Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstreise

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Seit dem 01. 07. 2004 gelten für RAe die Nr. 7003–7006 VV RVG mit höheren Sätzen (0,30 Euro/km; stufenweise Erhöhung bei Abwesenheitsgeldern: 20/35/60 Euro). Durch das JStG 2007 erfolgte eine Anpassung an die Werte in Nr. 7003 und 7005 VV RVG. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen erfolgte ab dem 01. 07. 2020 eine erneute Angleichung der Fah...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Fahrtkosten

Rz. 8 Nach Abs. 2 Nr. 2 sind die Aufwendungen für die Benutzung anderer Verkehrsmittel als des eigenen Kraftfahrzeuges in voller Höhe zu ersetzen (vgl. § 670 BGB). Dies bezieht sich auf Taxi-, Bahn-, Flugzeug- oder Fährkosten usw. Dabei ist die Benutzung eines bestimmten, kostengünstigen Verkehrsmittels oder einer bestimmten Klasse regelmäßig als "angemessen" im Sinne dieser...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 19 Für das Vorverfahren können Sie natürlich auch Auslagen und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie richten sich nach dem Teil 7 des VV RVG. Hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Auslagen: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, z. B. für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten (VV RVG 7000)mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 13. Erhöhung der Reisekosten

Rz. 24 Die Reisekosten (vgl. Rz. 19) wurden wie folgt angehoben:mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte

Rz. 1 Können mehrere Geschäfte bei einer Reise verbunden werden, sollen die dadurch ersparten Aufwendungen den beteiligten Mandanten anteilig zugute kommen. Der StB ist daher verpflichtet, die angefallenen Aufwendungen gem. § 19 aufzuteilen. Die Vorschrift entspricht der Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG. Rz. 2 Mehrere Geschäfte können mehrere Angelegenheiten sein, die für verschi...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung

Rz. 1 § 20 hat zum Ziel, dass ein Mandant durch die Verlegung der beruflichen Niederlassung seines Beraters keine Nachteile durch Abrechnung von Reisekosten und Abwesenheitsgeldern erleidet. Dabei stimmt § 20 im Wesentlichen mit der Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 2 VV RVG überein. Rz. 2 Durch die Verlegung der Kanzlei dürfen die Reisekosten zwar niedriger, aber niemals höher werd...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7.1 Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Der Unternehmer kann grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Reisekosten als Vorsteuer abziehen, die ihm für Leistungen aus Anlass einer Geschäftsreise entstanden sind. Entscheidend ist, dass die generellen umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für (Kleinbetrags-) Rechnungen erfüllt sind. Abzugsfähig sind Vorsteuerbeträge aus Fahrtkosten des Unternehmers und des Personals, ...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 Reisekosten: Angaben kontrollieren

Reisekosten sind alle Aufwendungen, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit – außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – unmittelbar entstehen. Zu den Reisekosten gehören insbesondere Fahrtkosten (auch für Zwischenheimfahrten), Mehraufwendungen für Verpflegung mit Pauschalbeträgen, Übernachtungskosten am Reiseziel und während der Reise sowie Reiseneben...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Vorbemerkung zum Dritten Abschnitt

Rz. 1 Der 3. Abschnitt umfasst Regeln zur Umsatzsteuer, zu Post- und Telekommunikationsgebühren, Schreibauslagen, Geschäftsreisen und zur Verlegung der beruflichen Niederlassung. Während die §§ 16–20 den Auslagenersatz i. S. v. § 1 Abs. 1 ansprechen, ist die USt gesondert in diesem Abschnitt aufgeführt. Sie ist dem Gebühren- und Auslagenersatz hinzuzurechnen. Damit stellt si...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 2 Keine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einseitig anweisen kann, die Arbeit im Home- oder Mobile-Office zu erbringen. Für das Homeoffice hat dies die Rechtsprechung bereits verneint, da dem der nach dem Grundgesetz garantierte Schutz der Privatwohnung[1] entgegenstehe.[2] Beim mobilen Arbeiten wird hingegen zu differenzieren sein: Während die Aus...mehr

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Dienstreise

1 Allgemeines Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährl...mehr

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Dienstreise / 10 Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen

Die besondere Entschädigung bei Dienstreise an Sonn- und Feiertagen (vgl. § 43 BAT) ist ab 1.10.2005 für den Geltungsbereich des TVöD entfallen.mehr

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Dienstreise / 7 Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise

Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nach Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen nicht in anderer kostengünstigerer Weise (z. B. telefonisch, Videokonferenz) erledigt werden kann. Dauer, Teilnehmerzahl, Geschäftsort, Wahl des Beförderungsmittels und äußerer Ablauf der Dienstreise (wie Reisebeginn und -ende) usw. müssen d...mehr

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Reisekosten / 12 Dauer einer Dienstreise (§ 2 Abs. 2 BRKG)

Durch das bereits oben ausgeführte Wohnortprinzip im Reisekostenrecht richtet sich die Dauer einer Dienstreise nach der Abreise bzw. der Ankunft an der Wohnung, sofern keine gegenteilige dienstliche Weisung vorliegt. Wird die Dienstreise an der Dienststätte angetreten, tritt diese an die Stelle der Wohnung. Wohnung ist diejenige, von der aus der Beschäftigte überwiegend sein...mehr

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Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

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Dienstreise / 11 Reisekostenvergütung

Zum Ersatz von Auslagen bei Dienstreisen vgl. das Stichwort Reisekosten.mehr

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Dienstreise / 8 Unfallschutz

Mit Billigung des Arbeitgebers durchgeführte Dienstreisen (Fahrten zwischen Wohnort/Dienstort und Geschäftsort oder Aufenthalt am Geschäftsort) führen zu Unfallschutz nach dem SGB VII. Dies gilt auch für Familienheimfahrten (bei Dienstreisen über 14 Tage) sowie bei dem Arbeitgeber angezeigten und von diesem nicht widersprochenen Zwischenheimfahrten i. S. d. § 11 Abs. 5 BRKG ...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Reisekosten / 17 Dienstreisen über 14 Tage hinaus (§ 8 BRKG)

Nach Ablauf von 14 Tagen des Aufenthalts am selben Geschäftsort wird vom 15. Tag an zeitlich unbegrenzt ein um 50 % ermäßigtes Tagegeld gewährt, wobei nach entsprechender Entscheidung vorgesetzter Stellen auf die Ermäßigung verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Verpflegungskosten nicht aus dem ermäßigten Tagegeld (28 EUR : 2 = 14 EUR) bestritten werden können. Das erm...mehr

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Dienstreise / 6 Geschäftsort/Wohnort

Zielort einer Dienstreise ist der Geschäftsort, d. h. der Ort einer politischen Gemeinde außerhalb des Dienst- und Wohnorts, an dem der Beschäftigte beruflich tätig ist (ggf. auch der Sitz einer Behörde oder einer Fortbildungseinrichtung). Wohnort ist jede politische Gemeinde, in der Beschäftigte ihren (ggf. auch weiteren) Wohnsitz haben, also z. B. einschl. Ferienwohnung. Be...mehr

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Reisekosten / 22 Erkrankung während einer Dienstreise (§ 12 BRKG)

Bei Aufnahme in ein Krankenhaus während einer Dienstreise werden für jeden vollen Kalendertag des Aufenthalts die notwendigen Auslagen für die beibehaltene Unterkunft am Geschäftsort ersetzt. Tage- und Übernachtungsgeld steht für diese Zeit nicht zu. Am Aufnahme- und Entlassungstag vom Krankenhaus gewährte Verpflegung ist keine unentgeltliche Verpflegung i. S. d. § 6 Abs. 2 B...mehr

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Dienstreise / 3 Anspruchsberechtigte Beschäftigte

Jeder Beschäftigte, der mit Billigung des Arbeitgebers auswärtige Dienstgeschäfte erledigt, befindet sich auf Dienstreise und hat folglich bei fristgemäßer Beantragung Anspruch auf Reisekostenvergütung in dem durch das jeweilige Reisekostenrecht vorgegebenen Rahmen. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und zum Arbeitgeber abgeordnete Beschäftigte.mehr

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Dienstreise / 5 Dienstort/Dienststätte

Dienstort ist die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet. Nur wenn außerhalb der Dienststätte Dienstgeschäfte ausgeübt werden, liegt eine Dienstreise vor. Jeder Beschäftigte hat nur einen Dienstort. In seiner dort gelegenen Behörde werden durchweg seine Stelle geführt und ihn betreffende Personalentscheidungen getroffen. Er hat auch dann nur einen Dienstor...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / II. Keine Geschäftsreise

Die Kosten für die Reise der Rechtsanwälte B. und S. von Würzburg nach Leipzig zur mündlichen Verhandlung sind keine Auslagen i.S.d. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO i.V.m. Teil 7 VV. Die Reise war keine Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV. Nach dieser Vorschrift liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohn...mehr

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Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Geschäftsreise bei Zweigstellen

Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG Leitsatz Der Begriff Kanzlei umfasst nicht nur den Hauptsitz, sondern auch Zweigstellen. BVerwG, Beschl. v. 27.3.2023 – 3 KSt 1/22 I. Sachverhalt Für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem BVerwG hatte die Klägerin die Rechtsanwälte B. und S. beauftragt, die sowohl Kanzleiräume in Würzburg als auch Leipzig unterhalten. Zu den Terminen zur mündlichen Verha...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Reisekosten / 13 Tagegeld (§ 6 Abs. 1 BRKG)

Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise nach § 2 Abs. 2 BRKG mit Pauschbeträgen abgegolten. Die Höhe bemisst sich also nach der dienstlich bedingten Abwesenheitsdauer (Dienstreisedauer) an einem Kalendertag. Maßgeblich sind die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, mit denen Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3 Unentgeltliche Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten

25.3.3.3.1 Ansatz des Sachbezugswerts (§ 8 Abs. 2 Sätze 8 und 9 EStG) Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten, sind diese ab dem Jahr 2014 grds. mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn der Preis der (üblichen) Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.4.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit

Es ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft). Die Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit erfordert, dass noch eine andere Wohnung besteht, an der der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne dass dort jedoch ein eige...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetzliche Grundlage Ein Rechtsanwalt darf Zweigstellen betreiben, also weitere unselbstständige Geschäftsräume an einem anderen Ort. Die Errichtung einer solchen Zweigstelle ist der eigenen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 27 Abs. 2 BRAO). Eine Zweigstelle ist auch im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer zulässig. Eine Mitgliedschaft in dieser Rechtsanw...mehr

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Reisekosten / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind: Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG Tagegeld geregelt in § 6 BRKG Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG Auslagenerstattung bei längerem ...mehr

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Reisekosten / 24 Verbindung dienstlicher und privater Reisen (§ 13 BRKG)

Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise (bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht) anderen privaten Reise (auswärtiger Aufenthalt außerhalb eines Urlaubs, also z. B. Wochenendfahrten, verlängerter privater Aufenthalt am Geschäftsort) zeitlich oder räumlich verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre der Beschäftigte unmittelbar vor dem Dienstgeschä...mehr

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Reisekosten / 6 Verfahren

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen der Dienstreisenden und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren. Hierauf ist bereits im Genehmigungsverfahren zu achten. Insbesondere hinsichtlich der Dauer der Dienstreise sind die Dienstreisenden ggf. darauf hinzuweisen, dass abweichend von den aus persönlichen Gründen...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / Leitsatz

Der Begriff Kanzlei umfasst nicht nur den Hauptsitz, sondern auch Zweigstellen. BVerwG, Beschl. v. 27.3.2023 – 3 KSt 1/22mehr

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Reisekosten / 18 Aufwands- und Pauschvergütung (§ 9 BRKG)

§ 9 Abs. 1 BRKG ermöglicht der Verwaltung die Festsetzung einer unter den üblichen Sätzen des Tage- und/oder Übernachtungsgelds liegenden Aufwandsvergütung, sofern erfahrungsgemäß geringere als die allgemein (vom Gesetzgeber) angenommenen Kosten entstehen. Dies ist zu unterstellen, wenn eine offenkundige Abweichung in der Kostensituation besteht. Die Tz. 9.1.1 BRKGVwV nennt ...mehr

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Reisekosten / 21.4 Reisen aus Anlass der Einstellung (§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BRKG)

Nach Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses Die Einstellungsreise kann wie eine Dienstreise abgegolten werden, allerdings darf die Reisekostenvergütung nicht höher als diejenige für eine Dienstreise von der Wohnung zur Arbeitsstätte sein. § 11 Abs. 1 BRKG ist entsprechend anzuwenden, was z. B. für den Fall bedeutsam ist, dass vom Tag nach Beendigung der Dienstreise an Trennun...mehr

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Trennungsgeld / 7 Trennungsgeldansprüche beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV

Ein Beschäftigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem diese Rückkehr auch nicht zumutbar ist (weil bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel länger als 12 Stunden abwesend oder die Reisezeit Wohnung/Dienststätte – und zurück – länger als 3 Stunden dauert), erhält nach § 3 TGV zur Abgeltung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten folgende Vergütu...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.1 Verpflegungspauschalen

Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers im Inland oder Ausland können vom Arbeitgeber nur pauschal steuerfrei gezahlt werden. Eine Erstattung von einzeln nachgewiesenen (höheren) Aufwendungen ist nicht möglich. Soweit der in Betracht kommende Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt wird, kann er vom...mehr

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Dienstreise / 4 Erste Tätigkeitsstätte

Mit der Reform des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 hat auch der bisher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führende Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte eine Änderung erfahren. Nunmehr kann der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die Best...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.5 Reisenebenkosten

Entstehen dem Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Nebenkosten, so kann der Arbeitgeber diese in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzen. Die für die Erstattung erforderlichen Nachweise hat er als Belege zum Lohnkonto zu nehmen. Zu den begünstigten Reisenebenkosten gehören z. B. Aufwendungen für Beförderung, Aufbewahrung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Begriff der Ge... / I. Sachverhalt

Für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem BVerwG hatte die Klägerin die Rechtsanwälte B. und S. beauftragt, die sowohl Kanzleiräume in Würzburg als auch Leipzig unterhalten. Zu den Terminen zur mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG in Leipzig sind die Rechtsanwälte B. und S. aus Würzburg angereist und haben insoweit Reisekosten nach Nr. 7003 VV gegenüber der Klägerin abger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 10 Dienstfahrten mit dem eigenen Kfz (§ 5 BRKG)

Es bestehen 2 Formen der dienstlichen Mitbenutzung privater Kfz gegen unterschiedlich hohe Wegstreckenentschädigung: Die "kleine Wegstreckenentschädigung" für Kraftwagen gem. § 5 Abs. 1 BRKG, wonach 20 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden, wenn kein besonderes dienstliches Interesse an der Benutzung des Kraftwagens besteht. Die "große Wegstreckenentschädigung" für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr