Fachbeiträge & Kommentare zu CSR

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff des Gewerbebetriebs

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die einkommensteuerlichen Begriffe "Gewerbebetrieb" und "gewerbliches Unternehmen" in § 15 Abs 1 S 1 EStG und in § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG sind Synonyme: BFH v 17.01.1973, BStBl II 1973, 260 zu 1. mit Hinweis auf § 2 Nr 1 S 2 GewStG aF (heute § 2 Abs 1 S 2 GewStG). Eine eigenständige einkommensteuerliche Definition erfuhr der Begriff des Gewer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begin...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Hinweisgeberschutzgesetz

Rz. 1717 Seiner Umsetzungspflicht ist der deutsche Gesetzgeber mit dem am 2.7.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz [4184] mit erheblicher Verspätung nachgekommen.[4185] Beklagt wird die teilweise nur "halbherzige" Umsetzung der Richtlinie, aber auch, dass das HinSchG über die unionsrechtlichen Vorgaben bisweilen deutlich hinausgeht.[4186] Rz. 1718 In persönlicher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an geschäftsführende Gesellschafter, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Verkauf von WG (oder Sammlungen) aus dem PV über eBay wie ein Händler

Rn. 136b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden für eine selbst aufgebaute private Sammlung ohne händlertypische Wiederveräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche WG (zB Modelleisenbahnen, s nachfolgendes BFH-Urteil) über Ebay veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schön, Die vermögensverwaltende PersGes – Ein Kind der HGB-Reform –, DB 1998, 1169. Rn. 36 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine PersGes, deren Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist gem § 105 Abs 1 HGB eine OHG, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen der Vorjahre

Tz. 457 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte BMG der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Dies ist insbes bei vertraglicher Verwendung des "Jahresgewinns" als BMG der Fall. Tz. 458 Stand: EL 116 – ET: 12/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Bilanzbündeltheorie, FR 1973, 297; Schmidt-Liebig, Der Gewerbebetriebsbegriff der §§ 2 Nr 2, 151 EStG, StuW 1977, 302; Schmidt-Liebig, Die Gewinnerzielungsabsicht, ein unabdingbares Gewerbemerkmal, DB 1982, 1738; Zacharias/Rinnewitz, Die Bedeutung der Neufassung des § 15 Abs 2 EStG (StEntlG 1984) für die Grenzziehung zwischen privat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" definiert. Zu den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2022. Rn. 127 Stand:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Probleme der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor immer neue Herausforderungen. Seit längerer Zeit werden nicht nur in der Wissenschaft die Herausforderungen und Chancen unter dem Stichwort der Nachhaltigkeit diskutiert.[3] Seit mehreren...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4 Berichtspflichten nach der CSRD

Mit der neuen CSR-Richtlinie wird nicht nur der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Nach Schätzungen des Centre for European Policy Studies sollten in Zukunft ca. 13.200 Unternehmen verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstatten.[1] Das BMJ geht inzwischen von 14.631 betroffenen Unter...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 2 Rolle von HR und Betriebsrat bei der Berichterstattung

Die Neuerungen im Nachhaltigkeitsrecht betreffen auch immer mehr den Bereich HR. Nachhaltigkeit und HR ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen, wie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhält...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten in Zukunft auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 11 Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass sie auf Wiederholung angelegt ist und als regelmäßige Erwerbsquelle dienen soll.[1] Dies ist der Fall, wenn der Stpfl. weitere Geschäfte plant[2]. Die Nachhaltigkeit muss sich dabei aus der geplanten wiederholten Tätigkeit beim Angebot auf der Leistungsseite ergeben. Eine wiederkehrende Tätigkeit au...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.3 EU-Berichtsstandards

Die CSRD [1] sowie der Referenten- und Regierungsentwurf des BMJ[2] verweisen in Bezug auf die inhaltliche Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichte auf die umfangreichen Regelwerke der Kommission.[3] Zur Konkretisierung der Berichtspflichten hat die Kommission inzwischen mehrere Standards erlassen.[4] Diese sog. "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) gliedern sich...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.2.1 Berichtspflichten für große Unternehmen

Der Nachhaltigkeitsbericht für große Unternehmen muss zwingend folgende Informationen im Zusammenhang mit oder in Hinsicht auf Nachhaltigkeitsaspekte enthalten:[1] Eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens, einschließlich Angaben zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken, zu Chancen und zur Art und Weise, wie das Geschäftsmodell mit der Begre...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und Chancen unternehmensbezogener Berichterstattung im Bereich HR

Zusammenfassung Überblick Mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten in Zukunft auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegie...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2 Inhalt

In Zukunft müssen deutsche Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte nicht nur an den Zielen des europäischen Gesetzgebers ausrichten. Die Praxis muss die HR-relevanten Angaben an die Vorgaben der europäischen Verwaltung anpassen, die aus zahlreichen – teilweise auch etwas unübersichtlich geregelten – Erklärungen und Beispielen bestehen. 5.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflic...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2 Abgrenzung "nicht-finanzielle Berichterstattung" und "Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Im Gegensatz zu den allgemeinen Begriffsbestimmungen und Kategorien wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung durch 2 Nachfolge-Richtlinien verändert und erweitert: 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehm...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.2 Inhalt

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ist wesentlich umfangreicher und detaillierter, als die bisherige nicht-finanzielle Erklärung.[1] Mit der CSRD sind die inhaltlichen Anforderungen gestiegen.[2] Der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht mehr nur eine Erklärung über das Verständnis des Geschäftsverlaufs, das Geschäftsergebnis, die Lage des Unternehmens sowie die Auswirkung...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3 Begrifflichkeiten

Unternehmen haben schon jetzt zahlreiche Berichtspflichten. Nach deutschem Recht sind Kapitalgesellschaften[1] und Personen(handels)gesellschaften mit vergleichbarer Haftungsstruktur[2] dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss i. S. v. §§ 24 ff. HGB und einen Lagebericht i. S. v. § 289 HGB zu erstellen. Am 26.6.2013 begann die Europäische Union, die Berichtspflichten von Unte...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen auch alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bere...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.2.2 Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse werden sich dagegen fakultativ auf folgende Informationen beschränken können:[1] Eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens Eine Beschreibung der Unternehmenspolitik Die wichtigsten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen des Unternehmens sowie Maßnahmen zur Ermittlung, Über...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.1 Kategorien von Unternehmen

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht stimmt mit der EU-Gesetzgebung überein, die in verschiedenen Richtlinien ein kompliziertes System von Unternehmenskategorien und -abstufungen entwickelt hat, an das verschiedene Rechtswirkungen angeknüpft werden. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Unternehmenskategorien geht auf die Richtlinie 2013/34/EU zurück.[1] Der deut...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

Mit der Umsetzung der CSRD werden die Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen umfangreicher und detaillierter.[1] Wesentlicher Grund dafür ist die europarechtliche Vereinheitlichung der Berichtspflichten, die in Zukunft durch einheitliche europäische Regelwerke standardisiert werden.[2] In der Praxis bestand bis vor kurzem noch eine große Gestaltungsfreiheit bei der Er...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.2 Nachhaltigkeitsbericht

Am 14.12.2022 hat die EU die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen durch den sog. "Nachhaltigkeitsbericht" ersetzt und umgestaltet.[1] Inzwischen liegt sowohl ein Referenten- als auch ein Regierungsentwurf des BMJ vor, der die Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nahezu wörtlich in deutsches Recht überträgt.[2] Die Umgestaltung beschränkt sich nicht auf...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen der CSRD sehen eine zeitlich abgestufte Anwendungsregelung vor, die abhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße ist[1]: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Regelungen für große Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1.1.2024 beginnt.[2] Für sonstige große Unternehmen ist der Stichtag am 1.1.2...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S 1, 11–104mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / Zusammenfassung

Überblick Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] wird die größten Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften im HGB seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vor mehr als 15 Jahren auslösen und viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die Berichtspflichten der CSRD gelten für ca. 14.600 Unternehmen in Deutschland und sollten ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 2 Was muss wo berichtet werden?

Die verpflichteten Unternehmen haben nach § 289b HGB-E ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu ergänzen, der in einem gesonderten Abschnitt darzustellen ist. Bei der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) verpflichtend zu beachten, die die Anfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.6 Verlaufsdokumentation im Einzelfall

Mithilfe der fallbezogenen Verlaufsdokumentation belegt das BEM-Team, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat, ein ordnungsgemäßes, rechtssicheres und den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung entsprechendes BEM durchzuführen. Da das Gesetz keine Personen oder Stellen benennt, denen die Leitung des BEM anzuvertrauen ist, geht es um ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.8 Gesundheitsmaßnahmen

Zum Arbeitslohn gehören die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Regenerationskur, bei der das Kurprogramm im Wesentlichen aus Fitnesstraining und Massagen besteht, sowie aus mehreren ärztlichen Untersuchungen mit Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, sich regelmäßig einer solchen Regenerat...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 1 Wer ist ab wann zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Infographic Die Regelung wird etwas unübersichtlich nur im Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) getroffen und verkompliziert sich noch einmal durch die wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig erfolgende Umsetzung im Kalenderjahr 2024. Ersteres führt dazu, dass sich die Änderungen, die nach dem Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/12787) vorgesehen sind, bereits so lesen, als wäre die le...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4 Betriebe der öffentlichen Hand

Rz. 48 Das GewStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die GewSt-Pflicht der Betriebe der öffentlichen Hand. Es besteht keine dem § 4 KStG vergleichbare Norm, die die Steuerpflicht der öffentlichen Hand regelt. Dennoch unterliegt auch die Tätigkeit der öffentlichen Hand unter bestimmten Voraussetzungen der GewSt. Erfasst werden insbesondere Fälle, in denen die öffentlich...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 11 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheinen, wie auch die Sachverständigenbefragungen grundsätzlich ergeben haben, nunmehr kaum noch Änderungen zu erwarten zu sein, auch nicht bezüglich der zur Prüfung zugelassenen Personen, auch wenn dies ein relevantes und noch strittiges Mitgliedstaatenwahlrecht ist. Ansonsten hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.11 Freiwillige zusätzliche Berichterstattung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.1 Allgemeine Fragen

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