Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Lettland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 31 Das Mindestkapital, die so genannte Garantieziffer, beträgt 2.800 EUR und kann als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden (§§ 152, 153 HGB). Die Gründer müssen für die Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnen, auf welches das Stammkapital einzuzahlen ist. Die Summe des Stammkapitals wird zur Orientierung der Geschäftspartner im Handelsregister eingetragen. Eine Bestäti...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Mitbestimmung in der spanischen Verfassung

Rz. 278 Die Förderung der Mitbestimmung (participación) in ihren verschiedenen Formen im Unternehmen hat in Art. 129.2 der Spanischen Verfassung von 1978 Verfassungsrang erhalten. Die Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt: "Die öffentlichen Gewalten fördern wirksam die verschiedenen Formen der Mitbestimmung im Unternehmen und stärken mittels geeigneter Gesetzg...mehr

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Weißrussland / III. Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 40 Gesellschafter einer GmbH können ihren Anteil oder einen Teil ihres Anteils einem oder mehreren anderen Gesellschaftern der GmbH, der GmbH selbst oder auch Dritten übertragen (§§ 97, 99, 101 WGesG). Es ist nur eine Übertragung voll eingezahlter Anteile möglich (§ 97 WGesG) und die anderen Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht proportional zu ihrem Anteil am Stammkapi...mehr

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Schweiz / b) Abklärungen zu Firmenname, Marke und Internetadresse

Rz. 10 Vorgängig ist abzuklären, ob im Firmenzentralregister Firmen bestehen, welche mit der gewünschten Firma bzw. dem gewünschten Namen der Gesellschaft identisch oder ähnlich sind. Dadurch können spätere Auseinandersetzungen mit schon bestehenden Firmen verhindert werden. Beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) kann eine Firmenrecherche in Auftrag gegeben ...mehr

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Tschechische Republik / II. Mitberechtigung

Rz. 42 Der Geschäftsanteil als Vermögenswert kann Gegenstand des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten sein oder sich im gemeinschaftlichen Vermögen mehrerer Personen befinden. Sofern einer der Eheleute während des Bestehens der Ehe Geschäftsanteile an einer GmbH erwirbt, fallen diese Geschäftsanteile grundsätzlich in das gemeinschaftliche Eigentum der Eheleute und die ...mehr

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Ukraine / IV. Liquidation

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Sacheinlagen

Rz. 93 Neben oder anstatt von Geldeinlagen ist die Einbringung von Sacheinlagen (aportaciones no dinerarias) zulässig. Dies gilt sowohl für die Gründung als auch bei einer Kapitalerhöhung. Die Sacheinlagen sind im Einzelnen genau zu beschreiben und wertmäßig anzugeben. Zulässig ist die Einbringung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, von Forderungen, Gewerbebetrieben, ...mehr

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Dänemark / IV. Eigene Anteile

Rz. 40 Eine ApS darf nach § 196 SEL Anteile an der Gesellschaft (eigene Geschäftsanteile) erwerben, die voll einbezahlt worden sind. Der Erwerb kann sowohl zu Eigentum als auch zu Pfand erfolgen. Erfolgt der Erwerb entgeltlich, kann dies nach § 197 Abs. 1 SEL nur mit Mitteln, die zur Ausschüttung von Gewinnen verwendet werden dürfen (vgl. § 180 Abs. 2 SEL), geschehen. Verlan...mehr

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Russland / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gesellschafter einer GmbH in der Russischen Föderation können Bürger und juristische Personen sein. Auch Ausländer können Gesellschafter werden. Minderjährige werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Die GmbH kann von einer Anzahl von höchstens 50 Personen gegründet werden. Eine Gesellschaft kann auch durch eine Person gegründet werden. Einziger Gesellschaf...mehr

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Belgien / 2. Mehrfachstimmrechte/beschränkte Stimmrechte

Rz. 38 In dem neuen GGV wurden die Regelungen in Bezug auf das Stimmrecht in der GmbH vollständig reformiert. Die zwingende Regel "ein Anteil, eine Stimme" aus dem alten Gesellschaftsrecht wurde aufgegeben. Vielmehr wurde diese Regelung gem. Art. 5:42 GGV ergänzendes Recht. Zudem führte der Gesetzgeber eine Trennung des Stimmrechts vom Wert der Einlage ein. Die einzige geset...mehr

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Belgien / 3. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rz. 159 Die Steuerbemessungsgrundlage stellt den Betrag dar, auf den die Körperschaftsteuer letztlich erhoben wird. Zur Feststellung dieser Bemessungsgrundlage ist zunächst der steuerbare Gewinn zu ermitteln. In einem weiteren Vorgang wird das Steuerergebnis des Jahres aufgeteilt, wenn eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten vorhanden sind. Die meisten der mit Belgien ...mehr

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Russland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 30 Das Stammkapital der GmbH ist von den Gründern (Gesellschaftern) aufzubringen. Als Einlage in das Stammkapital der Gesellschaft können Geldmittel, Sachen, Anteile (Aktien) am Stammkapital anderer Gesellschaften, staatliche und munizipale Obligationen, geldlich zu bewertende ausschließliche Rechte, sonstige Rechte an geistigem Eigentum oder Rechte aus Lizenzverträgen d...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die GmbH war bis 2006, als die gleiche Möglichkeit für die Aktiengesellschaft geschaffen wurde, die einzige Gesellschaftsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden konnte. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt (Art. 710–4 LSC). Des Weiteren muss eine GmbH, die mehr als 60 Gesellschafter hat, jedes Jahr innerhalb der in der Satzung festgesetzten Z...mehr

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Serbien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 56 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Des Weiteren werden die Stimmrechte, Gewinnanteile sowie Anteile an ausgeschütteten Liquidationsüberschüssen anteilsmäßig auf Grundlage der Höhe der übernommenen Stammeinlange des Gesellschafters bestimmt (Art. 151...mehr

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Bulgarien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 122 In Bulgarien gilt die Gründungstheorie, was ausdrücklich in Art. 56–58 des IPR Kodex (Кодекс на международното частно право) festgelegt ist. Die grenzüberschreitende Verlegung des (Satzungs-)Sitzes ist wirksam, wenn die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes und des Zuzugslandes beachtet werden. Wenn die OOD im In- und Ausland eingetragen ist, ist das Recht des im Ge...mehr

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Norwegen / II. Gesellschafter

Rz. 7 Die AS kann durch einen oder durch mehrere Gesellschafter, und zwar sowohl durch norwegische als auch durch nicht-norwegische – natürliche und juristische – Personen, gegründet werden.[26] Wenn die AS durch eine verheiratete natürliche Person gegründet wird, bedürfen die Unterzeichnung des Gründungsdokuments und die Leistung der Einlage grundsätzlich nicht der Zustimmu...mehr

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Dänemark / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 81 Die Geschäftsanteile sind nach § 48 Abs. 1 SEL frei übertragbar (und nicht einlösbar), es sei denn, das Gesetz bestimmt etwas anderes. Nach § 1 Abs. 3 SEL kann eine ApS die Kapitalanteile der Gesellschaft nicht der Öffentlichkeit anbieten. Kapitalanteile können aber auch auf den Namen ausgestellt werden. Für diesen Fall kann in der Satzung eine Begrenzung der Übertrag...mehr

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Rumänien / 1. Kapitalschutz

Rz. 43 Gemäß Art. 65 Abs. 1 GesG können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Falls nichts anderes im Gründungsakt vorgesehen ist, gehen die Güter, die als Stammeinlage von den jeweiligen Gesellschaftern eingebracht wurden, mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Handelsregister ins Eigentum der Gesellschaft über (Art. 65 GesG). Die Stammeinlagen t...mehr

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Schweden / II. Gesellschafter

Rz. 23 Es gibt keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstanzahl der Aktionäre[24] und keinerlei Einschränkungen des möglichen Gesellschafterkreises. Das schwedische Familienrecht kennt zwar als gesetzlichen Güterstand auch eine Art Zugewinngemeinschaft ("Giftorätt")[25] jedoch begrenzt dies grundsätzlich nicht die Verfügungsgewalt über bewegliches Eigentum und Wertpapiere w...mehr

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Schweiz / 1. Einkommensteuer

Rz. 198 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig in der Schweiz, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person insbesondere dann, wenn sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz aufhält. Sowohl der Bund wie auch die Kantone u...mehr

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Serbien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 35 Gemäß Art. 47 ZPD können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Die Stammeinlage geht in das Eigentum der Gesellschaft über, die Gesellschafter können über die Stammeinlage nicht mehr verfügen. Die Stammeinlage trägt keine Zinsen. Rz. 36 Sofern der Gründungsakt nichts anderes bestimmt, kann eine Gesellschaft grundsätzlich jederzeit Gewinnaus...mehr

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Belgien / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 82 Bei einer GmbH nach belgischem Recht lauten alle Anteile zwingend auf den Namen des betreffenden Gesellschafters. Rz. 83 Gemäß Art. 5:24 GGV müssen alle Anteile im Anteilsregister ("registre des associés/register van aandelen“) eingetragen werden. Das Anteilsregister wird am Sitz der Gesellschaft geführt. Die Geschäftsführung kann jedoch auch dafür optieren, dieses Reg...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sacheinlagen

Rz. 34 Sacheinlagen sind bei einer GmbH zulässig (Art. 710–7 Abs. 1 [7] LSC). Gemäß Art. 710–7 Abs. 2 LSC darf das Kapital nur aus Aktiva bestehen, welche wirtschaftlich schätzungsfähig sind. Darunter fallen z.B. Wertpapiere (Aktien, Obligationen bzw. Anteile) oder Aktiva und Passiva anderer Gesellschaften, Immobilien, Patente und Lizenzen. Hingegen sind Dienstleistungen und...mehr

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Belgien / 2. Stimmrecht

Rz. 91 Die Formalitäten, die im Hinblick auf die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung erfüllt werden müssen, sind gem. Art. 5:88 GGV in der Satzung festzulegen. Sofern diese nichts anderes bestimmt, kann ein Gesellschafter gem. Art. 5:95 GGV sein Stimmrecht von einem mit privatrechtlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter ausüben lassen. Wie bereits ...mehr

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Finnland / 7. Steuern

Rz. 119 Bei einer Übereignung eines Wertpapiers, z.B. einer Aktie einer privaten Aktiengesellschaft, muss der Erwerber Steuern für die Vermögensübertragung zahlen (VSVL 15.1, 17.1 Nr. 1). Diese Steuer beträgt 1,6 % des Kaufpreises oder des Wertes einer sonstigen Vergütung (VSVL 20.1). Die Steuer ist innerhalb von zwei Monaten ab dem Abschluss des Übertragungsvertrags zu erri...mehr

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Mexiko / II. Delikte

Rz. 132 Nach Art. 421 Abs. 6 CNPP muss die Strafbarkeit der juristischen Person ausdrücklich im materiellen Strafrecht, also im CPF oder in den Strafgesetzbüchern der Länder, angeordnet sein. Der 2016 in das mexikanische Strafgesetzbuch aufgenommene Art. 11bis CPF ermöglicht eine Strafbarkeit juristischer Personen unter anderem bei Terrorismus, Eingriff in den Luftverkehr, D...mehr

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Singapur / I. Kapitalaufbringung

Rz. 47 Das Kapital der Gesellschaft ist von ihren Anteilseignern aufzubringen. Dabei wird zwischen ausgegebenem Kapital (issued capital) und eingezahltem Kapital (paid-up capital) unterschieden. Das ausgegebene Kapital ist das von den Subscriber gezeichnete Kapital, während das eingezahlte Kapital den Stand widerspiegelt, zu dem die Subscriber ihre Gegenleistung durch Bar- o...mehr

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Singapur / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 164 Im Rahmen des so genannten winding-up (Liquidation) wird der Betrieb einer Gesellschaft eingestellt, die Vermögenswerte werden verkauft, die Gläubiger befriedigt und ein vorhandener Überschuss wird an die Gesellschafter verteilt. Die Gesellschaft ist aufgelöst und hört auf zu existieren. Das Gesetzt unterscheidet zwischen zwei Arten der Liquidation: voluntary winding...mehr

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Schweden / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 82 Das Aktienbuch ist ein Register über die von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.[72] Führung, Aufbewahrung und Zugänglichkeit des Aktienbuches obliegen dem Verwaltungsrat. Das Aktienbuch beinhaltet Angaben zu Aktiennummer, Aktiengattungen und eventuelle Vorbehalte und Einschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien. Die Aktionäre werden mit Identifikationsnu...mehr

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Norwegen / 8. Financial Assistance

Rz. 93 Im Einzelfall mag sich die Frage nach der Financial Assistance durch die AS stellen. Im früheren Recht war die Financial Assistance grundsätzlich unzulässig, so dass die AS im Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der AS weder finanzielle Mittel zur Verfügung stellen noch ein Darlehen gewähren oder Sicherheiten stellen konnte. Aufgrund einer Ermächtigun...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Eigene Anteile

Rz. 48 Der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft ist nach den Gesellschaftsrechten von Delaware, Kalifornien und New York zulässig. Die Entscheidung zum Rückkauf trifft grundsätzlich auch hier das board of directors (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 513(a) NYBCL). Rz. 49 § 160(a) DGCL erlaubt einer Gesellschaft, eigene Anteile zu erwerben, einzuziehen, sie zu besitzen...mehr

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Slowakei / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 84 Die Regelung des slowakischen HGB ermöglicht allgemein die Vererbung des Gesellschaftsanteils. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass die Vererbung des Geschäftsanteils nicht möglich ist. Ein solcher Ausschluss ist gem. § 116 HGB bei einer Ein-Mann-Gesellschaft jedoch unzulässig. Ein Erbe, der nicht alleiniger Gesellschafter ist, kann beim Gericht die Aufhebung...mehr

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Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

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Singapur / VI. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 110 Grundsätzlich ist es möglich, eine Private Limited Company in eine Public Limited Company und vice versa umzuwandeln. Rz. 111 Eine Private Limited Company kann ferner in eine Limited Liability Partnership umgewandelt werden (Schedule 3, Limited Liability Partnerships Act 2005). Voraussetzung ist, dass das Vermögen der Gesellschaft unbelastet ist und sämtliche Gesellsc...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

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Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Verheiratete Personen als Gründer und Gesellschafter; Nichtverheiratete als Gründer und Gesellschafter ("De-facto-Relationships")

Rz. 71 Seit 2004 kann das Familiengericht verbindliche Anordnungen in Bezug auf Dritte – etwa Gesellschaften, Trusts, Partnerships oder other business entities der sich trennenden Ehepartner – erlassen. Diese Erweiterung der Kompetenzen kann Dritte, etwa Geschäftspartner oder Kreditoren, berühren. Deshalb ist es für Geschäftspartner wichtig, die Auswirkungen des Scheiterns e...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 69 Aktien einer Aktengesellschaft können materiell oder immateriell ausgegeben werden. Das AGG regelt, dass bei materiellen Aktien die Gesellschafter in einem Gesellschafterregistrierungsbuch eingetragen sein müssen. Materielle Aktien sind Wertpapiere. Bei immateriellen, also nicht verbrieften Aktien, sind deren Inhaber in den persönlichen Wertpapierdepots der Gesellscha...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Ausländische Gesellschaften

Rz. 35 Ausländische Gesellschaften sind Gesellschaften, die außerhalb Australiens oder außerhalb des australischen Hoheitsgebiets gegründet werden. Nimmt eine ausländische Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit in Australien auf (beispielsweise durch Errichtung einer Zweigniederlassung (branch) in Australien, vgl. Rdn 115 ff.), muss sich die Gesellschaft bei der ASIC al...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (uždaroji akcinė bendrovė – UAB) ist im ZGB und im AGG geregelt. Das Gründungsverfahren selbst ist nicht kompliziert, in der Praxis sind formelle Vorschriften genau zu beachten und alle Gründungsdokumente sorgfältig vorzubereiten. Die Gründungsdokumente sind folgende:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 74 Die materiellen Aktien oder Aktienzertifikate werden durch einen entsprechenden Vermerk (Indossament) auf der Aktie oder dem Aktienzertifikat zu Eigentum übertragen. Das Indossament beinhaltet die genauen Personaldaten der erwerbenden Person, es bestätigt den Übergang des Eigentumsrechts der Aktie. Als Hauptinformation hat es zu enthalten: den Vornamen, den Namen, die...mehr

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Norwegen / 3. Zustimmung

Rz. 76 Grundsätzlich bedarf der Erwerb von Geschäftsanteilen der Zustimmung der AS, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht festlegt, dass der Erwerb von Geschäftsanteilen nicht einer solchen Zustimmung bedarf.[173] Dies gilt auch in allen anderen Fällen einer Übertragung von Geschäftsanteilen und gleichermaßen dann, wenn die Geschäftsanteile im norwegischen Wertpapierregister...mehr

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Österreich / c) Sacheinlagen

Rz. 65 Sacheinlage ist jede Einlage auf das Stammkapital, die nicht in barem Geld zu leisten ist. Sie ist im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Hierbei sind die Person des Sacheinlegers, der Gegenstand der Sacheinlage und deren Geldwert[36] im Einzelnen und vollständig festzulegen (§ 6 Abs. 4 GmbHG). Bei der gründungsprivilegierten GmbH ist keine Sacheinlage zulässig. Rz. ...mehr

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Singapur / I. Grundlagen

Rz. 65 Das Handelsregister, die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), ist am 1.4.2004 aus der Zusammenlegung des Registry of Companies and Businesses (RCB) und des Public Accounting Board (PAB) entstanden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Gründung und Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wirtschaftsprüfern und die Regulierung deren Tätigkeiten...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Bulgarien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 69 Geschäftsanteile können rechtsgeschäftlich übertragen werden. Die Übertragung eines Geschäftsanteils von einem Gesellschafter auf einen anderen kann frei erfolgen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter kann nur unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen (Art. 129 TZ), und zwar:mehr

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Norwegen / I. Kapitalaufbringung

Rz. 17 Das Mindeststammkapital der AS beträgt 30.000 NOK.[48] Die Einlagen auf die Geschäftsanteile können als Bareinlagen oder als Sacheinlagen geleistet werden. Rz. 18 Im Falle der Gründung sind die Bareinlagen nach Unterzeichnung des Gründungsdokuments auf ein im Namen der AS zu eröffnendes Konto einzuzahlen. Im Falle einer Stammkapitalerhöhung sollen die Bareinlagen aller...mehr

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Estland / II. Gesellschafter

Rz. 16 Die OÜ muss mindestens einen Gesellschafter haben. Für die Ein-Mann-OÜ bestimmt § 138 Abs. 5 HGB, dass der Gründungsvertrag durch einen notariell beglaubigten Gründungsbeschluss ersetzt wird. Die Zahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein. § 137 Abs. 1 HGB spricht lediglich von einem oder mehreren Gesellschaftern und gibt somit keine Höchstgrenze an. Rz. 17 Gesell...mehr

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Slowakei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 33 Das Stammkapital ist am Anfang die primäre eigene Finanzierungsquelle der Gesellschaft und stellt die Summe der Einlagen aller Gesellschafter dar. Gemäß § 58 HGB ist das Stammkapital der Gesellschaft monetärer Ausdruck der Summe von Geldeinlagen und Sacheinlagen aller Gesellschafter in die Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals wird ins Handelsregister eingetragen. ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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