Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Imparität

Rz. 397 Eine Benachteiligung als solche wird noch von der Vertragsfreiheit der Parteien gedeckt.[928] Der BGH überprüft jedoch auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Vertragsfreiheit, ob Imparität zu der Benachteiligung geführt hat; diese subjektiven Aspekte erlangen zunehmend Bedeutung und entscheiden verstärkt, ob der Ehevertrag Bestand hat oder nicht.[...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / A. Keine Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting

Rz. 1 Ehegatten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, eröffnet § 26 Abs. 1 S. 1 EStG das Verfahrenswahlrecht zwischen Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und Einzelveranlagung[1] nach § 26a EStG. Wird das Wahlrecht zugunsten der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ausgeübt, so folgt als Automatismus, dass das Splittingverfahren gem...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Prägendes Einkommen

Rz. 235 Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs – anders bei der Leistungsfähigkeit – kommt nur Einkommen in Betracht, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Als solches ist im Grundsatz das bis zur Ehescheidung nachhaltig erzielte Einkommen anzusehen. Rz. 236 Nach der Rspr. des BGH ist Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit nur in Höhe des unt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vereinbarung abweichender Quote

Rz. 471 Ehevertraglich kann die gesetzliche Halbteilungsquote geändert werden. Dazu müssen nach wie vor Anfangs- und Endvermögen bewertet werden. Erst am Schluss greift die vertragliche Regelung. In einem solchen Fall bestehen nach wie vor Auskunftsansprüche und Bewertungsprobleme. Aus diesem Grunde bietet die bloße Kürzung der Ausgleichsquote etwa beim Vorhandensein von Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 322 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird von einem Einzelunternehmer die Pensionszusage erteilt, hängt die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Zusage ua davon ab, in welchem Umfang der aus der Pensionszusage begünstigte ArbN-Ehegatte für das Unternehmen tätig wird. Beruht der Fortbestand des Einzelunternehmens in erheblichem Umfang auf der Arbeitskraft des ArbN-Ehegatt...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / C. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen des Vermögens

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens vorausschauend im Auge behalten. Ist beispielsweise absehbar, dass der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner die liquiden Barmittel zum Lebensunterhalt benötigt, sollten diese keinesfalls vorschnell an die Abkömmlinge abgeschichtet werden. Ist der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner jedoch durch entspre...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Krankheitsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Versorgungsausgleich

Rz. 391 Gemeinsam auf der zweiten Stufe der Disponibilitätsrangfolge werden der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters und der Versorgungsausgleich eingestuft. Diese Tatbestände gehören noch mit zum Kernbereich. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann schon für sich genommen nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte kompensati...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Ausgleichsanspruch bei Scheitern der Ehe

Rz. 165 Das Zusammenwirken der Ehegatten findet mit der Trennung der Ehegatten sein Ende. Dieses ist also – abweichend vom Güterrecht – nach der Rspr. des BGH[415] der Stichtag für die Bewertung von Ausgleichsansprüchen, denn ab diesem Zeitpunkt kann unabhängig von der Rechtshängigkeit eines späteren Scheidungsantrages nicht mehr von einer gemeinsamen Vermögensbildung ausgeg...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 1. Lebzeitige Vermögensverschiebungen

Rz. 68 Um zu verhindern, dass der Erblasser noch am Sterbebett durch Schenkungen an dritte Personen den Nachlass aushöhlt, hat der Gesetzgeber den Pflichtteilsergänzungsanspruch in § 2325 BGB normiert. Vereinfacht ausgedrückt wird alles das, was der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Ableben weggeschenkt hat, fiktiv wieder in den Nachlass gezogen. Man tut so, als ...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 1 Ehewohnung

OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.7.2023 – 18 UF 97/22 1. Bei der Bemessung der Nutzungsvergütung gemäß § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB sind im Rahmen der Billigkeitsprüfung alle Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Billigkeitsabwägung ist nicht nach streng rechnerischen Maßstäben vorzunehmen, sondern es ist eine wertende Betrachtung und Gewichtung der einzelnen Umstände geboten...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Vermögensumgestaltungen

Rz. 26 Schließlich gilt es zu überprüfen, ob nicht Vermögensumgestaltungen für die Beteiligten von Vorteil sind. Befindet sich bspw. das gesamte Familienvermögen nur in der Hand eines Ehegatten, kann es ratsam sein, Teile davon auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um die Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge zu sichern. So kann ein Ehegatte eine im Inland oder in ...mehr

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Rentensplitting / 1.1 Verheiratete/Verwitwete

Nach dem bis zum 31.12.2001 gültigen System der Versorgung von Verheirateten und Verwitweten erhielt zu Lebzeiten jeder der beiden Ehegatten seine eigene Versichertenrente. Verstarb einer der beiden Ehegatten, wurde dem anderen zu seiner eigenen Versichertenrente eine Hinterbliebenenrente gewährt. Diese Hinterbliebenenrente wurde von der Versichertenrente des Verstorbenen ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 260 Belgien hat mit Wirkung seit 1.10.2004 erstmalig eine kodifizierte Gesamtregelung des Internationalen Privatrechts.[814] Nach Art. 49 des Gesetzbuches zum Internationalen Privatrecht können die Eheleute für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe durch Rechtswahl das Recht des Staates bestimmen, in dem sie ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar n...mehr

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Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Reales Einkommen

Rz. 267 Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind sämtliche erzielten Einkünfte des Verpflichteten zu berücksichtigen, auch solche, die nicht eheprägend waren, oder solche, die auf überobligatorischer Erwerbstätigkeit beruhen.[651] Bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit erfolgt allerdings entsprechend § 1577 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Abwägung nach Treu und Glauben unter Bil...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / II. Vererben in der eigenen Familie

Rz. 37 Gerade dann, wenn die Vermögensverhältnisse der Ehegatten sehr unterschiedlich sind, legt der besser situierte Ehegatte häufig Wert darauf, das Vermögen in seiner Familie zu halten und an seine einseitigen Kinder weiterzugeben. 1. Nutzungsrechte für den überlebenden Ehegatten Rz. 38 Auch wenn häufig das Vererben in der eigenen Kernfamilie im Vordergrund steht, so ist es...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sachstatut der Einzelgegenstände

Rz. 246 Das Güterstatut muss auch gegenüber den Rechtsordnungen, die die vom Güterrecht beeinflussten Einzelgegenstände in dinglicher Hinsicht beherrschen, abgegrenzt werden, also bei Sachen dem insoweit maßgeblichen Recht des Lageortes (Lex rei sitae). Das Güterrecht nimmt hier in vielfacher Weise Einfluss, etwa auf die Art gemeinschaftlichen Eigentums, die Zuordnung zu den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 316 In seinem ab 1.1.2002 neugefassten ZGB hat der türkische Gesetzgeber an die Stelle der bisherigen Gütertrennung die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlichen Güterstand gesetzt.[953] Für damals bereits bestehende Ehen sind bei Grundstückskäufen, die nach dem 1.1.2002 geschlossen werden, allein die Vorschriften der Errungenschaftsbeteiligung maßgeblich.[954] Sie wir...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 293 Gesetzlicher Güterstand ist die allgemeine Gütergemeinschaft, Art. 1:93 ff. B.W. Das Gesamtgut umfasst das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Ehegatten, Art. 1:94 B.W.[895] Für Eigentum, welches aufgrund letztwilliger Verfügung oder Schenkung erworben wird, gilt dies aber nicht, wenn der Testator oder Schenker bestimmt hat, dass das Eigentum nicht Teil de...mehr

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Rentensplitting / 2.4 Splitting nach dem Tod eines Partners

Stirbt einer der Ehegatten bzw. Lebenspartner vor Eintritt der Voraussetzungen für das Splitting, so kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner die Erklärung auf Durchführung des Rentensplittings allein abgeben. Die Erklärung muss allerdings innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten/Lebenspartners erfolgen. Innerhalb dieser Frist könnte zunächst auch erst ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 317 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soll für die Pensionszusage eines ArbN- Ehegatten oder ihm gleichgestellte Personen eine Pensionsrückstellung gebildet werden, sind auch insoweit die Voraussetzung des § 6a EStG zu prüfen. Darüber hinaus ist aufgrund des bei Familienangehörigen möglichen Interessengleichklangs besonders zu prüfen, ob die Zusageerteilung betrieblich veranlas...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Allgemeine Voraussetzungen des § 1570 BGB

Rz. 194 Ein Anspruch auf Kindesbetreuungsunterhalt nach § 1570 BGB setzt voraus, dass es sich um ein gemeinschaftliches [482] Kind handelt, für das der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Betreuungsbefugnis hat.[483] Der Kindesbetreuungsanspruch nach § 1570 Abs. 1 BGB kennt keinen Einsatzzeitpunkt, ist also nicht abhängig von der Scheidung.[484] Dieser Anspruch kann auch erst n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 262 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft,[820] so dass das Gesamtgut vom Eigengut jedes Ehegatten zu unterscheiden ist. Eigengut ist z.B. das voreheliche Vermögen und durch Schenkung oder von Todes wegen erworbenes. Bei Anschaffung von unbeweglichem Vermögen kann Eigengut entstehen, wenn auch nur ein Teil (mindestens 50 %) des Kaufpreises aus Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Objektive Anknüpfung nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 212 Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. strebt durch die Verweisung auf Art. 14 EGBGB den Gleichlauf mit dem allgemeinen Ehewirkungsstatut im Interesse einer möglichst einheitlichen Anknüpfung aller Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten und im Verhältnis zu ihren Kindern (Familienstatut) an.[687] Indes durchbricht diese Norm den Gleichlauf sogleich auch wieder, indem sie die Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 284 Der gesetzliche Güterstand ist in Italien die Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 159 CC. Das italienische Recht spricht insoweit von "comunione dei beni", wörtlich übersetzt also von einer Gütergemeinschaft. In Ermangelung abweichender Eheverträge werden gem. Art. 177 Abs. 1 CC die während der Ehe erworbenen Güter gemeinschaftliches Eigentum. Vor der Eheschließung vor...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 152 Die Rspr. hat in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen Zuwendungen unter Ehegatten nicht als Schenkung eingeordnet, sondern als sog. unbenannte (oder ehebezogene) Zuwendungen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Ehegatten subjektiv nicht über die Unentgeltlichkeit einig sind, sondern die Zuwendung "um der Ehe willen" erfolgt, d.h. als Beitrag zur Verwirklich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Art. 16 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 253 Nach Art. 16 Abs. 1 EGBGB a.F. ist bei Geltung eines ausländischen Güterstatuts und unter der weiteren Voraussetzung, dass ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder hier ein Gewerbe betreibt, § 1412 BGB entsprechend anzuwenden; der fremde gesetzliche Güterstand steht einem vertragsmäßigen dabei gleich. Bei dem genannten Inlandsbezug eines Eh...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 1933 BGB

