Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Auslandspauschalen

Rz. 91 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auch für Auswärtstätigkeiten im > Ausland Rz 1 gilt, dass nur die nicht vom ArbG ersetzten Aufwendungen zu WK führen; idR wird ein ArbG, der eine solche Reise anordnet, dem ArbN auch die Reisekosten ersetzen (vgl BFH/NV 1997, 288). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekostenvergütungen. Für eine Auswärtstätigkeit...mehr

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FF 02/2022, Ein höherer Min... / Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 30.12.2021

Zum neuen Jahr tritt die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Ausgeh...mehr

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FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 179 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG [254] hat der Betriebsrat ein ggf. mit Hilfe der Einigungsstelle erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.[255] Rz. 180 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[256] kann der Arbeitgeber ei...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Die Bewertung von Unterhaltssachen

Rz. 41 Es handelt sich bei den Unterhaltssachen um Familienstreitsachen übermehr

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Aufgabenteil / 24. Gebühren in Abstammungssachen und Unterhaltssachen von Kindern (→ § 11 Rdn 91 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Das Verfahren über den Unterhalt

Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich kaum jemals zu rechtlichen Problemen ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 3. Gesetzliche Unterhaltsansprüche (§ 51 Abs. 1 FamGKG)

Rz. 104 Bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ist grundsätzlich der Jahresbetrag des Unterhalts für den Gebührenstreitwert maßgebend. Von § 51 FamGKG erfasst werden gesetzliche Unterhaltsansprüche jeder Art (z. B. des Ehegatten, der Kinder), sowie freiwillige Unterhaltszahlungen, die z. B. zwischen Ehegatten oder mit Kindern vertraglich vereinbart...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / IV. Vorschläge zur Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle

Sieht man mit dem BGH anders als nach der hier vertretenen Auffassung eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle als notwendig an, kann diese durch eine veränderte Bemessung der Einkommensgruppen oder die Steigerung der Bedarfssätze zwischen den Einkommensgruppen erfolgen.[23] Dazu gibt es in der Literatur mehrere Vorschläge, u.a. von Viefhues,[24] Borth[25] und der Unterh...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2022

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 34/2021 vom 13.12.2021 Einführung Die zum 1.1.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 ...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düsseldorfer Tabelle - ein Zwischenruf

Einführung Nachdem der BGH in einem Beschl. v. 16.9.2020[1] eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle ausdrücklich nicht ausgeschlossen und damit praktisch postuliert hat, werden in der Literatur verschiedene Modelle für eine solche erweiterte Tabelle diskutiert. In seinem Vortrag vom 25.11.2021 bei der diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV...mehr

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FF 01/2022, Düsseldorfer Tabelle

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 4. Einkommensgruppen

Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle (Einkommen bis zu 5.500 EUR) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19, ist die Düsseldorfer Tabelle um weitere Einkommensgruppen aufgestockt worden. Es sind beginnend mit einem bereinigten Einkommen von 5.501 EUR fünf weitere Einkommensgr...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die zum 1.1.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient ...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 6. Ausblick

Da der Mindestunterhalt nach der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung zum 1.1.2023 erneut steigt (erste Altersstufe von 396 EUR auf 404 EUR, zweite Altersstufe von 455 EUR auf 464 EUR und dritte Altersstufe von 533 EUR auf 543 EUR) werden zum 1.1.2023 auch die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle anzuheben sein. Bei einer zu erwartenden Erhöhung d...mehr

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FF 01/2022, Düsseldorfer Ta... / Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. In 2022 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / V. Zusammenfassung

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 1. Bedarfssätze

a) Minderjährige Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der "Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021" (BGBl 2021 I 5066). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2022:mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / b) Volljährige

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 1.1.2022 gleichfalls angehoben. Wie in 2021 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe.mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / II. Die angemessene Lebensstellung des minderjährigen Kindes

In der Rechtsprechung des BGH hat dies Ausdruck in der Formulierung gefunden, das Kind leite seine durch das Kindsein geprägte Lebensstellung von derjenigen seiner Eltern ab. Es nehme daher begrenzt an ihrem Wohlstand teil, insbesondere habe es keinen Anspruch auf "Teilhabe am Luxus".[9] Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass "Luxus" ein wenig greifbarer und erst recht ka...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 5. Sonstiges

Neben der Änderung der Tabelle ist die überwiegende Mehrheit der Oberlandesgerichte übereingekommen, bei Bemessung des Ehegattenunterhalts in der Regel vom bereinigten Erwerbseinkommen einen Bonus (Erwerbsanreiz) von 1/10 abzuziehen. Näheres ergibt sich aus den Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte.mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / Einführung

Nachdem der BGH in einem Beschl. v. 16.9.2020[1] eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle ausdrücklich nicht ausgeschlossen und damit praktisch postuliert hat, werden in der Literatur verschiedene Modelle für eine solche erweiterte Tabelle diskutiert. In seinem Vortrag vom 25.11.2021 bei der diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat der V...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / a) Minderjährige

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der "Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021" (BGBl 2021 I 5066). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2022:mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / I. Einleitung

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit fast 60 Jahren in Gebrauch und hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert.[3] Sie genießt in der familienrechtlichen Praxis eine hohe Akzeptanz und trägt in besonderem Maße zur Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Gleichbehandlung von Unterhaltsschuldnern und -gläubigern in Deutschland bei. Zu Recht kritisiert wird allerd...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / c) Studierende

Der Bedarfssatz der Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt gegenüber 2021 mit 860 EUR unverändert. Wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ergibt, kann von dem Mindestbedarf von 860 EUR nach oben abgewichen werden.mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 3. Selbstbehalte

Die Selbstbehalte bleiben gegenüber 2021 unverändert. Bei Ansprüchen auf Elternunterhalt ist mit Rücksicht auf die Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes wie in 2021 von der Angabe eines konkreten Betrags abgesehen worden. Die Steigerung des Regelsatzes von 446 EUR auf 449 EUR für volljährige Alleinstehende hat noch keine Anhebung des notwenigen Selbstbehalts veranlas...mehr

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FF 01/2022, Düsseldorfer Ta... / Kindesunterhalt

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 2. Anrechnung des Kindergelds

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt wie in 2021: Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Ab...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Bedarfsbemessung bei gehobenen Einkünften der Eltern

Überstiegen die unterhaltsrelevanten Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle (derzeitiger Höchstbetrag: 5.500 EUR), wurde grundsätzlich eine konkrete Bedarfsermittlung verlangt. Eine schematische Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze der Düsseldorfer Tabelle wurde durch den Bundesgerichtshof abgele...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Konkrete Bedarfsbemessung-Widerlegung der Verbrauchsvermutung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konkreten Bedarfsbemessung besteht eine Vermutung, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf verwendet worden ist.[50] Dem Unterhaltspflichtigen steht indes die Möglichkeit offen, die tatsächliche Verbrauchsv...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 4. Tabellenbedarf und Mehrbedarf

Die Entscheidung darüber, für welche Bedarfe des minderjährigen Kindes der barunterhaltspflichtige Elternteil allein aufzukommen oder sich auch der betreuende Elternteil zu beteiligen hat, hängt davon ab, ob die konkrete Bedarfsposition als Bestandteil des Regelbedarfs oder als Mehrbedarf zu qualifizieren ist. Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / b) Wohnvorteil des Elternteils

Geht es um die Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind, ist die Höhe des Wohnwerts grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen. Dies beruht auf der sich aus § 1603 Abs. 2 S. 1 1 BGB ergebenden besonderen Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9 Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2024

Die aktuelle Werte aus der Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier 9.1 Unterhaltsverpflichteter lebt in anderem EU-Land Urteile über Unterhaltszahlungen, das in einem beliebigen EU-Land ausgesprochen wurde, können in einem vereinfachten Verfahren in einem anderen EU-Land für vollstreckbar erklärt werden. Informationen über das Vollstreckungsverfahren, das vereinfachte Verfahren u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.1.1 Kinder

Bedürftig ist ein Kind[1], wenn es nicht erwerbstätig sein darf (Minderjährigkeit) oder nicht erwerbstätig sein kann (krankes oder behindertes Kind), es sich in einer (ersten) Ausbildung befindet. Achtung Kinder ohne Schul- und ­Berufsausbildung Geht ein volljähriges Kind weder einer Schul- noch Berufsausbildung nach, muss es grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst aufko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen.[1] Von dem danach verbleibenden E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.1 Unterhaltsverpflichteter lebt in anderem EU-Land

Urteile über Unterhaltszahlungen, das in einem beliebigen EU-Land ausgesprochen wurde, können in einem vereinfachten Verfahren in einem anderen EU-Land für vollstreckbar erklärt werden. Informationen über das Vollstreckungsverfahren, das vereinfachte Verfahren und die jeweils zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Ländern findet man auf der Seite www.europa.eu.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.4 Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern

Auch Kinder können den Eltern Unterhalt schulden (s. auch Tz. 2.1.3.). Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigenentlastungsgesetzes zu beachten (siehe auch Tz. 2.1.3.).[1] Ein Kind muss im Rahmen des Elternunterhalts sein Vermögen (Schonvermögen) dann nicht angreifen, wenn und sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.2 Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), wird die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt. Praxis-Bei...mehr