Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.3 Darlehenskonditionen

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung werden mit 10 Jahren und regelmäßig einem tilgungsfreien Anlaufjahr vereinbart. Wird das Darlehen nicht vollständig abgerufen, wird für die nicht abgerufenen Beträge (6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum) eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat erhoben. Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.3 Darlehenskonditionen

Folgende Darlehen und Zuschüsse werden gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.3 Darlehenskonditionen

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.2.3 Darlehenskonditionen

Es sind Darlehen von max. 750.000 EUR je Wohnungseigentümergemeinschaft möglich. Je Wohneinheit werden max. 50.000 EUR gewährt. Die Darlehenskonditionen findet man auf der Webseite der BAB (www.bab-bremen.de) sowie dem Programm BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261). Die Eigenkapitalquote beträgt 10 % der förderfähigen Kosten.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.2.2 Das wird gefördert

Die BAB-Förderbank hat kein eigenes Förderprogramm, sondern unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen, barrierearmen oder barrierefreien Modernisierungen, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie der Sanierung der privaten Entwässerungseinrichtungen und des Trinkwassernetzes. Hierzu werden Darlehen aus folgenden Programmen durc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2 NRW.Bank – Gebäudesanierung

Mit diesem zinsgünstigen Darlehen sollen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus gefördert werden. 2.10.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.3 Förderkonditionen

Je Wohnungseigentümer können Darlehen von 5.000 bis 35.000 EUR beantragt werden. Die Darlehen werden in Verbindung mit den folgenden Programmen gewährt: IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal 25.000 EUR IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal 35.000 EUR KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal 25.000 EUR.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.2 Das wird gefördert

Über dieses Programm lassen sich folgende Vorhaben finanzieren: Neubau von Wohnimmobilien Kauf von Wohnimmobilien – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau Energetische Sanierung von Wohnimmobilien Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.2 IB.SH Immoflex

Dieses Darlehen unterscheidet sich vom zuvor genannten Immofix-Darlehen nur darin, dass ein jährliches Sondertilgungsrecht vereinbart werden kann. Die Sondertilgung ist kostenfrei in Höhe von 10 % des Darlehensbetrags möglich, aber nur in maximal 2 Zahlungen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.3 IB.SH Immokonstant 24

Dieses Darlehen unterscheidet sich von Programm IB.SH Immofix darin, dass ein fest vereinbarter Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren angeboten wird. Das Darlehen ist nach 24 Jahren vollständig zurückgezahlt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die WIBank. Der Zinszuschuss ist gemeinsam mit dem Darlehen explizit zu beantragen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.2 Das wird gefördert

Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert: die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4 Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung)

Bei diesem Programm handelt es sich um eine Zusatzförderung aus dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Es richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und energetisch sanieren möchten. Die Zusatzförderung kann nur als Ergänzung zu dem Finanzierungsbaustein "Basisförderung Z15-Darlehen" in Anspruch genommen werden. Das muss vorab erfüllt sein Die Zusatzförderung ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.3 Darlehenskonditionen

Es wird ein Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten gewährt, maximal 150.000 EUR. Zinsbindungsfrist gilt für 15 Jahre bei einem Tilgungssatz von 1 % und 2 % p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrags ist möglich. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt Bei Neubau: 50 % bei Baubeg...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR. Konditionen Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.2 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt über ein durch die L-Bank ausgegebenes zinsverbilligtes Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Kauf und die Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW inklusive des Anschlusses an das Stromnetz, der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage steht und der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der In...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.4 Antragstellung

Der Antrag auf ein Darlehen ist mittels Vordrucks bei der IB zu stellen. Der Vordruck steht im Downloadcenter der IB (www.ib-sachsen-anhalt.de) zur Verfügung. Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind kein Beginn der Förderung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.3 Antragstellung

Die Zusatzförderung kann nur zusammen mit der Basisförderung Z15-Darlehen über die Wohnraumförderstelle beantragt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen. 2.15.4.1 Antragsberechtigung Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.15.4.2 Das wird gefördert Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentüm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen. Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.1 Antragsberechtigung

Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hessen belegen sein. Personen- und Kapitalgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.3 Darlehenskonditionen

Da sich die Förderung an den laufenden KfW-Programmen orientiert, gelten die Darlehenskonditionen des jeweiligen KfW-Programms. Sicherheiten Generell wird über die Art und Höhe der Sicherheiten im Einzelfall entschieden. In jedem Fall aber ist aus dem Rücklagenkonto ein Betrag in Höhe von mindestens 10 % des Darlehensbetrags für die Laufzeit des Darlehens zu verpfänden und es ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Antragsteller muss seinen Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt haben. Überlässt der Antragsteller die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.5 Keine Kombination mit steuerlichen Förderungen

Eine Kombination der geförderten Maßnahme mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 und § 35c EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) ist nicht möglich.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5 IB.SH Immo Effizienzhaus

Dieses Darlehen ergänzt die weitere Immobilienfinanzierung. Ziel ist die Einhaltung energetischer Mindeststandards. Gefördert wird mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung. Wird eine Immobilie erworben und innerhalb von 12 Monaten energetisch saniert, ist hierfür ebenfalls eine Förderung möglich. 2.15.5.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Pri...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren. Der Antragsteller kann die Darlehen also über das Finanzierungsinstitut seines Vertrauens beantragen. Form und Umfang der Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart. Eine Antragstellung setzt voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1 IB.SH Immofix

Dieses Darlehen soll die Immobilienfinanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz ergänzen. Dabei kann man aus 2 Tilgungsvarianten wählen. 2.15.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze). 2.15.1.2 Das wird gefördert Gefördert wird Neubau, Kauf...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der NBank (www.nbank.de) im Downloadcenter zur Verfügung. Ebenfalls auf dieser Internetseite zu finden ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen unter Service/Standorte und Beratungsstellen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7 Hessen

Das Land fördert über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese 3 Programme sind besonders interessant: Programme für Hessen Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau Energetische Modernisierung bei WEG PV-Anlagen-Darlehen Hier die wichtigsten Eckpunkte der Förderprogramme. 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau[1]...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen, die auch die Antragsformulare ausgibt. Auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de/ ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen zu finden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.10 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553 2.11.1 Modernisierung selbst genu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4 Brandenburg

Das Land hat über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) derzeit ein interessantes Programm aufgelegt: Programm für Brandenburg Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau[1] 2.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. 2.4.2 Das wird gefördert Das Program...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird das folgende Programm angeboten: Programm für Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand[1] Dieses Programm soll Eigentümer von Wohnungen motivieren, den Bestand zu mo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Die Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird insbesondere folgendes Programm angeboten: Programm für Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt modern[1] Mit diesem Programm lassen sich energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen, Wohnraum altersgerecht umbauen und/oder die Wohnquali...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1 Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) die folgenden 4 interessanten Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Baden-Württemberg Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Nachhaltiger Strom) Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung) 2.1.1 Kombi...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden die Maßnahmen nach dem KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG, Programm 261)", s. hierzu oben Kap. 1.1. Hierzu muss mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreicht werden. Ebenfalls gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach d...mehr