Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.5 Die heutige Bedeutung

Die Bedeutung, die das Wohnungseigentum mittlerweile erlangt hat, ist nicht zu unterschätzen. Nach dem Zensus 2022 gibt es in Deutschland mittlerweile 9.277.939 Einheiten (Wohnungs- oder Teileigentum). Angesichts der insgesamt 43.106.589 Wohnungen sind das rund 20 % oder jede fünfte Wohnung.[1] Nach statistischen Erhebungen soll die Zahl der selbstgenutzten Eigentumswohnunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Trennung zwischen privatem und gewerblichen Immobilienbereich bei demselben StPfl

Rn. 132e Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zum Umfang des notwendigen gewerblichen BV s BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 32. Das Grundsatzurteil des GrS BFH BStBl II 1995, 617 schließt ausdrücklich nicht aus, dass neben einem gewerblichen Grundstückshandel des Gesellschafters dieser auch separat PV verwalten kann und verweist auf eine Einzelfallbetrachtung. Implizit bestätigt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Beendigung des Grundstückshandels keine begünstigte Betriebsaufgabe

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 35 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); BMF vom 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 6 und 7 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit; Anwendung des Urteils des BFH vom 26.06.2007, IV R 49/04, BStBl II 2009, 289 auf Ein-Objekt-Gesellschaften). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16.06.1964, BStBl I 64, 384

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 Nr 2 wurde § 7b für EinfHäuser, ZweifHäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1964 gestellt wurde, wieder mit einer gegenüber früher allerdings wesentlich veränderten Abschreibungsmöglichkeit in Kraft gesetzt. Die erhöhten AfA für diese Gebäude betrugen für das Jahr der Fertigstellung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Haltedauer 5–10 Jahre (mittelfristig)

Rn. 132c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwar rechtfertigt eine Haltedauer von mehr als fünf Jahren zwischen Erwerb bzw Fertigstellung der Objekte und ihrer Veräußerung nicht mehr eine zusammenfassende Beurteilung iS einer a priori typisierend indiziell gegebenen gewerblichen Tätigkeit (BMF BStBl I 2004, 434 Tz 20; BFH BStBl II 1990, 637; 1988, 293; BFH/NV 1988, 561), die 5-Jahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 29. Das Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23.12.1974, BStBl I 75, 48

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierdurch wurde ein neuer Abs 4 in § 7b ESt eingefügt, demzufolge auch Zweiterwerbe von Ein- oder ZweifHäusern sowie von Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7b EStG 1975 begünstigt sind. Die neue Vorschrift galt erstmals für Ein- oder ZweifHäuser sowie für Eigentumswohnungen, die nach dem 30.11.1974 angeschafft wurden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH vom 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 23. Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 07.06.1973, BGBl I 73, 530

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ein Jahr reger gesetzgeberischer Tätigkeit war 1973. Zunächst erging die Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen. Durch sie wurde die degressive Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 08.05.1973 und vor dem 01.05.1974 angeschafft oder hergestellt werden, ausgesetzt. Durch die VO wid ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16.05.1963, BStBl I 63, 476

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In einem dieser Vorschrift in der bisherigen Fassung angefügten Abs 7 wurde bestimmt, daß bei Gebäuden sowie Zubauten, Ausbauten und Umbauten, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 09.10.1962 und vor dem 01.04.1964 gestellt worden ist, anstelle des § 7b ein neuer § 54 anzuwenden ist. Ausgenommen waren Gebäude, Zu-, Aus- und Umbaute...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 650 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Unbewegliche WG sind: Grund und Boden; Gebäude(-teile) mit Ausnahme von Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) und Scheinbestandteilen (s Rn 163); einschließlich Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5b EStG), auch fest mit dem Grund und Boden verankerte, verglaste Gewächshäuser (BFH v 21.01.1988, IV R 116/86, BStBl II 1988...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Tetzlaff, Aktuelle Entwicklungen in der BFH-Rspr zur Betriebsunterbrechung – Zugleich Besprechung des BFH-Urteils vom 21.12.2021, IV R 13/19, NWB 2022, 2026. Rn. 143 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 S H 16 Abs 2 EStH 2022 "Betriebsunterbrechung" und H 16 Abs 5 EStH 2022. Schon Geschwendter, DStR 1999, 1168 zu BFH vom 11.05.1999, BStBl II 2002, 722 hat auf die steuerlichen Vor...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 4. Behandlung des Renvoi bei interlokaler Rechtsspaltung

Rz. 118 Beispiel Der Erblasser war Professor an einer Hochschule in Berlin. Aufgrund eines universitären Kooperationsprogramms ist er für zunächst zehn Jahre an eine Partnerhochschule nach Nanjing in China gegangen. Dort verstarb er, kurz bevor eine von ihm beantragte Verlängerung um weitere fünf Jahre bewilligt worden war. Er hinterlässt ein Grundstück in Spandau, eine Eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) ABC Anlagevermögen vs Umlaufvermögen

Rn. 678 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Arzneimittelzulassung ist AV (BMF v 12.07.1999, IV C 2-S 2172–11/99, BStBl I 1999, 686). Ärztemuster eines Arzneimittelherstellers sind UV (BFH v 20.10.1976, BStBl II 1977, 278). Ausstellungsstücke sind AV, s Rn 1499 "Ausstellungsstücke". Baumbestand gehört zum AV (H 6.1 EStH 2022 "Baumbestand"), geschlagenes Holz dagegen zum UV (BFH v 29.09.1966,...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.1 Grundsätze

Das gesetzliche Kopfstimmrecht Nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme – unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und der Anzahl der Eigentumseinheiten, deren Eigentümer er ist. Praxis-Beispiel Kopfstimmrecht Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 4 Wohnungseigentümern. Wohnungseigentümer A ist Eig...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines

Rz. 122 Soweit der gemeine Wert durch Schätzung zu ermitteln ist, kommen hierfür verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. unterscheidet insoweit verschiedene Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[435] Dies entspricht auch der (schon seit langem in der Literatur favorisierten)[436] Vorgehensweise nach der...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 138 Die Ermittlung des Wertes selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[469] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[470] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[471] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[472] Maßgeblich ist i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Nachlassabkommen mit der Türkei

Rz. 20 Leicht werden die Bestimmungen zum Erbstatut übersehen, die in einige bilaterale Abkommen eingestreut sind. Praktisch am wichtigsten ist das zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte Nachlassabkommen,[14] das die Anlage zu Art. 20 des Deutsch-Türkischen Konsularvertrages vom 28.5.1929 bildet.[15] Dieses Abkommen gilt laut Bekanntmachung vom ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 259 Beispiel 1 Der ursprünglich französische, bei seinem Tod US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [252] b...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 148 Renditeimmobilien dienen grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte. Daher ist für ihre Bewertung vorrangig das Ertragswertverfahren anzuwenden.[498] Für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[499] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich durch seine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Gesellschaft zur Nutzung im Betrieb unmittelbar oder mittelbar überlassene WG des Gesellschafters (notwendiges Sonder-BV I)

Rn. 74 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 WG im Alleineigentum der Gesellschafter gehören zum notwendigen Sonder-BV I der Gesellschafter (s Rn 73), wenn sie dem Betrieb der PersGes tatsächlich unmittelbar oder mittelbar (auch durch Untervermietung auf eigene Rechnung: BFH BStBl II 1994, 250; 1991, 800; 1986, 304; 1977, 150/52; Woerner, BB 1976, 220, 223) durch unentgeltliche oder en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Schuldnermehrheiten

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Teilschuldnerschaft (§ 420 BGB): Schulden mehrere eine einheitliche, aber teilbare Leistung, so ist nach der gesetzlichen Vermutung des § 420 BGB im Zweifel jeder Schuldner zu einem gleichen Anteil verpflichtet. Der Gläubiger hat gegenüber jedem (Teil-)Schuldner einen selbstständigen Anspruch nur auf den jeweiligen Teil der Leistung. Die Auß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.7 Vermietete Eigentumswohnung

Im Bereich des Wohnungseigentums verleiht § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG den Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dienen. Ein Gleichlauf von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist bereits deshalb erforderlich, da ca. die Hälfte der Eigentumswohnungen vermietet sind. Achtung Gestattungsbeschluss stets erforderlich Allerdi...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 142 Für die Abschreibung von Gebäuden enthält § 7 Abs. 4, 5, 5a EStG spezielle Regelungen, die den Absätzen 1 und 2 vorgehen. Das Gesetz sieht die lineare (Abs. 4), degressive (Abs. 5, besser Staffel-AfA) und für bestimmte Wohnzwecken dienenden Gebäude eine echte degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vor. Alle Abschreibungsarten finden auch auf selbst...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.8 Restwert-AfA, § 7a Abs. 10 EStG

Rz. 158 § 7a Abs. 10 EStG bestimmt die Restwert-AfA, wenn für das Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden sind nach Ablauf des Begünstigungszeitraums,[1] bei § 7g EStG also nach 5 Jahren. Entscheidend ist der Ablauf des Begünstigungszeitraums, also der Zeitraum, in dem Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Das gilt selbst dann, wenn...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.4 Duldungspflicht "anderen" gegenüber

Die Duldungspflicht besteht nicht gegenüber dem Wohnungseigentümer, von dem der Drittnutzer sein Gebrauchsrecht ableitet. Praxis-Beispiel Vermietete Eigentumswohnung Der vermietende Wohnungseigentümer möchte in der an den Mieter vermieteten Wohnung bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Hier ist nicht § 15 WEG einschlägig, da über den Mietvertrag bereits die Rechte und Pfl...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 4.1 Genehmigung des Vermieters

Die Genehmigung bzw. Erlaubnis des Vermieters ist grundsätzlich an keine Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Bereits der Mieter selbst dürfte aber aus Gründen der Beweisbarkeit der Erlaubnis des Vermieters auf eine solche zumindest in der Textform des § 126b BGB bestehen. Eine derartige Erlaubniserteilung ist im Übrigen auch für den Vermieter von Vorteil, um sei...mehr

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Balkonkraftwerke (WEMoG) / 3 Montage ohne Gestattungsbeschluss

Allein die Ausgestaltung als privilegierte bauliche Veränderung lässt die erforderliche Beschlussfassung nicht entfallen. Stets ist es Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme beg...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ...mehr