Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.1 Bezeichnung des Vertragspartners

Aus der Urkunde muss sich ergeben, wer Vertragspartner ist. Es reicht aus, wenn eine Vertragspartei so klar bezeichnet ist, dass sie unzweifelhaft identifiziert werden kann. Wichtig Gesellschaft Bei einer Vermietung durch eine Gesellschaft oder an eine Gesellschaft bedarf es weder einer genauen Bezeichnung der Gesellschaftsform noch der Nennung der einzelnen Gesellschafter.[1]...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.12 Streupflicht eines Straßenanliegers bei innerörtlichen öffentlichen Straßen

Hierfür gelten folgende Grundsätze [1]: Bei Straßen mit beiderseitigen Gehwegen müssen grundsätzlich beide Gehwege gestreut werden. Weist die Straße nur auf einer Seite einen Gehweg auf, genügt es, wenn dieser Weg gestreut ist. Den Passanten ist es zuzumuten, diesen Weg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn sie hierzu eine nicht gestreute Fahrbahn überqueren müssen. Bei einer F...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.1 Checkliste für den Notfall

Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird. Checkliste ...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.1 Anwendungsbereich des § 550 BGB

§ 550 BGB ist in folgenden Fällen anwendbar: Wenn in dem Vertrag eine fest bestimmte Vertragszeit von mehr als 1 Jahr vereinbart ist und der Vermieter das Mietverhältnis vor Ablauf der Vertragszeit nicht im Wege der ordentlichen Kündigung beenden kann. Die Jahresfrist wird vom Beginn des Mietverhältnisses, nicht ab Vertragsschluss, gerechnet. Bei einem vereinbarten Kündigungsa...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 3 Haftung

Wird einer der im Haus wohnenden Mieter infolge der Schlechterfüllung der Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann der Verletzte gegenüber dem Vermieter vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die verletzte Pflicht vom Vermieter zu erfüllen war. Hat der Vermieter die Erfüllung dieser Pflicht (z. B. die Streupflicht) einem Dritten (z. B. einem Hauswart oder ...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1 Inhalt der Verkehrssicherungspflicht

Der Verkehrssicherungspflichtige muss das Grundstück auf Gefahrenquellen überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die nach den Gesamtumständen objektiv erforderlich und zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Gefahren zu bewahren.[1] Die Verk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung an den Eigentümer

Rz. 9 [Autor/Stand] Im Regelfall sind Wirtschaftsgüter dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen (§ 39 Abs. 1 AO 1977). Da die Zurechnung nicht nur Sachen, sondern alle Wirtschaftsgüter erfasst und es ein Eigentum an Rechten nicht gibt, ist der Begriff "Eigentümer" in § 39 AO 1977 zu eng. Die Vorschrift muss dahin verstanden werden, dass die Zurechnung grundsätzlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer

Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S. des BewG wird grundsätzlich nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, die demselben Eigentümer gehören. Es kann daher nicht jede wirtschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zurechnung an den "wirtschaftlichen Eigentümer"

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 158 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 38 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt dabei weder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Eigenbesitz in Erwartung des Eigentumserwerbs

Rz. 19 [Autor/Stand] Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Erwerber eines Grundstücks, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf ihn aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags übergegangen sind; das Grundstück wird dem Erwerber zugerechnet, auch wenn die Grundbuchumschreibung erst in der Zukunft erfolgt.[2] Der Erwerber eines Grundstücks, der das Grundstück als ihm gehörig besitzt, hört n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) Sonstige Fälle

Rz. 32 [Autor/Stand] Soll an Sparguthaben oder Wertpapieren der Eltern wirtschaftliches Eigentum der Kinder begründet werden, so erfordert dies neben den übrigen Voraussetzungen der Sachherrschaft, dass diese Guthaben oder Wertpapiere genau bezeichnet werden, z.B. durch Angabe des Sparkontos oder der Wertpapiernummern.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Ein Siedler wird grundsätzlich ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Erbbaurecht entsteht grundsätzlich mit der Eintragung im Grundbuch (vgl. Rz. 4). Feststellungszeitpunkt für die Erfassung und Bewertung des Erbbaurechts ist deshalb der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung des Erbbaurechts folgt. Wenn jedoch das Erbbaurecht im Grundbuch erst im Kalenderjahr eingetragen wird, das dem Erwerb des wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine Entschädigung für Gebäude

