Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe über die Erfassung des Erbbauberechtigten

Rz. 177 [Autor/Stand] Steuerschuldner bei der Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Einheitsbewertung zugerechnet worden ist. Eine Ausnahme gilt ua. für das Erbbaurecht. Nach § 10 Abs. 2 GrStG v. 7.8.1973 ist Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts der Erbbauberechtigte auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grun...mehr

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ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Bedeutung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 158 BewG entspricht im Wesentlichen den Regelungen des § 33 BewG. Trotz der umfassenden Neuregelung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] wurde gleichwohl auf die bewährten Definitionen aus der Einheitsbewertung und der späteren aber inzwischen nicht mehr aktuellen Bedarfsbewertung zurückgegriffen. Die Vorschrift des § 158 Abs. 1 BewG stellt jedoch e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsfolge

Rn 13 Wenn der Erwerber eine der in § 162 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 definierten engen Beziehungen zum Schuldner hat, besteht die Gefahr, dass bei der Veräußerung des Betriebs nicht der wirkliche Wert erzielt wird, sondern der Betrieb für einen "Freundschaftspreis" den Eigentümer wechselt.[20] Entgegen der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht, soll § 162 nicht per se verhinde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Erhöhung wegen besonders großer Grundstücksflächen

Rz. 276 [Autor/Stand] Grund für die Vornahme von Zuschlägen bei Grundstücken mit übergroßen Flächen ist, dass der Boden in den auf die Jahresrohmiete abgestellten Vervielfältigern nur mit einer durchschnittlichen Größe enthalten ist (vgl. § 78 BewG Rz. 22 ff.). Grundsätzlich sind Abweichungen von der zugrunde gelegten durchschnittlichen Grundstücksgröße bewertungsrechtlich o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 254 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland gehört nach § 158 Abs. 4 Nr. 2 BewG ebenfalls nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die im Rahmen der Einheitsbewertung geltenden Regelungen[2] sind folglich bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen nicht analog anzuwenden. Rz. 255 [Autor/Stand] Die Eing...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 2 Gründe

Die Klage hat keinen Erfolg. I. Der Senat konnte aufgrund der mündlichen Verhandlung entscheiden. Der beantragte Schriftsatznachlass war nicht zu gewähren. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert die Gewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 81 BewG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] geändert. Dabei wurde der Bezug auf § 79 Abs. 3 und 4 BewG gestrichen. Die Änderung ist eine redaktionelle Anpassung an die Aufhebung des § 79 Abs. 3 und 4 BewG. § 79 Abs. 3 BewG wurde aufgehoben, nachdem der Zeitraum für die grundsteuerliche Vergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertermittlung

Rz. 31 [Autor/Stand] Der für den Grund und Boden von bebauten Grundstücken anzusetzende Wert ist in der gleichen Weise zu ermitteln, wie dies für unbebaute Grundstücke zu erfolgen hat, d.h. es ist der gemeine Wert des Grund und Bodens im Hauptfeststellungszeitpunkt zu festzustellen. Dabei können nur solche Umstände den gemeinen Wert des Grund und Bodens einer wirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 209 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 170 [Autor/Stand] Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts ist der Berechtigte. Das gilt einerseits für den Grund und Boden und andererseits auch für die darauf ggf. stehenden Gebäude (§ 10 Abs. 2 GrStG). Steuerschuldner der Grundsteuer ist also nur eine Person, und zwar nicht der Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteter), sondern der Erbbaubere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 227 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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zfs 04/2020, Der gestellte ... / II. So-nicht-Unfall (in Bezug auf das äußere Unfallgeschehen)

Beim Verdacht eines manipulierten Unfallgeschehens wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung gelegentlich die Figur des sog. So-nicht-Unfalls bemüht, um das Klagebegehren abzuweisen.[11] Hinter diesem eher schillernden Begriff verbirgt sich die Konstellation eines zwar (möglicherweise) stattgefundenen, aber nach Überzeugung des Gerichts (jedenfalls) "nicht so" wie vom ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Baubehördlich angeordneter Arkadenbau ohne Abtretung der Arkadengrundfläche

Rz. 76 [Autor/Stand] Durch die baubehördliche Anordnung zur Errichtung eines Arkadenbaus wird im Allgemeinen die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks eingeschränkt, sog. Ausnutzungsbeschränkung. Bestimmend für den Wert des Grund und Bodens sind in erster Linie neben seiner Lage insbesondere auch die nach den baupolizeilichen Vorschriften zulässigen Bebauungsmöglichkeiten. Du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Verbindlichkeiten (Abs. 5)

