Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 59 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung muss gegen Entgelt erfolgen. Dass nur die entgeltliche Veräußerung den Tatbestand des § 16 Abs 1 EStG erfüllt, ist aus § 16 Abs 2 EStG zu schließen (BFH v 23.04.1971, BStBl II 1971, 686). Eine entgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn der Veräußernde eine Gegenleistung (= Entgelt) für die Übertragung der Sachgesamtheit o ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2019 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 4 EStG gilt für die Veräußerung aller in § 16 Abs 1 EStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten ebenso wie für die Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (BFH v 21.07.2009, X R 2/09, BStBl II 2009, 963). Von der Veräußerung des Mitunternehmeranteils ist auch das Sonder-BV umfasst, der Freibetrag berücksi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2101 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG wurde (erst aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks 16/3315) durch das SEStEG eingeführt (BGBl I 2006, 2782) und ist auf Geschäftsanteile anwendbar, die im Rahmen einer Realteilung nach dem 12.12.2006 übertragen werden (§ 52 Abs 34 S 7 EStG aF). Nach dem bis dahin geltenden Recht wurde die Inanspru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sofortabzug des restlichen Erhaltungsaufwands (§ 11a Abs 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 11a Abs 2 EStG regelt die vorzeitige Beendigung des Verteilungszeitraums und den dazu angeordneten Sofortabzug des noch nicht verteilten Restbetrages und zwar in zwei Fallgruppen: Bei Veräußerung des Gebäudes während des Verteilungszeitraums ist nach § 11a Abs 2 S 1 EStG der bis dahin noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Ertragsteuerliche Konsequenzen

Rn. 2695 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gehört der Geschäftsanteil zu einem BV des Erblassers, so gelten die für die jeweilige Unternehmensform maßgeblichen Regeln, dh, bei einem Einzelunternehmen und bei einer Mitunternehmerschaft sind hinsichtlich des Geschäftsanteils die Buchwerte gemäß § 6 Abs 3 EStG fortzuführen. Hielt der Erblasser den Geschäftsanteil im PV und handelte es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Veräußerung, Entnahme, gleichgestellte Vorgänge

Rn. 1592 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schädlich iS eines rückwirkenden Ansatzes des gemeinen Werts sind nach dem Gesetzeswortlaut die Veräußerung und die Entnahme der vorstehend genannten Einzel-WG (s Rn 1588). Daneben gibt es nach Auffassung der FinVerw diesen gleichgestellte Vorgänge, die ebenfalls die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslösen. Veräußerung bedeutet grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. §-4-Abs-3-Rechner

Rn. 711 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wurde der Gewinn bislang als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt, muss der StPfl bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe zum BV-Vergleich übergehen (BFH v 13.12.1979, IV R 69/74, BStBl II 1980, 239; BFH v 16.03.1989, IV R 153/86, BStBl II 1989, 557; FG BdW v 18.06.1997, 6 K 170/95, EFG 1997, 1507; FG Thüringen v 18.11.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorgänge nach UmwStG

Rn. 2118 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben der Veräußerung lösen auch Vorgänge nach § 22 Abs 1 S 6 Nr 1–5 UmwStG die rückwirkende Realisierung der stillen Reserven aus. Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte: der Einbringende überträgt die erhaltenen Anteile unmittelbar oder mittelbar unentgeltlich auf eine KapGes oder eine Genossenschaft (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 8. Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 3.000 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Einbringungsfälle

Rn. 502 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 In Einbringungsfällen sind die Gesellschaftsanteile, die übertragende/ausgliedernde Rechtsträger als Gegenleistung für das eingebrachte BV (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) erhalten, (Teil der) Gegenleistung, die im Falle des § 20 UmwStG in KapGes-Anteilen, im Fall des § 24 UmwStG in Anteilen an einer PersGes besteht (BFH v 29.11...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 784 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Seit dem VZ 1994 (Missbrauchsbekämpfungs- u SteuerbereinigungsG, BGBl I 1993, 2310) gilt trotz des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 16 Abs 1 EStG ein Veräußerungsgewinn insoweit "nur" als laufender Gewinn, als auf Veräußerer- und Erwerberseite dieselbe(n) Person(en) beteiligt sind (zur Vorgeschichte: Groh, DB 1996, 2356...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Umwandlungssteuergesetz

