Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) ist dem Unterhaltspflichtigen zu belassen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt gilt in allen Fällen der Inanspruchnah...mehr

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§ 4 Ehe / l) Anspruch auf Mitwirkung der Entlassung aus der gemeinsam gemieteten Ehewohnung

Rz. 245 Wenn Ehegatten bis zur Trennung gemeinsam als Mieter eine Mietwohnung bewohnten, ändert sich für den Fall, dass ein Ehegatte auszieht, nicht automatisch der Mietvertrag mit dem Vermieter der Ehewohnung. In dem Fall also, dass entweder der Ausziehende als Mieter Vertragspartner des die Ehewohnung betreffenden Mietvertrages war, oder aber beide Ehegatten Gesamtschuldne...mehr

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§ 4 Ehe / k) Anspruch auf Schadenersatz wegen Verweigerung der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 242 Ebenso wie bei der Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung entsteht auch bei der Verweigerung der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ein Schadenersatzanspruch des die Zustimmung begehrenden Ehegatten.[238] Die Rechtsgrundlage ist auch in diesem Fall die gegenseitige Verantwortungspflicht, die sich aus § 1353 BGB ergibt, in Verbindung mit § 280 Ab...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begrundet worden. Sie ist auch in vollem Umfang begrundet. Der Klager hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Herausgabe der streitgegenstandlichen Zuwendungen nach Maßgabe der Klageantrage zu Ziff. I. 1. – 8. aus § 2287 Abs.1 BGB iVm § 818 ff BGB. 1. Der Anwendungsbereich des §...mehr

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§ 4 Ehe / b) Voraussetzungen für eine Entscheidung im Verbund

Rz. 504 Eine Entscheidung über die Folgesachen kann nur dann im Verbund ergehen, wenn die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht, also bei Gericht eingereicht wird, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG. Anerkannt ist, dass das Anhängigmachen eines Verfahrenskostenhilfeantrags zur ...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 119 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eines Scheidungsantrags beispielsweise vorträgt, das Trennungsjahr sei bereits abgelaufen und sei auch nicht durch ein kurzfristiges Zusammenleben in der ehelichen Wohnung unterbrochen worden, muss der Antragsgegner, möchte er den Zeitpunkt der Sch...mehr

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§ 4 Ehe / 9. Drohung

Rz. 46 Auch wenn eine Eheschließung durch Drohung gegen den anderen Ehegatten oder dessen Angehörigen herbeigeführt wurde, ist diese Ehe aufhebbar, also nicht nichtig. Das kann beispielsweise durch Androhung von Gewalt, Mord oder auch Selbstmord erfolgen. Antragsberechtigt ist in diesem Fall nur der Bedrohte unter der Ausschlussfrist des § 1317 Abs. 2 Nr. 4 BGB. Auch hier ri...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 4.10.2017 befasst sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung seiner Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Die am 4.9.2005 und am 14.11.2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus der im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragst...mehr

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§ 4 Ehe / III. Verweigerung der Trennung

Rz. 122 Eine Trennung i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB zu vollziehen ist nicht mehr einfach, wenn beide Ehegatten gemeinsam in einer ehelichen Wohnung wohnen, diese im Alleineigentum des Trennungswilligen oder im Miteigentum der Ehegatten steht und der eine Ehegatte sich trennen, der andere aber die eheliche Lebensgemeinschaft aufrecht erhalten möchte. Für diese Fälle gab es bis zum...mehr

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§ 4 Ehe / g) Anspruch auf Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1671 BGB

Rz. 195 Sofern Ehegatten, denen die elterliche Sorge für ihre gemeinsamen Kinder gemeinsam zusteht, voneinander getrennt leben, kann jeder Ehegatte beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, § 1671 Abs. 1 BGB. aa) Anspruchsvoraussetzungen Rz. 196 Neben dem Getrenntleben ist für diesen Anspruch weitere V...mehr

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§ 4 Ehe / (4) Erlöschen des gesetzlichen Erbrechts

Rz. 496 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt ohne weiteres Zutun mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, § 1933 BGB. Folge dessen ist, dass der Ehegatte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, also sowohl sein gesetzliches Erbrecht aus § 1931 BGB untergeht als auch sein Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB.[417]mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 303 Ebenso ist zu addieren, wenn der eine Ehegatte Zahlung verlangt und der andere Ehegatte im Wege des Stufenantrags vorgeht.[85] Beispiel 177: Zahlungsantrag und Stufenwiderantrag Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Zahlung eines Zugewinns in Höhe von 30.000,00 EUR. Der Ehemann stellt einen Widerantrag auf Auskunft und Zahlung eines nach Auskunftserteilung noch zu beziffer...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / cc) Adoption eines "nichtehelichen Kindes" in einer neuen Ehe

Rz. 42 Heiratet einer der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung derselben einen anderen (dritten) Partner, geht also eine Ehe ein, kann der neue Ehegatte das Kind der vormals nichtehelichen Partner nur adoptieren, wenn beide Elternteile die Zustimmung zur Adoption erklären, § 1747 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Kind wird eheliches Kind der neuen Ehe. Rechtliche...mehr

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§ 4 Ehe / b) Rubrum der Antragsschrift

Rz. 467 Die Beteiligten des Scheidungsverfahrens werden im Rubrum als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet, § 113 Abs. 5 Nr. 3 und 4 FamFG, sind aber eigentlich laut gesetzlicher Formulierung "Beteiligter zu 1." und "Beteiligter zu 2.". Grundsätzlich sind die Anschriften der Beteiligten anzugeben.[402] Problematisch ist das dann, wenn ein Ehegatte den anderen bedroht u...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendige n (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbeha...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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§ 4 Ehe / II. Aufhebbarkeit

Rz. 9 Alle anderen Voraussetzungen, die das BGB normiert, etwa auch das Vorliegen einer persönlichen Erklärung nach § 1311 BGB, also das Verbot der Stellvertretung während der Eheschließung, bei Ausländern das Vorliegen eines Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 BGB oder die Geschäftsfähigkeit der zukünftigen Ehegatten nach § 1304 BGB, haben im Falle der Nichtbeachtung oder ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 464 Bis zum Jahr 2008 ging die Rechtsprechung noch davon aus, dass durch den rein tatsächlichen Zusammenschluss zweier Menschen zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Rechtsgemeinschaft begründet wird, so dass – solange sie ihre Beziehung nicht besonders regeln – das Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht die Geschäftsgrundlage für innerhalb der ...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Trennungsvereinbarung

Rz. 320 Im Rahmen einer Beratung über Trennung und Folgen muss immer explizit nachgefragt werden, ob die Beteiligten eine Trennungsvereinbarung getroffen haben oder ob auf eine solche hingewirkt werden soll. Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um gemeinsam von den Beteiligten getroffene Absprachen und Regelungen, die die Rechtsverhältnisse während einer Trennung ...mehr

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§ 4 Ehe / II. Familienunterhalt

Rz. 63 Die Ehegatten schulden einander gemäß § 1360 BGB Unterhalt. Sie sind sich gemäß § 1360 Abs. 1 S. 1 BGB gegenseitig verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen, die Familie angemessen zu ­unterhalten. Nach Trennung wandelt sich der Familienunterhaltsanspruch in einen Trennungsunterhaltsanspruch gemäß § 1361 Abs. 1 BGB. Anders als der Trennungsunterhaltsanspr...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Haftungsbeschränkung, § 1359 BGB

Rz. 70 § 1359 BGB schränkt den üblichen Haftungsmaßstab des § 276 BGB ein. Letzterer schreibt eine Haftung bereits dann vor, wenn die betreffende Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Gemäß § 1359 BGB hingegen wird die Sorgfalt nicht objektiv, sondern subjektiv für den Schuldner bestimmt[82] und lediglich durch § 277 BGB (Haftung wegen grober ...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 216 Erklärt der von seinem Ehegatten Getrenntlebende, der andere weigere sich ihm gegenüber, die Einkünfte gemeinsam zu veranlagen, ist der Verweigernde zunächst außergerichtlich schriftlich und unter Fristsetzung aufzufordern, die Zustimmung zur Zusammenveranlagung schriftlich beim Finanzamt zu erklären. Verweigert er daraufhin die Zustimmung weiter, kann der Anspruch a...mehr

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§ 4 Ehe / VI. Checkliste

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VII. Insolvenz

Rz. 384 Nach § 133 Abs. 2 InsO sind entgeltlich geschlossene Verträge, durch die die Insolvenzgläubiger un­mittelbar benachteiligt werden, anfechtbar, wenn diese mit einer dem Schuldner nahe stehenden Person abgeschlossen wurden. Der Kreis der in diesem Sinne nahe stehenden Personen ist in § 138 InsO umschrieben. Danach gehören der Ehegatte, der Lebenspartner sowie Verwandte...mehr

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§ 4 Ehe / c) Trennung von drei Jahren

Rz. 441 Ebenfalls unwiderlegbar vermutet wird das Gescheitertsein der Ehe, wenn die Ehegatten seit drei Jahren voneinander getrennt leben, § 1566 Abs. 2 BGB. Leben die Ehegatten also zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits drei Jahre voneinander getrennt, ist der Beweisausgeschlossen, dass die Ehe nicht zerrüttet ist. Eine Beweisaufnahme darf nicht mehr durchgeführt werden....mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Grundsätze

Rz. 13 Maßgebend ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Beispiel 2: Ehesache, Nettoeinkommen der Eheleute (I) Die Ehefrau reicht die Scheidung ein. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes zum Zeitpunkt der Einreichung beträgt 5.000,00 EUR, das der Ehefrau 3.000,00 EUR. Vermögen und Kinder sind nicht vorhanden. Das monatliche Nettoeinkommen beider...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Zuständigkeit

Rz. 455 Sachlich zuständig ist gemäß §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG in Verbindung mit §§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 1 FamFG das Amtsgericht als Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die dort aufgelistete Reihenfolge von Nr. 1 bis 6 ist zwingend einzuhalten. Eine vorhergehende Zuständigkeit schließt jede nachfolgende aus.[393] Rz. 456 Gemäß § 122 Nr....mehr

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§ 4 Ehe / aa) Steuerrecht

Rz. 571 Wie bereits oben unter den Folgen der Trennung ausgeführt, können Ehegatten steuerrechtlich zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen, § 26 Abs. 1 EStG. Diese Wahlmöglichkeit der Ehegatten entfällt dann, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben. Ebenso sieht es hinsichtlich der den Ehegatten zur Verfügung stehenden Wahl der Steuerklasse (IV/IV oder III...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Er beträgt gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kindergeld

Rz. 275 Grundsätzlich haben Eltern von (minderjährigen) Kindern einen Anspruch gegen den Staat auf Zahlung von Kindergeld. Die Anspruchsgrundlage hierfür findet sich in der Regel im Einkommensteuergesetz. Ausnahmsweise kann ein Anspruch aus § 1 Bundeskindergeldgesetz bestehen, wenn der das Kindergeld begehrende Elternteil im Ausland wohnt und/oder nicht unbeschränkt einkomme...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 4 Ehe / a) Verfahrensfähigkeit

Rz. 464 Voraussetzung für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags ist zunächst, dass die Ehegatten verfahrensfähig sind, § 125 FamFG. Hierfür genügt die beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 125 Abs. 1 FamFG. § 125 Abs. 1 FamFG umfasst dabei alle Verfahrenshandlungen sowie materiell-rechtliche Willenserklärungen. Hierzu zählen die Erteilung der Verfahrensvollmacht im Sinne des § ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 252 Zunächst sollte der Antragsgegner außergerichtlich unter Fristsetzung zur schriftlichen Abgabe der Zustimmungserklärung gegenüber dem Antragsteller bzw. dem Vermieter aufgefordert werden. Sollte eine Zustimmungserklärung verweigert werden, kann der Anspruch auf Zustimmung unter den oben genannten Voraussetzungen gerichtlich geltend gemacht werden. Sachlich zuständig ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 221 Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – gegen Herrn _________________________, wohnhaft ______________________...mehr