Rz. 293 [Autor/Stand] § 158 Abs. 5 BewG erweitert die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes um die auf dem Betrieb lastenden Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten. Diese sind zur Ermittlung des der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegenden Reinvermögens vom zuvor ermittelten Wert des Betriebes abzuziehen. Rz. 294 [Autor/Stand] Gleichzeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Der baldige Abbruch eines Gebäudes kann aus städtebaulichen Gründen (z.B. Erweiterung der städtischen Infrastruktur), aus vertraglichen Gründen (z.B. Abbruchsverpflichtung nach Ablauf des Erbbaurechtes) oder aus anderen Gründen (z.B. veraltete Gestaltung des Gebäudes) veranlasst sein. Ein Abschlag wegen der Notwendigkeit baldigen Abbruchs ist nur dann b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 87 [Autor/Stand] § 158 Abs. 3 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden (Nr. 2) und Wohngebäuden (Nr. 3). Rz. 88 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Die baurechtliche Eignung der Räume als Wohnraum ist dafür nicht erforderlich.[3] Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wirtschaftliche Einheit beim sonstigen Vermögen

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Bewertung nach wirtschaftlichen Einheiten gilt nicht nur für die Vermögensarten, die der Einheitsbewertung unterliegen (vgl. § 19 Abs. 1 BewG), sondern grundsätzlich auch für das sonstige Vermögen, für das Einheitswerte nicht festgestellt werden. Beim sonstigen Vermögen bildet jedoch meistens jedes einzelne Wirtschaftsgut eine wirtschaftliche Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelmäßig einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dient...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Örtliche Gewohnheit

Rz. 63 [Autor/Stand] Die örtliche Gewohnheit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Sie ist eine besondere Ausprägung der Verkehrsanschauung, und zwar nicht als eine Auffassung, sondern als ein tatsächliches gleichartiges Verhalten breiterer Bevölkerungskreise. So führt der BFH beispielsweise aus[2], dass die Verkehrsanschauung entsprechend den Wohngepflogenheiten einem gewi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfe über die Einheitsbewertung der wirtschaftlichen Einheiten

Rz. 181 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Einheitswerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks ist von einem "Gesamtwert" auszugehen, der für den Grund und Boden einschl. des Gebäudes und der Außenanlagen festzustellen wäre, wenn die Belastung nicht bestünde (§ 92 Abs. 1 Satz 2 BewG, vgl. Rz. 16–40). Diese Regelung, die sowohl d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilungsmaßstab

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Aufteilungsmaßstab ist dem jeweiligen Steuergesetz zu entnehmen. Liegt eine entsprechende Regelung nicht vor, gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, ansonsten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Aufteilung regelmäßig nach den Erbquoten. Denn wer als Erbe in welch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Denkmalschutz

Rz. 226 [Autor/Stand] Der Denkmalschutz soll dafür sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Verfügungsbeschränkungen sowie rechtlich verpflichtenden Unterhaltslasten für unter Denkmalschutz stehende Grundstücke können den gemeinen Wert bzw. den Einheitswert eines Grundstücks mindern. Vor diesem Hintergrund kann bei denkmalges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftsgebäude

Rz. 93 [Autor/Stand] Wirtschaftsgebäude gehören dabei auch dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie vorübergehend oder dauernd leer stehen. Beispiel hierzu ist der Viehstall, der wegen der Umstellung auf eine viehlose Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr genutzt wird. Dies gilt jedoch nur unter der Einschränkung, dass die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einzelfälle

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Entscheidung über eine im Einzelfall vorliegende ungewöhnlich starke Beeinträchtigung durch Lärm, Rauch oder Gerüche hängt weitgehend von den Umständen des einzelnen Falls ab. Verwaltung und Rechtsprechung haben für häufig wiederkehrende Sachverhalte die Voraussetzungen für eine Gewährung der Abschläge näher präzisiert und Entscheidungshilfen für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Fragen der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen bei Wohngebäuden wird im Wesentlichen in der Kommentierung zu § 159 BewG behandelt. An dieser Stelle ist nur darauf hinzuweisen, dass die Behandlung von Wohngebäuden als land- und forstwirtschaftliches Vermögen von bestimmten Eigenschaften des land- und forstwi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 188 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zuteilung des vollen Gesamtwertes an den Erbbauberechtigten (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Stichtag noch 50 Jahre oder mehr, entfällt der volle Gesamtwert auf die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts (§ 92 Abs. 2 BewG). Für die Zuteilung des vollen Gesamtwerts an den Erbbauberechtigten kommt es nicht auf die gesamte, vereinbarte Dauer des Erbbaurechts an, sondern auf d...mehr

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BFH: Steuerpflicht bei Verkauf eines privaten Grundstücks

Wird ein privates Grundstück an einen Dritten veräußert, so bleibt die Veräußerung von der Besteuerung verschont, wenn das Grundstück länger als 10 Jahre im Eigentum stand (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG), oder zwischen der Anschaffung oder Fertigstellung und der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 1. Alternative EStG) oder im...mehr

