Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 6.2.3 "Vergessene" Eintragung

Bewilligung bleibt gültig Eine Bewilligung für die Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit geht durch fehlende Eintragung im Grundbuch nicht unter. Praxis-Beispiel Unverbrauchte Bewilligung Im Jahr 1969 hatten die Eigentümer eines Grundstücks zugunsten der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks eine Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Geh- und Fahrtrechts bewilligt....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zweifelsfragen

Rz. 83 [Autor/Stand] Die Ausgangslage zeigt, dass die Ermittlung der Wohnfläche in der Praxis nicht in allen Fällen zweifelsfrei erfolgen kann. Zum Teil resultiert dies aus einer von der Finanzverwaltung redaktionell missverständlich zitierten WoFlV. Rz. 84 [Autor/Stand] Während die WoFlV die hälftige Anrechnung von Wintergärten nur vorsieht, wenn sie unbeheizbar und nach all...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.2.1 Beeinträchtigung der Dienstbarkeit

Beispielsfälle Eine Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Eigentümer bei einem Wegerecht das Tor verengt oder ohne erkennbares Eigeninteresse eine Toranlage anbringt.[1]. Erst recht gilt dies dann, wenn die durch die Grunddienstbarkeit verbotene Handlung vorgenommen wird, also etwa der vereinbarte Grenzabstand nicht eingehalten oder bei ei...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.2 Mehrere Berechtigte

"Hinterlieger" Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an d...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.1 Nur Teilgebrauch des Grundstücks

Ausschluss des Eigentümers unzulässig Nach § 1018 1. Alt. BGB darf der Berechtigte das fremde Grundstück "in einzelnen Beziehungen benutzen" (Benutzungsdienstbarkeit). Diesem Nutzungsrecht entspricht aufseiten des Eigentümers des belasteten Grundstücks die Pflicht zur Duldung dieser Nutzung. Unter diesem "Benutzen" versteht man ein vorteilhaftes[1], dauerndes oder fortgesetzt...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.3 Eigengrunddienstbarkeit

Eigentümerdienstbarkeit Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks kann zugleich Eigentümer des dienenden Grundstücks sein. Eine solche Eigentümergrunddienstbarkeit wird durch einseitige Belastungserklärung[1] gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks begründet.[2] Die Bestellung einer Eigendienstbarkeit für eine auf dem eigenen Gebäude...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 11 Vereinigung mit anderem Grundstück

Feste Verbindung Die Grunddienstbarkeit kann als wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks von diesem nur durch Aufhebung oder Löschung getrennt werden. Entsprechend ist die Berechtigung aus der Dienstbarkeit nur in Verbindung mit dem herrschenden Grundstück übertragbar. Vereinigung des herrschenden Grundstücks Daraus folgt für den Fall der Vereinigung des herrschen...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 13.1 Wegerecht

Als Eigentümer des im Grundbuch von…, Band…, Blatt…, verzeichneten Grundstücks bewillige und beantrage ich, auf dem Blatt des mir gehörenden Grundstücks für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks… das Recht einzutragen, am westlichen Rand meines Grundstücks einen Streifen von 3 m Breite zum Fahren und Gehen von der …-Straße aus bis zum herrschenden Grundstück und zurück z...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.2 Nutzung von Teilflächen

Ausübung beschränkt auf Teilfläche Zulässig ist eine Dienstbarkeit, die zwar auf dem ganzen Grundstück lastet, deren Ausübung sich aber auf eine näher bezeichnete Teilfläche unter Ausschluss des Eigentümers beschränkt.[1] Sind der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, könn...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 13.2 Baubeschränkung

Ich, Eigentümer des Grundstücks…, in…, eingetragen im Grundbuch von…, Band…, Blatt…, bewillige und beantrage, zugunsten des jeweiligen Eigentümers des in demselben Grundbuch Band…, Blatt…, verzeichneten Grundstücks folgende Grunddienstbarkeit einzutragen: Mein Grundstück darf in einer Breite von 7 m von der gemeinsamen Grundstücksgrenze an nicht bebaut und nur mit einer lebe...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 6.1 Bestellung

Einigung und Eintragung In der Regel werden Grunddienstbarkeiten aufgrund eines Rechtsgeschäfts(-Vertrags) bestellt. Darin verpflichtet sich der Eigentümer des dienenden Grundstücks, dieses zugunsten des jeweiligen Eigentümers des anderen Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit zu belasten. Das dingliche, d. h. gegenüber jedermann wirksame Recht wird jedoch erst durch Einigu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfeststellung

Rz. 115 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 AO [2] anzusehen ist. Die steuerlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Sonderregelung in den neuen Bundesländern

Rz. 27 Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke in den neuen Bundesländern, die staatlich verwaltet waren oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung bestand, konnte auf Antrag ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden (§ 20 Abs. 1 VermG). Wenn also der enteignete Eigentümer restituiert worden war, konnte der M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht stets zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zB als Treugeber bei Treuhandverhältnissen gem § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO; ebenso s T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnflächenverordnung

Rz. 71 [Autor/Stand] Im Zweifel muss die Wohnfläche nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Wohnflächenverordnung [2] berechnet werden. Die Wohnflächenverordnung [3] wurde als Artikel 1 d. V v. 25.11.2003 I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem B...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 3 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit Grunddienstbarkeiten können Grundstücke, aber auch grundstücksgleiche Rechte [1] belastet werden. Eine Grunddienstbarkeit kann als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke begründet werden, wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit notwendigerweise auf diese Grundstücke erstreckt und die Belastung dort die gleiche Benutzung sichert.[2] Für die Belas...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 12.2 Teilung des herrschenden Grundstücks

Dienstbarkeit bleibt bestehen Wird das herrschende Grundstück geteilt, so wirkt die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort, wenn sich die Teilung nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt.[1]mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 12.1 Teilung des belasteten Grundstücks

Erlöschen der Dienstbarkeit möglich Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei.[1] Ergibt die Auslegung des notariellen Vertrags, dass eine Dienstbarkeit nur für einen konk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.3 Nur Duldung und Unterlassung

Kein aktives Tun Die Belastung durch eine Dienstbarkeit kann lediglich in einem Dulden oder Unterlassen bestehen. Zu positivem Tun oder sonstigen Leistungen als Hauptpflicht ist grundsätzlich weder der Eigentümer des dienenden noch der des herrschenden Grundstücks verpflichtet.[1] Hierin unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von der Reallast. Inhalt einer Grunddienstbarke...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Wiederkehrende Leistungen (§ 23 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 23 ErbStG ist nur auf Steuern anwendbar, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind. Renten sind nach der an das bürgerliche Recht anknüpfenden Definition fortlaufend wiederkehrende, gleichmäßige bzw. bei rentenähnlichen wiederkehrenden Leistungen in veränderlicher Höhe anfallende, zahlen- oder wertmä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.4 Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil

Tz. 36 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4 Zulässiger Inhalt der Grunddienstbarkeit

Was kann vereinbart werden? Nur die in § 1018 BGB aufgezählten, oben dargestellten 3 Belastungsarten können Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein. Hiervon abweichende Inhaltsbestimmungen sind unzulässig. Löschung bei Unklarheit Wird beispielsweise nicht deutlich, in welchen einzelnen Beziehungen dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks ein Benutzungsrecht zuste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge der Umwandlung in eine typi...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 1 Allgemeines

Was sind Dienstbarkeiten? Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte[1] an Grundstücken, die den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung beschränken und umgekehrt dem jeweils Berechtigten die Befugnis geben, das dienstbar gemachte Grundstück in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Durch ihren dinglichen, d. h. gegenüber jedermann wirkenden Charakter unterscheidet ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.3 Verstöße des Berechtigten

Pflichtverletzungen Macht andererseits der Berechtigte von der Grunddienstbarkeit einen übermäßigen Gebrauch, der durch ihren Inhalt nicht mehr gedeckt ist, so wird hierdurch der Eigentümer des dienenden Grundstücks widerrechtlich beeinträchtigt. Dessen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB ist auch dann gegeben, wenn nicht der Grunddienstbarkeitsberechtigte selbst, sondern ...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.4 Feststellungsklage

Streit um Rechtsinhalt Gelegentlich kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit über den Inhalt eines Geh- und Fahrtrechts (etwa: Gewicht der Fahrzeuge, Bekanntgabe der Fahrer). Solche Streitpunkte, die für die Beziehung zwischen den Parteien von Bedeutung sind und nicht anderweitig wirksam geklärt werden können, können im Wege einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.2 Auslegung

Unklarer Wortlaut In Zweifelsfällen muss bei einem nicht völlig klaren Wortlaut der Eintragung eine Auslegung des Inhalts der Eintragungsbewilligung erfolgen. Hierbei sind auch die Grundsätze von Treu und Glauben [1] heranzuziehen. Sie kommen vor allem dann zum Tragen, wenn sich die Verhältnisse aufgrund der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung verändert haben.[2] Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke, die den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gleichgestellt sind (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 153 [Autor/Stand] Zur zweiten Gruppe der Betriebsgrundstücke gehört jener Grundbesitz, der, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb, einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Nutzung (vgl. §§ 33 f. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2], §§ 232 und 234 BewG i.d.F. des GrStRefG v. 26....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht: Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst gewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[1] Eine nur gewerblich gepr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.4 Vorteil für Berechtigten

§ 1019 BGB schränkt den zulässigen Inhalt der Grunddienstbarkeit weiter ein, und zwar dahin, dass die Belastung "für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten einen Vorteil bietet". Anderenfalls ist die Grunddienstbarkeit nichtig und von Amts wegen zu löschen. Vorteil zwingend geboten Die Grunddienstbarkeit kann gelöscht werden, wenn das für ihre Bestellung maßgebliche Bed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum, Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 144 [Autor/Stand] Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks (Grundstück im Sinn des bürgerlichen Rechts) ein Bauwerk zu haben. Es ist dies ein dingliches Recht am Grundstück eines anderen. Wesentlich ist die Verwendung als Baugrund. Ist ein Erbbaurecht Teil eines Gewerbebetriebs, so liegt insoweit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Differenzierung des Grundsteuerwerts

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Vorbehalte gegen das Bundesmodell bei der Grundsteuerreform beziehen sich sehr häufig auf die Behauptung, dass das Bundesmodell zu kompliziert sei. Allerdings beschränken sich die Angaben in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts neben der Grundstücksart im Wesentlichen auf folgende Merkmale: Grundstücksfläche Bodenrichtwert der Zone, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / II. Anknüpfung an die allgemeinen Vorschriften

Rz. 47 [Autor/Stand] Der erste Teil des Landesgrundsteuergesetzes BW (§§ 1–12 LGrStG BW) enthält allgemeine Vorschriften und entspricht mit den Regelungen zum Steuergegenstand, zu den Befreiungen, zur Steuerschuldnerschaft und zur Haftung in weitem Umfang den Regelungen des Grundsteuergesetzes. Mit § 1 LGrStG BW, der die Entstehung der Grundsteuer, die Hebesatzabhängigkeit u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken

Rz. 76 [Autor/Stand] Eine weitere Festlegung trifft die Finanzverwaltung innerhalb der Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken.[2] Rz. 77 [Autor/Stand] Danach haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Wohnfläche hinsichtlich des Umfangs und der Ermittlung zugrundezulegen, die sich "z. B." aus der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ergibt. Auch hier w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 10.3 Unzulässiger Inhalt

Löschung von Amts wegen Inhaltlich unzulässige Dienstbarkeiten sind von Amts wegen zu löschen. Eine Eintragung ist inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann.[1] Praxis-Beispiel Löschung bei Unklarheit Ein Grundstückseigentümer war aufgrund einer beschränkten persönlichen Dienstbarke...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 10.1 Einzelfälle

Wann erlischt die Grunddienstbarkeit? Die Grunddienstbarkeit kann beispielsweise erlöschen: durch rechtsgeschäftliche Aufgabeerklärung nach § 875 BGB; mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung, unter der sie bestellt worden ist (z. B. Insolvenz des Berechtigten[1]), oder des bei ihrer Bestellung bestimmten Endtermins; wenn das Recht mehr als 10 Jahre nicht ausgeübt wurde[2]; bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Austausch von Anteilen

Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung von Anteilen in eine Kap-Ges ergab sich bisher (nur) aus dem Tatbestand des Anteilstauschs iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF. Insbes wegen des im Gesetz nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang zu verstehen ist, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Regelung zum Zeitpunkt des Anteilstauschs enthält § 21 UmwStG nicht. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG; auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit, dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grundsätz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Stand] Der Begriff des Verwaltungsvermögens wurde erstmals durch das ErbStRG 2009 eingeführt. Damit wollte der Gesetzgeber überwiegend vermögensverwaltende Betriebe allgemein von den Verschonungen für – echtes – Betriebsvermögen ausnehmen.[2] Durch die nach dem Einkommensteuerrecht geschaffene Möglichkeit, Vermögensgegenstände, die nicht ihrer Natur nach der p...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und der Erblasser oder Schenker am Nennkapital d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Wohnungseigentum und Teileigentum (Abs. 2)

Rz. 87 [Autor/Stand] Im Bundesrecht sind Wohnungseigentum und Teileigentum in § 249 Abs. 1 BewG als Grundstücksarten aufgeführt. Da das Landesgrundsteuergesetz BW nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken differenziert, fehlt eine dem § 249 BewG entsprechende Norm.[2] Um jedoch eine exakte Besteuerung von Grundstücken mit einer Aufteilung nach dem Wohnungseigentums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücke im Alleineigentum eines Einzelgewerbetreibenden, eines Mitunternehmers oder dessen Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 170 [Autor/Stand] Diente ein Grundstück, das, losgelöst vom Gewerbebetrieb des Grundstückseigentümers, zum Grundvermögen gehört haben würde, nur teilweise dem Gewerbebetrieb, so gehörte das Grundstück – abweichend von der ertragsteuerlichen Beurteilung – entweder in vollem Umfang oder gar nicht zum Betriebsvermögen (§ 99 Abs. 2 Satz 1 und 2 BewG a.F.). Das Grundstück geh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.2.2 Verjährung

Achtung Verjährung droht Beseitigung einer Anlage Ist auf dem dienenden Grundstück eine die Grunddienstbarkeit beeinträchtigende Anlage errichtet worden, so kann der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung verjähren.[1] Ein solcher Anspruch unterliegt der 3-jährigen Verjährung nach den §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.[2] Obendrein erlischt mit der Verjährung die ...mehr