Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 63 & 1. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und ist eine Rechtsnorm. Ein Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan oder auch einen Vorhaben- und Erschließungsplan ist grundsätzlich statthaft. In einem Normenkontrollverfahren wird geprüft, ob der Bebauungsplan in formeller und materieller Hinsicht im Einklang mit den Bestimmungen des Bauges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Treuhand

Rn. 91 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Treuhandverhältnissen sind die Anteile an der KapGes dem Treugeber zuzurechnen (BFH vom 16.05.1995, VIII R 33/94, BStBl II 1995, 870). Unabhängig von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen sind die Anteile typischerweise gemäß § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO steuerlich dem Treugeber zuzurechnen. An die steuerliche Anerkennung von Treuhandver...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Mobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der sog. Mobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 22.12.1975, IV B 2 – S 2170–161/75, DB 1976, S. 172) geht auf eine Anfrage der Leasingwirtschaft an die obersten Finanzbehörden betreffend Zurechnungsfragen im Zusammenhang mit damals neu am Markt etablierten Vertragsformen zurück (vgl. Vosseler (2012), S. 144). Diese Teilamor...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Berücksichtigung in der Bilanz des Treugebers

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenn das wirtschaftliche Eigentum dem Treugeber zugerechnet werden muss, weil er neben der Verfügungsmacht auch das Recht auf Aussonderung und Widerspruchsklage hat, so muss die Bilanzierung bei ihm erfolgen. Diese Zurechnungsregel gilt in verstärktem Maß, wenn der Treugeber auch rechtlicher Eigentümer bleibt. Treuhandverhältnisse sind in der...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckung in Grundstücke

Rz. 11 Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie verfügen über einen Titel, der auf eine Geldforderung gerichtet ist. Ihnen ist bekannt, dass der Schuldner kein sonstiges Vermögen – außer einem Grundstück – besitzt, das vielleicht sog...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Interpretation der Treuhandschaft

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht definiert. Der Treuhandvertrag ist kein eigener Vertragstyp des BGB. Lediglich einzelne auf Gesetz beruhende Treuhandverhältnisse sind in Spezialgesetzen (z. B. InsO, AktG) geregelt. Im Übrigen wurde der begriffliche Inhalt der Treuhandschaft durch Rechtslehre, Rspr. und wirtschaftliche Praxis entw...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerliche Behandlung der mit dem Treugut erzielten Erträge

Rn. 63 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO ist das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, da dieser wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und folglich auch von den Substanzsteuern auf die treuhänderisch übertragenen WG getroffen werden soll. Die Vorschrift sagt aber – in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise – nichts über die Zurechnung der Erträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Schenkung von Anteilen

Rn. 98 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Schenkung und Abtretung der Anteile an einer KapGes geht das zivilrechtliche Eigentum auf den Beschenkten über. Nach der Rspr ist auch bei einer Schenkung zu prüfen, wer als wirtschaftlicher Eigentümer an den Anteilen anzusehen ist. Eine Rückfallklausel, wonach die Beteiligung im Falle eines Vorversterbens entschädigungslos an den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zurechnung bei nicht erlasskonformen Vertragsformen

Rn. 43 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Über die in den Leasingerlassen geregelten Vertragsformen hinaus ist in praxi eine Vielzahl von Varianten anzutreffen, die vom klassischen Typus des Voll- oder Teilamortisationsvertrags abweichen. Diese sind hinsichtlich der bilanziellen Zurechnung des Leasinggegenstands nach den allg. Grundsätzen des § 246 Abs. 1 (bzw. steuerbilanziell: § 39...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / Leitsatz

1. Bedingungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Deckung für VN in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen auf ihre Person zugelassener Kraftfahrzeuge versprechen, bieten keinen Rechtsschutz für eine an den Erwerb des Kraftfahrzeugs anknüpfende "Dieselklage". 2. Ein Stichentscheid betrifft die Frage, ob überhaupt Rechtsschutz besteht, nicht. 3....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einbringung ohne (zivilrechtliche) Eigentumsübertragung

Tz. 104 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abweichend von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 36. BMF, Schr. v. 17.12.2019 – IV B 5-S 1341/19/10010:003 – DOK 2019/1018207, BStBl. I 2020, 84, 1305 (Betriebsstätten ohne Personalfunktion [sog. funktionslose Betriebsstätten])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa in der Fassung vom 22.12.2016 (BMF IV B 5 - S 1341/12/10001-03; BStBl I 2017 S. 182) um die nachfolgend aufgeführte Textziffer 6a (Neu) ergänzt: "Im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treugebers

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Gläubiger des Treugebers können bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhandschaft in bewegliche Sachen, die sich im Gewahrsam des Treuhänders befinden, nicht vollstrecken. Ist das Treugut – ausnahmsweise – jedoch im Besitz des Treugebers belassen worden, so ist die Pfändung durch Gläubiger des Treugebers zulässig, da diesem ohnehin das wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nach der Rechtsstellung des Treuhänders: Vollrechte – Ermächtigung – Vollmacht

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während bei der sog. Vollrechtstreuhand dem Treuhänder nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers zusteht (fiduziarische Treuhandschaft) und das Treuhandverhältnis nach außen häufig sogar verdeckt werden soll ("Strohmann"), der Treuhänder jedoch seine Rechtsstellung nur im Interesse des Treugebers i. R.d. das Innenverhältnis bestimm...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Regelungsziel

1 § 1 Absatz 5 AStG und die BsGaV setzen den Inhalt des OECD-Betriebsstättenberichts in innerstaatliches Recht um. Der OECD-Betriebsstättenbericht beruht auf den international entwickelten Grundsätzen (Authorised OECD Approach – AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ermittlung der Einkünfte einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstät...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5.1.1 Zuordnungsänderung zu einer ausländischen Betriebsstätte eines inländischen Unternehmens

452 Sind Zuordnungsgegenstände i.S.d. §§ 5 ff. BsGaV zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der BsGaV vom übrigen inländischen Unternehmen dessen ausländischer Betriebsstätte zuzuordnen, liegt eine fiktive Entnahme i.S.d. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG bzw. eine fiktive Veräußerung nach § 12 Absatz 1 KStG vor. Zum Entnahme- bzw. Veräußerungszeitpunkt ist der Zuordnungsgege...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.3 Umlage nach Wohn- und Nutzfläche

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach Betriebskosten nach den Wohn- und Nutzflächen umgelegt werden, gilt auch für solche Betriebskosten, die sich der Wohnung konkret zuordnen lassen (z. B. Grundsteuer bei Eigentumswohnungen oder durch Zähler erfasste Betriebskosten), sofern im Mietvertrag keine Anhaltspunkte für eine einschränkende Auslegung enthalten sind.[1] Praxis-Tipp E...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 38 Kann der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses die Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die erforderlichen Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache zu erstatten. Dabei sind gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nur die Kosten zu erstatten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzug...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Interpretation der Treuhandschaft

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der weitere wirtschaftliche Treuhandbegriff geht nicht von der dinglichen Eigentümerposition des Treuhänders, sondern vom wirtschaftlichen Zweck des Treuhandverhältnisses sowie von dem Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber aus (vgl. Mathews (1978), S. 13f.). Dieser Zweck ist ganz allg. die Wahrnehmung fremder Interessen durch ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.4 Folgewirkung der Zuordnung nach § 36 Absatz 3 BsGaV (§ 37 Absatz 4 BsGaV)

415 In den Fällen des § 36 Absatz 3 BsGaV ist im Hinblick auf die Funktions- und Risikoanalyse für die Ermittlung der Verrechnungspreise und des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit der Förderbetriebsstätte zu beachten, dass das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zuzuordnen ist. Die Förderbetriebsstätte gilt in diesen Fällen entgegen § 37 Absatz 1 BsGaV nicht als bloß...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 75 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im HGB im Kontext von Treuhandverhältnissen wichtige Frage der subjektiven Zurechenbarkeit respektive des wirtschaftlichen Eigentums lässt sich allg. dem Rahmenkonzept (RK) der IFRS entnehmen, das die grds. Ausrichtung der IFRS-RL definiert (vgl. Pellens et al. (2021), S. 90f.). Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild z...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.3 Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts, wenn andere Personalfunktionen gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden (§ 5 Absatz 3 BsGaV)