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Erbbauberechtigte wird beim Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf im Allgemeinen für das Erbbaugebäude angemessen entschädigt. In diesen Fällen besteht kein berechtigter Grund, dem Eigentümer des Grund und Bodens vor dem Erlöschen des Erbbaurechts schon einen Anteil am Gebäude zuzuteilen. Oft wird aber auch vereinbart, dass das Gebäude entschädi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Aufteilung des Gesamtwerts mit angemessener Entschädigung des Erbbauberechtigten für das Gebäude (Abs. 3 Sätze 1 u. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Feststellungszeitpunkt weniger als 50 Jahre, ist der Gesamtwert entsprechend der restlichen Dauer des Erbbaurechts nach Maßgabe des § 92 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BewG auf den Erbbauberechtigten und den Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteten) aufzuteilen. Hierbei entfallen a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien (Abs. 7)

Rz. 235 [Autor/Stand] Stückländereien bilden eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wobei mehrere Stückländereien in der Hand eines Eigentümers zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden können. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Nießbrauch

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Nießbraucher gelten dieselben Grundsätze wie für den Mieter oder Pächter. Das bedeutet, dass der Nießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts ist.[2] Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Rz. 102 [Autor/Stand] Auch beim Grundvermögen können wie beim ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Mit Arkade wird ein von Pfeilern oder Säulen getragener Bogen bezeichnet. Gewöhnlicherweise handelt es sich dabei um einen ganzen Gang, dessen Seite von einer Bogenreihe begrenzt wird. Der Wert von Arkadengrundstücken kann in Abhängigkeit von der Bebauung und Nutzbarkeit gemindert bzw. erhöht sein. Bei der Bewertung von Grundstücken mit Arkaden nach dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 29 [Autor/Stand] Nach § 94 Abs. 1 BewG wird ein Gebäude, das ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens errichtet hat, dem wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes als selbständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zugerechnet (vgl. auch § 70 Abs. 3 BewG). Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Gebäude in Ausübung eines dinglichen Rechts an dem Grunds...mehr

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ZErb 04/2020, Prüfungsumfan... / 1 Gründe

I. In Abteilung I des Wohnungseigentumsgrundbuchs ist unter Nr. 3b und 3c jeweils W. Th. als Inhaberin eines Hälfte-Bruchteils am Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Hotelappartement mit Tiefgaragenstellplatz, eingetragen. Die Eintragung unter Nr. 3b beruht auf dem rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Hälfte-Anteils vom vormaligen Alleineigentümer. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Grundsatz

Rz. 18 [Autor/Stand] Eigenbesitzer ist, wer ein Wirtschaftsgut als ihm gehörig besitzt (vgl. § 872 BGB). Eigenbesitz und Eigentum werden sich meistens in einer Person vereinigen. Fallen sie aber nicht zusammen, so folgt das Steuerrecht grundsätzlich nicht dem förmlichen Eigentum, sondern es knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. § 854 BGB) des Eigenbesitzers an und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Freiwillig durch den Grundstückseigentümer errichtete Arkaden

Rz. 111 [Autor/Stand] Hat der Grundstückseigentümer die Arkaden freiwillig errichtet, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich keine Wertminderung anerkannt werden.[2] Dagegen spricht m.E. entscheidend, dass die Frage freiwilliger Errichtung von Arkaden oder baubehördlich angeordnetem Arkadenbau im Ergebnis zu keiner unterschiedlichen Wertermittlung führen dar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Teilweise Entschädigung

