Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 3 Entstehungszeitpunkt

Die Passivierung kann nur erfolgen, wenn die Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag rechtlich bzw. wirtschaftlich verursacht ist. Eine Verbindlichkeit bzw. der Anspruch auf Gegenleistung entsteht, soweit die Vertragspartner ihre vertraglichen Leistungen wie Übergabe der Ware[1] oder des Werks[2] usw. erfüllt haben. Wichtig Fälligkeitszeitpunkt ist nicht Entstehungszeitpunkt Der En...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (2)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (1)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / Zusammenfassung

Die Sicherheit und damit der langfristige Bestand eines Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist. Dies bedeutet, es muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Unternehmensinsolvenzen laufen i. d. R. in 4 Phasen ab. Eine dieser Phasen ist die Liquiditätskrise. In diesem Stadium lässt sich die Untern...mehr

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B. AVB D&O / XVIII. Ausschluss bei Einbußen bei Darlehen und Krediten (A-7.14 AVB D&O)

Rz. 174 Der Ausschluss in A-7.14 AVB D&O wegen Pflichtverletzungen, die zu Einbußen bei Darlehen und Krediten geführt haben, ist auf Schäden der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft beschränkt. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut. Es geht primär um die Ausreichung, das heißt die Gewährung von Darlehen ohne ausreichende Besicherung. Rz. 175 Beispiel: "Reis...mehr

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B. AVB D&O / XXII. Beweislastverteilung bei Risikoausschlüssen

Rz. 183 Beim Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung wurde bereits zur Beweislastverteilung Stellung genommen (siehe oben bei V 5). Grundsätzlich muss der Versicherer, der sich auf eine für ihn günstigen Ausschluss berufen will, beweisen, dass der Risikoauschluss vorliegt. Dies ist jedoch schon der zweite Schritt (sekundär). Rz. 184 Der Versicherte muss zunächst im ers...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Beispiel: "Darlehen für Ware"[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 100....mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / c. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Beispiel: "Kauf einer Maschine ohne Zustimmung" Der Geschä...mehr

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B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 102 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 103 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

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B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Begrenzung der Haftung auf den Gesamtgläubigerschaden

Rz. 27 Die Haftung des Geschäftsleiters für die Erstattung der verbotenen Auszahlungen ist gemäß § 15 b Abs. 4 Satz 2 InsO auf den Gesamtgläubigerschaden beschränkt, das heißt auf den Schaden, der insgesamt durch die Verschleppung den Gläubigern entstanden ist.[1] Ist also der Gläubigerschaft der insolventen Gesellschaft ein geringerer Schaden entstanden, beschränkt sich die...mehr

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B. AVB D&O / I. Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit

Rz. 1 A-5.1 AVB D&O definiert den zeitlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Hier ist das Verstoßprinzip verankert (siehe die Ausführung oben bei A-2.). Angesichts des Umstandes, dass die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made-Prinzip) zum Versicherungsfall gehört, welcher sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit ereignen muss, stellt die D&O-Versicherung auf das Anspruchs...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Grundlagen

Rz. 1 Die in § 93 AktG verankerte Organhaftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ähnelt der Haftung der GmbH-Geschäftsführer. Die Organpflichten sind weitgehend wie bei der GmbH geregelt. So haben auch die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Ausdrücklich ist in § 93 Abs.1 Satz 2 A...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Prämienzahlungsverzug und Leistungsfreiheit zu Lasten der Versicherten (B1-3.3 AVB D&O)

Rz. 2 Zahlt der Versicherungsnehmer die Folgeprämie nicht, kann der Versicherer ihn qualifiziert mahnen. Nach Ablauf der in dieser Mahnung gesetzten Frist, besteht für danach eintretende Versicherungsfälle Leistungsfreiheit. Grundsätzlich wird dies auch zu Lasten der Versicherten so entschieden.[1] Das heißt, selbst wenn die Versicherten keine Kenntnis vom Zahlungsverzug hab...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / bb. Ausnahmen: Rechtswidrige und existenzgefährdende Weisungen/Verstöße gegen die Kapitalerhaltung

Rz. 25 Keine Folgepflicht des Geschäftsführers besteht bei gesetzeswidrigen Weisungen. Dazu gehören z.B. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Weisungen, die auf Handlungen gerichtet sind, die gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßen, also Auszahlungen aus dem Stammkapital, wirken n...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Ausgleich durch Insolvenzanfechtung

Rz. 28 Wird der Gesamtgläubigerschaden ganz oder teilweise auf andere Weise ausgeglichen, entfällt die Haftung. Dies kann durch Beträge geschehen, die infolge einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter von Dritten zur Masse gelangen.[1] Hat der Geschäftsführer z.B. an die Bank einen Kredit zurückgezahlt und ficht der Insolvenzverwalter erfolgreich diese Zahlung a...mehr

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B. AVB D&O / XV. Ausschluss bei Schäden sofern konzerninterner Ausgleich (A-7.11 AVB D&O)

Rz. 163 Der in A-7.11 AVB D&O enthaltende Ausschluss nimmt Ansprüche wegen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers, einer Tochtergesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft in der Höhe vom Versicherungsschutz aus, wie sie bei einer anderen Gesellschaft dieses Konzerns zu einem Vermögensvorteil geführt haben. Es erfolgt sozusagen eine konzerninterne Berücksichtigung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.4 Investitionsabzug in der Gründungsphase vor Abschluss der Betriebseröffnung und bei Betriebserweiterung

Rz. 37 § 7g EStG kann bereits durch einen in Aufbau/Gründung befindlichen Betrieb in Anspruch genommen werden. Übt der Stpfl. erstmals Tätigkeiten aus, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der beabsichtigten betrieblichen Tätigkeit gerichtet sind, beginnt die Betriebseröffnungsphase und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags.[1] Indizi...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2.1 § 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertra...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 A-3 AVB D&O enthält die sog. Company Reimbursement-Klausel, auch Side B-Deckung oder Firmenenthaftungsklausel genannt. Reimbursement in diesem Zusammenhang meint Erstattung der von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft geleisteten Zahlung. Mit dem Versicherer kann wie dies in A-3 AVB D&O geschehen ist, vereinbart werden, dass der Versicherer eintritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.[1] Außerdem ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Bei einem Unterlassen muss vorgetragen und bewiesen werden, welche versäumte Aufsichts- oder Kontrollmaßnahme den Schaden ermöglicht hat. Der Geschäftsführer muss dann die Pflichtwidrigkeit ausräumen,[2] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 9 Die Insolvenzordnung legt in §§ 15a, 17 InsO fest, dass bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen ist. Der Schuldner ist nach § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 2. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

Rz. 18 Das Leitungsmitglied ist gesetzlicher Verteter der Gesellschaft. Als solches trifft ihn die Insolvenzantragspflicht. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, also zahlungsunfähig oder überschuldet, ist grundsätzlich unverzüglich durch die Leitungsmitglieder ein Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Auch hier gilt beim Verschulden das Prinzip der Gesamtverantwortung (sie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 3 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber losgelöst von der laufenden Vergütung Geldmittel zur zeitweisen Verwendung überlassen werden. Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren als den aktuell bestehenden Kapitalmarktbedingungen gewährt. Die Abgrenzung zu Vorschüssen oder Abschlagszahlungen muss ggf. im Wege der Auslegung vorgenomme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 1 Begriff

Durch eine Rückzahlungsklausel erhält der Arbeitgeber Geldmittel zurück, die er zuvor für den Arbeitnehmer aufgewandt hat. Eine Rückzahlungsklausel kann in der Weise vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlt, wenn er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Betrieb ausscheidet. Möglich ist aber auch eine Einigung dahingehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 7 Umzugskosten

In Zusammenhang mit der Erstattung von Umzugskosten können Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. Allerdings sind sie nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Umzugskosten hat. Nach Ansicht des BAG besteht ein Rechtsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 670 BGB auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für einen U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / a) Geänderter Einnahmebegriff

Tz. 67 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Änderung des AEAO vom 10.09.2002 (BStBl 2002 Teil I S. 867) wurde der Einnahmebegriff neu definiert. Wie früher bestimmt sich die Höhe der Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlungsart. Für steuerbegünstigte Körperschaften, die den Gewinn nach § 4 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr