Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5 Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Durch den am 1.1.2014 in Kraft getretenen TV EntgO Bund sind im Vergleich zum früheren Recht vielfach höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Für die hiervon betroffenen Beschäftigten eröffnet sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert. Allerdings erfolgt eine derartige Höhergruppierung nur auf Antrag. Dies kann u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.6 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung (§ 12 TV EntgO Bund)

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person (Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung) gefordert wird, der Beschäftigte jedoch diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Er enthält gegenüber der bisherigen Regelung Abs. 3 Satz 1 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den beiden Vorgängerregelungen in Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT bzw. in ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.4 Ständige Vertreter (§ 4 TV EntgO Bund)

Ein paar wenige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe 9a Fallgr. 3 des Teils III Abschn. 5 [geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe]). Hierfür enthält § 4 TV EntgO Bund die Klarstellung, dass damit nicht die Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen gemeint sind. In solche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.1 Wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund)

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil I [Beschäftigte im Verwaltungsdienst] oder in Teil III Abschn. 12 [Beschäftigte in der Forschung]). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.4 Geprüfte Meister sowie staatlich geprüfte Techniker (§ 10 TV EntgO Bund)

Geprüfte Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf der Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes bestanden haben. Die Definition beruht auf den in den Tätigkeitsmerkmalen des Teil II Abschn. Q der Anlage 1a zum BAT enthaltenen Begriffen "Handwerksmeister, Industriemeister" sowie der entsprechenden Protokollnotiz Nr. 3. Sie dehnt den Geltungs...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17 Die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in die neue Entgeltordnung (§§ 24 ff. TVÜ-Bund)

17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9 Allgemeine Grundlagen und Grundsätze der Eingruppierung bei Beschäftigten, die nach dem TV EntgO Bund einzugruppieren sind

9.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich ihrerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Die Entstehung des Eingruppierungsrechts – vom RAT/TAR zum TVöD mit Entgeltordnung (Bund)

In den Anfangszeiten des öffentlichen Dienstes bestand dieser im Wesentlichen nur aus Beamten. Das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 kannte nur Regelungen für "Militärbedienstete" (Soldaten) und "Civilbeamte". Beschäftigte, die auf der Grundlage eines privatrechtlichen Dienstvertrages tätig waren, gab es nur im geringen Ausmaß. Dies änderte sich nach d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.5 Fortgeltende Zulagentarifverträge des Bundes

Im Bereich des Bundes gelten nachfolgend aufgeführten Zulagentarifverträge fort: Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bei den obersten Bundesbehörden vom 21.11.1971, Tarifvertrag über Zulagen an Arbeiter bei den obersten Bundesbehörden vom 21.11.1971, Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bei den Sicherheitsdiensten des Bundes vom 21.7.1977, Tarifvertrag über Zulagen an A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.7 Mitbestimmung

Höhergruppierungen auf Antrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund unterliegen der Mitbestimmung. Kein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch hinsichtlich der besonderen Überleitungsregelungen des § 27 TVÜ-Bund sowie bzgl. des Neuanspruchs auf eine Entgeltgruppenzulage gem. § 28 TVÜ-Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.6 Entgeltgruppenzulagen

Ergibt sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, erhält die oder der Beschäftigte nach § 28 TVÜ-Bund auf Antrag diese Zulage. § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TVÜ-Bund (Frist bei Höhergruppierung auf Antrag) gilt entsprechend.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.8 Eingruppierung nach dem 1.1.2014

Für alle Eingruppierungen ab dem 1.1.2014 gelten ab diesem Zeitpunkt die §§ 12, 13 TVöD (Bund) sowie der TV EntgO Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen

Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wird aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich ihrerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nac...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.11 Wegfall der Beschränkung in den Stufen

Die diesbezüglichen bisherigen beschränkenden Stufenregelungen in § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 2 TVöD einschließlich des Anhangs zu § 16 TVöD (Bund) sind zum 1.1.2014 aufgehoben worden. Für alle Entgeltgruppen der Entgelttabelle – Anlage A TVöD (Bund) – gelten nunmehr einheitlich die regulären Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) und keine gesonderten Endstufen mehr. Beso...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.15 Lehrkräfte

Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a TV EntgO Bund gilt der TV EntgO Bund grundsätzlich nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden. Das entspricht der bisherigen Regelung in der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT. Etwas anders gilt, soweit in der Entgeltordnung ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.10.2005 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Bund) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Bund). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. Die Ta...mehr

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Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund

1 Einleitung Am 1.1.2014 ist der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich des Bundes ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.6 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11 Bewertungsverfahren

Gemäß § 12 TVöD (Bund) erhält der Beschäftigte Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist. Eingruppiert ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nunmehr stellt sich aber die Frage, wie dies konkret festgestellt wird. Für diesen Vorgang haben die Tarifvert...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.7 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

In der neuen Nr. 10 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund sind die Regelungen für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. Die Regelung gilt bis zu einer Aufnahme der Tätigkeitsmerkmale in die Entgeltordnung. Sie gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.1.2014. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Abschn. III – Zulagen

Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. B. die Techniker-, Meister- und Programmierzulage, die Vorhandwerker-, Vorabeiter- und Lehrgesellenzulage oder auch Funktionszulagen übergangsweise grundsätzlich fortgeführt worden bzw. als Besitzstand erhalten geblieben, wie z. B. die Vergütungsgruppenzulage. Bei der Einführung der Entgelto...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.4 Bestandsschutz bei Ausgleichszulagen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Protokollerklärung zum 3. Abschn. TVÜ-Bund regelte zunächst übergangsweise die Überleitung von Beschäftigten mit Zahlungen nach §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O bzw. § 56 BAT/BAT-O (Lohn- bzw. Vergütungssicherung bei Leistungsminderung). In der Protokollerklärung wurde auch aufgenommen, dass die fortgeltenden Bestimmungen auch auf die Zulage nach §§ 15 u. 16 TV EntgO Bund angewen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.8 Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person in den Teilen II bis VI

Nach der Niederschriftserklärung Nr. 6 zu § 3 TV EntgO Bund ist wie folgt zu verfahren: Ist einem Beschäftigten eine Tätigkeit übertragen worden, die unter ein Tätigkeitsmerkmal der Teile III, IV, V oder VI zu subsumieren ist, das eine Voraussetzung in der Person enthält (§ 6 TV EntgO Bund), die der Beschäftigte aber nicht erfüllt, finden dennoch die Tätigkeitsmerkmale des j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.4 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV der Entgeltordnung enthält die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die bisher in Teil III der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2a und 2b des Lohngruppenverzeichnisses enthalten waren. In dem Teil sind also in gleicher Weise frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale aufgegangen. Teil IV der E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.10 Entgeltgruppe 2Ü

Die im Überleitungsrecht geschaffene Entgeltgruppe 2Ü sieht die Entgeltordnung nicht mehr vor. Diese Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung nunmehr entweder der Entgeltgruppe 3 (also höher) oder im Ausnahmefall der Entgeltgruppe 2 (also niedriger) zugeordnet worden. Zur Höhergruppierung der in den TV EntgO Bund übergeleiteten Beschäftigten ist ein Antrag gem. § 26 Abs. 1 TVÜ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1 Anlage 1a

Sie werden sich sicherlich gefragt haben, warum es 2 verschiedene Fassungen der Vergütungsordnung gibt. Grundlage für die Anlage 1a zum BAT/BAT-O war die Anlage 1 zur TO.A (Tarifordnung A für Angestellte im öffentlichen Dienst) i. d. F. vom 1.11.1943. Sie ist zunächst unverändert für die Eingruppierung der Angestellten angewandt worden. Bei Inkrafttreten des BAT/BAT-O am 1.4...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.12 Neue Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Ab dem 1.1.2014 gilt für den Bund eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 4 (statt regulärer Endstufe 5) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 ist entfallen. Die bisherige "kleine" Entgeltgruppe 9...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12 Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung

Nach § 12 TVöD (Bund) ist maßgebend für die Eingruppierung, welchen Tätigkeitsmerkmalen die auszuübende Tätigkeit entspricht. Dieser Begriff des Tätigkeitsmerkmals wird nachfolgend näher erläutert. 12.1 Allgemeines Die Entgeltordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Tätigkeitsmerkmalen. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1 Abschn. 1 – Allgemeine Vorschriften

Abschn. 1 enthält allgemeine Vorschriften und gliedert sich wie folgt: 7.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund) Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.6 Teil VI der Entgeltordnung

Teil VI der Entgeltordnung enthält besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2 Verhältnis der 6 Teile der Entgeltordnung zueinander

Das Verhältnis der einzelnen Teile der Entgeltordnung zueinander ist in § 3 TV EntgO Bund ausdrücklich geregelt. Der Regelung liegt der Grundsatz der Spezialität zugrunde. 4.2.1 Geltungsbereich des Teils I Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Täti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.3 Anrechnung auf den Strukturausgleich

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 7.2.2017 zum TVÜ-Bund haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD n. F. bei Beschäftigten, die einen Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund erhalten, für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf den Strukturausgleich angerechnet wird. Diese Regelung in § 12 Abs. 5 Satz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2 Geltungsbereich der Eingruppierung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (Bund) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (Bund) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (Bund), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4 Garantiebetrag

Mit Einführung der stufengleichen Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 5 TVöD ist die Regelung zum Garantiebetrag entfallen. Das bedeutet, dass nach dem 28.2.2014 im Bundesbereich die Anspruchsgrundlage für die Zahlung eines Garantiebetrags nicht mehr gegeben ist. Hinweis Der Anspruch auf Zahlung des Garantiebetrages ist auch für Beschäftigte entfallen, die bis zu diesem Stichta...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.7 Vorgehen bei mehreren Arbeitsvorgängen

Besteht die auszuübende Tätigkeit aus mehreren Arbeitsvorgängen, erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung für jeden Arbeitsvorgang gesondert (Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund). Die Tarifvertragsparteien haben dies anhand eines Beispiels in den Niederschriftserklärungen näher erläutert. Beispiel 5 (Registratur-, Büro...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.3 Beschäftigte der Entgeltgruppe 2Ü evtl. in die EG 3

Die Entgeltgruppe 2Ü wurde aufgelöst. Die ihr zugeordneten Tätigkeitsmerkmale wurden entsprechend der durch die Tarifvertragsparteien beurteilten Wertigkeiten überwiegend der Entgeltgruppe 3, in wenigen Fällen der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Für ab dem 1.1.2014 neu eingestellte Beschäftigte ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 2Ü somit nicht mehr möglich. Vorhandene Besch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.7 Außertarifliche Zulagen

Außertarifliche IT-Fachkräftezulage [1] Mit dem TV EntgO Bund bleiben die außertariflichen Instrumente der IT-Fachkräftezulage und der Vorweggewährung von Stufen für IT-Fachkräfte grundsätzlich unverändert erhalten. Diese Personalgewinnungsmaßnahmen können bis zum 31.12.2020 (RS dem BMI vom 13.12.2018, AZ: D5-31002/4#21) angewendet werden. Entgelterhöhungen, die sich aufgrund d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgt nur auf Antrag. Das Antragserfordernis dient zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen muss, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten ist. Nachteilige Auswirkungen k...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2014 (Stichtag) erfolgt für den Bereich des Bundes gem. § 17 Abs. 5 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Eine abschließende Auflistung der in der Entgeltordnung geregelten Voraussetzungen in der Person mit Definitionen ist in den §§ 6 bis 14 TV EntgO Bund geregelt. In diesen Fällen müssen neben der auszuübenden...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.2 Berufsgruppenspezifische höhere Eingruppierungen

Für eine Reihe von Berufsgruppen haben die Tarifvertragsparteien aus unterschiedlichen Gründen höhere Eingruppierungen vereinbart. Zum einen wurden auf dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels bestimmte Tätigkeiten von besonders gesuchten Berufsgruppen höher bewertet. Dies erfolgte z. B. bei folgenden Berufsgruppen: Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Am 1.1.2014 ist der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich des Bundes ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Überblick über Entstehung und den Aufbau der bisher geltenden Allgemeinen Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung (im Folgenden: Vergütungsordnung) und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen, die in der Hauptsache redaktionell überbearbeitet wurden. Daher kann auch die bisherige Rechtsprechung hierzu weiterhin herangezogen werden. Zum besseren Verständnis zunächst eine kurze Übersicht über den Aufbau der bislang geltenden V...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.1 Geltungsbereich des Teils I

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Tätigkeitsmerkmale der Teile III, IV, V oder VI erfüllt und es sich auch nicht um eine körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeit handelt (§ 3 Abs. 4 Satz 1 TV EntgO Bund). Teil I besitzt damit eine beschränk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Voraussetzungen in der Person

Abschn. II des TV EntgO Bund enthält Definitionen zu Voraussetzungen in der Person. Nach § 6 TV EntgO Bund handelt es sich bei den in Abschn. II definierten Ausbildungen und Voraussetzungen in der Person i. S. d. § 12 (Bund) Abs. 2 Satz 6 TVöD, die für die Eingruppierung erfüllt sein müssen, wenn ein Tätigkeitsmerkmal eine solche Anforderung enthält. In dem Abschn. sind die ...mehr