Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Grundlagen

Rz. 50 Grundlage des Handelsregisters sind das Gerichtsgesetz[17] und das Gerichtsregistergesetz.[18] Da in dieses Register nicht nur Kaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen werden, sondern Institutionen und Personen, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist, wird das Register allgemein als Gerichtsregister (sudski registar) bezeichnet.[19] Es gründet auf dem Legal...mehr

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Bulgarien / 2. Schritte nach der Eintragung im Handelsregister

Rz. 8 Die für die Führung des Handelsregisters zuständige Agentur für Eintragungen (Агенция по вписванията) vergibt jeder neu eingetragenen Gesellschaft einen einheitlichen Identifikationscode ("EIC"; единен идентификационен код, "ЕИК"). Die Agentur für Eintragungen benachrichtigt von Amts wegen das Steueramt, die Nationale Agentur für Einnahmen (Национална агенция за приход...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Zentrales Handelsregister

Rz. 45 Das Handelsregistersystem wurde durch das Gesetz vom 19.12.2002 (im Folgenden "LRCS") über das Handels- und Gesellschaftsregister sowie über die jährlichen Konten der Unternehmen reorganisiert. Mit diesem Gesetz wurde ein zentrales Handels- und Gesellschaftsregister geschaffen. Die Dienststellen des Registers befinden sich in Luxemburg-Stadt und in Diekirch.[12] Seit d...mehr

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Ungarn / I. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Ungarn

Rz. 211 Das Recht der Zweigniederlassungen ist im Gesetz Nr. 1997/CXXXII "Über die Zweigniederlassungen und Repräsentanzen von Unternehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn" (Ftv.) geregelt. Das ungarische Recht unterscheidet zwischen der Zweigniederlassung und der Handelsrepräsentanz ausländischer Unternehmen. Während es sich bei Letzterer um einen unselbstständigen Bestandt...mehr

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Österreich / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 99 In Österreich trägt das Handelsregister den Namen Firmenbuch. Die Bestimmungen darüber sind im Firmenbuchgesetz (FBG) enthalten. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung (§ 1 FBG). Daneben besteht ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, welches durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG in Umsetzung de...mehr

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Türkei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 88 Das Grundkapital muss mindestens 10.000 TL betragen und ist – falls die Satzung hierzu nicht eine abweichende Regelung trifft – von den Gesellschaftern in bar einzuzahlen. Der Präsident der Republik ist durch das neue HGB ermächtigt worden, die Mindesthöhe des Kapitals auf das bis zu Zehnfache neu festsetzen, so dass insofern darauf zu achten ist, ob eine solche Besti...mehr

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Finnland / IV. Eigene Aktien

Rz. 63 In Finnland ist der Erwerb eigener Aktien grundsätzlich verboten. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Aktien Auskunft darüber geben, in welchem Verhältnis die Gesellschafter die Gesellschaft als Eigentümer besitzen. Die Aktiengesellschaft kann nicht ihre eigene Aktionärin und somit Eigentümerin sein. Rz. 64 Die Aktie kann jedoch in den Besitz der Aktiengesellschaft ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Formulare

Rz. 119 Bei der Eintragung der "frisch" gegründeten B.V. müssen auch noch andere Formulare beim Handelsregister abgegeben werden. Diese Formulare beziehen sich z.B. auf den wirtschaftlichen Eigentümer (UBO), die alleinigen Gesellschafter (falls zutreffend), die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats (falls ein Aufsichtsrat existiert), eventuelle Zweigniederlas...mehr

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Liechtenstein / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 73 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Mit der sog. Einantwortung (einem staatlichen Verfahren in Erbfällen) wird der Erbe Eigentümer der Gesellschaftsanteile.[28] Die Übertragung aufgrund Erbgangs ist zur Eintragung im Anteilsbuch anzumelden.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Grundbuch

Rz. 243 Eine englische private limited company kann Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundstücks (oder Inhaber dinglicher Rechte an einem solchen Grundstück) sein. Beschränkungen für den Erwerb von ausländischen Gesellschaften bestehen heute nicht mehr (siehe Art. 86 EGBGB).mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / s) Main Benefit-Test

Rz. 120 Ein Teil der Hallmarks (Kategorie C Abs. 1 Buchst. a, Buchst. b Ziff ii und iii, Kategorien D und E aus Anhang IV der AHiRL) löst eigenständig eine Berichtspflicht aus, andere Hallmarks benötigen als zusätzliches Kriterium den sog. Main Benefit-Test (Kategorien A, B, C Abs. 1 Buchst. b Ziff. i, Buchst. c und Buchst. d aus Anhang IV der AHiRL). Der Main Benefit-Test g...mehr

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Finnland / 2. Eintragung in das Aktionärsverzeichnis

Rz. 108 Bevor die Übertragung in das das Aktionärsverzeichnis eingetragen wird, muss der Erwerber einen sog. zuverlässigen Nachweis über seinen Erwerb und die Zahlung der Steuer für Vermögensübertragungen (vgl. Rdn 120) darlegen (OYL 3:16.1). Aufgabe des Vorstands ist es hauptsächlich, zu überprüfen, dass der Erwerb gültig und endgültig ist. Als ein "zuverlässiger Nachweis" ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / VI. Freiwillige Verwaltung

Rz. 131 Die Form der freiwilligen Verwaltung (voluntary administration) ermöglicht es einer zahlungsunfähigen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit steht, sich verwalten zu lassen, um die Chancen für eine Aufrechterhaltung der Geschäfte zu maximieren oder, wenn eine Liquidation unumgänglich ist, dem Druck der Anteilseigner und Gläubiger s...mehr

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Rumänien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 56 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. deren notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Folgende Unterlagen sind in der Regel bei Gründung einer Gesellschaft beim Handelsgericht einzureichen:mehr

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Ukraine / II. Buchführungspflicht

Rz. 189 Die GmbH ist verpflichtet, die Buchhaltung ab dem Tag der staatlichen Registrierung bis zum Tag ihrer Liquidation zu führen, Art. 8 Abs. 1 BuchhaltungG.[25] Die Buchhaltung wird in ukrainischer Währung geführt. Finanz- und Steuerberichterstattung sowie die statistische Berichterstattung fußen auf den Angaben der Buchhaltung. Rz. 190 Für die Sicherstellung der Buchführ...mehr

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Rumänien / X. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 62 Mit Gesetz Nr 129/2019 betreffend Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde das Transparenzregister eingeführt.[17] Gesellschaften sind verpflichtet, eine Erklärung bezüglich ihres tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers (Ultimate Beneficial Owner, UBO) vorzulegen: bei der Gründung, danach jährlich binnen 15 Tagen nach Feststellung ihres Jahresabschlusses sowie ...mehr

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Belgien / I. Grundlagen

Rz. 62 Durch das Gesetz vom 16.1.2003 trat in Belgien das Rechtspersonenregister (RPR) an die Stelle des Handelsregisters. Gemäß Art. 2:7 GGV ist das Rechtspersonenregister ein Teil der "Zentralen Datenbank der Unternehmen" ("Banque-Carrefour des Entreprises/Kruispuntbank van Ondernemingen"; "BCE/KBO"), im Folgenden "ZDU" genannt. Rz. 63 Die ZDU umfasst u.a. die belgischen Ge...mehr

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Norwegen / 2. Durchführung

Rz. 111 Zunächst hat der Verwaltungsrat einer jeden beteiligten Gesellschaft für die Verschmelzung einen Verschmelzungsvertrag, für die Spaltung einen Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. für den Formwechsel einen Vorschlag für den Formwechsel zu erstellen,[295] die anschließend durch die Gesellschafterversammlung einer jeden beteiligten Gesellschaft durch Beschluss mit eine...mehr

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Tschechische Republik / IV. Verpfändung des Geschäftsanteils

Rz. 50 Titel für die Entstehung eines Pfandrechts kann ein Vertrag oder die Entscheidung eines staatlichen Organs sein. Zusätzlich kann ein Pfandrecht kraft Gesetzes entstehen. Der Vertrag über die Errichtung des Pfandrechts muss die Festlegung des Gegenstands des Pfandes, d.h. des verpfändeten Geschäftsanteils, und die abgesicherte Forderung enthalten. Der Gesellschaftsvert...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein...mehr

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Österreich / II. Gesellschafter

Rz. 24 Gesellschafter einer GmbH können inländische und ausländische, natürliche und juristische Personen sein. In Betracht kommen z.B. auch Privatstiftungen, Vereine und Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften oder stille Gesellschaften (mangels Rechtsfähigkeit). Auch Minderjährige können, vertreten durch ihre...mehr

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Finnland / b) Sonderregeln für die Verbriefung

Rz. 127 Bei der Übertragung der Aktien durch Erbfolge oder eheliche Auseinandersetzung müssen folgende Regeln über die Verbriefung der Übertragung berücksichtigt werden: Der Vollzieher der Auseinandersetzung der Ehe oder der Erbschaft trägt in die Aktienurkunde ein, an wen die Aktie übergeben worden ist. Haben die Parteien die Auseinandersetzung selbst durchgeführt, wird die...mehr

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Bulgarien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 57 Das Handelsregister und die (elektronische) Datenbank sind öffentlich und auch online kostenfrei unter https://portal.registryagency.bg/ (in bulgarischer Sprache) zugänglich. Man hat auch ohne Registrierung Zugang zu den meisten relevanten Daten zur Gesellschaft, z.B. Adresse, Stammkapital, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer, s...mehr

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China / I. Publizität, Buchführung und Rechnungslegung

Rz. 159 Früher bestehende Sondervorschriften über die Buchführung von FIEs sind entfallen. Die Buchführung von FIEs richtet sich nun nach den allgemeinen Vorschriften der Art. 163 ff. Gesellschaftsgesetz. Rz. 160 Die Bücher eines FIE sind in Chinesisch zu führen. Eine fremdsprachige Buchführung kann zusätzlich mit Einverständnis der Gesellschafter geführt werden. Rz. 161 Jedes...mehr

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Singapur / I. Aktienarten

Rz. 84 Wie auch im deutschen Recht gibt es unterschiedliche Arten der Beteiligung. So kann die Gesellschaft Stammaktien (Ordinary bzw. Equity Shares), Vorzugsaktien (Preference Shares) oder aber einfache Optionen ausgeben. Der Begriff "Preference Shares" wurde 2015 vom Companies Act aufgegeben. Gesprochen wird jetzt von "Classes of Shares". Rz. 85 Stammaktien ermöglichen den ...mehr

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Griechenland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 84 Die Gesellschafter einer GmbH haben bestimmte Rechte und Pflichten, die einerseits aus dem GmbH-Gesetz sowie weiteren gesetzlichen Regelungen hervorgehen und andererseits in der jeweiligen Satzung des Unternehmens geregelt werden. Sowohl die Rechte als auch die Pflichten eines Gesellschafters sind immer an seinen Geschäftsanteil gebunden. Wird dieser veräußert, gehen ...mehr

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Türkei / 2. Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Erbschaft und güterrechtliche Auseinandersetzung

Rz. 159 Im Fall der Vererbung von Gesellschaftsanteilen ist eine Zustimmung der Gesellschafter zur Anteilsübertragung nicht nötig, falls in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Die Generalversammlung hat innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den neuen Eigentümer abzulehnen (Art. 596 Abs. 2 HGB), vorausgesetzt, sie stellt eine dritte Person, die zum Erwerb bereit is...mehr

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Estland / I. Grundlagen

Rz. 53 Die das Handelsregister betreffenden rechtlichen Grundlagen sind in §§ 22 ff. HGB geregelt. Die Eintragungen in das Handelsregister dienen der Sicherung, Erleichterung und dem Schutz des Handelsverkehrs. Dieser Zweck wird vor allem durch die Öffentlichkeit der Registereintragungen erreicht. In Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie müssen Unternehmen seit dem 1.9.2018 ...mehr