83 Sind andere Personalfunktionen (nicht die Nutzung), die gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden, im Einzelfall eindeutig von größerer Bedeutung für ein materielles Wirtschaftsgut als die Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist das materielle Wirtschaftsgut nach § 5 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die an...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Übertragung von Treuhandvermögen durch Schenkung und Erbschaft

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 I.R.v. Treuhandverhältnissen kann Erbschaft- und Schenkungsteuer i. d. R. nicht anfallen. Diese Steuer trifft insbesondere den Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden sowie die Zweckzuwendungen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG). Die Entstehung der Steuerpflicht setzt voraus, dass der Erwerber bereichert ist. Das ist bei Treuha...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mietverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, d...mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die ehegemeinschaftlichen Kinder des Erblassers und seiner am 0.0.2004 vorverstorbenen Ehefrau E. B. Der Erblasser und seine Ehefrau waren zu je ½ Miteigentümer der mit einem Zweifamilienhaus bebauten Immobilie F-Straße #, … # A, die im Jahr 2003 in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Den Eheleuten B wurde die Wohnung im Erdgeschoss zugewiesen. Dem Bete...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund der aus den Vertragsvereinbarungen resultierenden Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjekts zum Leasingnehmer darf der Leasinggeber, obwohl er während der Vertragslaufzeit weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer bleibt, das Leasingobjekt nicht in seiner Bilanz ausweisen. Mit Ausnahme des Herstellerleasings stellt si...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nach den Rechtsgrundlagen der Treuhandschaft: Rechtsgeschäftlich begründete Treuhandschaft – gesetzlich begründete Treuhandschaft

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse können entweder durch Rechtsgeschäft oder Hoheitsakt begründet werden. Im ersten Fall wird zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder ein Treuhandvertrag abgeschlossen, für den das allg. Vertragsrecht gilt. Für diese Treuhandverträge gibt es viele Spielarten. So kann der Treugeber dem Treuhänder die vollen Eigentumsrechte a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vermögensübergang durch Auf- oder Abspaltung oder durch Teilübertragung (§ 15 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 84 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter § 15 UmwStG fällt nur der Vermögensübergang zwischen Kö durch partielle Gesamtrechtsnachfolge (Aufspaltung, Abspaltung oder Teilübertragung). Wegen der Begriffe der Aufspaltung (s § 123 Abs 1 UmwG); s Tz 34, Abspaltung (s § 123 Abs 2 UmwG); s Tz 35, Teilübertragung (s § 174 UmwG); s Tz 50. Tz. 85 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während für den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zB als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 24 Um...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 55 & 1. Es ist keineswegs in allen Landesbauordnungen vorgeschrieben, dass Nachbarn, sog. Angrenzer, von der Baubehörde beteiligt werden. So sollen die Angrenzer in NRW nur vor Zulassung von Abweichungen benachrichtigt werden, § 72 Abs. 1 BauO NRW n.F. ab 21.7.2018. Diese Benachrichtigung entfällt, wenn die Angrenzer bereits Lagepläne oder Bauzeichnungen unterschrieben ha...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 1 Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterhält, begehrt die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen die D. AG im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" und die Freistellung von Kosten für die Anfertigung eines Stichentsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermächtnis

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch den Erbfall wird der Vermächtnisnehmer im Gegensatz zum Erben oder der Erbengemeinschaft nicht automatisch (Gesamthands-)Eigentümer des vermachten Gegenstandes. Das Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Erben auf Übertragung dieses vermachten Gegenstandes (§ 2173 BGB). Au...mehr

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zfs 09/2023, Die Haftung fü... / 2. Die Verkehrssicherungspflicht – Allgemeines

Die Verkehrssicherungspflicht hat ihre Grundlagen im Privatrecht (§§ 823, 863 BGB). Allerdings kann die VSP durch staatlichen Organisationsakt (siehe z.B. die gesetzliche Regelung in Art. 72 BayStrWG) auch zu einer öffentlich-rechtlichen Pflicht (Amtspflicht i.S.d. § 839 BGB) werden. Inhaltlich ergeben sich dadurch aber keine Änderungen. Ausgangspunkt für die Anerkennung von ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Pfändungsmöglichkeiten

Rz. 8 Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Vor Erteilung eines Vollstreckungsauftrags ist zunächst zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Bei Zahlungstiteln hängt dies davon ab, welche Informationen über das Vermögen des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Eigentumsübergang an Sachgesamtheit

Tz. 159 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine ges Bestimmung zur zeitlichen Realisierung des Einbringungstatbestands iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Fall der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge enthält § 24 UmwStG nicht. § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG, der die Bestimmungen des stlichen Übertragungsstichtags bei Sacheinlagen in eine Kap-Ges gem § 20 Abs 5 und 6 UmwStG als entspr anwendbar erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.1.2 Vergütung für fiktive Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen usw. (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV)

171 Hätten voneinander unabhängige Dritte für eine Tätigkeit, die durch die Personalfunktion einer Betriebsstätte ausgeübt wird (fiktive Dienstleistung), oder für die Überlassung eines Vermögenswerts, der einer Betriebsstätte zugeordnet ist (fiktive Nutzungsüberlassung), eine schuldrechtliche Vereinbarung getroffen, so ist eine derartige Vereinbarung auch zwischen dem übrig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Umwandlungssteuererlass 2011

Tz. 132 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Hinblick darauf, dass die FinVerw. nach der Änderung des UmwStG durch das SEStEG den europäischen Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet (s Tz 101) sind die Zuordnungsregeln durch den UmwSt-Erl 2011 angepasst worden. Tz. 133 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter Zugrundelegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs gelten nach Verw-...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, sofern es i.W. – un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 15 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Bei der Frage, ob die Überführung/Übertragung von WG in den Sonder-BV-Bereich des stlichen BV der aufnehmenden Pers-Ges zur Anwendung des § 24 UmwStG führt, ist uE dahingehend zu differenzieren, obmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Übertragung betrieblicher Wirtschaftsgüter in das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft (§ 6 Abs 5 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übertragung von Einzel-WG Die Übertragung einzelner betrieblicher WG im Bereich des BV von MU ist in § 6 Abs 5 S 3 EStG für ErtrSt-Zwecke (ESt, KSt und GewSt) geregelt (dazu gehören auch nicht bilanzierungsfähige selbst geschaffene immaterielle WG und ein Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG, s Schr des BMF v 08.12.2011, BStBl I 2011, 1279 unter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Dauer der Beteiligung

Rn. 111 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es ist unerheblich, wie lange diese Beteiligung iSd § 17 EStG gehalten wurde, da nach der Rspr des BFH ein Tag bereits ausreicht (BFH vom 11.12.2012, BStBl II 2013, 372; BFH vom 10.12.1969, BStBl II 1970, 310; BFH vom 05.10.1976, BStBl II 1977, 198; BFH vom 07.07.1992, BStBl II 1993, 331; FG BdW vom 14.12.2015, 10 K 62/15, NZB abgewiesen, A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111). Die unterschiedlichen Definitionen lauten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 112 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hinsichtlich des Zeitpunkts der Veräußerung ist zu unterscheiden zwischen dem Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts und der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Der Rechtsübergang – dh der Wechsel in der Rechtsinhaberschaft – vollzieht sich nicht bei Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (zB Kaufvertrag), ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 12 & 1. Allgemeines Bei Vollstreckungsmaßnahmen in Grundstücke ist zuvor eine Sicherungshypothek rangwahrend ins Grundbuch eintragen zu lassen. Leistet der Gläubiger regelmäßig seinen Kapitaldienst, ist es nicht unrealistisch, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks, auch wenn die Veräußerung erst viele Jahre später erfolgt, die Forderung noch realisiert werden kann. R...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr