Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.1.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. Hinweis "Mehr" oder "mindestens" die Hälfte? Umstritten ist, o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schädigungsverbot oder Konzernprivileg?

Rn. 19 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schon unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung entbrannte in der Gesellschaftsrechtswissenschaft der Meinungsstreit darüber, ob durch die §§ 311ff. AktG eine Privilegierung der faktischen UN-Verbindung erfolgt und die Schädigung der abhängigen Gesellschaft legalisiert worden sei. Der Meinungsstreit ist eine nahezu zwangsläufig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 1.2 Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall regelt das EFZG auch die Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Die Voraussetzungen für einen entsprechenden Anspruch ergeben sich aus § 2 Abs. 1 EFZG, wobei für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen hat, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trampolin (WEMoG) / 2.1 Gestattungsbeschluss

Ist das Trampolin als bauliche Veränderung zu qualifizieren, weil es fest im Boden verankert werden soll, bedarf es nach § 20 Abs. 1 WEG eines entsprechenden Gestattungsbeschlusses. Dieser bedarf lediglich der einfachen Mehrheit nach § 25 Abs. 1 WEG. Allgemein anerkannt ist, dass bauliche Veränderungen auch noch nachträglich durch Beschlussfassung genehmigt werden können. Von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6 Diskriminierung im bestehenden Arbeitsverhältnis

4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2 Begriff der Diskriminierung

Diskriminiert wird nach § 3 AGG, wer aus einem in § 1 AGG genannten Grund unmittelbar oder mittelbar benachteiligt bzw. (sexuell) belästigt wird. Die Definitionen des § 3 AGG sind weitgehend wörtlich aus den EU-Richtlinien übernommen, sodass die seitherige Rechtsprechung des EuGH auf diesem Gebiet zur Auslegung herangezogen werden kann. 2.2.1 Die Diskriminierungsgründe Die in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.2 Begriff der Benachteiligung

§ 3 AGG definiert verschiedene Formen der Benachteiligung (zu weiteren Beispielen auch aus der Rechtsprechung s. unter Punkt 3.2 sowie zu Diskriminierungsrisiken in der täglichen Personalarbeit unter Punkt 4). 2.2.2.1 Unmittelbare Benachteiligung Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.2.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.2.2 Mittelbare Benachteiligung

Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes in besonderer Weise gegenüber anderen Personen (Vergleichsgruppen) benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.5 Maßnahmen bei Benachteiligungen durch Dritte

Werden Benachteiligungen i. S. d. AGG durch Dritte begangen, so trifft den Arbeitgeber auch hier eine konkrete Handlungspflicht, um den Beschäftigten zu schützen. Dritte sind z. B. Kunden, Lieferanten, Besucher und Geschäftspartner des Arbeitgebers. Praxis-Beispiel Der farbige Zusteller eines Zustelldienstes wird bei seiner Tour, die ihn durch einen sozialen Brennpunkt führt,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.3 Allgemeine Schutzpflicht und Schulung

Nach § 12 AGG treffen den Arbeitgeber erhebliche Schutz- und Organisationspflichten, um Diskriminierungen bereits präventiv zu verhindern oder auf eingetretene Benachteiligungen zum Schutz des Betroffenen angemessen zu reagieren und diesen zu schützen. § 12 Abs. 1 AGG enthält eine allgemeine Aufforderung an den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.3 Die Merkmale des § 1 AGG in der Stellenausschreibung

Praxis-Beispiel Vertriebsmitarbeiter gesucht! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung für unser junges Vertriebsteam eine Verkaufskraft. Idealerweise sind Sie zwischen 25 und 35 Jahre alt und verfügen über eine kaufmännische Ausbildung sowie Verkaufserfahrung im Außendienst. Sie beherrschen die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift. Sie sind in jeder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.1 Art der Benachteiligungen

Bei der Stellenausschreibung kommt sowohl die unmittelbare Benachteiligung Praxis-Beispiel Deutscher Metallfacharbeiter, männlich, nicht älter als 25 Jahre gesucht als auch eine mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG) durch eine vordergründig neutrale Stellenausschreibung, die aber Anforderungen an den Bewerber aufstellt, die von Menschen aus Gründen des § 1 AGG regelmäßig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.4 Einschreiten bei Benachteiligungen durch Kollegen