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Bulgarien / I. Grundlagen

Rz. 47 Das Handelsregister und Register der juristischen Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Търговски регистър и регистър на юридическите лица с нестопанска цел), kurz "Handelsregister" genannt, wird von der Agentur für Eintragungen (Агенция по вписванията), einer Verwaltungsbehörde, auf Grundlage des ZTR und seiner Durchführungsverordnung geführt. Das Handelsregister is...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 137 Die proprietary company unterliegt der australischen Einkommensteuer mit ihren gesamten Einkünften, unabhängig davon, ob diese in Australien oder im Ausland erzielt wurden. Berechnungsgrundlage ist i.d.R. der Nettogewinn.[159] Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 30 %, jedoch für kleinere Gesellschaften (sog. base rate companies) liegt der Steuersatz ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 71 Gesellschaftsanteile lauten grundsätzlich auf den Namen des Gesellschafters (registered shares), Inhaberanteile (bearer shares) lassen die Gesellschaftsrechtsordnungen in den USA nicht zu (§ 158 DGCL, § 185 CalCC, § 508(c)(2) NYBCL). Die Gesellschaften sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, ein Anteilsregister (share register, stock ledger, record of shareholders ...mehr

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Finnland / 1. Übertragung unter Lebenden

Rz. 103 Die Aktie kann grundsätzlich frei, also durch jedes Rechtsgeschäft wie beispielsweise durch einen Kauf-, Schenkungs- oder Tauschvertrag, an jedermann übertragen werden.[20] Der Vertrag kann auch im Ausland abgeschlossen werden. Rz. 104 Die Übertragung der Aktie ist an sich ein formfreies Rechtsgeschäft. In der Praxis geben die Aktiengesellschaften eine Aktienurkunde a...mehr

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Belgien / 3. Mit den Gesellschaftsanteilen verbundene Eigentumsrechte

Rz. 40 Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, gibt jeder Anteil das Recht auf einen gleichen Anteil am Gewinn bzw. am Liquidationserlös der Gesellschaft (Art. 5:41 GGV). Es ist somit durchaus möglich, in der Satzung festzulegen, dass die Eigentümer bestimmter Arten von Anteilen einen größeren Anteil am Gewinn erhalten. Es ist jedoch weiterhin verboten, einem Gesellschaf...mehr

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Liechtenstein / I. Grundlagen

Rz. 45 Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (ÖRegV) vom 11.2.2003, LGBl 2003 Nr. 66 i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12. Dort ist ein zentrales Register für alle Verbandspersonen eingerichtet worden. Zuständig für die Führung des Registers ist nicht die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, sondern eine staatliche Behörde, das Ha...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Die juristische Person hat in der Gründungsordnung/dem Gründervertrag sowie in der Satzung einen Namen, also eine Firma zu wählen, der sich von denen anderer juristischer Personen unterscheiden muss. Der Name steht im Eigentum der juristischen Person, jedoch kann er nicht getrennt von der juristischen Person veräußert werden. Der Name darf nicht der öffentlichen Ordnu...mehr

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Singapur / III. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 89 Ein Verzeichnis der Gesellschafter (Register of Members) wird seit 2016 sowohl beim registered office der Gesellschaft (Public Limited Companies) als auch elektronisch vom Handelsregister (Private Limited Companies) geführt. Rz. 90 In das Register wird zunächst der Gesellschaftsanteil, also die Anzahl der Aktien, aufgenommen. Bei natürlichen Personen kommen deren Reise...mehr

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Serbien / I. Grundlagen

Rz. 47 Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute werden in Serbien in ein von der Agentur für das Handelsregister (Agencija za privredne registre) geführtes Register eingetragen, das allgemein als "Handelsregister" bezeichnet wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Agentur für das Handelsregister ist das Gesetz über das Registrierungsverfahren der Agentur für das Handels...mehr

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Weißrussland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 19 Das Stammkapital einer GmbH wird bei Gründung aus dem Wert der Einlagen seiner Gründer gebildet und stellt das die Interessen ihrer Gläubiger garantierende Mindestvermögen der Gesellschaft dar (§ 89 Ziffer 1 ZGB). Da gegenwärtig keine gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf das Stammkapital einer GmbH[27] bestehen, kann die Gesellschaft selbst den Umfang ihres ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / V. Gang des Verfahrens nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 316 Die Aktivmasse besteht aus allen gegenwärtigen oder künftigen Rechten und Gütern des Schuldners und dient der Befriedigung seiner Gläubiger (Art. 192 Abs. 1 TRLC). Hiervon sind gem. Art. 192 Abs. 2 TRLC die ihrer Natur nach nicht der Zwangsvollstreckung unterworfenen Güter und Rechte des Schuldners ausgenommen. Die Inhaber/Eigentümer von Rechten/Gütern können verlang...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 109 Nach Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB und Art. 18 Abs. 1 Hrgw sind die Geschäftsführungsmitglieder der Gesellschaft verpflichtet, die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Ferner müssen auch die Gründungsurkunde und die Dokumente i.S.v. Art. 2:204 NL-BGB hinterlegt werden. Rz. 110 Die Eintragung in das Handelsregister und die Hinterlegung der Dokumente ist für die ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Grenzüberschreitende Gestaltung

Rz. 89 Die Anzeigepflicht ist auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt, d.h. es sind EU-interne Gestaltungen mit mehr als einem beteiligten Mitgliedstaat oder Gestaltungen mit einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat erfasst. Konkret stellt die Richtlinie beim Begriff "grenzüberschreitende Gestaltung" auf die folgenden Bedingungen ab, wobei die Erfüllung einer Beding...mehr

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Dänemark / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 74 Das zentrale Leitungsorgan hat gem. § 50 SEL so schnell wie möglich nach der Gründung der Gesellschaft ein Gesellschafterverzeichnis (d.h. ein Verzeichnis aller Kapitaleigner [sog. Eigentümerbuch – ejerbog]) zu errichten. Das Eigentümerbuch muss in Gesellschaften, in denen Namenskapitalanteile ausgestellt sind (vgl. § 48 Abs. 2 sowie § 49 SEL und siehe auch Rdn 81), n...mehr

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Griechenland / II. Gesellschafter

Rz. 33 Gesellschafter einer EPE können natürliche oder juristische Personen (auch mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland) sein. Die Gründer müssen die Fähigkeit zur Durchführung von Handelsgewerbetätigkeiten haben. Diese Fähigkeit geht mit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit einher. Minderjährige können eine EPE gründen bzw. an der Gründung einer EPE teilnehmen. Allerdings müsse...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

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Liechtenstein / II. Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Mindestzahl an Gesellschaftern heißt es im Gesetz "eine oder mehrere", d.h. die Ein-Personen-Gesellschaft ist ausdrücklich zugelassen.[11] Bis zur Änderung durch LGBl 2000 Nr. 279 lautete Art. 389 Abs. 1 PGR "Mehrere Personen…", d.h. die Ein-Personen-Gesellschaft war nicht zulässig. Bei der Höchstzahl an Gesellschaftern existiert eine relativ überraschende Reg...mehr

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Deutschland / I. Grundlagen

Rz. 123 Die Handelsregister werden in Deutschland bei den Gerichten geführt (§ 8 HGB). Sachlich zuständig sind insoweit die Amtsgerichte (vgl. § 23a GVG). Das Handelsregister wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, und zwar für sämtliche Amtsgerichte in diesem Landgerichtsbezirk (§ 8 HGB, § 376 Abs. 1 FamFG). Durch landesrechtliche...mehr

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Slowakei / 3. Schritte bei Gründung der Gesellschaft

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Slowenien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Der Anmeldung einer Gesellschaft in Gründung muss eine ausländische Gesellschaft als Gründerin einen beglaubigten Handelsregisterauszug beilegen (das Original des Handelsregisterauszugs muss in einigen Fällen mit einer...mehr

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Schweden / I. Grundlagen

Rz. 64 Das schwedische Gesellschaftsregisteramt (Bolagsverket) ist eine zentrale Behörde für ganz Schweden mit Sitz in Sundsvall. Das Gesellschaftsregisteramt führt gem. Kap. 27 ABL das Gesellschaftsregister, das alle schwedischen Gesellschaften umfasst. Alle Register werden bei dem Gesellschaftsregisteramt elektronisch geführt und Anfragen online sind jederzeit möglich. Reg...mehr

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Lettland / II. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 39 Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:mehr