Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / 3. Pflichten des Auftraggebers

Rz. 105 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Baugenehmigung beizustellen. Darüber hinaus hat er vollständige und fachgerechte Pläne zur Verfügung zu stellen. Hier handelt es sich um eine komplette für das Objekt notwendige Ausführungsplanung. Dem Auftragnehmer obliegt eine Überprüfungspflicht. Kann der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßer Überprüfung Mängel ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs

Rz. 41 Voraussetzungen (§§ 828; 829 ZPO): Die Pfändung setzt einen wirksamen und pfändbaren Anspruch des B gegen A auf Eigentumsverschaffung (siehe Rdn 21), einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss und die Zustellung dieses Beschlusses an den Vollstreckungsschuldner B und an den Grundstückseigentümer A als Drittschuldner voraus. Der Pfändungsvermerk kann bei der Vormerkung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Rang mehrerer Sicherungshypotheken untereinander

Rz. 47 Nach dem für den Rang dinglicher Rechte maßgeblichen Prioritätsgrundsatz sind vier Zeitpunkte denkbar: 1. Entstehung des Pfandrechts, 2. Eintragung des Vermerks bei der Vormerkung, 3. Eintragung des Eigentumsüberganges, 4. Eintragung der Sicherungshypothek im Grundbuch. Nach hier vertretener Auffassung [100] entscheidet der Zeitpunkt der Entstehung des Pfandrechts über ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundpfandrechte

Rz. 4 Es gilt allgemein bereits § 1170 BGB. Das Aufgebotsverfahren wegen unbekannten Aufenthalts hat der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 1a GBBerG auch für die gewöhnlichen Fälle des § 1170 BGB zugelassen.[8] Ein Aufgebotsverfahren ist aber nicht zulässig, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks die durch Hypothek gesicherte Forderung des eingetragenen Gläubigers, der der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Datenbankgrundbuch

Rz. 12 Im künftigen Datenbankgrundbuch werden dem Grundstück als der Buchungsstelle (zentrales Element des Systems) die Angaben zum Eigentümer sowie zu den Belastungen in den Abteilungen II und III zugeordnet sein. Eine lediglich abteilungsweise Neufassung von Grundbuchblättern wie in § 33 GBV für das Papiergrundbuch vorgesehen ist nicht systemkompatibel und daher unzulässig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vereinigung mit dem Grundeigentum in einer Hand

Rz. 235 Vereinigen sich Grundstücks- und Gebäudeeigentum in einer Hand, so gilt § 78 SachenRBerG. Er macht deutlich, dass – dem Rechtsgedanken des § 889 BGB folgend – das Gebäudeeigentum durch die Vereinigung nicht erlischt. Der Eigentümer ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, das Gebäudeeigentum aufzugeben (vgl. dazu § 82 GBO Rdn 43).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die sonstigen Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen zur Senkung der Miete oder Belastung iSd § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 2)

Rn. 2023 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Änderung des WoGG ab 01.01.2009 (Art 1, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des SGB vom 24.09.2008, BGBl I 2008,1856) wurde die Bezugnahme geändert auf § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG nF, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre (BT-Drucks 16/6543, 111). Damit nimmt § 3 Nr 58 EStG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 305 Seit dem 1.1.1988 ist gesetzlicher Güterstand die sog. Errungenschaftsbeteiligung, bei der es sich um eine Gütertrennung mit Ausgleichsansprüchen bei Beendigung des Güterstandes handelt.[930] Jeder Ehegatte ist dabei uneingeschränkt Eigentümer seiner Errungenschaft und seines Eigengutes (Art. 196 ZGB) und kann allein darüber verfügen (Art. 201 Abs. 1 ZGB). Allerdings...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 12a GBO ist durch das RegVBG v. 20.12.1993 (BGBl I 1993, 2182) eingefügt worden. Abs. 3 wurde durch das DaBaGG v. 1.10.2013 (BGBl I 2013, 3719) angefügt. Die Norm ergänzt § 12 GBO (Einsicht in das Grundbuch) und § 46 GBV (Einsicht in die Grundakten) hinsichtlich bestimmter Verzeichnisse. Sie regelt deren Anlegung und Führung sowie die Einsicht in solche Verzeichnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Niedrige tatsächliche Normalherstellungskosten

Rz. 216 [Autor/Stand] Liegen die nach § 85 BewG ermittelten Gebäudenormalherstellungskosten im Einzelfall über den tatsächlichen Normalherstellungskosten, kann ein Abschlag nach § 88 BewG vom Gebäudesachwert in Betracht kommen. Allerdings ist der Umstand, dass die Gebäudenormalherstellungskosten die tatsächlichen Herstellungskosten übersteigen, für sich alleine genommen nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt

Rz. 139 Belastungsgegenstand des Dauerwohnrechts kann eine Wohnung sein, jedoch auch nur ein einzelner Raum oder ein ganzes Gebäude.[615] Belastungsgegenstand beim Dauernutzungsrecht ist jeder Raum, der Gegenstand von Teileigentum sein kann, daneben auch Wohnungen, beispielsweise bei vorübergehender, wenn auch längerdauernder beruflicher Nutzung als Büro. Beide Arten von Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die Bedeutung der buchungsfreien Grundstücke

Rz. 6 Das Grundbuch ist nach Art. 186 Abs. 2 EGBGB auch für diese nicht gebuchten Grundstücke als angelegt anzusehen. Nach Art. 189 EGBGB sind also auch für sie die Vorschriften des Liegenschaftsrechts im BGB maßgebend. Die Übertragung des Eigentums erfordert auch für sie Auflassung und Eintragung, und zwar bedarf es im Hinblick auf § 39 GBO der Eintragung des veräußernden T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weiterveräußerung des Grundstücks (Kettenauflassungen)

Rz. 138 Die Weiterveräußerung[328] des noch im Eigentum des A stehenden Grundstücks durch den Auflassungsempfänger B an C ist eine Verfügung über fremdes Eigentum. Ihre Wirksamkeit ist nach § 185 BGB zu beurteilen (vgl. § 19 GBO Rdn 55 ff.).[329] Die Übertragung des Anwartschaftsrechts des B an C (vgl. Rdn 129) ist eine Verfügung über sein eigenes Recht (siehe § 5 Einl. Rdn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Zusammenschreibung bei besonderer rechtlicher Verbundenheit

Rz. 10 Abs. 2 erweitert die durch den Abs. 1 gegebene Möglichkeit der Zusammenschreibung für Grundstücke, die zu einer rechtlich verbundenen Grundstücksgesamtheit gehören. Das gemeinsame Merkmal besteht in der Verbindung der Grundstücke zu einer rechtlichen Einheit, die sachenrechtlichen Sondervorschriften, insbesondere bezüglich der Veräußerung und Belastung unterworfen ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Einzelfälle nachträglicher Unrichtigkeit

Rz. 135 Zu den möglichen Nachweisen für außerhalb des Grundbuchs stattfindende Rechtsvorgänge, die eine Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Folge haben können (vgl. Rdn 62 ff.), zählen insbesondere folgende Dokumente: Rz. 136mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils (Abs. 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] § 168 Abs. 4 BewG regelt die Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils. Dabei hat die Aufteilung grundsätzlich nach den beim Mindestwert (§ 164 BewG) zu Grunde gelegten Verhältnissen zu erfolgen. Allerdings differiert die Vorschrift im Folgenden nach Grund und Boden einschließlich der Wirtschaftsgebäude (§ 168 Abs. 4 Nr. 1 BewG) und den übrigen Wirtscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Unterteilung von Wohnungseigentum

Rz. 67 Die Unterteilung eines WE-Rechtes in zwei oder mehrere in sich wiederum abgeschlossene, rechtlich selbstständige Raumeinheiten ohne Veräußerung von WE durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) und Grundbucheintragung ist zulässig,[266] wenn alle im Sondereigentum stehenden Räume mit einem Miteigentumsanteil verbunden werden (Gebot der Komplettaufteilung).[267] Anderenfalls is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Juristische Personen im Gründungsstadium

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Weitere Voraussetzungen; Verbote

Rz. 14 Nach Abs. 2 ist § 5 Abs. 2 GBO entsprechend anwendbar; es gelten also auch hier die dort geregelten räumlichen und Belegenheitsvoraussetzungen (siehe § 5 GBO Rdn 20). Rz. 15 Ist zur Belastung eines Grundstücks eine behördliche oder sonstige Genehmigung notwendig, so ist die Zuschreibung dieses Grundstückes zu einem belasteten Grundstück wegen der Wirkung des § 1131 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / 2. Leasing

Rz. 248 Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn der Leasinggeber eine Sache oder Sachgesamtheit dem Leasingnehmer gegen ein in Raten gezahltes Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei die Gefahr oder Haftung für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang und Beschädigung der Sache allein den Leasingnehmer trifft.[184] Der Leasinggeber überträgt dafür seine Ansprüche hieraus gegen Dritte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsätze der Zwangsvollstreckung

Rz. 65 Die Kreditpraxis hat sich fast vollständig von der Hypothek ab- und der abstrakten Grundschuld zugewendet. Auch die Beschränkungen der Sicherungsgrundschuld vermochten dies nicht zu ändern, obgleich mit der Bestellung einer Hypothek zur Sicherung eines abstrakten Schuldversprechens aus § 780 BGB die Beschränkungen leicht umgangen werden könnten.[168] Im Hinblick auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gegenstand des Vorteils

Rn. 1296 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gegenstand des Vorteils ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist. Die "Überlassung" meint wohl nur die Überlassung auf Zeit, entweder unentgeltlich (dann Leihe, § 598 BGB) oder verbilligt (dann Miete, § 535 BGB). Bei endgültiger Überlassung (Übereignung, § 929 BGB) oder im Falle des wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Definition und Abgrenzung

Rz. 98 Das BGB gibt keine Definition des Begriffs Dienstbarkeit. Auch altrechtliche Servituten sind grundsätzlich nach Dienstbarkeitsrecht zu behandeln, obwohl insoweit eine Eintragungspflicht nicht besteht. Im BGB geregelt sind:[262]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Unvollständige Eintragung der Bruchteilsberechtigten

Rz. 40 In Fällen der Divergenz bei unvollständiger Eintragung von Bruchteilsberechtigten (zur Gesamtgläubigerschaft siehe Rdn 37) muss zwischen Übertragung und Ersterwerb differenziert werden. Beispiel: A und B sollten Berechtigte zu je ½ sein, aber A wurde als Alleinberechtigter eingetragen. Rz. 41 Geht es um die Übertragung eines Rechts, z.B. die Auflassung eines Grundstück...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Spalte 6

Rz. 17 Über die Gestaltung der Eintragung in der Spalte 6 und ihre buchtechnische Beziehung zu anderen Eintragungen sagt Abs. 6 nichts. Die hierfür maßgebenden Vorschriften enthält § 13 GBV. Im Einzelnen ist über den Inhalt der in der Spalte 6 vorzunehmenden Eintragungen festzuhalten: Der Vermerk über die Eintragung des Bestandes des Blattes (Abs. 6 Buchst. a) ist einzutragen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Glaubhaftmachung

Rz. 7 I. In den meisten Fällen werden, insbesondere bei Anspruch auf Verschaffung des Eigentums gemäß § 311b BGB, die Voraussetzungen des § 29 GBO durch die notarielle Beurkundung oder die notwendige Beglaubigung der Eintragungsbewilligung ohnehin erfüllt sein. In den übrigen Fällen ist jedoch für die Begründung des Anspruchs regelmäßig keine Form vorgeschrieben. Solange eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Genehmigungen

