Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 9. Verzicht auf das Antragsrecht nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB

Rz. 91 Auch in Fällen mit Auslandsberührung kommt ein Versorgungsausgleich grds. nur dann in Betracht, wenn auf die Scheidung deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB). Auch in diesem Fall ist der Versorgungsausgleich aber nur dann durchzuführen, wenn ihn das Heimatrecht mindestens eines der Ehegatten kennt. Rz. 92 Beispiel Die Türken M und seine Frau F, di...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Naturgemäß bereitet es einem Ehegatten große Schwierigkeiten, darzulegen und zu beweisen, welche Versorgungsanrechte sein Partner erworben hat. Ehen erstrecken sich (immer noch) in vielen Fällen über lange Zeiträume. Unterlagen über Beschäftigungszeiten, Beitragsleistungen und Ähnliches werden oft nicht geordnet aufbewahrt. In vielen Fällen wird in der Ehesituation, di...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 5. Kompensationslösungen bei an sich nach der Scheidung stattfindendem Ausgleich

Rz. 57 In Betracht kommen kann gerade auch die Vereinbarung, dass Anrechte durch eine Kompensationslösung ausgeglichen werden sollen, sodass ein an sich erforderlicher Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) dann unterbleiben kann.[39] Gemeint ist eine Verrechnungslösung: jeder Ehegatte behält seine Anrechte ganz oder teilweise, um Verluste bzw. negative Auswirku...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / 2. Vorliegen eines Härtegrundes

Rz. 61 Grds. richtet sich das Vorliegen eines Härtegrundes nach denselben Kriterien wie beim Ausgleich bei der Scheidung: Maßgebend ist, ob der Ausgleich ganz oder teilweise grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen (§ 27 Satz 2 VersAusglG). Rz. 62 Besonders relevant für den schuldre...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / II. Ehewohnung

Rz. 266 Eine Regelung des Nutzungsrechts der Ehewohnung ist bei Trennung und Scheidung aus praktischen Gründen unumgänglich, und sei es schlüssig durch einvernehmliche Handhabung. Während das Gesetz unterschiedliche Regelungen für die Zeit vor (§ 1361b BGB) und nach der Scheidung (§ 1568a BGB) vorsieht, ist eine solche Zäsur bei einem Ehevertrag weder erforderlich noch – in d...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Vereinbarungen zu nebengüterrechtlichen Sachverhalten

Rz. 369 Hier geht es insbesondere um Ansprüche wegen ehebezogener Zuwendung sowie aus konkludenter Ehegatteninnengesellschaft und familienrechtlichem Kooperationsvertrag.[199] Rz. 370 Praxistipp Die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen derartiger Ansprüche sind teils mangels vorhandener, teils dürftiger gesetzlicher Vorgaben sehr kompliziert und oft nur durch die Kennt...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 3. Kenntnis des Versorgungsausgleichs in mindestens einem der Heimatrechte

Rz. 83 Auch wenn auf den Versorgungsausgleich deutsches Recht anzuwenden ist, ist der Versorgungsausgleich nur dann von Amts wegen durchzuführen, wenn ihn das Heimatrecht mindestens eines der Ehegatten kennt. Das deutsche Recht will nicht Ehegatten, deren Heimatrecht ein Versorgungsausgleich unbekannt ist, mit diesem Rechtsinstitut zwangsbeglücken, sondern schützt ihr Vertra...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 7. Präzisierungen der Härteklausel

Rz. 76 Gegenstand einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich kann auch die Präzisierung von Härtegründen i.S.d. § 27 VersAusglG sein. Den Ehegatten steht es frei zu vereinbaren, wann ein Versorgungsausgleich aus Härtegründen ausgeschlossen sein soll, weil sie individuell festlegen können, was für sie eine Härte bedeutet. Rz. 77 Dabei sind sie nicht darauf beschränkt, de...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht:

Die erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten wurde seit 1978 kontinuierlich verbessert,[48] zuletzt durch das FamErbRÄG 2004,[49] das den gesetzlichen Erbteil des Ehegatten zu Lasten der Neffen und Nichten des Erblassers vergrößerte.[50] Das ErbRÄG 2015 führt zu einer weiteren Stärkung des Ehegattenerbrechts und damit zu einer Aufwertung der Ehe.[51] So heißt es in ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / E. Die Vorgeschichte des neuen Versorgungsausgleichsrechts

Rz. 13 Den Versorgungsausgleich gibt es im deutschen Recht seit dem 1.7.1977; er wurde durch das Erste Eherechtsreformgesetz[4] eingeführt und hatte damals in keiner anderen Rechtsordnung eine Entsprechung. Mittlerweile hat dieses Rechtsinstitut aber Parallelen in anderen Rechtsordnungen gefunden.[5] So kennen nun jedenfalls auch das niederländische, das schweizerische, das ...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 1. Prinzipien der Abänderung

Rz. 11 Die Abänderung des heutigen Rechts hat sich genauso verändert wie das materielle Recht selbst. V.a. ist die Abänderung keine "Totalrevision" mehr. Eine solche widerspräche dem Ansatz des neuen Ausgleichssystems, das jedes Anrecht prinzipiell einzeln und vorzugsweise systemintern teilt, sodass danach ein selbstständiges und eigenständiges Recht für den Ausgleichsberech...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 5. Zuständigkeits- und Verfahrensfragen

Rz. 110 Durch Art. 17 Abs. 3 EGBGB nicht geregelt ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für den Versorgungsausgleich. Diese ergibt sich z.T. aus § 102 FamFG, z.T. aus der internationalen Zuständigkeit für die Ehesache. Die Einzelheiten sind im Abschnitt über das Verfahrensrecht dargestellt (siehe unten § 11 Rdn 42 ff.). Rz. 111 Ist der Versorgungsausgleich a...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / III. Haushaltsgegenstände und persönliches Eigentum

Rz. 278 Auch hier unterscheidet das Gesetz bei der Regelung der Nutzung und Verteilung der Haushaltsgegenstände zwischen der Zeit vor (§ 1361a BGB) und nach der Scheidung (§ 1568b BGB). Wie bei der Ehewohnung ist es auch hier weder vorgeschrieben noch sinnvoll, im Scheidungsfolgenvertrag entsprechend zu differenzieren. Vielmehr sollte eine einheitliche und endgültige Regelun...mehr

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§ 16 Anhang / F. Checkliste zur Aufnahme von Ehevertragskontrollsachen im Rahmen nebengüterrechtlicher Anspruchsprüfung

Rz. 31 Checkliste Mandatsaufnahme[7] (erstes Mandantengespräch)mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / b) Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB

Rz. 168 Für einen inländischen Versorgungsausgleich mit Auslandsberührung enthält Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB eine besondere Härteregelung. Danach findet zwar ausnahmsweise ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht statt, wenn an sich ausländisches Recht gälte oder der Versorgungsausgleich bei der Geltung des deutschen Rechts gleichwohl ausgeschlossen ist, weil der den H...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Sonstige Modifikationen

Rz. 324 Ausschluss von Verfügungsbeschränkungen Muster 9.47: Ausschluss gesetzlicher Vermögensverfügungsbeschränkungen Muster 9.47: Ausschluss gesetzlicher Vermögensverfügungsbeschränkungen Wir schließen für unsere Ehe unter Beibehaltung des gesetzlichen Güterstands die Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 und 1369 BGB aus. Rz. 325 Weitere Beispiele für die Modifizierung des Zu...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Subjektive Seite

Rz. 123 Hier ist zunächst zu prüfen, welche Zwecke die Ehegatten verfolgten. Der spätere Eheverlauf ist also erheblich, weil es nicht nur auf die Verhältnisse beim Vertragsabschluss ankommt, insbesondere das Einkommen und Vermögen betreffend, sondern auch auf den geplanten Zuschnitt der Ehe, etwa die vorgesehene Rollenverteilung (angestrebter "Ehetyp"). Deshalb ist es auch s...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / B. Voraussetzungen des Wertausgleichs bei der Scheidung

Rz. 7 Der Wertausgleich bei der Scheidung hat – unabhängig von der Ausgleichsform, die bei dem Ausgleich zum Zuge kommt – in jedem Fall folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 5. Folgen des Vorliegens eines Härtegrundes

Rz. 211 Folge des § 27 VersAusglG ist die Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz durch den ganzen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Möglich sindmehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / a) Fälle

Rz. 94 Soweit der Versorgungsausgleich nach dem bisher Gesagten ausgeschlossen ist, findet jedoch gleichwohl ein Ausgleich nach deutschem Recht statt, wenn mindestens einer der Ehegatten während der Ehezeit Versorgungsanrechte in Deutschland erworben hat. Rz. 95 Beispiel Die in Deutschland lebenden Kasachen F und ihr Mann M beantragen die Scheidung. Scheidungsstatut ist in di...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Eigentum

Rz. 274 Folgende Punkte können im Einzelfall der Regelung bedürfen: Bei weiterer Nutzung: Rz. 275 Bei Auszug: Es ist das Objekt wi...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB

Rz. 28 Leugnet ein Ehegatte die tatsächlich vorhandene Trennungsabsicht, um den anderen zu einer vertraglichen Verzichtserklärung zu bewegen, kann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich sein.[23] Hier besteht natürlich ein gravierendes Beweisproblem. Unabhängig davon kann ein anlässlich einer Ehekrise geschlossener Vertrag wirksam sein.[24] Rz. 29 Der Bundesgericht...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 4. Abschaffung des § 1370 BGB

Haushaltsgegenstände, welche einem Ehegatten alleine gehören, sind beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.[25] Geht es um Hausrat, tragen die Eheleute oftmals vor, dieser Haushaltsgegenstand gehöre gerade ihm. Er habe ihn doch alleine gekauft und bezahlt. Bis zur Güterrechtsreform konnte er sich sogar auf § 1370 BGB berufen. Danach wurde derjenige Ehegatte Eigentümer, der...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / bb) Noch nicht ausgeglichenes Anrecht

Rz. 182 Es muss ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bestehen. Das ist zum einen der Fall, wenn der verstorbene Ehegatte vor seinem Tod selbst schon eine noch auszugleichende laufende Versorgung bezog, aber auch dann, wenn er vor Erreichen des Rentenalters starb, sodass er die daraus fließende Versorgung gar nicht in Anspruch nehmen konnte. Auch in diesem Fall war der verst...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich

Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingungen für den Ausgleich zu statuieren.[30] So können sie etwa festlegen, dass ein Versorgungsausgleich nur stattfinden soll, wenn sie eine bestimmte Ehedauer erreichen oder wenn ihnen Kinder geboren werden.[31] Ebenso kann der Versorgungsa...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 92 Der Bundesgerichtshof leitet das ihm vorgegebene verfassungsrechtliche Erfordernis der Inhalts- und Ausübungskontrolle nicht nochmals ab, sondern legt vielmehr das rechtliche Instrumentarium für dessen Umsetzung fest. Indem er seine Kernbereichslehre also nicht primär verfassungsrechtlich, sondern einfachrechtlich begründet, eröffnet er einen Bewertungsspielraum für d...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / cc) Anrecht mit Hinterbliebenenversorgung

Rz. 185 Das noch nicht ausgeglichene Anrecht muss eine Hinterbliebenenversorgung vorsehen. Das bedeutet, es muss vorsehen, dass ein überlebender Ehegatte eine Versorgung erhielte. Ob das der Fall ist, bestimmt jeder Versorgungsträger für sich autonom. Das Gesetz räumt nur einen Teilhabeanspruch an demjenigen ein, was der Versorgungsträger von sich aus gewährt hat. Welchen In...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / D. Interner Wertausgleich

Rz. 235 Der interne Wertausgleich ist im neuen Versorgungsausgleichsrechts die Regelform des Ausgleichs, d.h. die Form des Ausgleichs, die bei der Scheidung durchzuführen ist, wenn es weder eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich gibt, welche eine gerichtliche Entscheidung darüber überflüssig macht (siehe dazu § 7 Rdn 1 ff.) noch die Voraussetzungen für die Ausnahmef...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 13. Einzelfälle zur Inhalts- und Ausübungskontrolle

Rz. 154 Ein Globalverzicht ist nicht als solcher unwirksam, es entscheidet immer der Einzelfall.[114] Merke! Es ist daher immer darauf zu achten, die für die Mandantschaft streitenden Einzelfallumstände Rz. 155 Der Ausschluss des Kindesbetreuungsunterhalts ab dem 6. Lebensjahr des Kindes i...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 52 Die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen folgt heute aus § 218 FamFG . Sie ergab sich früher aus § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. und für die FGG-Verfahren aus § 45 FGG a.F. An den dort genannten Grundsätzen hält das neue Recht im Wesentlichen fest: § 218 Nr. 1 FamFG gleicht § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F., § 218 Nr. 2 FamFG entspricht § 45 Abs. 1 FGG a.F. §...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 7. Im Einzelnen: Ausübungskontrolle

Rz. 126 Die Ausübungskontrolle greift in Fällen ein, wo der Ehevertrag zwar im Zeitpunkt seines Zustandekommens nicht sittenwidrig war und daher der Inhaltskontrolle standgehalten hat, der Begünstigte sich jedoch aufgrund veränderter Umstände nach § 242 BGB nicht mehr auf ihn berufen darf, weil dies einen Missbrauch seiner Rechtsmacht darstellen würde. Insoweit hat ein Vergl...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 1. Antrag

Rz. 71 Die Abänderung setzt einen Antrag voraus (vgl. § 23 FamFG). Antragsberechtigt sind die (ehemaligen) Ehegatten, deren Hinterbliebene und die betroffenen Versorgungsträger (§ 52 Abs. 1 Vers­AusglG, § 226 Abs. 1 FamFG). Die letztgenannten dürfen den Antrag aber nur stellen, wenn sich die Abänderung zugunsten eines Ehegatten auswirkt (§ 51 Abs. 5 VersAusglG, § 225 Abs. 5 ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / C. Funktion und Bedeutung des Versorgungsausgleichs im Rechtssystem