Rz. 7 Ist der Erblasser während eines Scheidungsverfahrens verstorben, ist der Ehegatte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat. Dies gilt allerdings nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Der Erblasser muss vor seinem Tod die Scheidung beantragt haben. Die Rechtshängigke...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 275 Gesetzlicher Güterstand ist seit 1.12.1966 die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1400 ff. CC), bei der das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich alles umfasst, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[852] Zum Eigengut des jeweiligen Ehegatten gehören insbesondere die Gegenstände, die ihm am Tage der Eheschließung gehörten, und diejeni...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.2 Druckmittel bei nicht vorgelegten Nachweisen

Sofern und solange das freiwillige Mitglied die von seiner Krankenkasse geforderten Nachweise nicht vorlegt, ist als beitragspflichtige Einnahme ein Wert in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten erfragt wird, soweit es Grundlage für die Beitrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 271 Gesetzlicher Güterstand ist eine Gütertrennung, bei der erst bei Beendigung der Ehe oder Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Vermögensausgleich stattfindet.[840] Die daraus resultierende grundsätzlich freie Verfügungsbefugnis jedes Ehegatten wird dadurch eingeschränkt, dass unbewegliches Vermögen, das diesem Vermögensausgleich unterliegt, ohne Einwilligung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Gütergemeinschaft

Rz. 232 Güterstände, bei denen gemeinschaftliches Vermögen gebildet wird, werden regelmäßig als Gütergemeinschaft bezeichnet. Als gesetzlicher Güterstand verliert die umfassende Gütergemeinschaft international allerdings zunehmend an Bedeutung.[737] Auch muss anhand der jeweiligen Rechtsordnung sehr genau geprüft werden, wie weit die Vergemeinschaftung des Vermögens geht und...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes

Rz. 9 Da eine dingliche Beteiligung am Vermögen des anderen Ehegatten nicht eintritt, ist die eigentliche Rechtswirkung der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe (§ 1363 Abs. 2 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs wird der andere Ehegatte nicht dinglich an den Vermögensgütern des Ehepartners beteiligt, sondern er erhält nur eine A...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ermittlung der Gestaltungsziele des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Praxistipp Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Angemessenheit, 75 %-Grenze

Rn. 321 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Pensionszusage eines ArbN-Ehegatten wird nur anerkannt, wenn sie auch der Höhe nach angemessen ist. Auch insoweit ist ein Fremdvergleich mit nicht familienangehörigen ArbN des Betriebs vorzunehmen. Sind solche ArbN nicht vorhanden, ist nach Ansicht der FinVerw die Pensionszusage des ArbN-Ehegatten der Höhe nach angemessen, wenn die zuge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VIII. Checkliste zur Erfassung des persönlichen und wirtschaftlichen Sachverhalts

Rz. 30 a) Persönliche Ausgangslage (1) Personen (2) Güterstand b) Wirtschaftliche Ausgangslagemehr

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Rentensplitting / 3.2 Einzelsplitting

Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden. Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte (West) und (Ost) in der allgemeinen Rentenv...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Korrekturkriterien

Rz. 121 Eine Korrektur des so gefundenen Ergebnisses kann aufgrund des Bewertungsziels, einen familien-/erbrechtlichen Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert zu finden,[286] erforderlich sein, insb. wenn der Unternehmer-Ehegatte durch Mitarbeit in der Praxis seinen Lebensunterhalt und den des geschiedenen Ehegatten bestreitet. Es kann auch eine Rolle spielen, welche steuerl...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sowohl das Geschiedenentestament als auch das Testament für Patchworkfamilien ist in aller Regel darauf ausgerichtet, den geschiedenen Ehegatten vollumfänglich von der Teilnahme am Nachlass auszuschließen. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der frühere Ehegatte nicht den Erwerb von Todes wegen seiner Kinder verwalten kann. Denn dadurch könnte er wieder Einfluss auf ...mehr