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zfs 04/2020, Nachweis eines... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass in der nach § 286 ZPO vorzunehmenden Gesamtschau der Indizien von einer Unfallmanipulation auszugehen sei. In der Gesamtheit der gegebenen Umstände sei eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Unfallmanipulation festzustellen (§ 286 ZPO), was zur Klageabweisung führen müsse. Für die erforderliche Überzeugu...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des Grundstücks A in B (Grundstück) an den Kläger zum Miteigentum von ½ streitig. Vermächtnisgeber war der bereits in den fünfziger Jahren verstorbene Herr C. Dieser hatte in seinem notariellen Testament vom 12.4.1957 bezüglich des Grundstücks ein Vermächtnis zugunsten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 67 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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FoVo 04/2020, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hebt auf und verweist zurück Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 S. 1 InsO die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO) und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / E. Formulierungsvorschlag zur Kombination aus Sockelvermächtnis mit aufgesetztem Supervermächtnis

Entscheidet man sich für eine solche Kombination aus verbindlicher Sockelvermächtnisanordnung mit einem zusätzlichen Supervermächtnis, ließe sich dieses wie folgt formulieren.[36] Vermächtnisse zur Beteiligung der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden (1) Die folgenden Vermächtnisse bezwecken, allen oder einzelnen Vermächtnisnehmern eine Abfindung dafür zu gewähren, dass ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / d) Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für den Fahrer

Rz. 51 Die durch den mitversicherten Fahrer begangene Fahrt im Zustand der Fahruntauglichkeit stellt für sich noch keine dem Versicherungsnehmer zurechenbare Obliegenheitsverletzung dar (BGH 35, 153), selbst dann nicht, wenn der vom alleinigen Versicherungsnehmer personenverschiedene Eigentümer oder Halter mitgefahren ist (OLG Saarbrücken zfs 2002, 182; OLG Düsseldorf VersR ...mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / 5. Einziehung des Tatfahrzeuges im Falle einer Wiederholungstat

Rz. 20 Wiederholungstätern – vor allem in Fällen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis, u.U. aber auch bei Unfallflucht (BGHSt 10, 337) – droht die Einziehung des Fahrzeuges nach § 74b Abs. 2 Nr. 3 StGB (OLG Nürnberg DAR 2007, 530). Gegen diese Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG VRS 90, 3). Die Einziehung ist nur zulässig, wenn der Täter Eigentü...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / D. Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO)

Rz. 58 Konnte der für einen im fließenden Verkehr begangenen Verstoß Verantwortliche nicht so rechtzeitig ermittelt werden, dass gegen ihn noch ein Bußgeldbescheid verhängt werden konnte, droht dem Halter die Auferlegung eines Fahrtenbuches gem. § 31a StVZO (VGH Mannheim DAR 2011, 100), ohne dass er sich auf sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen könnte...mehr

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§ 52 Nötigung / X. Notwehr im Straßenverkehr

Rz. 45 Jedem Bürger steht das Recht auf Gemeingebrauch öffentlicher Verkehrsflächen zu. Deshalb ist neben den Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum oder Besitz auch die Freiheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu bewegen, ein notwehrfähiges Rechtsgut (OLG Schleswig NJW 1984, 1470). Gegen ...mehr

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§ 21 Messverfahren / J. Lichtschranke

Rz. 49 Es handelt sich im Wesentlichen um von der Firma ESO vertriebene Einseitensensoren, die bereits früher als grundsätzlich zuverlässig eingeschätzt worden sind (BayObLG NZV 1990, 360), obwohl selbst die weiterentwickelten Geräte der Baureihe Eso UP 80/VI und VIII Fehler aufwiesen (AG Karlsruhe DAR 1992, 351).[14] Rz. 50 Zurzeit sind die auf der Basis des ebenfalls noch i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.3 Grundeigentümer

Rz. 31 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 2 AO trifft den jeweiligen Eigentümer des Grundbesitzes unabhängig davon, ob er von der Duldungspflicht Kenntnis hat oder nicht.[1] Nach § 77 Abs. 2 S. 2 AO gilt zugunsten der Finanzbehörde derjenige als Eigentümer, der als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Diese Eigentumsfiktion ist unwiderlegbar. Auch wenn die Finanzbehörde posi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 29 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 2 AO ist in dem Fall anwendbar, in dem der Schuldner der Steuer, die rechtlich als öffentliche Grundstückslast (s. Rz. 33) gestaltet ist, nicht als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Ist der Schuldner zugleich eingetragener Eigentümer, so kann in das Grundstück bereits aufgrund des Steuerbescheids vollstreckt we...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.1 Übertragung der Rechtsstellung

Rz. 13 Zum Begriff Übereignung gehört unter diesem Gesichtspunkt nicht nur die Übereignung einzelner Sachen, sondern auch die uneingeschränkte Übertragung der Rechtsstellung des Veräußerers an den zum Unternehmen bzw. Betrieb gehörenden Rechten und sonstigen Vermögenswerten. Der Begriff ist nur noch insoweit im bürgerlich-rechtlichen Sinn zu verstehen, als die Rechtsstellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr