Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstreise

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Reisekosten / 12 Dauer einer Dienstreise (§ 2 Abs. 2 BRKG)

Durch das bereits oben ausgeführte Wohnortprinzip im Reisekostenrecht richtet sich die Dauer einer Dienstreise nach der Abreise bzw. der Ankunft an der Wohnung, sofern keine gegenteilige dienstliche Weisung vorliegt. Wird die Dienstreise an der Dienststätte angetreten, tritt diese an die Stelle der Wohnung. Wohnung ist diejenige, von der aus der Beschäftigte überwiegend sein...mehr

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Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

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Dienstreise / 11 Reisekostenvergütung

Zum Ersatz von Auslagen bei Dienstreisen vgl. das Stichwort Reisekosten.mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Dienstreise / 8 Unfallschutz

Mit Billigung des Arbeitgebers durchgeführte Dienstreisen (Fahrten zwischen Wohnort/Dienstort und Geschäftsort oder Aufenthalt am Geschäftsort) führen zu Unfallschutz nach dem SGB VII. Dies gilt auch für Familienheimfahrten (bei Dienstreisen über 14 Tage) sowie bei dem Arbeitgeber angezeigten und von diesem nicht widersprochenen Zwischenheimfahrten i. S. d. § 11 Abs. 5 BRKG ...mehr

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Reisekosten / 17 Dienstreisen über 14 Tage hinaus (§ 8 BRKG)

Nach Ablauf von 14 Tagen des Aufenthalts am selben Geschäftsort wird vom 15. Tag an zeitlich unbegrenzt ein um 50 % ermäßigtes Tagegeld gewährt, wobei nach entsprechender Entscheidung vorgesetzter Stellen auf die Ermäßigung verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Verpflegungskosten nicht aus dem ermäßigten Tagegeld (28 EUR : 2 = 14 EUR) bestritten werden können. Das erm...mehr

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Dienstreise / 6 Geschäftsort/Wohnort

Zielort einer Dienstreise ist der Geschäftsort, d. h. der Ort einer politischen Gemeinde außerhalb des Dienst- und Wohnorts, an dem der Beschäftigte beruflich tätig ist (ggf. auch der Sitz einer Behörde oder einer Fortbildungseinrichtung). Wohnort ist jede politische Gemeinde, in der Beschäftigte ihren (ggf. auch weiteren) Wohnsitz haben, also z. B. einschl. Ferienwohnung. Be...mehr

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Reisekosten / 22 Erkrankung während einer Dienstreise (§ 12 BRKG)

Bei Aufnahme in ein Krankenhaus während einer Dienstreise werden für jeden vollen Kalendertag des Aufenthalts die notwendigen Auslagen für die beibehaltene Unterkunft am Geschäftsort ersetzt. Tage- und Übernachtungsgeld steht für diese Zeit nicht zu. Am Aufnahme- und Entlassungstag vom Krankenhaus gewährte Verpflegung ist keine unentgeltliche Verpflegung i. S. d. § 6 Abs. 2 B...mehr

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Dienstreise / 3 Anspruchsberechtigte Beschäftigte

Jeder Beschäftigte, der mit Billigung des Arbeitgebers auswärtige Dienstgeschäfte erledigt, befindet sich auf Dienstreise und hat folglich bei fristgemäßer Beantragung Anspruch auf Reisekostenvergütung in dem durch das jeweilige Reisekostenrecht vorgegebenen Rahmen. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und zum Arbeitgeber abgeordnete Beschäftigte.mehr

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Dienstreise / 5 Dienstort/Dienststätte

Dienstort ist die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet. Nur wenn außerhalb der Dienststätte Dienstgeschäfte ausgeübt werden, liegt eine Dienstreise vor. Jeder Beschäftigte hat nur einen Dienstort. In seiner dort gelegenen Behörde werden durchweg seine Stelle geführt und ihn betreffende Personalentscheidungen getroffen. Er hat auch dann nur einen Dienstor...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / II. Keine Geschäftsreise

Die Kosten für die Reise der Rechtsanwälte B. und S. von Würzburg nach Leipzig zur mündlichen Verhandlung sind keine Auslagen i.S.d. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO i.V.m. Teil 7 VV. Die Reise war keine Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV. Nach dieser Vorschrift liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohn...mehr

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Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Geschäftsreise bei Zweigstellen

Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG Leitsatz Der Begriff Kanzlei umfasst nicht nur den Hauptsitz, sondern auch Zweigstellen. BVerwG, Beschl. v. 27.3.2023 – 3 KSt 1/22 I. Sachverhalt Für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem BVerwG hatte die Klägerin die Rechtsanwälte B. und S. beauftragt, die sowohl Kanzleiräume in Würzburg als auch Leipzig unterhalten. Zu den Terminen zur mündlichen Verha...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Reisekosten / 13 Tagegeld (§ 6 Abs. 1 BRKG)

Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise nach § 2 Abs. 2 BRKG mit Pauschbeträgen abgegolten. Die Höhe bemisst sich also nach der dienstlich bedingten Abwesenheitsdauer (Dienstreisedauer) an einem Kalendertag. Maßgeblich sind die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, mit denen Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.4.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit

Es ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft). Die Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit erfordert, dass noch eine andere Wohnung besteht, an der der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne dass dort jedoch ein eige...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3 Unentgeltliche Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten

25.3.3.3.1 Ansatz des Sachbezugswerts (§ 8 Abs. 2 Sätze 8 und 9 EStG) Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten, sind diese ab dem Jahr 2014 grds. mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn der Preis der (üblichen) Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetzliche Grundlage Ein Rechtsanwalt darf Zweigstellen betreiben, also weitere unselbstständige Geschäftsräume an einem anderen Ort. Die Errichtung einer solchen Zweigstelle ist der eigenen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 27 Abs. 2 BRAO). Eine Zweigstelle ist auch im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer zulässig. Eine Mitgliedschaft in dieser Rechtsanw...mehr

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Reisekosten / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind: Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG Tagegeld geregelt in § 6 BRKG Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG Auslagenerstattung bei längerem ...mehr

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Reisekosten / 24 Verbindung dienstlicher und privater Reisen (§ 13 BRKG)

Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise (bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht) anderen privaten Reise (auswärtiger Aufenthalt außerhalb eines Urlaubs, also z. B. Wochenendfahrten, verlängerter privater Aufenthalt am Geschäftsort) zeitlich oder räumlich verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre der Beschäftigte unmittelbar vor dem Dienstgeschä...mehr

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Reisekosten / 6 Verfahren

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen der Dienstreisenden und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren. Hierauf ist bereits im Genehmigungsverfahren zu achten. Insbesondere hinsichtlich der Dauer der Dienstreise sind die Dienstreisenden ggf. darauf hinzuweisen, dass abweichend von den aus persönlichen Gründen...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / Leitsatz

Der Begriff Kanzlei umfasst nicht nur den Hauptsitz, sondern auch Zweigstellen. BVerwG, Beschl. v. 27.3.2023 – 3 KSt 1/22mehr

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Reisekosten / 18 Aufwands- und Pauschvergütung (§ 9 BRKG)

§ 9 Abs. 1 BRKG ermöglicht der Verwaltung die Festsetzung einer unter den üblichen Sätzen des Tage- und/oder Übernachtungsgelds liegenden Aufwandsvergütung, sofern erfahrungsgemäß geringere als die allgemein (vom Gesetzgeber) angenommenen Kosten entstehen. Dies ist zu unterstellen, wenn eine offenkundige Abweichung in der Kostensituation besteht. Die Tz. 9.1.1 BRKGVwV nennt ...mehr

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Reisekosten / 21.4 Reisen aus Anlass der Einstellung (§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BRKG)

Nach Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses Die Einstellungsreise kann wie eine Dienstreise abgegolten werden, allerdings darf die Reisekostenvergütung nicht höher als diejenige für eine Dienstreise von der Wohnung zur Arbeitsstätte sein. § 11 Abs. 1 BRKG ist entsprechend anzuwenden, was z. B. für den Fall bedeutsam ist, dass vom Tag nach Beendigung der Dienstreise an Trennun...mehr

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Trennungsgeld / 7 Trennungsgeldansprüche beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV

Ein Beschäftigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem diese Rückkehr auch nicht zumutbar ist (weil bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel länger als 12 Stunden abwesend oder die Reisezeit Wohnung/Dienststätte – und zurück – länger als 3 Stunden dauert), erhält nach § 3 TGV zur Abgeltung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten folgende Vergütu...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.1 Verpflegungspauschalen

Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers im Inland oder Ausland können vom Arbeitgeber nur pauschal steuerfrei gezahlt werden. Eine Erstattung von einzeln nachgewiesenen (höheren) Aufwendungen ist nicht möglich. Soweit der in Betracht kommende Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt wird, kann er vom...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.5 Reisenebenkosten

Entstehen dem Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Nebenkosten, so kann der Arbeitgeber diese in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzen. Die für die Erstattung erforderlichen Nachweise hat er als Belege zum Lohnkonto zu nehmen. Zu den begünstigten Reisenebenkosten gehören z. B. Aufwendungen für Beförderung, Aufbewahrung,...mehr

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Dienstreise / 4 Erste Tätigkeitsstätte

Mit der Reform des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 hat auch der bisher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führende Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte eine Änderung erfahren. Nunmehr kann der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die Best...mehr

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Reisekosten / 10 Dienstfahrten mit dem eigenen Kfz (§ 5 BRKG)

Es bestehen 2 Formen der dienstlichen Mitbenutzung privater Kfz gegen unterschiedlich hohe Wegstreckenentschädigung: Die "kleine Wegstreckenentschädigung" für Kraftwagen gem. § 5 Abs. 1 BRKG, wonach 20 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden, wenn kein besonderes dienstliches Interesse an der Benutzung des Kraftwagens besteht. Die "große Wegstreckenentschädigung" für ...mehr

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Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

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Reisekosten / 21.5 Reisen aus Anlass der Versetzung oder Abordnung (§ 11 Abs. 1 BRKG)

Reisen aus Anlass der Versetzung, Abordnung oder Kommandierung gelten als Dienstreisen, wobei Tagegeld für die Zeit bis zur Ankunft am neuen Dienstort gewährt wird. Der Abordnung und Kommandierung steht gem. 11.1.1 BRKGVwV die Zuweisung nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes gleich. Steht vom Tag nach der Einstellungs-, Versetzungs- oder Abordnungsreise Trennungsreise- o...mehr

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Reisekosten / 7.3 Fahrpreisermäßigungen aufgrund der BahnCard

Die Kosten der BahnCard werden ersetzt, wenn der Kauf aus dienstlichen Gründen erfolgt und ihre Benutzung gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist. Wurde sie vom Beschäftigten privat beschafft, kann sie (auch nachträglich) ersetzt werden, wenn die Fahrpreisermäßigungen für dienstliche Fahrten den Abgabepreis mindestens erreichen. Allerdings ist eine antei...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / I. Sachverhalt

Für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem BVerwG hatte die Klägerin die Rechtsanwälte B. und S. beauftragt, die sowohl Kanzleiräume in Würzburg als auch Leipzig unterhalten. Zu den Terminen zur mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG in Leipzig sind die Rechtsanwälte B. und S. aus Würzburg angereist und haben insoweit Reisekosten nach Nr. 7003 VV gegenüber der Klägerin abger...mehr

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Trennungsgeld / 8 Kürzung des Trennungsgeldes beim auswärtigen Verbleiben vom Dienstort und Ort der Unterkunft

§ 4 enthält Sondervorschriften beim auswärtigen Verbleiben des Trennungsgeldberechtigten, er ergänzt die Regelvorschrift des § 3, der die Höhe des Trennungsreisegeldes, des Trennungstagegeldes und des Trennungsübernachtungsgeldes sowie deren Voraussetzungen bestimmt. Bestehen nach § 4 keine Sondervorschriften, gelten die Regelvorschriften. Die Vorschrift gilt für Empfänger vo...mehr

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Reisekosten / 20 Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 10 Abs. 2 BRKG)

Kommt eine Dienstreise aus nicht vom Beschäftigten zu vertretenden Gründen nicht zustande, werden im Rahmen des BRKG die durch die Vorbereitung entstandenen Auslagen ersetzt. Der Beschäftigte hat das Nichtzustandekommen zu vertreten, wenn ihn ein Schuldvorwurf trifft. Er hat es besonders nicht zu vertreten, dass die Dienstreise wegen Krankheit oder Unfalls des Beschäftigten ...mehr

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Reisekosten / 15.1 Allgemeines

Unbesehen (also ohne Nachweis der Übernachtungskosten oder wenn keine oder solche von unter 20 EUR entstanden sind) werden pauschal 20 EUR als Übernachtungsgeld gewährt, sofern eine Übernachtung zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) stattgefunden hat. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer unternimmt eine Dienstreise zu Vertragsverhandlungen. Seine Dienstreise beginnt um 15.00 Uhr. Die Vert...mehr

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Reisekosten / 21.7 Übernachtung außerhalb des Geschäftsorts (§ 11 Abs. 5 BRKG)

Übernachtet der Beschäftigte in seiner außerhalb des Geschäftsorts gelegenen Wohnung, wird für jede Hin- und Rückfahrt anlässlich dieser Übernachtung Ersatz der Fahrtauslagen in Höhe des pauschalen Übernachtungsgelds von 20 EUR gewährt. Dies gilt auch, wenn bei Übernachtungen am Geschäftsort während derselben Dienstreise höhere Übernachtungskosten zu erstatten wären. Die Rege...mehr

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Reisekosten / 15.6 Angemessene Übernachtungskosten

Über die Angemessenheit von Übernachtungspreisen bestehen vielfach unterschiedliche Vorstellungen zwischen Verwaltung und Beschäftigten. Nicht jedes Quartier ist zumutbar, nicht jeder Komfort akzeptabel. Maßstab sollten Zimmer von Mittelklassehotels sein; in diesen wird i. d. R. der Dienstreisende auch bei privaten Reisen übernachten. Um Streit zu vermeiden, sollte die Quart...mehr

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Trennungsgeld / 13.1 Vorübergehende Abordnung usw. ohne Versetzungsabsicht

Vor Ablauf von 3 Monaten (wobei eine vorausgegangene Dienstreise zum Abordnungsort mitgerechnet wird) keine Steuerpflicht (Behandlung wie Dienstreisen). Bei getrennten Abordnungen zur selben Dienststelle von jeweils mehreren Monaten ist die Abordnungszeit zusammenzufassen, es sei denn, die Unterbrechung beträgt mindestens 4 Wochen (vgl. R 37 Abs. 3 LStR 2004). Urlaubs- und kr...mehr

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Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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Reisekosten / 15.2 Ausschluss von Übernachtungsgeld

Die Gewährung von Übernachtungsgeld (auch in pauschaler Form von 20 EUR) ist nach § 7 Abs. 2 BRKG und Tz. 7.1.2 BRKGVwV ausgeschlossen für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln (einschl. eigenem Kfz sowie Flugzeug), bei Dienstreisen an oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem (einschl. der Zwischenheimfahrten bei mehrtägigen Dienstreisen), bei unentgel...mehr

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Reisekosten / 25.3.3 Erstattungsfähige Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG), Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG) und Reisenebenkosten (R 9.8 LStR), wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ist auch der Vorstellungsbesuch...mehr

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Reisekosten / 21.2 Fortbildungsreisen, die teilweise (auch überwiegend) im dienstlichen Interesse liegen

Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bemächtigten Behörde ist Reisekostenvergütung bis zu derjenigen bei Dienstreisen möglich (§ 11 Abs. 4 BRKG).mehr

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Reisekosten / 7.8 Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfall

Nach § 3 Abs. 2 BRKG sind Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite aus Anlass einer Dienstreise erhalten, auf die Reisekostenvergütung anzurechnen. Anrechenbare Leistungen in diesem Sinne sind sowohl Geldbeträge als auch geldwerte Vorteile wie Sachleistungen oder Nutzungsberechtigungen, die dem Dienstreisenden unmittelbar oder mittelbar zugewendet w...mehr

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Reisekosten / 7.1 Erstattung Bahnpreise

Es werden allgemein die entstandenen notwendigen Kosten erstattet. Als notwendige Kosten werden die Fahrtkosten angesehen, die dem Grunde und der Höhe nach zur Erledigung des Dienstgeschäftes aufgewendet werden müssen. Dazu zählen die Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (also solchen, die nach festem Fahr- oder Flug...mehr

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Reisekosten / 15.3 Übernachtungsgeld von 20 EUR

Sofern höhere Übernachtungskosten nicht nachgewiesen werden, stehen pauschal 20 EUR als Übernachtungsgeld zu. Dies gilt nicht beim Vorliegen eines Ausschlussgrunds nach § 7 Abs. 2 BRKG, wobei hier insbesondere die Gestellung unentgeltlicher Unterkunft, Dienstreisen am oder zum Wohnort (für die Dauer des Aufenthalts an diesem) oder die Zeit des Benutzens von Beförderungsmitte...mehr

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Reisekosten / 21.1 Fortbildungsreisen im ausschließlich dienstlichen Interesse

Sie gelten als Dienstreisen und werden als solche abgefunden, sind aber als Fortbildungsreisen anzuordnen oder zu genehmigen.mehr

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Reisekosten / 21.9 Vorstellungsreisen

Angeordnete Vorstellungsreisen von Bewerbern aus dem eigenen Geschäftsbereich der jeweiligen obersten Behörde sind Dienstreisen (Tz. 11.2.2 BRKGVwW).mehr

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Reisekosten / 23.1 Allgemeines

Für Auslandsdienstreisen (= Dienstreisen zwischen In- und Ausland sowie im Ausland) gilt das BRKG, soweit die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung [ARV]) vom 21.5.1991 (BGBl I S. 1140 [GMBl. 1994, 19]), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 6.10.2014 (BGBl I S. 1591) geändert wurde und die dazu ergangene Allge...mehr