Die allgemeine Organisationspflicht und ihre korrekte Erfüllung entbinden den Arbeitgeber aber nicht davon, bei konkreten Problemstellungen tätig zu werden. Verstoßen Beschäftigte des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot, so hat der Arbeitgeber nach § 12 Abs. 3 AGG "geeignete, angemessene und erforderliche" Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung zu ergreifen....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten für Klagen wegen Benachteiligung

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG sind Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen. Nach Auffassung des BAG kann diese Frist auch durch eine Klage gewahrt werden.[1] Dabei hat es zugunsten der Klägerin eine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO angenommen, d. h., es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.1 Schadensersatz

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht § 15 Abs. 1 AGG vor, dass der Arbeitgeber den durch die Verletzung eingetretenen materiellen Schaden zu ersetzen hat. Der Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass der Arbeitgeber die zum Schaden führende Pflichtverletzung (ggf. im Sinne einer Organisationspflichtverletzung) zu vertreten hat, d. h. s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.2 Zulässige Ungleichbehandlung wegen beruflicher Anforderungen

Das AGG regelt in § 8, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen berufliche Anforderungen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Der Hauptanwendungsbereich wird bei Fällen der unmittelbaren Benachteiligung liegen. Bei der mittelbaren Benachteiligung zählt die Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund bereits zu den tatbestandlichen Voraussetzungen; bei einer Belästi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.4 Übergangene Beförderung

Insbesondere im Hinblick auf bestehende bzw. vermutete Schwangerschaften werden Frauen bei anstehenden Beförderungen oft übergangen. Hierbei reicht nach Ansicht des BAG die alleinige Kenntnis von der Schwangerschaft im Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung noch nicht aus, um eine Benachteiligung vermuten zu lassen.[1] Die Klägerin muss in diesem Fall weitere Tatsachen darle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.2 Religion und Weltanschauung

Die nähere Bestimmung dieses Merkmals wird anhand der Rechtsprechung zu Art. 4 GG zu treffen sein. Allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer Religion und sei eine Religionsgemeinschaft, kann für diese und ihre Mitglieder die Berufung auf die Freiheitsgewährung des Art. 4 Abs. 1 GG nicht rechtfertigen; vielmehr muss es sich auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.4 Die Absage

Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen endet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags oder mit der Absage der Bewerbung. Bei der Absage einer Bewerbung sollte der Arbeitgeber sich möglichst vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Hier ist der Hinweis, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde, vollkommen ausreichend. Allein die Bemerkung, für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden darf (s. genauer unter 4.1). Dabei werden öffentliche und betriebliche Ausschreibungen gleichermaßen erfasst. Einbezogen werden auch Stellen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Wird eine Stelle unter Missachtung des Diskriminierungsverbots ausges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.4 Alter

Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, schützt also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht also nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Ausgrenzung bzw. um deren Integration in das Erwerbsleben, sondern es sollen auch jüngere Arbeitnehmer vor Benachteiligungen geschützt werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.2.4 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung bei der Erwerbstätigkeit, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten (wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören) bezwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.3.1 Beschäftigte

Die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung verpflichten den Arbeitgeber gegenüber eigenen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern sowie Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten; dort wird der Auftr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.2 Klage- und Schadensersatz-/Entschädigungsrisiko bei fehlerhafter Stellenausschreibung

Es besteht das Risiko, später wegen einer Benachteiligung nach § 15 AGG auf Schadensersatz oder Entschädigung in Anspruch genommen zu werden. Bei Nichteinstellung eines Bewerbers können die Schadensersatzforderungen erheblich sein, wenn der Bewerber bei benachteiligungsfreier Auswahl eingestellt oder befördert worden wäre. Dieser Anspruch kann aber nur einmal entstehen, nämli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.2.3 Belästigung

Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird[1] (siehe auch Stichwort Mobbing). Das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.4.1 Kein Beschäftigter darf wegen eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt oder belästigt werden

In § 7 AGG ist als Kernstück des 2. Abschnitts das Benachteiligungsverbot wegen der Merkmale des § 1 AGG geregelt. Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Dritte (wie z. B. Kunden oder Geschäftspartner des Arbeitgebers) dürfen Beschäftigte nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.3 Fristen

Zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gilt eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, innerhalb derer eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L der Fall. Bei B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.2.1 Grundsätzliches

Auch die Nichtberücksichtigung eines Bewerbers bei den Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch kann i. S. d. Vermutungsregelung des § 22 AGG ein Umstand sein, der dazu führt, dass die Beweislast "umschlägt" und der Arbeitgeber bei der Nichteinstellung eines Bewerbers die Beweislast dafür trägt, dass diese Benachteiligung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt oder zumindest...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.1 Rasse und ethnische Herkunft

Menschenrassen gibt es nicht, Rassendiskriminierung schon. Rassendiskriminierung ist nach dem CERD vom 7.3.1966[1]"jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, nach dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.3 Zulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 9 AGG schützt das in Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 WRV gewährleistete Selbstbestimmungsrecht eigener Angelegenheiten der Kirchen bzw. sonstigen Religionsgemeinschaften. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgesellschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform oder durc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.6 Geschlecht

Entsprechend dem außerjuristischen Wortsinn bezeichnet Geschlecht die durch die Geschlechtschromosomen bestimmte Erscheinungsform des menschlichen Organismus als männlich oder weiblich. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) Ende 2018[1] wurde zudem das 3. Geschlecht ("inter/divers") gesetzlich anerkannt, d. h. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen no...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.3 Das Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Gespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitnehmer bereits ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.1 Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Der von Benachteiligungen tatsächlich oder vermeintlich betroffene Beschäftigte hat nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei "den zuständigen Stellen" des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren. Welches die "zuständigen Stellen" sind, sagt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, eine bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1 Die Diskriminierungsgründe

Die in § 1 AGG erwähnten Merkmale entstammen Art. 13 EGV, der sie allerdings auch nicht näher definiert.[1] 2.2.1.1 Rasse und ethnische Herkunft Menschenrassen gibt es nicht, Rassendiskriminierung schon. Rassendiskriminierung ist nach dem CERD vom 7.3.1966[1]"jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, nach dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.7 Die Folge von Verstößen gegen die Schutzpflichten

Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Schutzpflichten nach § 12 AGG, so kann das mehrfache Konsequenzen haben: Der Arbeitgeber hat Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG oder eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu leisten. Das gilt zum einen dann, wenn der Beschäftigte, der die Benachteiligung begangen hat in einer Eigenschaft als Vertreter des Arbeitgebers aufgetreten ist, z. B....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.2 Entschädigung

Nach § 15 Abs. 2 AGG hat der Arbeitgeber für immaterielle Schäden des Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. Voraussetzung ist hierbei, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers bzw. Bewerbers nach § 3 Abs. 1 AGG in einer vergleichbaren Situation erfolgte. Auch wenn die objektive Eignung an sich kein Tatbestandsmerkmal für den Anspruch nach § 15 Abs....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.5 Sexuelle Identität

Hier verweisen die Materialien auf § 75 BetrVG. Erfasst werden laut Begründung homosexuelle Männer und Frauen, bisexuelle, transsexuelle[1] oder zwischengeschlechtliche Menschen.[2] Sexuelle Identität bezeichnet danach anders als das Merkmal "Geschlecht" die Präferenz bei der sexuellen Objektwahl ("sexuelle Ausrichtung", i. S. d. RL 2000/78/EG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.4 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Nach § 23 Abs. 2 AGG sind Antidiskriminierungsverbände befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, als Beistände für Benachteiligte in der Verhandlung aufzutreten. Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren diese Antidiskriminierungsverbände in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht als Beistand eines Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.3 Behinderung

Der Begriff der Behinderung entspricht den gesetzlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Nach diesen Vorschriften sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemein...mehr