Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.2 Begriff und Merkmale der wesentlichen Betriebsgrundlage

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Wesentlichkeit eines (materiellen oder immateriellen) WG richtet sich zum einen danach, ob es in dem Unternehmen tats eingesetzt wird, aufgr seiner Funktion im Betriebsablauf zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich und auch von einem besonderen Gewicht für die Führung des Betriebs ist oder dem Betrieb das Gepräge gibt (sog fun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Sechste Teil des UmwStG enthält die §§ 20–23 und stellt einen abgeschlossenen Bereich im System der St-Vergünstigungen bei Unternehmensumstrukturierungen bezüglich der ESt, KSt und GewSt dar (Einbringungsvorschriften). Die Bestimmungen der §§ 2–19 UmwStG gelten im Sechsten Teil nur dann, wenn deren sinngemäße Anwendung ausdrücklich bestim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 15c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder ablehnende Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1 AO und Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Allgemeines (Anwendungsvorschrift)

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die prinzipielle Anwendung des § 20 UmwStG idF ab SEStEG auf die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges/Gen wird erstmals von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der "Europäisierung" der Einbringungsvorschriften (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 5–6). Im bisherigen Recht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zuständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Problematisch ist die Zuständigkeit der FinBeh, an die der Antrag zu richten ist und die die Auskunft zu erteilen hat. Grds ist nur die FinBeh zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft befugt, die im Falle der Verwirklichung des fraglichen Sachverhalts örtlich zuständig sein würde (s § 89 Abs 2 S 2 AO). Dies ist das für die spätere Sachents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 "Behaltefrist" für das eingebrachte Vermögen?

Tz. 230c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ob ein eingebrachter Betrieb oder Teilbetrieb (aus Sicht des Einbringenden) seine Qualität als Sachgesamtheit bei der Übernehmerin beibehält (s Tz 67, 111) oder ob das eingebrachte Vermögen als Ganzes oder in Teilen bei der Übernehmerin verbleibt oder alsbald nach der Einbringung weiter übertragen wird (s Tz 68, 101), ist für die Annahme e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.1 Antrag auf Minderbewertung (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 20 Abs 2 UmwStG ist der Ansatz der WG mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab der Sacheinlage. Nur auf Antrag (der Übernehmerin, s Tz 209, 209a) kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage (s Tz 209), wenn und soweit keine ges Einschränkungen bestehen (dazu s Tz 215ff). Dieser Bw ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.3 Erstmalige Anwendung der Neuregelung

Tz. 224c Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 11 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Verhältnis zum Tauschgutachten

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 ist der Tausch von Einzel-WG des BV ein gewinnrealisierender Vorgang. Denn das im Tauschwege erworbene WG ist mit dem gW des eingetauschten WG zu aktivieren. Dies gilt für alle Arten von WG, ohne dass hier Ausnahmen zugelassen wären (zB für Anteile an Kap-Ges). Nach dem ausdrücklichen Wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin

Tz. 209 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd der Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 16 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges/Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg Regeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen

Tz. 230 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr aus dem eingebrachten BV fortgeführt werden, ob Bewertungsfreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 231 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs 2 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt der übernehmenden Gesellschaft (ebenso s Schmitt, in S/H, 9. Aufl § 20 UmwStG Rn 432). Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 371 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Von der Festsetzung der Entstrickungs-St (s Tz 339) zu unterscheiden ist der Zeitpunkt der Erhebung dieser St. Weder die EG-FRL noch das UmwStG enthalten hierzu Regelungen. Folglich wird die nach Anrechnung noch festzusetzende KSt (oder ggf ESt, s Tz 339a) auf den Einbringungsgewinn (nach allg Grundsätzen) sofort fällig. Fraglich ist, ob die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Wert der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum (§ 20 Abs 5 S 3 UmwStG)

Tz. 299 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der erhaltenen Anteile an der Übernehmerin sind im Fall einer rückwirkenden Einbringung gem § 20 Abs 5 S 3 UmwStG um die Bw der Entnahmen zu mindern und die sich nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ergebenden Werte der Einlagen zu erhöhen, die der Einbringende bezogen auf das eingebrachte BV noch im Rückbezugszeitraum getätigt hat und die ihm s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Wert der sonstigen Gegenleistungen der Übernehmerin (§ 20 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 297 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Wert der zusätzlich zu den neuen Anteilen von der Übernehmerin oder Dritten (Mitgesellschafter) gewährten WG (sonstige Gegenleistungen iSd § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG, s Tz 187bff) mindert gem § 20 Abs 3 S 3 UmwStG die AK der erhaltenen Anteile. Dies gilt auch bei einer Einbringung zum gW. Wertmaßstab für diese anderen WG ist deren gW iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Allgemeine Grundsätze für den Umfang der Rückbeziehung

Tz. 314 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Zeitraum für die Rückbeziehung beträgt für alle Arten der Einbringung einheitlich acht Monate (s § 20 Abs 6 S 1, 3 UmwStG). Dies gilt uE auch dann, wenn die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG zivilrechtlich nach ausl Recht erfolgt und dort eine Rückbeziehung von mehr als acht Monaten zulässig ist (zB Rückwirkung von Umwandlungen in A von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.1 Bilanzänderung

Tz. 213 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine Änderung der Bil der Übernehmerin nach Abgabe der entspr St-Erklärungen (inkl der St-Bil) für den VZ der Einbringung im Hinblick auf eine andere Bewertung der Sacheinlage ist unzulässig. Mit (erstmaliger und wirksamer) Antragstellung auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist die Bewertungsmöglichkeit eines Ansatzes unterhalb des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.1 Sonderbetriebsvermögen I

Tz. 128 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Als Sonder-BV I werden die einem MU gehörenden oder stlich zuzuordnenden WG bezeichnet, die unmittelbar dem Betrieb der MU-Schaft dienen (zB s Urt des BFH v 14.04.1988, BStBl II 1988, 667, 668; v 19.02.1991, BStBl II 1991, 789, 790 und v 30.03.1993, BStBl II 1993, 864, 866; s Schneider, in H/H/R, § 15 EStG Rn 722). Das folgt daraus, dass nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 245 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Jede Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung des Sacheinlagegegenstands gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft und damit im Grunde ein Gewinnrealisierungsakt (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Je nach Art und St-Verstrick...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Einschränkung der Nutzung von Verlusten aus dem Rückbezugszeitraum in bestimmten Fällen (§ 20 Abs 6 S 4 UmwStG)

Tz. 239a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF ab JStG 2009 gilt (der gesamte) § 2 Abs 4 UmwStG sinngem (§ 2 Abs 4 UmwStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift für bestimmte Gestaltungen der rückwirkend generierten Verlustverwertung, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 46a). Als Folge der analogen Anwendung sind bei Einbringungen iSd § 20 UmwStG auf der Ebene ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53ff) nicht vorliegen, scheidet ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann (nur) in eine "Kap-Ges" oder "Gen" erfolgen. Als Übernehmerin in diesen Gesellschaftsformen (s Tz 9a) kommt gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG nur eine "EU-/EWR-Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen" infrage. Im Einzelnen bedeutet dies (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 iVm Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG aF bzw s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.2 Einbringende/Übertragende Rechtsträger und natürliche Personen aus Mitgliedstaaten des EWR (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG)

Tz. 12 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den als Einbringende gem § 20 UmwStG in Frage kommenden Pers iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG handelt sich um eine natürliche Pers mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im EU-/EWR-Bereich, die nicht aufgr eines DBA mit einem Drittstaat als außerhalb der EU/EWR ansässig angesehen wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die B-Rep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht stverstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6 Gewährung neuer Anteile und zusätzlicher Leistungen und/oder Bildung einer Kapitalrücklage

2.6.6.1 Zulässigkeit sonstiger Gegenleistungen bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG Tz. 187 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition der Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordet als Gegenleistung für die Einbringung des BV nur die Ausgabe neuer Anteile an der Übernehmerin. Die Gewährung darüber hinausgehender Leistungen an den Einbringenden wird weder ausgenommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Abschließende Zahl der Einbringungssachverhalte

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs 3 UmwStG gilt für die Einbringungsvorschriften des Sechsten bis Achten Teils des UmwStG (dh §§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG). Im Hinblick auf die Definition der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheiden die Regelungen des § 1 Abs 3 Nr 3 und 5 UmwStG aus, weil die dort genannten Formwechsel und der Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.5 Übrige Fälle der Sacheinlage (insbesondere Einzelübertragung)

Tz. 318 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 20 Abs 6 S 3 UmwStG ist in allen anderen als den in S 1 und 2 genannten Einbringungssachverhalten der Beginn der Acht-Monats-Frist für die Rückbeziehung grds der Abschluss des Einbringungsvertrags (dh Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrags). Geht das wirtsch Eigentum am eingebrachten Vermögen nicht mit Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtsformwahl nach der Systemumstellung/Unternehmenssteuerreform

Tz. 48 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Infolge der Neuordnung der Besteuerung von Kö (insbes Kap-Ges) und Pers-Unternehmen durch das StEntlG 1999/2000/2002 und StSenkG (Abschaffung des sog Anrechungsverfahrens und Einführung eines Halb-/Teileink-Verfahrens) stellte sich die Frage, ob die Einbringungsvorschriften der §§ 20–23 UmwStG durch eine Zunahme der Umstrukturierungen von Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4 Verschleierte Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

2.6.4.1 Begriff und handelsrechtliche Beurteilung 2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008 Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines (Sacheinlage als umwandlungssteuerrechtlicher Begriff)

Tz. 16 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 20 Abs 1 UmwStG wird der Begriff "Sacheinlage" verwendet für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, oder eines MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen im Gegenzug für den Erhalt von neuen Anteilen an dieser Gesellschaft. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) in Einheit mit der sachlichen Anwendungsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 15e Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben ist die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die FÄ und das BZSt können auf Antrag der beteiligten Stpfl (gebührenpflichtige) verbindliche Auskünfte über die stliche Beurteilung von geplanten Einbringungssachverhalten (dh von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten) erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen stlichen Auswirkungen ein besonderes Interess...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Einbringungsverlust

Tz. 254 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ein Einbringungsverlust kann sich aus dem Abzug von Einbringungskosten ergeben, wenn die übernehmende Gesellschaft die Bw der Sacheinlage fortführt oder im Fall des Zwischenwertansatzes, wenn die Einbringungskosten höher als die aufgedeckten stillen Reserven sind (glA s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 478 und 484; s Herlinghaus, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.7 Teilbetriebe als Einbringungsgegenstand

Tz. 101 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG fordert: "Wird ein Teilbetrieb ... eingebracht ...". Es ist nur darauf abzustellen, ob Gegenstand der Einbringung ein Teilbetrieb ist. Es kann demnach nicht darauf ankommen, welche stliche Qualität das zurückbehaltene BV im "Restbetrieb" des Einbringenden hat; insbes, ob noch ein oder mehrere Teilbetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008

Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges durch Bargründung. Gegen (zeitnahe) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Ausnahmen von der Rückbeziehung

7.3.4.1 Einlagen Tz. 338 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Einlagen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umwandlung in das H-Reg/Gen-Reg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), in das BV der eingebrachten Sachgesamtheit gilt die Rückwirkung nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6 Freiberuflicher Teilbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff des freiberuflichen Teilbetriebs in § 18 Abs 3 S 1 EStG ("selbständiger Teil des Vermögens") ist dem § 16 EStG nachgebildet und hat daher grds dieselben Voraussetzungen, die auch an einen gew Teilbetrieb gestellt werden (s Urt des BFH v 22.12.1993, BStBl II 1994, 352 unter II. Nr 1; v 05.06.2003, BStBl II 2003, 838 unter 1.). Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Verlustverwertungseinschränungen bei Rückbeziehung – Missbrauchsverhinderung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 und 5 UmwStG)

7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG) Tz. 362 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umwandlungen von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn

Tz. 277 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen Reserven, so dass bei Vorliegenden der in § 34 Abs 2 Nr 1 EStG g...mehr