Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.3 Unterhalt an Elternteil des nichtehelichen Kindes

Der Bedarf der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes[1] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes[2] hängt davon ab, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig. Hierin ist auch ein Pauschalbetrag für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.3 Leistungsfähigkeit

Für den Trennungsunterhalt fehlt eine dem § 1581 BGB entsprechende Regelung, die den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten sicherstellt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es jedoch, diese Vorschrift entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen aus...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

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Trennungsunterhalt / Zusammenfassung

Überblick Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Entsprechendes gilt auch für den getrennt lebenden Lebenspartner. Auf einen Trennungsunterhalt kann man nicht im vornherein, auch nicht mittels Ehevertrag, verzichten. Trenn...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1, 55c FamGKG zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache unbegründet. [2] Auf Zahlung gerichtete Unterhaltsforderungen sind Geldforderungen und damit mit ihrem vollen Betrag zu bewerten. In Familiensachen gilt insoweit immer der volle Nominalwert, der sich vorliegend nach § 51 FamGKG bestimmt. Eine Möglichkeit, eine Geldforderung hera...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: FiBu-Abrechnung bei unterjährig beendetem Mandat

Frage: Ich habe ein Buchhaltungsmandat nur von Januar bis Juni 2021 gebucht, nun übernimmt es ein anderer Steuerberater. Der Vorschuss wurde relativ niedrig kalkuliert. Wenn ich jetzt den Halbjahresumsatz hochrechne, also einfach verdoppele, würde sich fast eine doppelte Gebühr (7/10) nach § 33 StBVV i. V. m. Tabelle C ergeben. Ich denke, das kann ich nicht so einfach machen?...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 4. Ausschluss des Herausgabeanspruchs wegen eigener Bedürftigkeit des Beschenkten

Rz. 167 Nach § 529 Abs. 2 BGB hat der Beschenkte die Möglichkeit, die Herausgabe des Geschenkes zu verweigern, wenn dadurch sein eigener angemessener Unterhalt gefährdet wird. Hierzu reicht es aus, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der Beschenkte bei Erfüllung des Herausgabeverlangens zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Unterhalt selbst sicherzustell...mehr

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FF 09/2021, Herbsttagung 2021 - Andere Zeiten, neue Sitten …

Jochem Schausten Im vergangenen Jahr hat uns die Pandemie gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung ausschließlich online stattfinden zu lassen. So sehr den meisten, die über viele Jahre die Herbsttagung besucht haben, sicher der schnelle "Schnack" beim Kaffee, das tief schürfende Gespräch beim Essen oder auch das freudige Wiedersehen mit den Anderen gefehlt haben wird, s...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Besteuerung der bisherigen Nutzungen (Abs. 2)

Rz. 36 [Autor/Stand] Obwohl gem. § 233a AO nach Rückgabe des Geschenks der Beschenkte keine Zinsen auf die nunmehr erloschene Steuer verlangen darf, hat er die tatsächlich gezogenen Nutzungsvorteile (s. § 818 Abs. 1 BGB, der insoweit dem Wortlaut von § 29 Abs. 2 ErbStG vorgeht, der schon genügen lässt, dass sie dem Beschenkten zustanden) zu versteuern. Rz. 37 [Autor/Stand] Mu...mehr

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FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Düsseldorfer Tabelle

Rz. 162 Auf dem Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB basiert die Düsseldorfer Tabelle (im Folgenden: DT).[262] Sie stellt keine Rechtsnorm dar, sondern ist lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll. Zusätzlich zur DT sind bei der Bemessung des Kindesunterhalts die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen O...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag

Rz. 524 Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Abänderungsantrag der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegner – wegen Abänderung eines Titels über Ehegatten- und Kindesunterhalt. Für die...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt mit Altersstufen

Rz. 185 Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der DT bereits einzubeziehen. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Der Antragsgegner ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2021 für jeden Elternteil 2.730 EUR ausmacht, so dass also für 2021 grundsätzlich alle Berechnungen des monatlichen Unterhalts auszugehen hätten von (2.730 × 2) : 12 = 455 EUR; dies sind 100 % des Mindestunterhalts. In der ersten Altersstufe (bis zum...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not

Rz. 582 Auch ein Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not ist vereinbar. Bei Abschluss vor Ehescheidung ist dies nur in notarieller oder im Rahmen einer Ehesache in gerichtlich protokollierter Form möglich. Muster 15.69: Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not Muster 15.69: Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not 1. Wir verzichten wechselseitig auf nacheheliche Unterhaltsansprü...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

Rz. 554 Eine Vereinbarung über den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer notariellen Vereinbarung etwa folgenden Inhalt haben: Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind § _____ Kindesunterhalt 1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind _____, geb. am _...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt gemäß § 1612a BGB

Rz. 184 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es aber sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der DT Rechnung. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Der Antragsgegner ist ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt

Rz. 181 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[297] Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzü...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 583 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts der ersten oder zweiten...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 200 Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, di...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns be...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 559 Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe g...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 242 Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Aus diesem Grunde wenden wir uns hierm...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 557 Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. Der Ersch. z...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes

Rz. 24 Abstandsregelungen sind in § 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) enthalten. Hiernach muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass hinter diesem Fahrzeug gehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Zudem ist in § 4 Abs. 2 und Abs. 3 StVO für bestimmte Kraftfahrzeuge und bestimmte Lkw eine Abstandsregelung getroffen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den nun erstmals geregelten Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Deren Zukunft ist allerdings ungewiss, da der EuGH mit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Schadensersatz bei verletzungsbedingtem Ausfall der Haushaltsführung

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Ermittlung des Arbeitszeitaufwandes des Verletzten vor dem Unfall

Rz. 199 Bei der Ermittlung des Arbeitszeitaufwandes des Verletzten vor dem Unfall geht es um die Ermittlung, welche Arbeitsleistung der verletzte Haushaltsführende vor dem Unfall wöchentlich tatsächlich erbracht hat und welchen Zeitaufwand er dafür wöchentlich tatsächlich benötigt hat. Der Aufwand für die gesamte Haushaltsführung wird bestimmt durch die Anzahl der Familienmi...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 3. Ermittlung des ausgleichspflichtigen Zeitaufwands

Rz. 206 Sodann hat die Ermittlung des ausgleichspflichtigen Zeitaufwands zu erfolgen. Für die Frage nach der Höhe des Schadensersatzanspruchs kommt es nur auf den zur Erledigung der Haushaltstätigkeit erforderlichen Zeitbedarf (§ 249 BGB) an. Die Rede ist von der Orientierung an einer "Profihausfrau".[436] Die Zahl der tatsächlichen Ausfallstunden besagt nichts über die Erfo...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 1. Gesetzlich geschuldeter Unterhalt

Rz. 42 Nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 StVG hat der Schädiger in dem Umfang Ersatz zu leisten, in dem der Getötete zur Unterhaltsgewährung kraft Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Maßgeblich ist also der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt. Eine auf Unterhaltsleistung gerichtete vertragliche Pflicht reicht ebenso wenig aus wie die Verpflichtung de...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Verteilung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 89 Die Verteilung des (nach Abzug der fixen Kosten) verbleibenden Nettoeinkommens auf die einzelnen Familienmitglieder (den Getöteten einerseits, die Hinterbliebenen andererseits) hat so zu erfolgen, dass sie dem Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen gegenüber dem Getöteten gerecht wird; jeder Anspruchsberechtigte im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB kann den Betrag verlangen,...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 6. Ausfall des mithelfenden Ehemannes

Rz. 215 Heutzutage helfen auch in Haushalten mit Nur-Hausfrauen die Ehemänner bzw. männlichen Partner vielfach im Haushalt mit. In diesem Fall erleiden sie bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nicht nur einen außerhäuslichen Erwerbsschaden, sondern auch einen ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden.[463] An den Nachweis der Mithilfe und an den Nachweis de...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Dachlawinen

Rz. 346 Eine Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen gegen von Dächern fallendende Schnee- und Eismassen kann sich aus öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und bauordnungsrechtlichen Anordnungen ergeben (vgl. Rdn 278). So verpflichten manche gemeindliche Satzungen die Grundstückseigentümer, unter bestimmten Umständen Schneefanggitter anzubringen, und begründen auf diese We...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 14 Sachschaden / I. Nutzungsausfallentschädigung

Rz. 213 Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen ist anerkannt, dass die Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt ist.[444] Die Rechtsprechung greift bei dieser Schadensart nicht auf den Gedanken der Naturalrestitution zurück.[445] Die Nutzungsausfallentschädigung stellt keine aufgrund der Differenzhypothese abzurechnende Vermöge...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Grundsätze

Rz. 136 Der Geschädigte kann nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt – ...mehr

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§ 14 Sachschaden / III. Beschädigung von Bäumen und Gehölzen

Rz. 240 Bei der Beschädigung von Bäumen und Gehölzen ist zunächst zu beachten, dass es sich hier gem. §§ 93, 94 BGB in der Regel um wesentliche Bestandteile des Grundstücks handelt, sodass rechtlich eine (Teil-)Verletzung des Eigentums am Grundstück vorliegt.[506] In diesen Fällen sind – insbesondere bei älteren und größeren Bäumen – die Wiederherstellungskosten in der Regel...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr