Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzinstrumente (IPSAS 28, 29, 30 und 41) – spezifisch öffentliche Regelungen

Tz. 69 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Finanzinstrumenten sind in den Standards IPSAS 28 (Financial Instrument: Presentation), IPSAS 29 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) und IPSAS 30 (Financial Instruments: Disclosures) enthalten. Im Rahmen des Projekts "Update to IPSAS 28–30" wurde der IPSAS 29 vor de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (dazu BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die Frage der AK einer wesentlichen Beteiligung iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 89 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Aufwendungen des ArbN sind – wie im laufenden Arbeitsverhältnis – als WK abziehbar, wenn sie mit der früheren Arbeitstätigkeit im erforderlichen Veranlassungszusammenhang stehen (§ 9 Abs 2 S 1 und 2 EStG). Als nachträgliche WK kommen etwa Zahlungen eines früheren GmbH-Geschäftsführers in Betracht, weil er als Haftungsschuldner ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ort der Geschäftsleitung (§ 5a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Mit BFH vom 03.07.1997, BStBl II 1998, 86 (bestätigt durch BFH vom 25.08.1999, VIII R 76/95 nv) hat der BFH erstmals Grundsätze über den Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO) bei PersGes aufgestellt. Er gelangte zu dem Ergebnis, dass bei PersGes der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung sich dort befindet, wo – ggf überwi...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / k) Ausfall der Regressforderung aus eigenkapitalersetzender Bürgschaft

Wird ein Gesellschafter aus einer eigenkapitalersetzenden (in der Krise stehen gelassenen) Bürgschaft in Anspruch genommen und fällt er mit seiner Regressforderung gegen die Gesellschaft aus, so kann dies bei ihm aus Vertrauensschutzgründen zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S.d. § 17 EStG führen. Beachten Sie: Hierfür ist erforderlich, dass der Eintritt der Krise noch v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 3 Insolvenzsicherung

Wer als Arbeitnehmer Arbeitszeit anspart, gibt seinem Arbeitgeber letztlich einen Kredit. Sollte das Unternehmen vor Abgeltung des Arbeitszeitguthabens Insolvenz anmelden müssen, sind die Freizeitansprüche gefährdet. Der Arbeitgeber ist daher unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Langzeitkonten gegen Insolvenz abzusichern.[1] Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansät...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.1 Einzelunternehmen und "Back-to-Back"-Finanzierungen

Rz. 45 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 1 EStG erfasst "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an einen Betrieb des Gläubiger steht. Durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. aa) EStG wird die Regelung auf Fälle ausgedehnt, in denen die Kapitalüberlassun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 17 EStG: Gesellschafterbürgschaft als nachträgliche AK

Streitig ist, ob der Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen als nachträgliche AK i.R.d. (im Übrigen bereits verbeschiedenen) Auflösungsverlustes gem. § 17 Abs. 4 EStG Berücksichtigung finden kann. Das FG entschied: Durch das MoMiG ist das Eigenkapitalersatzrecht, das durch eine weitgehende Gleichbehandlung der eigenkapitalersetzenden Finanzierungsleistungen mit dem nach §§...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen: Zinsen, Disagio u... / 7 Sicherung und Sonderregelungen

Allgemein üblich ist die Stellung von Sicherheiten durch den Darlehensnehmer. In Betracht kommen Sicherungsübereignung von Sachen, Abtretung von Forderungen, Bürgschaft und Grundschulden. Sonderregeln beim Verbraucherkredit Der sog. Verbraucherkredit ist in §§ 491 ff. BGB geregelt. Darunter ist ein entgeltliches Darlehen zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu verstehen, die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen: Zinsen, Disagio u... / 9 Behandlung der Nebenkosten

Gebühren, die ein Schuldner an ein Kreditinstitut für die Übernahme einer Bürgschaft zu zahlen hat, sind auf die Zeit, für die sich die Bank vertraglich verbürgt hat, aktiv abzugrenzen. Darlehensschulden, bei denen der dem Schuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.5 Mitarbeiterdarlehen und -guthaben

Das Mitarbeiterdarlehen ist eine relativ einfache und verständliche Beteiligungsform. Der Mitarbeiter stellt seinem Unternehmen ein Darlehen in Höhe eines bestimmten Geldbetrages für einen definierten Zeitraum zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Dabei kann entweder ein fester Prozentsatz vereinbart werden oder eine Verzinsung, deren Höhe vom Ergebnis des Unternehmens abhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.3 Freiwillige Sicherung von Zeitguthaben

Auf langfristig angelegten Zeitkonten können sich sehr hohe „Kapitalpolster“ ansammeln. Dies bedeutet trotz Insolvenzsicherung ein hohes Risiko für den Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter ist dementsprechend die Absicherung von Zeitkonten eine wichtige Frage. Insbesondere bei langfristig ausgelegten Arbeitszeitmodellen, wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto, wird dies rele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.4 Steuerung des eingesetzten Kapitals und der Kapitalkosten

Die Steuerung des Kapitalbedarfs setzt die Steuerung der Investitionen voraus. Diese wiederum lässt sich unterteilen in die Steuerung von Reinvestitionen und in die Steuerung von Neuinvestitionen.Beiden gemeinsam ist, dass jeder Investition, mit oder ohne Befassung des Aufsichtsgremiums, eine Investitionsrechnung zugrunde gelegt werden sollte. Führt die Investition zu einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.3 Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis

Der Umfang der Prokura ist nach innen, somit im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und der GmbH, beschränkbar. Verstößt der Prokurist gegen seinen Handlungsspielraum, kann er sich gegenüber dem Unternehmen haftbar machen. Zudem droht ihm die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags. Die Beschränkungen können im Anstellungsvertrag, in einer gesonderten Urkunde über die Pr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft

Rz. 146 Gem. § 239 Abs. 2 BGB muss der Bürge darüber hinaus auch eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage (§ 771 BGB), eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, stellen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / (3) Keine zeitliche Begrenzung der Bürgschaft (§ 17 Abs. 4 S. 2 letzter Hs. VOB/B)

Rz. 156 Die Bürgschaft darf keinen über den Zeitpunkt ihrer Ausstellung hinausgehenden Anfangs- oder Endzeitpunkt haben. Andernfalls wäre die Abwicklung noch rechtzeitig geltend gemachter Ansprüche über den vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt hinaus gefährdet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Beschaffenheitskriterien bei einer Bürgschaft

aa) Dreipersonenverhältnis nach § 765 BGB Rz. 142 Sowohl in einem BGB- als auch in einem VOB/B-Bauvertrag wird die Stellung einer Bürgschaft durch § 765 BGB konkretisiert. Danach verpflichtet sich der Bürge (i.d.R. Kreditinstitut), bei Eintritt des Sicherungsfalls Zahlung aus der Bürgschaft für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Unternehmer oder Besteller) zu le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verpflichtung aufgrund einer Bürgschaft

Rn. 56 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wenn ein Unternehmen für die Erfüllung der Pensionszusage bürgt oder ein Einstandsversprechen leistet, ist bei ihm so lange kein Rückstellungsausweis zulässig, wie aus dem Versprechen keine ernsthafte Inanspruchnahme droht (Mayer-Wegelin in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl, § 249 HGB Rz 229 "Bürgschaft").mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / bb) Bürgschaft für Mängelansprüche zugunsten des Bestellers

Rz. 167 Von der Bürgschaft für Mängelansprüche werden Mängelansprüche des Bestellers nach der Abnahme erfasst. (1) Einfache Sicherungsabrede Rz. 168 Ist keine qualifizierte Sicherheitsabrede getroffen worden, ist davon auszugehen, dass sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nach Abnahme gesichert sind:[156]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Bürgschaft

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§ 16 Bauträgervertrag / k) Bürgschaft gem. § 7 MaBV

Rz. 18 Wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit des § 3 Abs. 1 MaBV nicht vorliegen, darf der Bauträger nach den Regelungen der MaBV gleichwohl den Kaufpreis entgegennehmen, wenn er zuvor dem Erwerber eine Bürgschaft übergeben hat, die den Anforderungen des § 7 MaBV entspricht. Die Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers auf g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 17 Abs. 4 S. 2 VOB/B)

Rz. 154 Grundsätzlich ist die Schriftlichkeit der Bürgschaftserklärung nichts Besonderes, da diese Regelung derjenigen in § 766 S. 1 BGB entspricht. Ist der Bürge jedoch Kaufmann, kann nach § 350 HGB eine Bürgschaft auch ohne Einhaltung der Schriftform erteilt werden. Rz. 155 Die weiteren Anforderungen an eine selbstschuldnerische Bürgschaft stimmen mit denjenigen in § 239 Ab...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB

Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über _________________________ (Art der Arbeiten) ein...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / cc) Zusätzliche Anforderungen an eine Bürgschaft nach VOB/B

Rz. 149 Vorgaben für die Beschaffenheit von Bürgschaften bei VOB/B-Verträgen enthält die Bestimmung des § 17 Abs. 4 VOB/B. Daneben gelten auch die §§ 232–240 BGB, soweit in § 17 Abs. 2–8 VOB/B nichts anderes bestimmt ist. Rz. 150 Nach § 17 Abs. 4 VOB/B müssen bei der Bürgschaft folgende Anforderungen erfüllt sein:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Bürgschaft

Rz. 205 Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge ggü. dem Gläubiger eines Dritten (des sog. Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.[150] Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtu...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Sicherheit durch Bürgschaft

Rz. 141 Im Bauvertrag üblich sind folgende vertragliche Sicherheiten (i.d.R. Bürgschaften): a) Beschaffenheitskriterien bei ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / d) Rückgabe der Bürgschaft

Rz. 182 Grundsätzlich ist die Sicherheit zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben. Fehlt eine entsprechende Sicherungsabrede, wird die Verpflichtung zur Rückgabe durch den Sicherungszweck bestimmt. Spätestens dann, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, ist die Sicherheit zurückzugeben.[201]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Bürgschaft für Mängelansprüche

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Muster: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)

Rz. 194 Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ ü...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung)

Rz. 200 Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) An das Landgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Bürgschaft nach § 650f BGB

1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über __________...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / VII. Inanspruchnahme der Bürgschaft

1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Haupt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Bürgschaft für Mängelansprüche

1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Rz. 187 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.4. Muster 4.12: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Mus...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / bb) Zusätzliche Anforderungen an eine Bürgschaft nach BGB

Rz. 144 Ist die VOB/B nicht Vertragsgrundlage und wird eine Bauvertragspartei vertraglich verpflichtet, Sicherheit zu leisten, sind neben den §§ 765 ff. BGB auch die §§ 232–240 BGB einschlägig. Danach müssen die nachfolgenden Anforderungen für eine wirksame Bürgschaftsbestellung erfüllt sein: (1) Tauglicher Bürge Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürg...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / IV. Muster: Bürgschaften

1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über ___...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Ha...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / (4) Subsidiarität zu anderen Sicherungsmitteln

Rz. 148 Nach § 232 Abs. 2 BGB ist die Stellung einer Bürgschaft aber nur dann zulässig, wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, Sicherheit nach einer der in Abs. 1 aufgeführten Arten zu leisten. Im BGB-Bauvertrag ist die Bürgschaft daher nur subsidiäres Sicherungsmittel. Daher braucht sich der Besteller bei Zugrundelegung eines BGB-Bauvertrages nicht auf eine Bürgschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr