Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 4. Erbersatzsteuer

Bei der turnusmäßigen Erbersatzsteuer gibt es ein Steuerprivileg für inländische rechtsfähige[81] Familienstiftungen (§ 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Bemessungsgrundlage ist das Gesamtvermögen der Stiftung am Besteuerungszeitpunkt (diese kann ggf. durch vorzeitige Auskehrungen/Ausgaben und dergleichen) gemindert werden. Die Vorteile einer Familienstiftung im Vergleich zu einer s...mehr

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FF 7+8/2015, Kein Sorgerech... / 1 Gründe:

Konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, die eine Maßnahme nach den §§ 1666, 1667 BGB erforderlich machen würden, sind derzeit nicht ersichtlich. Auch Hinweise auf eine latente Kindeswohlgefährdung liegen derzeit nicht vor. Seit dem Erlass der einstweiligen Anordnung im Verfahren 42 F 81/13 im Mai 2013 sind inzwischen fast zwei Jahre vergangen. Zum Zeitpunkt der ...mehr

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Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / 1

Dr. Hanspeter Daragan hat sich mit Steuern aus den Blickwinkeln der beiden klassischen Lager beschäftig, so als Angehöriger der Finanzverwaltung zuletzt als Referent einer Oberfinanzdirektion und seit 1985 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Bremen. Dabei ist er immer wieder literarisch eindrucksvoll in Erscheinung getreten.[2] Daher liegt es nahe, einen Beitr...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 1. Historische Entwicklung

Bis zum Jahr 2000 wurde in Familiensachen danach unterschieden, ob es sich um solche mit zivilprozessualen Streitgegenständen (vor dem Zivilgericht) oder um Familiensachen mit Verfahrensgegenständen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vor dem Familiengericht) handelte. Im ersteren Fall war die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, im zweiten Fall hing der Zugang zur Revision (wei...mehr

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Zerb 7/2015, Die Bewertung ... / V. Geplante Gesetzesänderung – insbesondere Einfügung eines Satzes 4 in § 97 Abs. 1 b BewG

Derzeit beabsichtigt der Gesetzgeber,[167] bestimmte von der Norm abweichende Ausstattungsmerkmale von Gesellschaftsanteilen in die Bewertung einzubeziehen. Hierzu soll § 97 Abs. 1 b BewG um einen weiteren Satz (Satz 4) ergänzt werden. Dieser soll folgenden Wortlaut haben:[168] "Abweichend von Satz 1 sind bei der Wertermittlung des Anteils vorbehaltlich des § 9 Absatz 2 und 3...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 2 Gründe:

I. Die am 15.5.2010 geborene T. stammt aus der Ehe der am 29.1.1965 geborenen Kindesmutter und des am 10.6.1968 geborenen Kindesvaters. Bis zu ihrer Inobhutnahme am 27.5.2013 lebte sie mit ihren Eltern zusammen. Die Kindesmutter, die bereits erwachsene Söhne hat, war aufgrund psychischer Probleme seit T.s Geburt kontinuierlich in ambulanter sowie nach einer Messerattacke auf...mehr

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Erbschaft-/Schenkungsteuere... / Zusammenfassung

Überblick In der "Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung" sollen Angaben zur Durchführung einer Schätzung eingetragen werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein abweichendes Formular nutzen. Wichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 entschieden, dass einige der Regelungen ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn nach dem 31.12.2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 2.12.2014, VIII R 34/13, BFHE 248, 51, BStBl II 2015, 387). 2. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsg...mehr

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zerb 6/2015, Auslegung der ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt von dem Beklagten die Vorlage einer Testamentsablichtung und eines Nachlassverzeichnisses verlangen. 1. Eine Auskunftspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer Erbenstellung des Klägers. Dabei kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen...mehr

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FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / V. Pflichtteilsverlangen auch nach der dreijährigen Verjährungsfrist?

Die Entscheidung des BFH enthält allerdings leider (noch) keine Aussage darüber, ob diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt nur während der für Pflichtteilsansprüche geltenden dreijährigen Verjährungsfrist oder auch noch danach möglich ist. In dem Fall des BFH lagen zwischen den beiden Erbfällen nur zwei Jahre, sodass der BFH auf die Frage nicht einzugehen brauchte. Bei dem ...mehr

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Spekulationsfrist: BMF überarbeitet Vereinfachungsregel zur Aufteilung des Wertzuwachses

Kommentar Mehr als 16 Jahre ist es her, dass der Steuergesetzgeber die Spekulationsfrist für private Grundstücksveräußerungsgeschäfte von 2 auf 10 Jahre verlängerte. Nun hat das BMF geregelt, dass vor der Gesetzesänderung vorgenommene Abschreibungen noch dem nicht steuerbaren Wertzuwachs zugerechnet werden können. Als "Perpetuum mobile" werden gemeinhin Geräte bezeichnet, die...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / C.21. Deutscher Familiengerichtstag vom 21. bis 24. Oktober 2015

Eine Arbeitsgruppe des 21. Deutschen Familiengerichtstags wird sich mit Fragen der Gütertrennung und – daraus folgend – nebengüterrechtlichen Fragen incl. den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zum vermögensbezogenen Teilhaberecht der Ehegatten befassen.mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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FF 5/2015, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – BvR 472/14 Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag und andere nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen

Ein Schwerpunktheft der NZFam widmete sich den "Zuwendungen in der Familie", wobei sich die Beiträge – schon wegen der wichtigen Abgrenzungsfragen – zwangsläufig auch mit der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag befassten.[57] Jung wies auf die hohe Dunkelziffer und das damit verbundene nicht gesehene Haftungsrisiko hin.[58] ...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 2. Das Kindeswohl

In einer bisher nicht üblichen Intensität betont er die Bedeutung der EMRK für die Auslegung der Grundrechte der deutschen Verfassung und damit für die Beurteilung eines möglichen ordre public-Verstoßes. Im Einklang mit den kürzlich ergangenen Entscheidungen des EuGHMR und des Bundesverfassungsgerichts hebt er das Recht des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Er...mehr

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zerb 4/2015, Nach dem Erbsc... / 1

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) zwar die Verfassungswidrigkeit von erbschafts- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen festgestellt, aber zugleich erkennen lassen, dass es diese Steuerart grundsätzlich für verfassungskonform hält und der Gesetzgeber insoweit einen relativ weit gefassten Gestaltungsspiel...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / 2 Aus den Gründen:

[10] "Der Senat ist insoweit der Ansicht, dass es entgegen der bisherigen Rspr. des BGH (nachfolgend II.) bei der Bemessung der Entschädigung nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten und des Schädigers ankommen darf (nachfolgend III.). Er hat die beiden Verfahren zur Durchführung des Anfrage- und Vorlageverfahrens verbunden, um durch die Zugrundelegung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geltungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die zu dieser Zeit bereits geplante Neubewertung des Grundbesitzes hat bis heute nicht stattgefunden, so dass die damals als Übergangslösung geplante Zuschlagsregelung im Grundsatz bis heute beibehalten wurde. Rz. 3 [Autor/Stand] Nachdem durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995[3] die Anwendungen der Einheitswerte für die Vermög...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

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zerb 3/2015, Keine Rechtssi... / b) Rückwirkungszeitpunkt für die Regelverpflichtung

Mit dem "in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt" ist vorliegend – wie jedenfalls grundsätzlich[26] – der Tag der Entscheidungsverkündung, hier also der 17.12.2014 gemeint.[27] Dies ist in Anbetracht des Gesetzescharakters der Sachentscheidung nach § 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG folgerichtig, da die Entscheidungsverkündung insofern mit dem endgültigen Gesetzesbeschlu...mehr

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zerb 3/2015, Erneute Verfas... / 1

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014[1] erneut das Erbschaftsteuerrecht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.2016 zur Abhilfe gegeben und die Fortgeltung des aktuellen Rechts bis zum Ablauf dieser Frist statuiert. Das mit Spannung erwartete Urteil[2] ist lang, umfassend begründet, – wegen eines Minderheite...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / 1 Gründe:

[1] A. I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG) abgelehnt wurde. [2] 1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsprobleme schon durch das richtige vorgerichtliche Vorgehen vermeiden

Vermögensverschiebungen unter Ehegatten Eine ganz alltägliche Situation macht im Forderungsmanagement die immer wieder gleichen Probleme. Einer von zwei Ehegatten geht eine Verpflichtung ein. Ihm werden dann auch Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid übersandt oder zugestellt. In der späteren Vollstreckung stellt sich dann heraus, dass der Titelschuldner ...mehr

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zerb 3/2015, Keine Rechtssi... / 1. Stand der Diskussion

Das BMF und (feder-)führende Verwaltungsvertreter der Länder werben für eine zügige, minimalinvasive und evolutionäre Reparatur des ErbStG.[3] Ein Kabinettsentwurf soll dem Vernehmen nach schon bis Ostern vorliegen. Eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers könnte dann auch die Frage der Rückwirkung praktisch obsolet machen, jedenfalls entschärfen. Indes: Die dringenden Wünsch...mehr

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zerb 3/2015, Keine Rechtssi... / 2. Urteilswirkung – Bindung der Rechtsetzungsdirektive

Ausgangspunkt der Überlegungen sind die Rechtswirkungen von Verfassungsgerichtsentscheidungen in Art. 100 GG-Verfahren im Allgemeinen. Die Sachentscheidung entfaltet Gesetzeskraft nach § 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG. Das betrifft vorliegend den Tenor zu 1., also die Feststellung, dass §§ 13 a, b iVm § 19 ErbStG in all seinen seit 1.1.2009 geltenden Fassungen mit Art. 3 GG unverein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 190 Ende de... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Bergwitz, Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung, NZA 2009 S. 518. Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Knoll, Beginn und Ende der Versicherungspflicht bei entgeltlich Beschäftigten, SGb 1998 S. 518. Knospe, Ge...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass § 1570 BGB und § 1615l BGB zwar Unterhaltsansprüche begründen, die nicht dem Kind selbst, sondern dem das Kind betreuenden Elternteil zustehen. Gleichwohl betreffe die Frage, wie lange dieser Unterhalt dem Betreuenden zu leisten sei, die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes und wirke auf diese ein. Der Betreuungsunterha...mehr

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FF 2/2015, Sorgerechtsentzi... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm – wie auch der Mutter – die elterliche Sorge für eine im Februar 2013 geborene Tochter entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde. [2] 1. Der Beschwerdeführer stammt aus G. und lebt seit Anfang 2012 zunächst als Asylbewerber, inzwischen geduldet in Deutschland. Die Mutter leidet unter gravierenden psychischen Erkr...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 4. Fazit

Führt man diese Gedanken konsequent weiter, erscheint das – ausnahmslose – Untergehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs mit Wiederheirat nicht folgerichtig:[23] Kommt es für den Betreuungsunterhaltsanspruch nicht auf die (nach-)eheliche Solidarität an, kann ihre Aufkündigung das Entfallen des allein dem Kindesinteresse gewidmeten Betreuungsunterhalts nicht rechtfertigen. Es k...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 5. Fehlen anderweitiger, zumutbarer Hilfen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG dürfen keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Denn generell soll die Beratungshilfe nicht die von anderen, meist über besondere Sachkunde verfügenden Einrichtungen kostenfrei geleistete Beratung ersetzen, sondern diese ergänzen (BR-Drucks 404/79, S. 14). An diesem Subsidiaritätsprinzi...mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / III. Resümee

Vergleicht man die quantitative Entwicklung von Eingängen und Stattgaben im Bereich der Fremdunterbringung, ergeben sich keine besonderen Auffälligkeiten. Grob lässt sich feststellen, dass mit der Zahl der Eingänge auch die Zahl der Stattgaben gestiegen ist. Als am auffälligsten mag hier einerseits das Jahr 2009 angesehen werden, in dem bei der geringsten Zahl an Eingängen (...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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zerb 5/2015, Erbunwürdigkei... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindungsschlauc...mehr

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FF 1/2015, Anpassung der Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015

Die Vertreter der Oberlandesgerichte haben in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags beschlossen, die Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015 auf folgende Beträge anzuheben:mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / I. Einleitung

In den Frühjahrs- und Sommermonaten des Jahres 2014 hat das BVerfG in sieben Verfahren Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich im Kern gegen die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten.[1] Die bloße Zahl der Stattgaben scheint auf unterschiedlichen Seiten Hoffnungen und Befürchtungen zu nähren. Die Zahlen geben indessen weder für das eine noch für das andere...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 1. Entstehung

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit 2009 in einigen bahnbrechenden Entscheidungen das Sorgerecht für nichteheliche Kinder in Deutschland entscheidend vorangebracht. Für das Sorgerecht war maßgeblich die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009.[2] Der EGMR erklärte, dass § 1626a BGB in der alten Fassung mit Art. 8 EMRK unvereinbar sei. Es se...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 5. Übergangsfälle

Das OLG Frankfurt hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob nach Inkrafttreten von § 1626a BGB neuer Fassung eine Entscheidung über das Sorgerecht, die auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 ergangen ist, als Erstentscheidung oder aber als Abänderungsentscheidung zu ergehen hat. Im Hinblick auf die Kriterien, die § 169...mehr

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FF 12/2014, Auswahl von Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführer wenden sich als Großeltern ihres im Jahr 2002 geborenen Enkels dagegen, vom Familiengericht nicht nach § 1779 Abs. 2 S. 2 BGB als dessen Vormund bestimmt worden zu sein. [2] 1. Die Beschwerdeführer sind die Großeltern mütterlicherseits des betroffenen Kindes. Dessen alleinsorgeberechtigte Mutter ist im Oktober 2010 verstorben, der Vater kann sich k...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 3. Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Gericht

Auf Antrag eines Elternteils überträgt das Gericht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam. Zuständig für die Übertragung ist das Familiengericht, funktionell zuständig innerhalb des Gerichtes ist der Richter. Mit dieser gesetzlichen Regelung trägt das Gesetz den Vorgaben des EGMR Rechnung, da eine Überprüfung des Einzelfalles durch ein Gericht ermöglicht wird. Voraussetzun...mehr

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihren im November 2012 geborenen Sohn. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte mit ihrem damaligen ebenfalls bulgarischen Lebensgefährten und der gemeinsamen, heute 15-jährigen Tochter in Bulgarie...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Das LG ist in seiner sorgfältig begründeten Entscheidung rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kostengläubiger nach § 44 RVG i.V.m. Nr. 2500 bis 2508 VV für seine im Rahmen der Beratungshilfe ausgeführten Tätigkeiten keine über die Festsetzung des AG hinausgehende Vergütung aus der Staatskasse zu gewähren ist. Das LG hat weiterhin zutreffend ausgeführt, dass nach...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 4. Prüfung milderer Mittel bei unterschiedlicher Einschätzung von Jugendamt und Familiengericht über geeignete Hilfen

Von Bedeutung sind zunächst die Ausführungen des BVerfG zu der erforderlichen Prüfung der Gerichte, inwieweit die Kindeswohlgefährdung durch mildere Maßnahmen als durch die Trennung des Kindes von den Eltern hätte abgewendet werden können. Dabei ging es im vorliegenden Fall um die Frage, welchen Einfluss der Umstand hat, dass das Jugendamt nicht bereit war, die Eltern durch ...mehr

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Zerb 11/2014, Steuerbefreiu... / Sachverhalt

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu 1/3 Miterbin ihres im August 2009 verstorbenen Ehemanns (E). Weitere Miterben sind die beiden Kinder des E. Zum Nachlass gehörte u. a. ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Entsprechend den testamentarischen Verfügungen des E wurde das Eigentum an diesem Grundstück jeweils zur Hälfte an die beiden Kinder üb...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 2 Anmerkung

Mit dem Beschluss vom 7.5.2014 führt der Bundesgerichtshof seine neue Rechtsprechung zum Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche fort, die er nach dem Verdikt des Bundesverfassungsgerichts[1] mit Urteil vom 7.12.2011[2] eingeleitet hat. Es kann mittlerweile als gefestigte Rechtsprechung angesehen werden, dass der Bundesgerichtshof anlässlich der Bedarfsbestimm...mehr