Rz. 56 Bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1855 ff. BGB und Verweisungsfälle hierauf) unterliegt dem Formgebot der Beschluss, der Nachweis der Rechtskraft (dies durch beigesetzten Rechtskraftvermerk) sowie das Wirksamwerden nach §§ 1855, 1856 BGB. Die nach FamFG ergänzte verfahrensinterne Rechtsmittelbefugnis hat die materiell-rechtliche Rechtsbehelfsmöglichkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weitere Erlöschensgründe

Rz. 90 Entsprechend § 418 Abs. 1 BGB erlischt eine Vormerkung im Fall der Schuldübernahme.[224] Dies ergibt sich schon daraus, dass die Vormerkung ebenfalls ein Sicherungsrecht für die Forderung darstellt und daher der Sicherungsgeber nicht weniger schutzwürdig ist.[225] Unabhängig davon erlischt die Vormerkung aber stets dann, wenn Schuldner und Eigentümer auseinanderfallen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anspruchsberechtigter

Rz. 19 Anspruchsgläubiger muss der Vormerkungsberechtigte sein, der seiner Person nach bestimmt und bei Verträgen zugunsten Dritter durch sachliche, auch Dritten zugängliche Merkmale eindeutig bestimmbar sein muss.[43] Die Eintragung einer Vormerkung für eine Vor-GmbH oder eine noch nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG ist selbstverständlich möglich, da diese Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Vereinbarungstreuhand

Rz. 408 Anders als bei der Übertragungstreuhand überträgt der Treugeber bei der Vereinbarungstreuhand seinen Gesellschaftsanteil nicht auf den Treuhänder, vielmehr wird der bisherige Gesellschafter ohne jede Anteilsübertragung durch fiduziarische Abrede zum bloßen Treuhänder.[488] Seine Beteiligung wird durch den Treuhandvertrag mit dem neuen "Treugeber" von einer uneingesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1)

Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erhalten (§ 1 Abs 2 WoGG):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / V. Lagergeschäft

Rz. 184 Das Lagergeschäft ist in den §§ 467 ff. HGB geregelt.Eine wichtige Bedeutung hat das Lagergeschäft v.a. im internationalen Handelsverkehr. Aber auch im nationalen Handel kommt die Einlagerung von Waren bei einem Lagerhalter vor, da der Unternehmer selbst häufig nicht die dafür notwendigen Räume und Vorrichtungen, wie z.B. Kühlhäuser, besitzt, und die Einlagerung für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Hauptsachenerledigung

Rz. 63 Die Rechtsbeschwerde kann infolge von Ereignissen, die nach ihrer Einlegung eingetreten sind, gegenstandslos und damit unzulässig werden. Allgemein tritt die in Grundbuchsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch eine Änderung in der Sach- und Rechtslage fortgefallen und die Forts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / 1. Auswirkungen des § 354a Abs. 1 HGB auf den Eigentumserwerb beim verlängerten Eigentumsvorbehalt

Rz. 51 Sofern kein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, handelt der Vorbehaltskäufer beim Weiterverkauf als Nichtberechtigter, wenn er mit dem Abkäufer ein Abtretungsverbot vereinbart. Ein gutgläubiger Erwerb des Abkäufers scheidet aus, da dieser als bösgläubig anzusehen ist. Ist die Weiterveräußerung dagegen ein beiderseitiges Handelsgeschäft, so geht das Abtretungsverb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Regelungen des Überleitungsrechts

Rz. 2 Nach Anlage II Kap. V Sachg. D Abschn. III Nr. 1 des Einigungsvertrages gelten die Regelungen der Energieverordnung der DDR zur Grundstücksnutzung bis zum 31.12.2010 fort.[2] Damit sollte auch im Bereich der umfangreichen Grundstücksnutzung den Unternehmen Zeit und Möglichkeit gegeben werden, diese Nutzung und ihre Strukturen umzustellen. Regelungen zu dem gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Annexeigentum

Rz. 38 Seit 1.12.2020 ist nach § 3 Abs. 2 WEG die Bildung von Sondereigentum an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks zulässig. Damit sind insbesondere Gartenflächen, Stellplätze, Terrassen, Wege oder Abstellflächen sondereigentumsfähig.[159] Annexeigentum kann aber nicht an Gebäudeteilen begründet werden, also nicht an Balkonen oder Dachterrassen, die ja s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der nicht rechtsfähige Verein, Vorgesellschaften und ausländische Gesellschaften

Rz. 59 Dem nicht eingetragenen Verein (§ 54 BGB) wurde seitens der Rechtsprechung die Grundbuchfähigkeit verweigert,[125] seitens der Literatur zugebilligt.[126] Allerdings billigte die Rechtsprechung dem nicht rechtsfähigen Verein im Übrigen weitgehend Rechtsfähigkeit zu.[127] Nach § 54 BGB in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung erlangt der nicht wirtschaftlich tätige Verei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsfähigkeit

Rz. 32 Eintragungsfähig sind nur die vom Gesetz zugelassenen Gesamthandsgemeinschaften. Es sind dies der nichtrechtsfähige Verein,[62] die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gütergemeinschaft, die fortgesetzte Gütergemeinschaft und die Erbengemeinschaft. Eine vertragliche Begründung anderer Gesamthandsgemeinschaften ist nicht zulässig. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Vermerk von Verfügungen über Gesamthandsanteile

Rz. 39 Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG oder KG: Verfügungen über diese Anteile am Gesellschaftsvermögen sind zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag sie gestattet oder alle Gesellschafter zustimmen. Treffen diese Voraussetzungen zu, sind die Übertragung und Nießbrauchbestellung am Gesellschafteranteil als Grundbuchberichtigung eintragungsfähig.[76] D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eintragungsfähigkeit von Verfügungen über Erbanteile

Rz. 36 Übertragung des Erbanteils (§ 2033 BGB) wird am Nachlassgrundstück durch Grundbuchberichtigung eingetragen (§ 22 GBO), ebenso eine Teilabtretung,[68] die unter Angabe der dadurch entstandenen Bruchteilsberechtigung[69] am Erbteil eintragungsfähig ist. Um eine Erbteilsübertragung handelt es sich rechtlich auch dann, wenn sämtliche Miterben ihre Anteile veräußern und da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Prinzip des Realfoliums

Rz. 6 Dem Grundsatz des § 3 GBO folgend geht das Grundbuchmuster vom Prinzip des Realfoliums aus. Es nähert sich jedoch insofern dem Prinzip des Personalfoliums, als es zugleich als gemeinschaftliches Blatt für die Grundstücke desselben Eigentümers unter den Voraussetzungen des § 4 GBO dient.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Form

Rz. 11 Für die Form der Zustimmung gilt § 29 Abs. 1 S. 1 GBO. Ist sie im Löschungsantrag des Eigentümers (§ 13 GBO) enthalten, bedarf sie als sog. gemischter Antrag nach § 30 GBO der gleichen Form wie die Zustimmung selbst.[21]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / II. Besitzverhältnisse und vertragliche Vereinbarungen

Rz. 59 Diese weiteren Anspruchsgruppierungen werden nun bei der Vorstellung der Anspruchsgrundlagen mitbehandelt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Beauftragte inländischer öffentlicher Behörden sind befugt, das Grundbuch einzusehen und eine Abschrift zu verlangen, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf. (2) Dasselbe gilt für Notare sowie für Rechtsanwälte, die im nachgewiesenen Auftrag eines Notars das Grundbuch einsehen wollen, für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und dinglich Ber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Einheit von Gebäude und Grundstück

Rz. 19 Die rechtliche Einheit von Grundstück, Gebäude und wesentlichen Gebäudebestandteilen (§§ 93, 94 BGB) ist nur im unumgänglich notwendigem Umfang durch das Sondereigentum durchbrochen[59] und durch zwingendes Recht gewahrt:mehr