Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.6. "Entnahmen" aus Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Aufgrund der systematischen Unterschiede, die sich aus dem Halten von Anteilen an Kapitalgesellschaften gegenüber der Beteiligung an einer Personengesellschaft ergeben, kann es keine Entnahmen (u. a. i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG) geben. Die Überentnahmeregelung ist daher gem. Nr. 3 Satz 3 ErbStG bei Ausschüttungen an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ledigl...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den KapG nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften vorsieht, findet auf Stiftungen keine Anwendung (vgl. Demuth, KÖSDI 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist relevant für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG (s. Mannek in S/L, § 202 Rz. 3). Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird. 2. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Lokale Energiewende und Kli... / 2.4 Gründung BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG

Im Jahr 2011 wurde mit der Vorbereitung der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft in Wolfhagen begonnen, ein Jahr später war es dann so weit: Im März 2012 gründeten 264 Personen die Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen eG (BEG). Mit der damals bundesweit einzigartigen Bürgerbeteiligung an ihrem kommunalen Stadtwerk, der Stadtwerke Wolfhagen GmbH, steht sie für die Demo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / (1) Keine Verteilung auf die ersten fünf Kalenderjahre nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 15a Abs. 1 UStG, sondern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Auf die Frage, auf welchen Zeitraum die Erwerbs- oder Herstellungskosten eines Dienstwagens bei der Ermittlung des Ausgabenbetrags zu verteilen sind, ist der EuGH[5] schon im Jahr 1996 in der Rechtssache Enkler im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe eingegangen. Dabei hat er in Rz. 26 des Urteils die Sichtweise vertreten, dass sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.7 Nutzungsverbot

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, es künftig für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder mehr als eine Familienheimfahrt wöchentlich (vgl. Rn. 48) nicht zu nutzen, ist von dem Ansatz des jeweils in Betracht kommenden pauschalen Nutzungswertes abzuseh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Übergabe existenzsichernder Wirtschaftseinheiten ohne ausreichende Nettoerträge, aus denen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen geleistet werden können, sind nicht geeignet, um den SA-Abzug zu begründen (vgl BFH 202, 464 = BStBl 2004 II, 95 [GrS 1/00]; Brandenberg, DB 2005, 1812; Kempermann, DStR 2003, 1736). Rz. 53 Stand: EL 130 – E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Leitsatz Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen. Normenkette § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 55 Abs. ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.5 Dividenden

Rz. 188 Nach IAS 1.137 sind folgende Offenlegungspflichten für die Dividenden im IFRS-Anhang zu erfüllen: Dividendenzahlungen an die Anteilseigner des Unternehmens, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, die aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert wurden,[1] sowie der entsprechende Dividendenbetrag...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.4 Ergebnis je Aktie

Rz. 183 Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis, welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnung i...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 150 Durch IAS 1 (revised 2007) kam es im Vergleich mit den Vorgängerversionen zu einer klaren Trennung der Eigenkapitalveränderungen, welche die Kriterien für Erträge und Aufwendungen i. S. d. Conceptual Framework erfüllen (Inhalt der Gesamtergebnisrechnung), sowie den "nicht ergebnisbezogenen" Eigenkapitalveränderungen (Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung).[1] N...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.5 Beteiligungen

Rz. 99 Hinsichtlich der Anhangangaben für Beteiligungen ist zwischen dem Konzernabschluss und dem separaten Einzelabschluss zu unterscheiden. Auch wenn IAS 27.3 nicht die Aufstellung eines separaten Einzelabschlusses fordert, so sind im Falle seiner Aufstellung dennoch eine Anteilsbesitzliste der wesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 152 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet 3 Bereiche (der Ursachenrechnung), nämlich die betriebliche Tätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können.[1] IAS 7.13–7.17 enthalten eine Aufzählung typischer Zahlungsmittelströme, die den einzeln...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / [Ohne Titel]

Dr. Frank Roser, WP/RA/StB / Dr. Marika Ketel, StB[*] Die Gewährung von Corona-Finanzhilfen war von Anfang an mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten für Steuerpflichtige und ihre Berater behaftet. Neben Unklarheiten zur Antragsberechtigung und der Ermittlung der materiellen Antragsvoraussetzungen – relevante Umsatzerlöse und Fixkosten, Unternehmen in Schwierigkeiten etc. – stel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / 1. Problemstellung

