Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstreise

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Allgemeiner Unterlassungsanspruch

Rz. 1409 Mit dem Beschl. v. 3.5.1994 – 1 ABR 24/93, juris, hat das BAG die im Beschl. v. 23.2.1983 eingeschlagene Richtung korrigiert, die Existenz eines allgemeinen Unterlassungsanspruches bejaht und dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung, der keine grobe Pflichtverletzung voraussetzt, zuerkannt. Rz. 1410 Da...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Einzelnachweis (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR)

Rz. 562 Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert abweichend von der 1 %-Regelung der R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR mit den Aufwendungen für das Kfz ansetzen, die auf die privaten Fahrten entfallen, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes (elektronisches) Fahrtenbuch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 600 Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG) ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist damit durch zwei Voraussetzungen gekennzeichnet:mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lösegeld

Literatur: Wunderlich, DStR 1996, 2003 Lösegeldzahlungen für den Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer oder die ihnen nahestehenden Personen sind immer (zumindest auch) durch die Privatsphäre der ausgelösten Personen veranlasst, da die Zahlungen geleistet werden, um eine drohende Gefahr für deren Leib und Leben abzuwenden. Sie bilden daher bei der Kapitalgesellschaft...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gemischte Aufwendungen

Im KSt-Recht gibt es keine dem § 12 Nr. 1 EStG entsprechende Einschränkung, gemischte Aufwendungen abzusetzen. Daher ist eine Aufteilung der Aufwendungen ohne Einschränkungen möglich. Auch für die ESt hat der Große Senat des BFH das Aufteilungsverbot jetzt aufgegeben.[1] Berühren Aufwendungen sowohl die betriebliche Sphäre der Gesellschaft als auch die private Sphäre des Ges...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i. S. d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fah...mehr

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Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.3.2 Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

Ungefähr 4,17 Mio. Menschen werden zu Hause gepflegt (Stand 2021), davon 3,12 Mio. Pflegebedürftige von Angehörigen. Von den 40- bis 59-Jährigen, die ein Familienmitglied pflegen, sind fast 80 % erwerbstätig. Ein Zeichen für die mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist, dass insbesondere Frauen neben der Pflege oft nur in Teilzeit arbeiten (können). Dies bestätigt si...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4 Wege- und Reisezeiten

Rz. 28 Wege- und Reisezeiten, sei es von der Wohnung zum Betrieb des Arbeitgebers zur Arbeitsaufnahme oder um die Arbeit an einem anderen Ort als der Betriebsstätte fortzusetzen, bedürfen aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls einer Einteilung in Arbeitszeit und Ruhezeit. Die Zugehörigkeit der Zeiten zur Arbeitszeit nach dem ArbZG ist nach dem Zweck der D...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 3. Nutzung des Deutschland-Tickets für Dienstreisen

Wird das Deutschland-Ticket für Dienstreisen genutzt, kann – wie bei einer Bahncard – im Wege einer Prognose geprüft werden, ob die Summe der Einzelfahrkarten im jeweiligen Monat die Kosten für das Deutschland-Ticket voraussichtlich übersteigen wird. Ist dies der Fall, kann das Deutschland-Ticket als Reisekosten steuerfrei erstattet werden. Eine private Mitbenutzung ist in d...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Karsten Warnke, StB[*] Zum 1.5.2023 wurde das sog. 49 EUR-Ticket/Deutschland-Ticket eingeführt, mit dem Reisende den ganzen Monat alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen können. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschland-Ticket steuerfrei erstatten, wenn es für Dienstreisen genutzt wird und die Kosten für Einzelfahrscheine im jeweil...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Reisekosten/Warte- und Reisezeiten

Rz. 252 Der Auslagenersatz für Geschäftsreisen des Anwalts ist in den Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG geregelt. Will der Rechtsanwalt höhere Reisekosten mit dem Mandanten abrechnen, z.B. eine höhere Kilometerpauschale als 0,42 EUR pro gefahrenen Kilometer oder eine höhere Abwesenheitspauschale, bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. Das gleiche gilt, wenn – auc...mehr

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§ 6 Auslagen / IV. Tage- und Abwesenheitsgeld

Rz. 18 Das Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise staffelt sich nach der Abwesenheitsdauer. Sofern noch das Kostenrecht in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zur Anwendung kommt, siehe § 60 RVG, betragen die Abwesenheitspauschale anstelle der unten genannten Beträge 25,00/40,00 u. 70,00 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Auslagen / III. Fahrtkosten/Reisekosten

Rz. 14 Die Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs können für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,42 EUR geltend gemacht werden, Nr. 7003 VV RVG. Reist der Rechtsanwalt mit anderen Verkehrsmitteln, so kann er diese Kosten in voller Höhe abrechnen, soweit sie angemessen sind, Nr. 7004 VV RVG. Gilt für die gebührenrechtliche Angelegenheit noch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Auslagen / V. Sonstige Auslagen

Rz. 20 In Nr. 7006 VV RVG ist festgehalten, dass der Rechtsanwalt sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind, in voller Höhe in Rechnung stellen kann. Diese Vergütungsverzeichnisnummer ist insbesondere auf anfallende Parkgebühren anzuwenden.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / 4.5 Pauschbetrag für die Erstattung der Kosten für eine Zweitwohnung

Die notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung an einem Beschäftigungsort im Inland dürfen ohne Einzelnachweis für einen Zeitraum von 3 Monaten mit einem Pauschbetrag von 20 EUR und für die Folgezeit mit einem Pauschbetrag von 5 EUR je Übernachtung steuerfrei erstattet werden, wenn dem Arbeitnehmer die Zweitwohnung nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorsicht vor unlauterem "Greenwashing": Werbung mit der Bezeichnung "klimaneutral"

Zusammenfassung Klimaschutz wird für Verbraucher immer wichtiger. Besonders die Bezeichnung "klimaneutral" kann die Kaufentscheidung erheblich beeinflussen. Dabei ist die Grenze zwischen zulässiger Werbung und unlauterem "Greenwashing" fließend, was ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt/M. anschaulich darstellt. Kurzwiedergabe des Sachverhaltes In dem vom OLG Frankfurt/M. ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.5 Reisezeit als Arbeitszeit (§ 6 Abs. 9.1 TVöD-E)

§ 6 Abs. 9.1 TVöD-E wurde eingefügt durch § 1 der Änderungsvereinbarung Nr. 13 v. 25. 10. 2020 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung, gültig ab 1. 9. 2020. Mit dieser Änderung haben die Tarifvertragsparteien der Rechtsprechung des BAG Rechnung getragen, wonach eine gesetzliche Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB für Dienstreise...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.1.1 Unfälle von Versicherten in ihrem Unternehmen

Rz. 3 Anzuzeigen sind alle Unfälle, ganz gleich, ob sie als Arbeitsunfälle eingestuft werden oder nicht. Die Wertung, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist dem Unfallversicherungsträger vorbehalten. Die Anzeige ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (vgl. Anhang 1 zur UVAV v. 23.12.2001, BGBl. I S. 554) vorzunehmen. Rz. 4 Die Begrifflichkeit "Unfälle im Unternehmen"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Abzugrenzen ist hiervon das "Bleisure" (Zusammensetzung aus dem Wort "Business" und "Leisure"), was bedeutet, dass eine Geschä...mehr

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Reiseveranstalter / 6 Bemessungsgrundlage

Für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters ist lediglich die Differenz zwischen dem Betrag, den der Reisende bezahlt, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen (Marge). Hiervon ist die Umsatzsteuer abzusetzen. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen. Praxis-Beispiel Berechnung der Brutto-/Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Geschäftsreisen

Rz. 2 Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn ein StB in Ausführung eines ihm erteilten Vertretungsauftrages ein Geschäft an einem anderen Ort als seinem Wohnort oder dem Ort, an dem er seine Kanzlei eingerichtet hat, vornimmt. Begrifflich interessant, aber ohne praktische Auswirkung, ist, dass in § 18 von der "Kanzlei" des StB die Rede ist, wohingegen in § 34 Abs. 1 StBerG die ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 18 Geschäftsreisen

1. Allgemeines Rz. 1 Seit dem 01. 07. 2004 gelten für RAe die Nr. 7003–7006 VV RVG mit höheren Sätzen (0,30 Euro/km; stufenweise Erhöhung bei Abwesenheitsgeldern: 20/35/60 Euro). Durch das JStG 2007 erfolgte eine Anpassung an die Werte in Nr. 7003 und 7005 VV RVG. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen erfolgte ab dem 01. 07. 2020 eine erneute Angle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Seit dem 01. 07. 2004 gelten für RAe die Nr. 7003–7006 VV RVG mit höheren Sätzen (0,30 Euro/km; stufenweise Erhöhung bei Abwesenheitsgeldern: 20/35/60 Euro). Durch das JStG 2007 erfolgte eine Anpassung an die Werte in Nr. 7003 und 7005 VV RVG. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen erfolgte ab dem 01. 07. 2020 eine erneute Angleichung der Fah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Fahrtkosten

Rz. 8 Nach Abs. 2 Nr. 2 sind die Aufwendungen für die Benutzung anderer Verkehrsmittel als des eigenen Kraftfahrzeuges in voller Höhe zu ersetzen (vgl. § 670 BGB). Dies bezieht sich auf Taxi-, Bahn-, Flugzeug- oder Fährkosten usw. Dabei ist die Benutzung eines bestimmten, kostengünstigen Verkehrsmittels oder einer bestimmten Klasse regelmäßig als "angemessen" im Sinne dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 19 Für das Vorverfahren können Sie natürlich auch Auslagen und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie richten sich nach dem Teil 7 des VV RVG. Hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Auslagen: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, z. B. für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten (VV RVG 7000)mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 13. Erhöhung der Reisekosten

Rz. 24 Die Reisekosten (vgl. Rz. 19) wurden wie folgt angehoben:mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte

Rz. 1 Können mehrere Geschäfte bei einer Reise verbunden werden, sollen die dadurch ersparten Aufwendungen den beteiligten Mandanten anteilig zugute kommen. Der StB ist daher verpflichtet, die angefallenen Aufwendungen gem. § 19 aufzuteilen. Die Vorschrift entspricht der Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG. Rz. 2 Mehrere Geschäfte können mehrere Angelegenheiten sein, die für verschi...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung

Rz. 1 § 20 hat zum Ziel, dass ein Mandant durch die Verlegung der beruflichen Niederlassung seines Beraters keine Nachteile durch Abrechnung von Reisekosten und Abwesenheitsgeldern erleidet. Dabei stimmt § 20 im Wesentlichen mit der Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 2 VV RVG überein. Rz. 2 Durch die Verlegung der Kanzlei dürfen die Reisekosten zwar niedriger, aber niemals höher werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7.1 Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Der Unternehmer kann grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Reisekosten als Vorsteuer abziehen, die ihm für Leistungen aus Anlass einer Geschäftsreise entstanden sind. Entscheidend ist, dass die generellen umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für (Kleinbetrags-) Rechnungen erfüllt sind. Abzugsfähig sind Vorsteuerbeträge aus Fahrtkosten des Unternehmers und des Personals, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 2.1 Erfassung der Bargeschäfte bei sog. "offenen Ladenkassen"

Ermittlung der Tageseinnahmen bei "offenen Ladenkassen" per Kassenbericht Von einer sog. "offenen Ladenkasse" spricht man, wenn die Kasseneinnahmen und -ausgaben nicht durch eine Registrierkasse aufgezeichnet werden, sondern der Ablauf wie folgt aussieht: Das von den Kunden eingenommene Bargeld wird in die Kasse eingelegt. Das Wechselgeld wird aus der Kasse an den Kunden heraus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 Reisekosten: Angaben kontrollieren

Reisekosten sind alle Aufwendungen, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit – außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – unmittelbar entstehen. Zu den Reisekosten gehören insbesondere Fahrtkosten (auch für Zwischenheimfahrten), Mehraufwendungen für Verpflegung mit Pauschalbeträgen, Übernachtungskosten am Reiseziel und während der Reise sowie Reiseneben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkung zum Dritten Abschnitt

Rz. 1 Der 3. Abschnitt umfasst Regeln zur Umsatzsteuer, zu Post- und Telekommunikationsgebühren, Schreibauslagen, Geschäftsreisen und zur Verlegung der beruflichen Niederlassung. Während die §§ 16–20 den Auslagenersatz i. S. v. § 1 Abs. 1 ansprechen, ist die USt gesondert in diesem Abschnitt aufgeführt. Sie ist dem Gebühren- und Auslagenersatz hinzuzurechnen. Damit stellt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 2 Keine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einseitig anweisen kann, die Arbeit im Home- oder Mobile-Office zu erbringen. Für das Homeoffice hat dies die Rechtsprechung bereits verneint, da dem der nach dem Grundgesetz garantierte Schutz der Privatwohnung[1] entgegenstehe.[2] Beim mobilen Arbeiten wird hingegen zu differenzieren sein: Während die Aus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise

1 Allgemeines Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 10 Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen

Die besondere Entschädigung bei Dienstreise an Sonn- und Feiertagen (vgl. § 43 BAT) ist ab 1.10.2005 für den Geltungsbereich des TVöD entfallen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 7 Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise

Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nach Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen nicht in anderer kostengünstigerer Weise (z. B. telefonisch, Videokonferenz) erledigt werden kann. Dauer, Teilnehmerzahl, Geschäftsort, Wahl des Beförderungsmittels und äußerer Ablauf der Dienstreise (wie Reisebeginn und -ende) usw. müssen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 12 Dauer einer Dienstreise (§ 2 Abs. 2 BRKG)

Durch das bereits oben ausgeführte Wohnortprinzip im Reisekostenrecht richtet sich die Dauer einer Dienstreise nach der Abreise bzw. der Ankunft an der Wohnung, sofern keine gegenteilige dienstliche Weisung vorliegt. Wird die Dienstreise an der Dienststätte angetreten, tritt diese an die Stelle der Wohnung. Wohnung ist diejenige, von der aus der Beschäftigte überwiegend sein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 11 Reisekostenvergütung

Zum Ersatz von Auslagen bei Dienstreisen vgl. das Stichwort Reisekosten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 8 Unfallschutz

Mit Billigung des Arbeitgebers durchgeführte Dienstreisen (Fahrten zwischen Wohnort/Dienstort und Geschäftsort oder Aufenthalt am Geschäftsort) führen zu Unfallschutz nach dem SGB VII. Dies gilt auch für Familienheimfahrten (bei Dienstreisen über 14 Tage) sowie bei dem Arbeitgeber angezeigten und von diesem nicht widersprochenen Zwischenheimfahrten i. S. d. § 11 Abs. 5 BRKG ...mehr