Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Vandalismus, § 1 Nr. 6 AERB 87, A §§ 1 Nr. 3 AERB 2008, 2010

Rz. 76 Grundsätzlich hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer sämtliche Schäden an beweglichen Sachen und am Gebäude zu ersetzen, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub im Sinne der Bedingungen vom Täter in versuchter oder vollendeter Form verursacht wurden (§ 3 Nr. 3 c AERB 87). Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden vom Täter im Zusammenhang mit der Wegnahme und dem A...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschaden

Rz. 24 Die VSV ersetzt gem. §§ 1, 2 AVB-VSV dem versicherten Unternehmen typischerweise die Eigenschäden, die es durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen i.S.v. § 14 AVB-VSV/K bzw. § 34 AVB-VSV/P, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, erleidet. Für die Erstattung von Fremdschäden verlangt § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorl...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 97 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[128] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 163 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008 (vgl. Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM). Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 164 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIX. Klauseln

Rz. 125 Der durch die AVB Reisegepäck 1992/2008 gewährte Standard-Versicherungsschutz kann durch die zusätzliche Vereinbarung einzelner Klauseln (siehe Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM) – in aller Regel gegen Prämienzuschlag – erweitert werden. Die Klauseln bereiten in der Praxis wenig Schwierigkeiten. Rz. 126 Mit der Domizil-Schutz-Klausel (Klausel Nr...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung

Rz. 4 Hinweis Auch für den Fall, dass keine separate Reisegepäckversicherung besteht, ist bei einem Reisegepäckschaden zu prüfen, ob nicht der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Verwiesen wird hier auch auf die Ausführungen in dem Abschnitt Hausrat-Versicherung (vgl. § 3 Rdn 6, 62, 141). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch über eine Kreditkarte, die ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 52 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder -minderungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Schlossänderungskosten und dezidierte Hotelkosten sowie Bewachungskosten und solche für provisorische Maßnahmen. Soweit sich derartige Kost...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[136] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 251 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Sicherung beladener Kraftfahrzeuge (Ziff. 7.1.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 225 Eigene oder in seinem Einflussbereich befindliche fremde beladene Fahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken hat der Versicherungsnehmer gegen Diebstahl oder Raub zu sichern, und zwar auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Zu den Schlüsselverhältnissen

Rz. 264 Den "Schlüsselverhältnissen" kommt besondere Bedeutung zu. Merkwürdigkeiten bei den Schlüsselverhältnissen können Auswirkungen sowohl auf den Nachweis des äußeren Bildes als auch die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung haben:mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / F. Anhang: Besondere Versicherungsbedingungen für die Reisegepäck-Versicherung 2008 (VB-Reisegepäck 2008)

Rz. 178 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2008 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2008 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1AVB Reisegepäck 1992/2008 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ver...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ee) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude und Behältnisse, § 1 Nr. 2 e AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010

Rz. 48 Die "erweiterte Schlüsselklausel" (so genannt, weil entsprechender Versicherungsschutz nach den AERB 81 nur über eine entsprechende Klausel versicherbar war) behandelt die Fälle, in denen ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt und dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb d...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2008, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5. 1 lit. d AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten W...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Beweisführung

Rz. 330 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[461] Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer beweisen muss, gehört der Nachweis, dass der geltend gemachte Schaden in den Schutzbereich – materiell und zeitlich – des Versicherungsvertrage...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Obliegenheiten

Rz. 215 Unter einer Obliegenheit versteht man Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er einhalten muss, um seinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu verlieren.[223] Sie unterscheiden sich von Leistungspflichten dadurch, dass sie nicht einklagbar sind. Die DTV-VHV 2003/2011 unterscheiden – wie das VVG – zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicher...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 8. Abhandenkommen

Rz. 74 Gemäß § 1 Nr. 1 e AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 1 AFB 2010 wird in der Feuerversicherung Versicherungsschutz für Schäden gewährt, die durch "Abhandenkommen" verursacht werden. Aus der gewählten Formulierung "bei einem Schadensereignis" wurde der Rückschluss hergeleitet, dass eine der versicherten Gefahren für sich genommen bereits zu einem Schaden geführt haben muss, um ein "...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Kasuistik

Rz. 97 Gegen die Redlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen beispielsweise folgende Tatsachen:mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A § 7 Ziff. 5 VHB 2010 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schaden...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2008) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Beweisführung

Rz. 250 In der Praxis häufig ist der Fall, dass das Fahrzeug nach behaupteter Entwendung ausgebrannt aufgefunden wird. Häufig ist dann ein fingierter Versicherungsfall zu vermuten. Wenn dem Versicherungsnehmer der Entwendungsnachweis nicht gelingt, kann er sich auf Brand als Schadenursache berufen. Die Tatbestände Diebstahl und Brand sind zwei voneinander unabhängige Tatbest...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 41 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 130 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsn...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (1) Einbrechen

Rz. 29 Das Einbrechen im Sinne dieser Bestimmung setzt den Einsatz von Gewalt gegen Gebäudebestandteile voraus, um dadurch Hindernisse zu beseitigen, die dem Diebstahl im Wege stehen.[28] Ein Mindestmaß an Kraftentfaltung ist dafür nicht erforderlich. Zwar verursacht die Beseitigung von Hindernissen durch Gewalt in der Regel Schäden an den betreffenden Sachen (beispielsweise ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Aktuelle Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 216 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Regel

Rz. 27 Grundsätzlich besteht nach §§ 1 und 2 AVB-VSV nur für solche Schäden Versicherungsschutz, die einem versicherten Unternehmen unmittelbar zugefügt werden. Für mittelbare Schäden besteht nur Versicherungsschutz, soweit dies seinen Ausdruck in den AVB gefunden hat. Die Beschränkung spielt in der Schadenspraxis eine sehr große Rolle. Die Beschränkung auf den unmittelbaren...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XI. Entschädigung, Unterversicherung, Punkt 12

Rz. 66 Punkt 12.1 lit. a AVB Reisegepäck 1992/2008 regelt die Höhe der zu zahlenden Entschädigung für den Fall des Totalverlustes des Reisegepäcks oder eines Teiles hiervon, wenn Zerstörung oder Abhandenkommen vorliegt. Zu ersetzen ist der Versicherungswert, der in der Regel dem Zeitwert entspricht (Punkt 9.2 AVB Reisegepäck 1992/2008), der wiederum als Wiederbeschaffungswer...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Einzelfälle: Bejahung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 104 In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit bejaht. Wie bereits erläutert, betrifft dies allein die Tatbestandsseite. Durch die neue Beweislastverteilung und durch die Möglichkeit auf der Rechtsfolgenseite die Schwere des Verschuldens angemessen zu berücksichtigen, ist zu erwarten, dass die Gerichte auf der Tatbestandsseite viel eher zur Annah...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verlust der Güter

Rz. 118 Gehen die Güter ganz oder teilweise verloren, werden sie dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen oder sind sie nach der Feststellung von Sachverständigen in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, so kann der Versicherungsnehmer nach Ziff. 17.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 den auf sie entfallenden Teil...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Aktuelle Rechtsprechung

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Vorliegen einer unerlaubten Handlung

Rz. 46 Eine unerlaubte Handlung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt worden sind. Als sonstige Rechte sind für den Schutzbereich der VSV Marken, Patent und weitere Unternehmenspersönlichkeitsrechte relevant (vgl. oben Rdn 23). In der Praxis kommt Verstößen gege...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Vandalismus (A § 3 Ziff. 3 VHB 2010)

Rz. 97 Definition Vandalismus ist die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Gegenständen nach einem Einbruch. Typischer Fall ist, dass der Täter nach dem Einbruch aus Zerstörungswut oder sonstigen Motiven Kleidungsstücke zerfetzt, Polstermöbel bis auf das Polstermaterial aufschlitzt, andere Hausratgegenstände demoliert oder Wände und Böden mit Farbe besch...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Raub

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 69 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 5. Stilllegung des Betriebes, § 6 Nr. 4 d AERB 87

Rz. 157 Wird ein Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt, führt dies zu einer Gefahrerhöhung, weil die Entdeckung von Diebstählen verzögert wird, was den Anreiz für die Tatbegehung erhöhen kann.[273] Eine vorübergehende Stilllegung des Betriebes liegt ausdrücklich bereits dann vor, wenn der Geschäftsbetrieb wegen Betriebsferien oder deswegen ruht, weil es sich bei dem...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Schlossänderungskosten, § 3 Nr. 3 d AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 d und Nr. 5 AERB 2008, 2010

Rz. 117 Vereinbart der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für derartige Kosten, muss ihm der Versicherer sämtliche notwendigen Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume erstatten, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat abhandengekommen s...mehr