Die Überbrückungshilfen Corona werden als Billigkeitsregelung i.S.d. § 53 BHO ohne Rechtsanspruch gewährt. Die Anforderungen, die an den Antrag der Corona-Finanzhilfen und den Nachweis der erforderlichen Berechtigung der Unternehmen gestellt werden, sind eine hohe formale Hürde. Mögliche Probleme nach erfolgreicher Gewährung der Förderung: Aber auch nach der erfolgreichen Gew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / d) Allgemeine Grundsätze

VGA dürfen das Einkommen nicht mindern; vE erhöhen das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 S. 1–3 KStG). Verdeckte Gewinnausschüttung und ...: Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Einzelfragen zur Vorabpauschale

Der Anleger versteuert während der Haltedauer der Investmentanteile die Ausschüttungen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Ausschüttungen geringer sind als die Erträge einer risikolosen Geldanlage, da Investmentfonds häufig die außerordentlichen Erträge und ggf. auch die laufenden Erträge (z.B. Dividenden, Mieten, Zinsen) thesaurieren. An dieser Stelle soll die Vorabpaus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Leitsatz Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KStG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, hat gemäß § 2 Nr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.6 Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

Rz. 135 S. 4 behandelt den Sonderfall der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person, also den einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis. Nach deutschem Recht ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Gesellschafter zuzuordnen, der sie als private Zuwendung (bei natürlichen Personen) oder als verdeckte Einlage (bei Körperschaften) an die nahe s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.3 Sonderfall verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 122 Voraussetzung für die Steuerfreistellung bei dem empfangenden Gesellschafter ist, dass die Leistung bei der auskehrenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Da die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auskehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage darstellt, die jedoch eine betriebliche Veranlassung vortäuscht, ist dies so zu verstehen, dass die (aus deut...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber meh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2 Steuerfreiheit der Gewinnausschüttung an Körperschaften (Abs. 1)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Systematische Zusammenhänge Rz. 19 Abs. 1 regelt, dass – vorbehaltlich des Abs. 4 – bestimmte Bezüge aus einer Beteiligung an einer Körperschaft bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, wenn der Anteilseigner selbst eine Körperschaft ist. Im Ergebnis werden diese Ausschüttungen damit von der KSt (vollständig) freigestellt. Damit soll eine K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.1 Beginn des Kalenderjahrs

Rz. 474 Abs. 4 S. 1 stellt nur auf die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahrs ab, also auf einen Zeitpunkt. Darüber hinaus wird keine Haltedauer gefordert. Wenn eine Beteiligung z. B. zu Beginn des Kalenderjahrs bestanden hat und vor oder nach der Gewinnausschüttung unterjährig verkauft wird, ist dies unschädlich.[1] Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt dies auch, falls...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 21 Die Steuerfreistellung der Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG ist nach § 34 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG a. F. erstmals auf solche Leistungen der ausschüttenden Körperschaft anzuwenden, auf die der Vierte Teil des KStG 1999, d. h. das Anrechnungsverfahren, nicht mehr anzuwenden ist. Diese Regelung bezieht sich auf Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG [1] und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 92 Erbringt eine inl. Körperschaft Leistungen an einen inl. oder ausl. Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, gehören die Bezüge nach Abs. 1 bei dem Empfänger zwar nicht zum Einkommen und sind daher steuerlich nicht belastet; es stellt sich aber die Frage, ob KapESt einzubehalten ist. Nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegen ausdrücklich auch die Bezüge, die n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.5 Fehlende Vorbelastung bei internationalen Schachteldividenden (S. 4)

Rz. 129 Infolge der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 hat das durch die DBA ab einer bestimmten Beteiligungshöhe (regelmäßig 25 %) und u. U. bei Erfüllung einer Aktivitätsklausel eingeräumte "internationale Schachtelprivileg" seine Bedeutung weitgehend verloren, da Abs. 1 S. 1 die Steuerfreistellung – solange keine Streubesitzbeteiligung i. S. v. Abs. 4 von weniger als 10 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.2 Anwendungszeitraum

Rz. 457 Gem. § 34 Abs. 7a S. 2 KStG a. F. ist § 8b Abs. 4 KStG erstmals auf Ausschüttungen anzuwenden, die nach dem 28.2.2013 zufließen. Damit gilt die Regelung für alle Ausschüttungen, die seit der Zustimmung des Bundesrats am 1.3.2013 zugeflossen sind. Für zuvor zugeflossene Bezüge kann eine EU-/EWR Kapitalgesellschaft eine Erstattung der einbehaltenen KapESt beantragen.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.2 DBA

Rz. 463 Das körperschaftsteuerliche Schachtelprivileg steht neben dem Schachtelprivileg der DBA.[1] Auch wenn § 8b Abs. 4 KStG die Steuerfreistellung einer (ausl.) Dividende versagt, kann sich diese aus einem DBA ergeben. Regelmäßig sieht ein DBA für Dividenden kein ausschließliches Besteuerungsrecht des Quellenstaats vor. Vielmehr reduzieren einige DBA das Recht zur Erhebun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.4 Zusammenrechnung

Rz. 510 Werden Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft über eine Personengesellschaft gehalten, gelten diese für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG nach S. 5 als unmittelbare Beteiligung. Damit stehen derartige Anteile einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Sofern ein Gesellschafter eine unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält und daneben eine Beteiligung übe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 6.1 Ausdehnung bei Zwischenschalten einer Personengesellschaft

Rz. 559 Nach Abs. 6 S. 1 gelten alle Regelungen der Abs. 1–5 auch, soweit einem KSt-Subjekt Bezüge oder Gewinne über eine Personengesellschaft zugerechnet werden. Eine Personengesellschaft ist ertragsteuerlich selbst nicht Steuersubjekt, sondern vermittelt die von ihr erzielten Einkünfte den an ihr beteiligten Gesellschaftern. Verfahrensrechtlich erfolgt dies durch die geson...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 144 Abs. 2 enthält eine sachliche Steuerbefreiung [1] für Körperschaften, die an anderen Körperschaften beteiligt sind. Die Steuerbefreiung ist als Ergänzung zum Ausscheiden der Ausschüttungen einer Körperschaft an den Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, aus dem Einkommen nach Abs. 1 konzipiert, jedoch ohne Sonderregelung für Streubesitzbeteiligungen. Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.3 Unmittelbarkeit der Beteiligung

Rz. 494 Die Steuerfreistellung gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft besteht. Abzustellen ist dabei sowohl auf das rechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum gem. § 39 AO.[1] Eine mittelbare Beteiligung über andere Kapitalgesellschaften ist insoweit uner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.4 Sonstige Vorschriften

Rz. 467 § 8b Abs. 4 KStG führt nicht zur Steuerpflicht, wenn der Empfänger der Dividende nach anderen Regelungen steuerbefreit ist, z. B. nach § 5 KStG.[1] Rz. 468 Auch im Übrigen sind die allgemeinen Vorschriften anwendbar. Dies gilt auch für Ausschüttungen von Zwischengesellschaften i. S. d. § 7 AStG. Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung ist nicht erforderlich, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 19 Abs. 1 regelt, dass – vorbehaltlich des Abs. 4 – bestimmte Bezüge aus einer Beteiligung an einer Körperschaft bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, wenn der Anteilseigner selbst eine Körperschaft ist. Im Ergebnis werden diese Ausschüttungen damit von der KSt (vollständig) freigestellt. Damit soll eine Kumulierung der Steuerbelastung bei der Durchschü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 9 Ausnahme von Abs. 7 und 8 bei EU-Muttergesellschaften (Abs. 9)

Rz. 634 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 9 angefügt worden. Danach gelten Abs. 7 und 8 nicht für Bezüge, auf welche die EU-Staaten die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] anzuwenden haben. Dadurch soll vermieden werden, dass nach Abs. 7, 8 eine Besteuerung eintritt, die europarechtswidrig ist. Die Regelung gilt grundsätzlich ab Vz 2004. Abs. 9 regelt nur die Unanwendbarkeit des...mehr