Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Auskunftspflicht (Abs. 1)

Rn 2 Vorrangig auskunftspflichtig nach Abs. 1 ist der Schuldner. Er ist in jedem Fall persönlich zur Erteilung der notwendigen Auskünfte verpflichtet. So braucht sich der Insolvenzverwalter nicht auf einen anwaltlichen Bevollmächtigten verweisen zu lassen, und zwar weder hinsichtlich der Kontaktaufnahme mit dem Schuldner noch hinsichtlich der inhaltlichen Auskunftserteilung....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2 InsVV und Verfassungsrecht

Rn 13 Wie die von Haarmeyer/Wutzke/Förster erstmals 1997 durchgeführte Praxiserhebung [20] eindrucksvoll bewiesen hat, bestand unter dem bisherigen Vergütungsrecht eine uneinheitliche, regional völlig unterschiedliche Vergütungspraxis, die in der vergütungsrechtlichen Literatur als "Glücksspiel" oder sogar "gerichtliche Willkür" bzw. "Amtsmissbrauch" bezeichnet wurde.[21] Dies...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007[1] ist der letzte Teilsatz von § 99 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst worden. Nach Art. 3 Nr. 2 dieses Gesetzes (= § 103c Abs. 1 EGInsO) sind auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2007 eröffnet worden sind, mit wenigen Ausnahmen (zu denen § 99 nicht gehört) die bis dahin geltenden Vor...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Eröffnetes Verfahren/Insolvenzverwalter

Rn 19 Nach früherem Recht war mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts[55] bei Feststellung der Masseunzulänglichkeit im laufenden Verfahren der Vergütungsanspruch aufzuteilen in einen bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit verdienten Teil und die restliche Vergütung, welche als sog. Neumasseschuld nicht dem Verteilungsschlüssel des § 60 KO unterlag und in voller ...mehr

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Verwalter: Störer im Sinne des Verwaltungsrechts?

Leitsatz Der Verwalter kann Störer im Sinne des Verwaltungsrechts sein. Normenkette § 124 Abs. 1, Abs. 2 VwGO; § 27 WEG Das Problem Verwalter V wird vom Verwaltungsgericht als "Störer" angesehen”. Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung nicht zu. V beantragt daher, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Berufung nach § 124 Abs. 2 VwGO zulässt. Er verweist darauf, dass Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Staffelvergütung

Rn 6 Nach dem Wortlaut des § 63 wird zwar nicht ausdrücklich, aber doch mittelbar durch Anknüpfung an den Begriff des Regelsatzes auch der Grundsatz der Gewährung einer Staffelvergütung festgeschrieben. Eine solche Staffelvergütung war bereits in der früheren Vergütungsverordnung für Konkursverwalter aus dem Jahre 1960 vorgesehen. Zwar wurden in den Vorberatungen im Rahmen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitraum

Rz. 5 [Autor/Stand] Eine grundsätzliche Neuregelung erfährt die Bewertung von Erbbaurechten nach § 148 BewG und von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nach § 148a BewG des Vierten Abschnitts des Bewertungsgesetzes (§§ 138–150 BewG) aufgrund der in Art. 18 des Jahressteuergesetzes 2007[2] enthaltenen Änderungen. Die dort geregelten und nachstehend aufgeführten Bewertungsgru...mehr

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zerb 10/2014, Pflichtteilsstreitigkeiten zu Lebzeiten des Erblassers

Anwaltliche Handlungsstrategien nach der Pflichtteilsreform von Dr. Stefanie Scheuber, Fachanwältin für Erbrecht, Nürnberg Schriftenreihe "zerb wissenschaft", Bonn 2014, 224 Seiten, broschiert, 39,00 EUR ISBN: 978-3-95661-015-8 "Pflichtteilstreitigkeiten zu Lebzeiten des Erblassers" – alleine der Titel der Dissertation lässt den erbrechtlichen Praktiker die Stirn fragend in Falt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungszeitraum

Rz. 17 [Autor/Stand] Die nachstehend dargestellten Bewertungsgrundsätze des § 148 BewG (bis 2006) im Vierten Abschnitt des Bewertungsgesetzes (§§ 138–150 BewG) sind sowohl für Erbbaurechtsfälle als auch für Fälle mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden auf Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2007 anzuwenden. Rz. 18 [Autor/Stand] Eine grundsätzliche Neu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitraum

Rz. 4 [Autor/Stand] Eine grundsätzliche Neuregelung erfährt die Bewertung von Erbbaurechtsfällen nach § 148 BewG und von Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nach § 148a BewG des Vierten Abschnitts des Bewertungsgesetzes (§§ 138–150 BewG) aufgrund der in Art. 18 des Jahressteuergesetzes 2007[2] enthaltenen Änderungen. Die dort geregelten und nachstehend aufgeführt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Neukonzeption durch das JStG 2007

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 18 des Jahressteuergesetzes 2007[2] wurde der § 148a BewG, der die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden regelt, neu eingeführt. Die Bundesregierung begründete die Änderungen des Bewertungsgesetzes im Allgemeinen[3] wie folgt: "Die Änderung der Vorschriften zur Grundbesitzbewertung sind erforderlich, weil die Bindung an die Wertverhäl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Neukonzeption durch das JStG 2007

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine gegenüber der bisherigen Rechtslage nach § 148 BewG (bis 2006) umfassende Neuregelung erfährt die Bewertung der Erbbaurechtsfälle aufgrund der Regelungen des Art. 18 des Jahressteuergesetzes 2007[2]. Die Bundesregierung begründete die Änderungen des Bewertungsgesetzes im Allgemeinen[3] wie folgt: "Die Änderung der Vorschriften zur Grundbesitzbewertung...mehr

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zerb 9/2014, Die Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde bleibt erfolglos, denn das Verwaltungsgericht hat den Prozesskostenhilfeantrag zu Recht abgelehnt. (...) Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, dass der Kläger für seine verstorbene Mutter bestattungspflichtig ist und seine Heranziehung zu den Beisetzungskosten keine unbillige Härte bedeutet. Der Vortrag des Klägers lässt keine Anhaltspunkte für eine solc...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 1 Gründe:

[1) I. Das Verfahren betrifft die Aufhebung einer Minderjährigenadoption. [2] Die Mutter der Antragstellerin heiratete im Jahre 1992 den Antragsgegner. Sie brachte die im Februar 1991 geborene Antragstellerin in die Ehe mit, die von einem anderen Mann abstammte und von dem Antragsgegner im Jahre 1994 adoptiert wurde. Aus der Ehe des Antragsgegners mit der Mutter der Antragste...mehr

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zerb 8/2014, Die Cash-Gesel... / I. Cash-Gesellschaften

Nach damaliger Gesetzeslage bildeten Geld und (nicht mit Wertpapieren vergleichbare) Forderungen, also z. B. Sichteinlagen, Sparanlagen und Festgeldkonten bei Kreditinstituten, kein schädliches Verwaltungsvermögen. Wurde solches Vermögen außerhalb eines Betriebsvermögens vererbt oder verschenkt, unterlag es ohne jegliche Abschläge der Besteuerung. Zählte derartiges Vermögen j...mehr

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zerb 8/2014, Die Cash-Gesel... / 5

Auf einen Blick Es zeigt sich also, dass auch nach dem Ende der Cash-Gesellschaft noch Möglichkeiten bestehen, Geldvermögen steuergünstig zu übertragen. Dies erfordert allerdings zum einen ggf. die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen und zum anderen die Bereitschaft, gewisse unternehmerische Risiken[11] einzugehen. Bei sinnvoller Ausgestaltung ist das Optimierungspotenzial ...mehr

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Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 1.8.2014

Kommentar Anpassungen wegen der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen Ein wesentlicher Anteil der aktuellen Änderungen des AEAO resultiert aus der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehen. Bereits in der Änderung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 1.10.2013 waren einige der Regelungen des AEAO diesbezüglich angepasst ...mehr

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Schadensersatz: Gemeinschaftsbezogene Forderung

Leitsatz Schadensersatzansprüche in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum sind eine gemeinschaftsbezogene Forderung. Sie können daher nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden Normenkette Art. 3 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG; § 5 Abs. 2 WEG Das Problem K und B sind jeweils Wohnungseigentümer. Jeder ist Sondereigentümer einer "Garagenz...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich – gleichzeitig im Wege des Eilantrags – gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für ihre beiden in den Jahren 2009 und 2011 geborenen jüngsten Kinder. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist Mutter von fünf Kindern. Ihre älteste, nichteheliche Tochter ist bereits volljähri...mehr

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FF 7+8/2014, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. 1. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihre im Jahr 2010 geborene Tochter. Die Beschwerdeführer hatten mit ihrer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, bis diese am 27.5.2013 gegen den Willen der Eltern in einem Kinderheim untergebracht wurde. Die Beschwerdeführ...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / b) Voraussetzungen der Abänderung

Nach § 225 Abs. 2 FamFG ist eine Abänderung möglich, wenn sich rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit einstellen, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertänderung führen. Dabei wird nach Abs. 3 der Vorschrift von einer wesentlichen Wertänderung ausgegangen, wenn sie mindestens 5 % des bisherigen Ausgl...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 1. Allgemeine Systematik

Bereits im alten Versorgungsausgleichsrecht bestand in vielen Fällen die Notwendigkeit, Erstentscheidungen zum Versorgungsausgleich an veränderte nachehezeitliche Entwicklungen anzupassen. Selbst die Korrektur von Fehlern in Altentscheidungen war mittels Totalrevision möglich. Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Forderung nach einer solchen Korrekturmöglich...mehr

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FF 7+8/2014, Keine Sorgerec... / 1 Aus den Gründen:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für seinen 2004 geborenen Sohn. Bis heute lebt er mit diesem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kindesmutter starb, als das Kind anderthalb Jahre alt war. [2] 1. a) Nach der Einschulung im August 2010 ent...mehr

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FF 7+8/2014, Anspruch auf L... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Löschung von sie zeigenden Lichtbildern und Filmaufnahmen in Anspruch, die sich auf elektronischen Vervielfältigungsstücken des Beklagten befinden. Die Parteien hatten in der Vergangenheit eine Beziehung. Der Beklagte, der von Beruf Fotograf ist, erstellte während dieser Zeit zahlreiche Bildaufnahmen von der Klägerin, auf denen diese un...mehr

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrech...mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt zunächst altbekannte unterhaltsrechtliche Standards: Die einem minderjährigen unverheirateten Kind zum Unterhalt verpflichteten Eltern sind gehalten, ihre Arbeitskraft einzusetzen. Unterlassen sie eine ihnen mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit, obwohl sie sie bei gutem Willen ausüben könnten, sind ihnen sogenannte fiktiv...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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AGS 5/2014, Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen …1

…[1] vor allem vor deutschen Gerichten, wenn es um die Kostenerstattung geht. In kaum einem anderen Land der Welt wird über die Erstattung von Reisekosten nach beendetem Rechtsstreit so vehement und kleinkariert gestritten wie in Deutschland. Weltanschauungen prallen hier aufeinander. Einerseits wird die Reisefreiheit den Kosten übergeordnet, während andererseits der Grundsat...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 1 Gründe:

I. [1] Auf den am 20.7.2010 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 13.4.1995 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. [2] Im Zeitpunkt der Eheschließung waren die Ehefrau 29 Jahre und der Ehemann 48 Jahre alt. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, von denen eine beim E...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / IV. Vertretung durch Sozien

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BORA gilt das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, für alle Sozien des beauftragten Rechtsanwalts oder anderweitig mit ihm verbundene Berufsangehörige. § 3 Abs. 2 S. 2 BORA enthält eine Ausnahmeregelung dahingehend, dass widerstreitende Interessen von Sozien vertreten werden dürfen, "wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den w...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 7. Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht zum Schutz des Kindes die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes abzuwenden, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Wenn Eltern psychisch krank werden, leiden deren Kinder. Sie erleben sie über einen längeren Ze...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / Einleitung

Im Familienrecht haben wir eine Fülle von Billigkeitsvorschriften, positive und negative Härteklauseln. Im Rahmen dieses Vortrages beschäftigen wir uns mit drei Vorschriften in wichtigen familienrechtlichen Kernbereichen: 2005 fragte der damalige Präsident des Am...mehr

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FF 3/14, Familienbegriff – deutsch-türkische Ehescheidung – Struktur der Familiengerichte – Sicherheit in Gerichten

