Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Nutzungsentschädigung

Der weichende Ehegatte hat gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB einen Anspruch auf eine Vergütung für die Wohnung, sofern dies der Billigkeit entspricht. Nach h.M. (vgl. BGH FamRZ 2006, 930) kommt es nicht darauf an, ob dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten die Ehewohnung in einem gerichtlichen Verfahren zugewiesen worden ist, ob ihm ein entsprechender gesetzlicher Anspruch zus...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 4. Familienunterhalt

Der Anspruch auf Familienunterhalt, zu dem die Ehegatten einander verpflichtet sind, umfasst nach § 1360a Abs. 1 BGB als angemessener Unterhalt der Familie alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten nebst dem Lebensbedarf gemeinsamer Kinder zu befriedigen. Der prim...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann im ersten Trennungsjahr vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Es sind Handlungen der in § 1365, 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten und dadurch ist eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderu...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Überlassung der Ehewohnung

Ein Ehegatte, dem anlässlich der Scheidung die Wohnung überlassen wird, tritt gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB vom Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter in das Mietverhältnis als Alleinmieter ein. Der verbleibende Ehegatte ist verpflichtet, an dieser Mitteilung mitzuwirken. Nach Auffassung des OLG Hamm (FamRZ 2016, 1688; entgege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnsitz o gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU- o EWR-Staat

Rn. 33 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Der Ehegatte muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Hoheitsgebiet eines anderen EU- oder EWR-Staates haben. Diese Voraussetzung ergibt sich aus § 1a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG; zu Einzelheiten s Rn 18. Rn. 34 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Bei Anwendung des § 1 Abs 3 EStG (fiktive unbeschr StPfl) ist auf die Einkünfte beider Ehegatten ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 16/2015, Zugewinnausgleich: Bewertung des Endvermögens

(BGH, Beschl. v. 20.5.2015 – XII ZB 314/14) • Eine während der Trennungszeit getroffene Vereinbarung, wonach ein Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung zur Alleinnutzung behält und zum Ausgleich dafür die gemeinsam geschuldeten Darlehenslasten allein trägt, führt bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich nur dann zum vollständigen Entfallen des G...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Ausschluss

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 1965) betont, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur bei grob pflichtwidriger, langer und intensiver Weigerung, angemessen zum Familieneinkommen oder zur Altersvorsorge beizutragen, in Betracht kommt. Eine unterlassene Altersvorsorge oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten f...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Ausgleich von Zins- und Tilgungsleistungen beim Zweikontenmodell

Der BGH (FamRZ 2015, 993 = MDR 205, 515 = FamRB 2015, 202 m. Hinw. Wever = ZAP EN-Nr. 504/2015) hatte die Frage zu klären, ob nach Trennung der Ehegatten eine Ausgleichpflicht eines Ehegatten für Zins- und Tilgungsleistungen bestand, die der andere Ehegatte im Rahmen des sog. Zweikontenmodells auf ein von ihm allein aufgenommene Darlehen zu Finanzierung des gemeinsamen Famil...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 10. Private Lebensversicherungen

Spätestens jetzt muss die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen umgestellt werden! Die Bestimmung in einem Lebensversicherungsantrag "meine Ehefrau" ohne ausdrückliche Namensnennung wirkt nach Trennung und Scheidung weiter, und zwar auch über die Rechtskraft der Scheidung und eine evtl. neue Eheschließung hinaus. Berechtigt bleibt der Ehegatte, mit dem der Versicherung...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Kein vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Nach § 1386 BGB i.V.m. § 1385 Nr. 4 BGB kann jeder Ehegatte die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns verlangen, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert, ihn über den Bestand seines Vermögens zu unterrichten. Streitig ist die Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB dem Anwen...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Gesamtschulden im Endvermögen

Grundsätzlich sind Gesamtschulden im Endvermögen bei beiden Ehegatten in voller Höhe einzustellen. Besteht im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch so ist dieser daneben zu berücksichtigen, wenn er nicht uneinbringlich und ökonomisch wertlos ist. Die güterrechtlichen Vorschriften über den Zugewinnausgleich verdrängen den Gesamtschuldnerausgleich nicht, und zwar unabhängig d...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / V. Phase 4: Ablauf von drei Trennungsjahren

Die Scheidungsvoraussetzungen sind von diesem Zeitpunkt an immer gegeben, denn mit dem Ablauf des dritten Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe unwiderleglich vermutet, auch wenn nur ein Ehegatte Scheidungsantrag stellt (§ 1566 Abs. 2 BGB). In diesem Fall kann gem. § 1385 BGB ohne weitere Prüfung auf vorzeitigen Zugewinnausgleich geklagt werden. Praxishinweise: Das Abwar...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 3. Unterkunftskosten: Berücksichtigungsfähigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Überlassung von Gemeinschaftseigentum

In der vorliegenden Entscheidung des BSG vom 19.8.2015 (B 14 AS 13/14 R; s. hierzu Scholz jurisPR-SozR 9/2016 Anm. 1), ging es um die Frage, ob als Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II auch eine Nutzungsentschädigung in angemessener Höhe zu berücksichtigen ist, die ein getrennt lebender Ehegatte gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu zahlen hat. Nach dies...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 6. Erbrechtliche Auswirkungen

Mit der Zustellung des Scheidungsantrags wird der andere Ehepartner erbrechtlich ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind (§ 1933 BGB, §§ 253 Abs. 1, 261 ZPO). Es entfällt dann auch das gesetzliche Pflichtteilsrecht des Ehegatten, weil der dann nicht mehr von der Erbfolge ausgeschlossen werden konnte. Ein unschlüssiger Scheidungsantrag löst d...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Illoyale Vermögensminderungen

Der anspruchstellende Ehegatte kann gem. § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens von Bedeutung ist. Wie das OLG Zweibrücken (FamRZ 2015, 579) hervorhebt, besteht jedoch ein Auskunftsanspruch wegen illoyaler Vermögensminderungen i.S.v. § 1375 Abs. 2 Nr. 1–3 BGB nur, wenn konkrete Tatsachen vorget...mehr

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ZAP 11/2016, Unterhaltszahlungen: Erwerbsverpflichtung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich

(OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2.2016 – 7 WF 120/16) • Gemäß § 1361 Abs. 2 BGB kann zwar der nicht erwerbstätige Ehegatte nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insb. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit und unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und nach de...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / aa) Bemessung des Nutzungsvorteils

Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963). Von diesem Zeitpunkt an ist dann die objektiv erzielbare Miete (der Vermietungswert) für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Haus als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich anzuse...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / cc) Gütertrennung

Haben die Eheleute in einem notariellen Vertrag die Gütertrennung vereinbart (§ 1410 BGB), ist der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten i.d.R. kleiner als im Falle des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft. Die Erbquote unterliegt in diesem Fall nicht der Modifizierung nach § 1371 BGB. Gegenüber der Grundregel des § 1931 Abs. 1 BGB ändert sich das Ehegat...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Rente wegen Todes

Nach dem Tod des Versicherten können folgende Ansprüche entstehen: Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegattensplitting gem § 26 EStG

Rn. 31 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Die Veranlagung von Ehegatten nach § 26 Abs 1 EStG erfolgt wahlweise als Zusammenveranlagung oder als getrennte Veranlagung. Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts sind:mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Wohnungszuweisung

Nach § 1361b Abs. 1 BGB kann jeder Ehegatte während der Trennungszeit die Zuweisung der Ehewohnung an sich verlangen, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche unbillige Härte hat das OLG Hamm (FamRZ 2016, 1082) in einer beengten Wohnungssituation bei wiederholten, teilweise nächtli...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Realsplitting

Nach allg. Meinung kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting von der Zusage des unterhaltspflichtigen Ehegatten abhängig machen, ihm die mit der Zustimmung verbundenen Nachteile auszugleichen. Nach Auffassung des OLG Koblenz (FamRZ 2015, 260) kann er aber ohne weitere Darlegungen die Zustimmung nur in Bezug auf die einkommensteuerli...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / d) Zuweisung der Wohnung

Solange das Mietverhältnis nicht beendet ist, kann gem. § 1361b BGB und § 2 GewSchG die Zuweisung der Ehewohnung durch das Familiengericht beantragt werden. Praxishinweise: Während des Trennungszeitraums hat der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte jedoch keinen Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses zwischen sich und dem Vermieter. Die gerichtliche Zuweisung scheid...mehr

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ZAP 13/2015, Trennungsunterhalt: Berücksichtigung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.2.2015 – 3 UF 76/14) • Leistungen des Unterhaltsschuldners aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Lohnersatzfunktion und stellen unterhaltspflichtiges Einkommen dar. Die Frage, von welchem Zeitpunkt an der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit ausweiten oder, wenn er bislang noch überhaupt nicht erwerbst...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 13. Erbrechtliche Auswirkungen

Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren konkreten Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxishinweise: Vermutlich will der Mandant diese erbrechtlichen Konsequenzen ändern. Dann muss umgehend gehandelt werden! Daher sollte bereits bei der Trennungsberatung zumindest die erbrechtliche Problematik generell angesprochen werden. Die ...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / cc) Bemessung des Wohnwertes während der Trennungszeit

Haben die Eheleute während der Zeit ihres Zusammenlebens ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben, so diente dies dazu, eine angemessene Wohnung für die gesamte Familie zu schaffen und Mietzahlungen zu sparen. Darin liegt auch eine auf lange Sicht angelegte und von den Eheleuten einvernehmlich geplante Maßnahme der Vermögensbildung, die auch die ehelichen Lebensve...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / bb) Anrechnung von Tilgungsleistungen

Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere Ehegatte bei vorher bestehender Zugewinngemeinschaft ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 2 Maßnahmen gegen Kinderehen

Die Bundesregierung will entschiedener gegen Kinderehen in Deutschland vorgehen. Künftig soll eine Eheschließung nur noch möglich sein, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem schafft sie klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett Anfang April beschlosse...mehr

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ZAP 13/2017, Ersatzerbfolge: Feststellung und ergänzende Testamentsauslegung

(OLG München, Beschl. v. 24.4.2017 – 31 Wx 128/17) • Bei der Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten betreffend eine Ersatzerbfolge bei Wegfall des Schlusserben sind alle Umstände in und außerhalb der Testamentsurkunde heranzuziehen. Maßgeblich hierfür sind insb. die konkrete Lebenssituation und die konkrete Interessenslage der testierenden Ehegatten im Zeitpunkt de...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 5. Innenverhältnis und Missbrauchsproblematik

Meistens vereinbaren Vollmachtgeber und Bevollmächtigter nicht, was für ein Rechtsverhältnis der Vollmachtsausübung als sog. Grund- oder Innenverhältnis zugrunde liegen soll. Ohne eine Regelung wird in der Rechtsprechung und weitgehend auch in der juristischen Literatur davon ausgegangen, dass unter Ehegatten kein Vertrag besteht, bei anderen aber ein Rechtsbindungswille und...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 3. Wirksamkeit einer Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments in der Schweiz

Das gemeinschaftliche Testament kann aus deutscher Sicht – neben notarieller Form auch – handschriftlich errichtet werden, indem einer der Ehegatten das Testament handschriftlich nach § 2247 BGB errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig nach § 2267 BGB mitunterzeichnet. Das gemeinschaftliche Testament steht im Gegensatz zu einem Erbvertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Von § 10 Abs 1a EStG umfasste Aufwendungen

Rn. 23 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG kann der StPfl Unterhaltsleistungen als SA geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen (s § 10 Rn 16 ff (Rindermann)) gegeben sind:mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 1. Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft)

Leistungen nach dem SGB II setzen grundsätzlich das Bestehen von Hilfebedürftigkeit gem. §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 SGB II voraus. Nach § 9 Abs. 2 S. 1 SGB II sind bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben auch das Einkommen und Vermögen des Partners bei der Bestimmung der Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen. § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c SGB II ordnet an, dass zur Bed...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Herabsetzung wegen ehebedingtem Erwerbsnachteil/keine Halbierung

Der nacheheliche Unterhalt kann nach § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf des Berechtigten herabgesetzt werden, wenn der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtende Unterhaltsanspruch unbillig ist. Kriterien für die Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe die ehebedingten Nachteile, die hinsichtlich der Möglichkeit eingetreten sind, für den...mehr

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ZAP 15/2015, Aufenthaltsrecht: Scheidung von einem EU-Bürger

(EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – C-218/14) • Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem anderen Mitgliedstaat als er wohnt, kann kein Aufenthaltsrecht mehr in seinem Wohnmitgliedstaat beanspruchen, wenn der Unionsbürger diesen Staat vor Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens verlässt. Hinweis: Zwar bestimmt die Richtlinie 2004/38/EG v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung beim Empfänger

Rn. 28 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass die als SA abzugsfähigen Aufwendungen beim Empfänger auch tatsächlich besteuert werden müssen. Damit scheidet eine SA aus, wenn eine Besteuerung im Aufenthalts- oder Wohnsitzstaat des Ehegatten nicht erfolgt. Die kann der Fall sein, wenn der Betrag steuerfrei oder nicht steuerbar ist oder (BFH ...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / e) Dreißigster und Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter

Neben dem gesetzlichen Erbrecht und dem Voraus können zwei weitere Ansprüche bestehen, durch die das familiäre Näheverhältnis gewahrt werden soll. Nach § 1969 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Erbe verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zzt. des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 9. Versorgungsausgleich

Aufgrund des Versorgungsausgleichs ergeben sich Konsequenzen für den Rentenbezug, die allerdings mit zeitlicher Verzögerung erst im Rentenfall eintreten. Dann bezieht der Ausgleichsberechtigte aufgrund der im Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten übertragenen anteiligen Anrechte eine höhere Altersversorgung. Bei dem Ausgleichspflichtigen erfolgt grundsätzlich mit Beginn sei...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Grobe Unbilligkeit

Gemäß § 27 S. 1 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Ob und in welchem Umfang die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig erscheint, unterliegt der richterlichen Beurteilung. Der BGH (FamRZ 2016, 697 = NJW 2016, 1166 = FamRB 2016, 182) erläutert die Bedeutung der Härtefallklausel als Gerechtigkeitsko...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden)

Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Höhe – also mit Zins- und Tilgungsanteil, abzuziehen. Dabei ist...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen

Die Leistungsfähigkeit eines zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Hierzu zählen insbesondere Zinseinkünfte und ein Wohnvorteil (vgl. BGH FamRZ 2013, 363). Auch das Vermögen selbst ist nach Ma...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 2. Folgesache Versorgungsausgleich

Das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist von Amts wegen durchzuführen (Amtsermittlungsgrundsatz). Dennoch muss beim Versorgungsausgleich nicht nur das Gericht, sondern auch der Verfahrensbevollmächtige des Ehegatten die Übersicht behalten: Welche Unterlagen muss der betreffende Ehegatte einreichen? Welche Unterlagen sind bereits eingegangen? Welche Anrechte bestehen bei welch...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 6. Auswirkungen auf die Haushaltssachen (Hausrat)

Das Familiengericht kann auf Antrag eines Ehegatten eine vorläufige Nutzungszuweisung gem. § 1361a BGB an den Haushaltsgegenständen vornehmen (lex specialis gegenüber dem allgemeinen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB). Praxishinweise: Werden persönliche Haushaltsgegenstände herausverlangt, ist § 985 BGB Anspruchsgrundlage. Da es sich hierbei um eine sonstige Familiensache nac...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Hat nur ein Ehegatte den Vertrag abgeschlossen, so bleibt er auch dann aus dem Vertrag verpflichtet, wenn er auszieht. Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete (ggf. auch für Schönheitsreparaturen) und zwar auch nach einem Auszug eines Partners. Praxishinweise: Nach der Trennung mu...mehr