Rz. 76 [Autor/Stand] Beträgt die Entschädigung für das Gebäude, die der Eigentümer des belasteten Grundstücks beim Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf nach den getroffenen Vereinbarungen der Beteiligten zu zahlen hat, nur einen Bruchteil des Gebäudewertes, ist der Teil des Gebäudewertes (auch der vorhandenen Außenanlagen), der dem Grundstückseigentümer entschädigungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zivilrechtliche Grundstücksbelastungen

Rz. 216 [Autor/Stand] Ein wertmindernder Umstand kann auch eine auf dem Grundstück ruhende Grunddienstbarkeit (§§ 1018–1029 BGB) sein. Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Belastungen eines Grundstückes, des sog. dienenden Grundstücks, gegenüber dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks, des sog. herrschenden Grundstücks. Im Falle des Bestehens einer solchen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 105 [Autor/Stand] Hat sich der Erbbauberechtigte vertraglich verpflichtet, das Erbbaugebäude bei Beendigung des Erbbaurechts abzubrechen, ist dies bei der Bewertung des Gebäudes durch einen entsprechenden Abschlag zu berücksichtigen. Der Abschlag unterbleibt, wenn das Gebäude trotz der formellen Verpflichtung voraussichtlich nicht abgebrochen werden wird (§ 92 Abs. 4 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erbbauzins (Abs. 5)

Rz. 130 [Autor/Stand] § 92 Abs. 5 BewG bestimmt ebenso wie der frühere § 46 Abs. 4 BewDV, dass das Recht auf den Erbbauzins nicht als Bestandteil des Grundstücks und dementsprechend die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Last bei der Bewertung des Erbbaurechts zu berücksichtigen sind. Durch diese Regelung wird erreicht, dass der Anspruch auf Zahlung des Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Erbbaurecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erbbauberechtigte wird aufgrund der Vorschrift des § 92 Abs. 2 BewG als wirtschaftlicher Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grund und Bodens angesehen, wenn das Erbbaurecht im jeweiligen Feststellungszeitpunkt eine Laufzeit von 50 oder mehr Jahren hat. Im Einzelnen s. die Kommentierung zu § 92 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 19 [Autor/Stand] Die in § 158 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Sicherungsübereignung

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Sicherungseigentümer ist nach außen Volleigentümer, er darf im Innenverhältnis zum Sicherungsgeber von dem Eigentum aber nur insoweit Gebrauch machen, als es dem Sicherungszweck entspricht. Das übereignete Wirtschaftsgut ist wirtschaftlich nur ein Pfand in der Hand des formellen Eigentümers. Deshalb schreibt § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 vor, dass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 151 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 152 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ganz zum G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Tatsächliche Übung

Rz. 65 [Autor/Stand] Die tatsächliche Übung ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal, dem aber subjektive Momente eigen sind. Die tatsächliche Übung kann nicht mit der örtlichen Gewohnheit identisch sein, denn sonst hätte sie der Gesetzgeber nicht besonders erwähnt. Sie stellt vielmehr auf das äußerlich wahrnehmbare Verhalten des einzelnen Eigentümers der Wirtschaftsgüter ab. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 42 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 43 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aufteilung des Gesamtwertes im Fall der Mindestbewertung

Rz. 95 [Autor/Stand] Der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (§ 77 BewG). Diese Vorschrift gilt auch für Erbbaugrundstücke. Gesamtwert i.S.d. § 92 Abs. 1 BewG ist deshalb in diesen Fällen der Mindestwert. Da der Mindestwert und somit auch der Gesamtw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) Gesamthandseigentum

Rz. 30 [Autor/Stand] Wird eine privatschriftliche Vereinbarung über die Gründung einer Personengesellschaft getroffen und vereinbaren die Gesellschafter darin, dass einer ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück einbringt, so kann bürgerlich-rechtlich an dem Grundstück Gesamthandeigentum aller Gesellschafter nur durch Auflassung des Grundstücks begründet werden. Wird kein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Baubehördlich angeordneter Arkadenbau mit Abtretung der Arkadengrundfläche

Rz. 91 [Autor/Stand] Wird die Arkadengrundfläche an die Kommune abgetreten und wird diese dadurch der rechtliche Eigentümer, so ist zur Bewertung von Grund und Boden von wesentlicher Bedeutung, ob die der Kommune gehörige bzw. an diese abgetretene Fläche durch den Eigentümer der übrigen Fläche überbaut oder ggf. auch unterbaut werden darf.[2] Damit ist eine erhöhte bauliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Erbbaurechts

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung der Vorschrift des § 92 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks (Grundstück i.S.d. bürgerlichen Rechts) ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 der VO über das Erbbaurecht v. 15.1.1919[2]). Das Erbbau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Eigenbesitz

aa) Grundsatz Rz. 18 [Autor/Stand] Eigenbesitzer ist, wer ein Wirtschaftsgut als ihm gehörig besitzt (vgl. § 872 BGB). Eigenbesitz und Eigentum werden sich meistens in einer Person vereinigen. Fallen sie aber nicht zusammen, so folgt das Steuerrecht grundsätzlich nicht dem förmlichen Eigentum, sondern es knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. § 854 BGB) des Eigenbesi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit war in den ersten Steuergesetzen, die das Vermögen nach seinem Wert besteuerten, noch nicht enthalten. In Ausführungsanweisungen zu diesen Gesetzen (z.B. dem preußischen Ergänzungssteuergesetz) wurde bereits angeordnet, dass grundsätzlich die Wertermittlung für jeden einzelnen Teil des Vermögens zu erfolgen habe, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zweckbestimmung

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Zweckbestimmung ist ein rein subjektives Abgrenzungsmerkmal. Sie beruht allein auf dem Willen des Eigentümers.[2] Maßgebend ist aber nicht der innere Wille, sondern allein der objektivierte Wille, d.h. der in die Tat umgesetzte Wille. Trifft der Grundstückseigentümer über Teile eines Grundstücks getrennte Verfügungen und ordnet sie unterschiedlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorschriften zur Erfassung und zur Bewertung eines Erbbaurechts haben alle bisherigen BewG enthalten (vgl. § 34 Abs. 2 RBewG 1925, § 54 Abs. 2 RBewG 1931, § 50 Abs. 1 Satz 3 u. Absatz 2 RBewG 1934 i.V.m.. § 46 BewDB 1935, § 68 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.. § 70 Abs. 1 BewG 1965). Die bis 2024 geltende Vorschrift zum Erbbaurecht enthält § 92 BewG, der durch das Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grund und Boden

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Treuhandverhältnisse

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine gesetzliche Regelung des Treuhandverhältnisses fehlt. Treuhandverhältnisse sind durch sog. überschießende Außenzuständigkeit des Treuhänders gekennzeichnet. Der Treuhänder wird zwar im eigenen Namen kraft eigenen Rechts tätig, er darf aber sein Recht nur insoweit ausüben, als es dem Zweck des Treuhandverhältnisses entspricht. Treuhandverhältnisse kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonderfall: Erbbaurechte

Rz. 287 [Autor/Stand] Bei Erbbaurechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte, die jedoch bezüglich der Bewertung einige Besonderheiten aufweisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung beim Erbbaurechtsberechtigten und beim Erbbaurechtsgeber. Bezieht sich das Erbbaurecht auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist Folgendes zu beachten....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Leasing

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Leasing ist eine vertragliche Mischform, die rechtlich vom Mietvertrag bis zum verdeckten Ratenkaufvertrag reichen kann. Das Operational-Leasing ist zeitweilige Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Geber zugerechnet. Beim Financial-Leasing besteht eine Grundmietdauer, während der Vertrag von beiden Seiten unkünd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einfamilien- und Zweifamilienhaus

Rz. 286 [Autor/Stand] Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (vgl. hierzu § 75 BewG Rz. 27 ff.) kommt ein Zuschlag erst dann in Betracht, wenn die gesamte Grundstücksfläche mehr als 1.500 qm beträgt. Die ursprüngliche Regierungsvorlage sah bei diesen Grundstücken zunächst das Zehnfache der bebauten Fläche als normale Fläche an.[2] Dem ist jedoch der Finanzausschuss des Bundestages...mehr