Rz. 8 Der Zweck des Versorgungsausgleichs ist ein doppelter: Zum einen gleicht sein Gegenstand demjenigen des Güterrechts: Es geht um die Frage, wie das in der Zeit der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete aufgeteilt werden muss.[3] Ebenso wie es der hinter dem Zugewinnausgleichsrecht stehende Gedanke ist, dass den Ehegatten ein Vermögenserwerb in der Ehe unabhängig vom konkreten V...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehewohnung

a) Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGHZ 67, 217 = FamRZ 1976, 691 = NJW 1977, 43 und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496). b) Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit. c) Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten d...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Zugewinnausgleich nur bei Tod, aber nicht bei Scheidung (modifizierter Zugewinnausgleich)

Rz. 319 Zu den wichtigsten Modifikationen gehört die Regelung, den Zugewinnausgleich (nur) für den Fall der Scheidung auszuschließen, ohne ausdrücklich Gütertrennung zu vereinbaren. Damit werden gewisse Vorteile des Zugewinnausgleichs mit Vorteilen der Gütertrennung verknüpft, ohne dass formell ein Mischgüterstand entsteht. Rz. 320 Wird die Ehe geschieden, erfolgt kein Zugewi...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Vereinbarung des Güterstands der Gütergemeinschaft

Rz. 62 Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bewirkt, dass die vorher getrennten Vermögen der Ehegatten nunmehr gemeinschaftliches Vermögen sind (Gesamtgut, § 1416 Abs. 1 BGB). Sie ist selbst bei großer Vermögensverschiedenheit keine Schenkung oder unentgeltliche Leistung i.S.d. Anfechtungsvorschriften.[37] Rz. 63 Dies kann anders bewertet werden, wenn sukzessive zwei Güterst...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 3. Sittenwidrige Veranlassung

Rz. 17 Ein Ehevertrag mit umfassenden Verzichtserklärungen kann sittenwidrig sein, wenn der Ehemann verlangt hatte, damit die Ehefrau hierdurch ihr Versprechen zu künftiger ehelicher Treue manifestiere. Andererseits ist es nicht sittenwidrig, wenn ein Ehegatte in einer Ehekrise vom anderen Ehegatten den Abschluss eines Ehevertrages mit Globalverzicht verlangt mit der Erkläru...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 1. Allgemeines

Rz. 78 Die Rechtsprechung war ursprünglich zur Frage, welche Ehegattenrechte durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden können, äußerst großzügig. Rz. 79 Früher – vor der 1. Eherechtsreform – spielte die subjektive Frage der Absicht und Zweckverfolgung nur eine untergeordnete Rolle. Um den Ehegatten ein hochkontroverses Scheidungsverfahren mit dem "Waschen schmutzige...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / III. Erfüllung des Formerfordernisses

Rz. 109 Für die Erfüllung des Formerfordernisses sieht § 7 VersAusglG mehrere Möglichkeiten vor: Wie nach dem früheren Recht sind Verträge über den Versorgungsausgleich notariell zu beurkunden. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Erklärungen vor einem Notar abgeben müssen, wobei aber ihre gleichzeitige Anwesenheit nicht erforderlich ist (§ 128 BGB). Der Notar muss eine N...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Unterhalt

Rz. 125 Die Berührungspunkte zwischen dem Versorgungsausgleich und dem Unterhalt sind i.d.R. nur mittelbar. Durch den Versorgungsausgleich erhält der Ausgleichsberechtigte eigene Anrechte, die von denen des Ausgleichspflichtigen unabhängig sind. Die daraus fließenden Einkünfte mindern seine Bedürftigkeit. Sofern also Ausgleichspflicht und Unterhaltspflicht zusammenfallen, ve...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Verrechnungsvereinbarungen insbesondere bei Beamten

Rz. 413 Die neue Regelung im Versorgungsausgleichsgesetz geht davon aus, dass nicht die externe, sondern die interne Teilung die bestmögliche Teilhabe der Eheleute an den, gemeinsam in der Ehe, erwirtschafteten Anrechten gewährleistet.[225] Die Versorgungsträger der Landesbeamten lehnen eine interne Teilung ab. Hier kommt es zur Begründung von Anwartschaften bei der gesetzli...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / I. Allgemeines

Rz. 23 In der Verbundsache steht das Mandat in der Versorgungsausgleichssache in engster Verbindung zu der Scheidungssache. Gleiches gilt bei Versorgungsausgleichsmandaten, die im Zusammenhang mit der Aufhebung einer Ehe erteilt werden, auch wenn der verfahrensrechtliche Zusammenhang hier nicht so eng ausgestaltet ist wie bei den Scheidungssachen, weil bei der Aufhebung eine...mehr