoinvestitionswert der Leasingvereinbarung bewertet wird (IFRS 16.67). Der Nettoinvestitionswert wird durch Abzinsung des Bruttoinvestitionswertes mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses ermittelt. Sollte es sich um ein Unter-Leasingverhältnis handeln und der interne Zins ist...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 12 Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs liegt vor, wenn im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB übertragen wird das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs, einschließlich Sonderbetriebsvermögen, in einem einheitlichen Vorgang,[1] unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus des Betriebs, auf einen Erwerber und der Sc...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 14 Buchwerteinbringung nicht mehrheitsvermittelnder Beteiligungen

In diesem Video stellt Steuerberater Tim Hoferichter eine Möglichkeit dar, wie man nicht mehrheitsvermittelnde Beteiligungen zu Buchwerten in eine GmbH einbringen kann. Video: Buchwerteinbringung nicht mehrheitsvermittelnder Beteiligungenmehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.2 Keine Ausschüttungen, die eine Unterbilanz bewirken

Hat also z. B. eine Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR, dürfen keine Ausschüttungen erfolgen, die zu einer sogenannten Unterbilanz führen oder eine bestehende Unterbilanz vergrößern. Von einer Unterbilanz spricht man, wenn das Reinvermögen der Gesellschaft geringer als die Stammkapitalziffer ist. Praxis-Beispiel Berechnung der Unterbilanz Gehören der Gesellschaft z. ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.9 Übergangsvorschriften von IAS 17 auf IFRS 16

Rz. 88 Für Leasinggeber waren die Änderungen eher überschaubar und beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der notwendigen Daten für die geänderten Angabepflichten. Für Leasingnehmer hing der Umstellungsaufwand insbesondere daran, in welchem Umfang Operate-Leasingverträge gem. IAS 17 vorlagen. War dieser Umfang hoch, so resultierten auch höhere Umstellungsauf...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.2 Offene Fragen aus der Rückoption

Aus der Rechtslage nach einer Rückoption resultieren verschiedene Rechtsfragen, die als ungeklärt anzusehen sind.[1] Zu nennen sind: Ein Antrag auf Rückoption wirkt grundsätzlich auf den 1.1. des Jahres der Antragstellung zurück. Die Rückoption auf den 1.1. eines Jahres hat zur Folge, dass zum 31.12. des Vorjahres die Teilwerte für alle Wirtschaftsgüter, die unmittelbar den B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VIII. Verhältnis § 6 Abs. 3 und 5 EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Buchwertübertragung grundsätzlich möglich: Die Übertragung einer Photovoltaikanlage zu Buchwerten ist nach § 6 Abs. 3 oder 5 EStG nach allgemeinen Grundsätzen möglich. Sichere Besteuerung der stillen Reserven: Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll dies nur gelten, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies sei nach Auffassung der Finanzverwaltung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.1.5 Antrag zur Tonnagesteuer

Schließlich ist ein unwiderruflicher Antrag auf Anwendung des § 5a EStG zu stellen. Für den Antrag selber bestehen keine besonderen Formvorschriften. Aus Gründen der Beweissicherheit bietet es sich allerdings in jedem Fall an, den Antrag auf Anwendung des § 5a EStG schriftlich zu stellen oder sich einen mündlich gestellten Antrag schriftlich durch das Finanzamt bestätigen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungskonform

Leitsatz Der Gewinnzuschlag, der bei Auflösung einer § 6b-Rücklage wegen Nichtdurchführung der Reinvestition entsteht, ist nicht mit den durch das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 als verfassungswidrig eingestuften Nachzahlungszinsen zu vergleichen. Die Entstehung des Gewinnzuschlags ist im Gegensatz zu den Nachzahlungszinsen auf eine bewusst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Während Sonder-Jahresabschlüsse darauf abzielen, das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer darzustellen bzw. seine Veränderungen aufzuzeigen, sollen Ergänzungs-Jahresabschlüsse gesellschafterbezogene Wertkorrekturen zu den Inhalten der Gesamthands-Jahresabschlussrechnung erfassen. Wie gezeigt wurde, enthalten Sonderbilanzen Wirtschaftsgüter, die aus handelsrechtli...mehr