Fachbeiträge & Kommentare zu Coronavirus

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) – Leistungsantrag

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen

2.2.1 Steuererklärungen 2019 Tz. 23 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 wurde für die steuerlich beratenen Steuerpflichtigen auf den 31.08.2021 (§ 36 Abs. 1 EGAO) verlängert. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12.2021. Die Zinsläufe nach § 233a AO beginnen entsprechend später. Für steuerl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Verbraucherdarlehensverträge

Tz. 80 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 geschlossen wurden, wurden die Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällig werden, gestundet. Voraussetzung für die Stundung war, dass der Verbraucher aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Maßnahmen für Beschäftigte

2.1 Kurzarbeitergeld Tz. 69 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine große Entlastung für die Unternehmen wurde durch die Änderungen der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erreicht. Für die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergelt reicht es nun aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher musste mindestens ein Drittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zivilrechtliche Maßnahmen

Tz. 72 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zum 01.04.2020 traten folgende vorübergehenden Regelungen in Kraft (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020; BGBl I 2020, 569, nachfolgend: COVID-19-Abmilderungsgesetz): 3.1 Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen Tz. 73 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Vorständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Neustarthilfen

1.3.1 Neustarthilfe Tz. 61 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alternativ zu der Überbrückungshilfe III konnten sich über die Neustarthilfe auch Soloselbstständige eine Unterstützung sichern. Die Neustarthilfe war für die Unternehmen interessant, die nur geringe oder gar keine Fixkosten haben, die also kaum oder gar nicht von der Überbrückungshilfe III profitieren konnten, da sich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Herabsetzung von Vorauszahlungen

2.3.1 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2021/2022 Tz. 25 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können auf Antrag die Vorauszahlungen für die Jahre 2021 und 2022 für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer nebst Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.7 Kurzarbeitergeld

Tz. 12 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Das Kurzarbeitergeld ist als sog. Lohnersatzleistung steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG, Anhang 10). Dieses wirkt sich jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) auf den Steuersatz aus. Da in der Vergangenheit eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber weder nach § 3 Nr. 1 Buchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Besteht nach Bezug von Kurzarbeitergeld eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung? Was hat das für Konsequenzen?

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind unter anderem zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihre im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Kurzarbeitergelder (einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse) gegebenenfalls zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld) mehr als 410 Euro betragen. Bei der nach Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.20 Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auf Antrag konnten die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen (§ 18 Abs. 6 UStG, Anhang 5) bis auf null herabsetzen lassen. Auch damit konnte die Liquidität eines Unternehmens kurzfristig und einfach verbessert werden. Tz. 45–50 Stand: EL 136 – ET: 04/202...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Wird die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern im Fall von angeordneter Kurzarbeit automatisch an die Höhe des geminderten Gehalts angepasst?

Ja, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer (als eine Form der Einkommensteuer) automatisch anzupassen. Nur der steuerpflichtige Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die steuerfrei ist, und sich nicht im unterjährigen Lohnsteuerabzugs-, sondern nur im späteren Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des Steuersat...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sowohl in 2020, in 2021 oder im ersten Quartal 2022 einen steuerfreien Betrag von 1.500 Euro, insgesamt also 4.500 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein, der Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) führte nicht dazu, dass im Jahr 2021 oder im ersten Quartal 2022 nochmals 1.500 Euro steuerfrei zusätzlich zu eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.11 Konnten steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) geleistet werden? War eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen?

Die Gewährung einer steuerfreien Beihilfe oder Unterstützung im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von bis zu 1.500 Euro war auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte Minijobber) möglich. Diese steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen zählen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung nicht zum sozialversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen – in den Stadtstaaten die Finanzämter –...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.12 Handelte es sich bei dem nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Betrag in Höhe von 1.500 Euro um einen Freibetrag oder um eine Freigrenze?

Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Arbeitgebern stand es frei, auch höhere Sonderzahlungen zu leisten. Allerdings konnten die Beihilfen und Unterstützungen gemäß § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes nur bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei bleiben. Darüber hinaus gehende Zahlungen waren grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Steuererklärungen 2020–2024

Tz. 24 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund der hohen Belastungen der steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde für die Veranlagungszeiträume 2020–2024 eine – nach VZ gestaffelte – Verlängerung der Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige gewährt (Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO). Auch für die steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen wurden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Können die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden?

Die Homeoffice Pauschale kann nur für diejenigen Tage angesetzt werden, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.6 Überbrückungshilfe IV

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach Ablauf des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe III Plus schließt sich für den Zeitraum Januar bis März 2022 die Überbrückungshilfe IV an. Auch hierfür ist Voraussetzung für eine Förderung ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 %. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die besonders schwer von Corona-bedingten S...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.8 Wie sind die Aufwendungen zum Erwerb von (Atem-)Schutzmasken ertragsteuerlich zu behandeln?

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schutzmaskenanfallen, sind typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Schutzmasken, die für die berufliche Nutzung angeschafft werden, sind Werbungskosten. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.16 Temporäre USt-Steuersatzsenkung

Tz. 40 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % herabgesetzt. Die abgesenkten Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 % waren auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Überbrückungshilfe I

Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach dem Auslaufen der Soforthilfe Ende Mai 2020 konnten Unternehmen, Organisationen und Selbstständige für die Monate Juni bis August 2020 eine Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe I) beantragen. Der Antrag durfte nur einmalig gestellt werden. Die Antragsfrist endete am 31.08.2020. Voraussetzung für die Beantragung einer Überbrückungshilfe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Überbrückungshilfe III

Tz. 57 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Überbrückungshilfe III schloss sich eine weitere Unterstützungsmaßnahme für die betroffenen Unternehmen an. Sie umfasste den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Unternehmen, die bereits die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind entsprechend für die Monate November und/oder Dezember 2020 nicht antragsberechtigt. Ab Januar 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Kann ich bei der Jahressteuerfestsetzung eine höhere Steuererstattung beantragen, wenn ich einen höheren als den pauschal ermittelten Verlustrücktrag erwarte?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Anstelle eines – unter II. 3 beschriebenen – pauschal ermittelten Verlustrücktrags in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) kann bei der Jahressteuerfestsetzung ein höherer Betrag als Verlustrücktrag aus 2021 abgezogen werden. In diesem Fall ist der Betrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 10 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Soweit in dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) der steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise in den Jahren 2020–2023 ein Verlust entsteht, kann dieser auch mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.17 War die steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.500 Euro unschädlich für die Pauschalierung nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes?

Eine Pauschalierung nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes war neben der oder zusätzlich zu der Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11 Aufwendungen für den Erwerb von Masken und Selbsttests

Tz. 35 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Aufwendungen für den Erwerb von medizinischen Masken/FFP2-Masken o. Ä. zum Schutz vor einer Ansteckung sowie von Antigen-Schnelltests zum Nachweis einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus sind regelmäßig als Kosten der privaten Lebensführung weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Ein Werbungskostena...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.6 Wie ermittle ich die als Werbungskosten abziehbaren Fahrtkosten, wenn ich eine Zeitfahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr besitze und im Homeoffice arbeite?

Die tatsächlich geleisteten Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Steuererklärungen 2019

Tz. 23 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 wurde für die steuerlich beratenen Steuerpflichtigen auf den 31.08.2021 (§ 36 Abs. 1 EGAO) verlängert. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12.2021. Die Zinsläufe nach § 233a AO beginnen entsprechend später. Für steuerlich nicht beratenen Steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Wirkt sich die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag aus?

Insolvenzanträge, die innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag, spätestens vor dem 1. Mai 2021, gestellt wurden, werden als werterhellende Faktoren bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vornahme von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zu Bilanzstichtagen zwischen dem 30. September 2020 und dem 31. März 2021 angesehen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Sonderzahlungen an Beschäftigte

Tz. 33 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Befreiung für die von einem Arbeitgeber an seine Beschäftigten geleisteten Beihilfen und Unterstützungsleistungen (Corona-Bonus) nach § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Der ursprünglich darin geregelte Begünstigungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 wurde zwischenzeitlich bereits mehrf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, ist abweichend von den zollrechtlichen Vorschriften am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig. Mit BMF-Schreiben vom 06.10.2020 (Az: III B 1 – Z 8201/19/10001 :005) wird die Regelung zu dem am 1. Dezember 2020 beginnenden Aufschubzeitraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?

Steuererklärungen für das Jahr 2020: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 2035) um weitere 3 Monate v...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Tz. 29 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr nach § 10d EStG setzt grundsätzlich voraus, dass eine Veranlagung durchgeführt wurde, die zu einem rücktragsfähigen Verlust führt. D. h. ein Verlustrücktrag in das Jahr 2019 kann grundsätzlich erst nach der Veranlagung für das Jahr 2020 vorgenommen werden. Das gilt für den im Jahr 2021 erzielten Verlust, de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Abs. 1 bis 3)

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent abgesenkt. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen

Tz. 73 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Vorstände/Geschäftsführer von Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs, Genossenschaften und Vereinen haben regelmäßig gegenüber ihren Anteilseignern, Genossen bzw. ihren Mitgliedern Rechenschaft abzulegen. Dies geschieht im Rahmen von Gesellschafter-, Genossenschafts- oder Mitgliederversammlungen. Damit diese Einrichtungen auch bei weiterhin b...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Überbrückungshilfe II

Tz. 56 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach dem Ende der Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe I erfolgte für den Zeitraum September bis Dezember 2020 eine Verlängerung der Möglichkeit, Unterstützungsleistungen zu beantragen (sog. Überbrückungshilfe II). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe II unterschieden sich kaum von denen der Überbrückungsh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.5 Überbrückungshilfe III Plus

Tz. 59 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 In unmittelbarem Anschluss an die Überbrückungshilfe III schloss sich die Überbrückungshilfe III Plus an. Sie umfasst den Förderzeitraum Juli-Dezember 2021 und hat die gleichen Bedingungen wie die der Überbrückungshilfe III. Neu aufgenommen in den Katalog der Hilfsmaßnahmen wurde eine "Restart-Prämie", die denjenigen Unternehmen eine Persona...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.8 Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Tz. 68 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für die großen Unternehmen wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgelegt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat ein Volumen von rund 600 Mrd. EUR bestehend aus: 400 Mrd. EUR: Staatsgarantien für Verbindlichkeiten, 100 Mrd. EUR für direkte staatliche Beteiligungen, 100 Mrd. EUR für Refinanzierung von KfW-Großkrediten. Die Unterstützungsmö...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Degressive Abschreibung

Tz. 30 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2020, 2021 oder 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, kann an Stelle der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG) eine degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden. Die degressive Abschreibung beträgt bis zu 25 %, höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Neustarthilfe 2022

Tz. 63 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Neustarthilfe 2022 schloss sich an den Zeitraum der Neustarthilfe Plus an und umfasst den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022. Dieser wurde unterteilt in zwei Phasen und zwar die Phase Januar bis März 2022 und die Phase April bis Juni 2022. Die mögliche Unterstützungsleistung (Betriebskostenpauschale) betrug wie bei der Neusta...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Kostenbeteiligung an Rückholaktion

Tz. 36 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die im Nachgang zu der von dem Auswärtigen Amt am 17.03.2020 gestarteten Rückholaktion von im Ausland wegen Reisebeschränkungen festsitzenden Personen erhobene Kostenbeteiligung ist regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig. War zuvor kein regulärer Rückflug gebucht, fehlt es an der von § 33 EStG gefo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Miet-/Pachtzahlungen

Tz. 78 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mietern und Pächtern durfte für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete blieb zwar für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können hierfür auch Verzugszinsen entstehen. Eine Kündigung für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 k...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Neustarthilfe

Tz. 61 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alternativ zu der Überbrückungshilfe III konnten sich über die Neustarthilfe auch Soloselbstständige eine Unterstützung sichern. Die Neustarthilfe war für die Unternehmen interessant, die nur geringe oder gar keine Fixkosten haben, die also kaum oder gar nicht von der Überbrückungshilfe III profitieren konnten, da sich diese an den Fixkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.7 Weitergehende Liquiditätshilfen für Unternehmen

Tz. 67 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Den Unternehmen standen neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen auch umfassende Kreditprogramme zur Verfügung. So startete am 23.03.2020 ein KfW-Sonderprogramm. Vom KfW-Sonderprogramm profitierten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Das KFW-Sonderprogramm wurde mehrfach – unter Verbesserung der Bedingungen – verlängert. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Home-Office-Pauschale

Tz. 38 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Selbständige und Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten und dort nicht über ein steuerliches Arbeitszimmer verfügen, bzw. dieses steuerlich nicht geltend machen, können in den Jahren 2020 bis 2022 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Home Office arbeiten, 5 EUR als Werbungskosten/Betriebsausgaben, jedoch max. 600 EUR abzieh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.13 Verlängerung von Reinvestitionsfristen

Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Reinvestitionsfristen des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG), der Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und der Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) wurden wie folgt verlängert: Ein Investitionsabzugsbetrag, dessen Hinzurechnung bis zum Ende des Jahres 2020 oder 2021 hätte erfolgen müssen, braucht nun erst bis Ende 2023 hinzugerech...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungsverweigerungsrecht für Grundversorgungsverträge

Tz. 79 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, faktisch also einen Zahlungsaufschub für existenzsichernde Verträge der Grundversorgung (wie Strom, Gas, Wasserversorgung), die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht hatte zur Folge, dass sie trotz Nichtzahlung nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2024, Insolvenzrecht

Matthias Becker Insolvenzrecht für Anfänger Lehrbuch, 2. Aufl. 2024 326 Seiten, 59 EUR C.H. Beck Verlag ISBN 978-3-406-80168-6 Hat die Covid-19-Pandemie manchem Schuldner mit dem Schutz vor Insolvenzverfahren noch eine Gnadenfrist eingeräumt, zeigt sich aktuell wieder eine (stark) steigende Zahl von Insolvenzverfahren. Dieser Umstand kann in der Praxis nicht vernachlässigt we...mehr