Interview mit Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Thomas Kutschaty FF/Schnitzler: Sie hatten sich bei Ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des 20. Deutschen Familiengerichtstages in Brühl im September 2013 intensiv mit dem Begriff der Familie beschäftigt und hierbei nicht nur die gesellschaftlichen Strukturen herausgearbeitet (Patchwork-Familie, ...mehr

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zerb 3/2014, Erbschaftsteue... / Aus den Gründen

(...) Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Erwerb des Klägers wegen der gegenüber E erbrachten Pflegeleistungen in Höhe von 4.725 EUR steuerfrei ist. 1. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben,...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / II. Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Auch in steuerlicher Hinsicht gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die die steuerliche Belastung reduzieren, verschieben oder gar gänzlich entfallen lassen. Aufgrund der alle zehn Jahre in Deutschland in Anspruch stehenden Freibeträge kann durch bereits zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen (alle zehn Jahre) die Erbschaftsteuer ganz vermieden oder zumindest vermindert werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 307b Besta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert und zuletzt durch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1939) ab 1.5.1999 (Folgemonat nach Verkündung der Urteile des BVerfG v. 28.4.1999, BVerfGE 100 S. 1 ff., 59 ff., 104 ff., 138 ff.) weitgehend neu gefasst worden. Rz. 2 Anlass für die Gesetzesänderung waren die o.g. Entscheidungen des...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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zerb 2/2014, Vorläufiger Re... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Die Vorentscheidung und die Vollziehung des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids sind aufzuheben. Entgegen der Auffassung des FG kommt dem Interesse der Antragstellerin an der Aufhebung der Vollziehung der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des ErbStG zu. 1. An der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids b...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / 4

Auf einen Blick Eine zivilrechtliche Gestaltung löst nicht automatisch eine Besteuerung nur in Deutschland oder Japan aus. Vielmehr kann das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan auf dem Gebiet des Erbrechts zu einer doppelten steuerlichen Belastung des Erben führen. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass jeder Staat ein Interesse an der...mehr

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FF 1/2014, Grußwort zur Herbsttagung 2013 in Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Bundesverfassungsgerichts heiße ich Sie hier in Karlsruhe herzlich willkommen. Es freut uns, dass Sie zum 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein gerade Karlsruhe als Ort Ihrer Herbsttagung gewählt haben. Ihr Jubiläum gibt mir Gelegenheit, Ihnen sowohl zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft als auch...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / a) Fälle ohne reale Erwerbschance

Die Annahme einer realen Beschäftigungschance durch die Instanzgerichte wird immer wieder vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Es vermisst entweder die konkrete Feststellung eines als erzielbar zugrunde gelegten Gehalts,[157] kritisiert die Höhe des für erzielbar gehaltenen Gehalts[158] oder die Annahme einer realen Beschäftigungsmöglichkeit als solche. Ein besonders kra...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 4. Räumliche Ausdehnung der Bewerbungsbemühungen

Die Frage, in welchem geografischen Bereich sich der Erwerbspflichtige auf eine Arbeitsstelle bewerben muss, wird hauptsächlich im Minderjährigenunterhalt diskutiert. Es kann grundsätzlich eine Obliegenheit zum Ortswechsel für den Unterhaltspflichtigen bestehen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist sich in den Voraussetzungen einig: Ein Ortswechsel und damit die Suche n...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Herr Eigenthaler [12] dankte für die Betonung einer gut ausgebildeten und funktionsfähigen Steuerverwaltung als Standortvorteil. Eine Betriebsprüfung dürfe nicht als Gegner, sondern müsse als Partner im Rahmen einer vernünftigen Steuerverwaltung begriffen werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter im Innendienst, die die verbindlichen Auskünfte bearbeiteten. Hinsichtlich der ...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / d) Umfang der Erwerbstätigkeit

Im Minderjährigenunterhalt stellt sich die Frage, ob der gesteigert Unterhaltspflichtige ggf. mehr arbeiten muss als in den anderen Unterhaltsverhältnissen, wenn das tatsächliche oder gar das fiktiv zugerechnete Haupteinkommen nicht ausreicht. Da er in den anderen Unterhaltsverhältnissen eine vollschichtige Erwerbstätigkeit schuldet, würde das bedeuten, dass im Kindesunterha...mehr