Rn. 18 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ein Umwandlungs- oder Einbringungsvorgang stellt immer auch einen Veräußerungsvorgang dar (BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 – UmwStE – Tz 00.02; BFH v 01.03.2018, IV R 38/15, BFH/NV 2018, 779; BFH v 29.11.2017, I R 7/16, BFH/NV 2018, 810; BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 686). Die Vorschriften des UmwStG über die Einbringung von Betriebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 786 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Frage, inwieweit die gesetzliche Fiktion auf die GewSt durchschlägt, ist nach wie vor umstritten (umfassend zum Meinungstand bis 2004: BFH v 15.06.2004, VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754). Rspr und mit ihr die FinVerw gehen davon aus, dass soweit einkommensteuerlich laufender Gewinn vorliegt, dies auch für gewerbesteuerliche Zwecke gilt (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die früher vorherrschende Einheitstheorie

Rn. 2553 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die frühere Rspr basierte auf der sog Einheitstheorie, wonach im Grundsatz Erbfall und Erbauseinandersetzung eine rechtliche Einheit bildeten (BFH vom 07.10.1965, IV 346/61 U, BStBl III 1965, 666; BFH vom 29.05.1969, IV R 238/66, BStBl II 1969, 614; BFH vom 23.04.1971, IV 201/65, BStBl II 1971, 686; BFH vom 10.08.1972, VIII R 1/67, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertung des Veräußerungspreises

Rn. 542 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert der Gegenleistung wird nicht nach § 6 EStG, der nur auf den laufenden Gewinn anwendbar ist, ermittelt, sondern, mangels anderer Bestimmungen, unmittelbar nach den allg Vorschriften des BewG und somit idR mit dem gemeinen Wert (BFH v 21.11.2017, VIII R 17/15, BFH/NV 2018, 522; BFH v 25.06.2009, IV R 3/07, BStBl II 2010, 182; BFH v 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.4 Einbringung eines Teilbetriebs

Rz. 250 Als zumindest mit dem Erfordernis der sachlichen Verflechtung beim Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung regelmäßig unvereinbar erscheint auf den ersten Blick die Einbringung eines Teilbetriebs[1] nach § 20 UmwStG.[2] Dies folgt aus dem Umstand, dass die Einbringung eines Teilbetriebs die Einbringung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraussetzt[3], während ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.3 Innerhalb der letzten fünf Jahre erworbene Anteile (§ 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG)

Rz. 222 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abweichend von der Regelung im § 4 Abs. 6 S. 1 bis 5 UmwStG – nicht zu berücksichtigen, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden. § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG betrifft den entgeltlichen Erwerb a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G. v. 19.12.1985[1] zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Neu gefasst wurde § 9 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] § 9 UmwStG ist nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals auf Formwechsel anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Ergänzt worden ist § 9 S. 3 UmwStG durch Gesetz v. 22.12.2009[2] um einen V...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft hat das Vermögen in ihrer Übertragungsbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG). Pensionsrückstellungen sind mit dem sich aus § 6a EStG ergebenden Wert zu bewerten (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG). Liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor und wird ein entsprechen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.5 Zeitraum von 5 Jahren nach der Umwandlung

Rz. 111 Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils muss innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung erfolgen. Nur dann führt sie zu einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, der der GewSt unterliegt. Dabei liegt eine Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung auch dann vor, wenn der Verschmelzungsvertrag und der Vertrag über d...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / 2. Leistungsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Mietverhältnisse: Besonderheiten ergeben sich auch bei der Betrachtung von Mietverhältnissen zwischen vermögensverwaltenden Personengesellschaften und Gesellschaftern. Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ihrem Gesellschafter – z.B. aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrages – eine Immobilie, ergeben sich durch § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO auf Ebene des Gesellsch...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.1 Gemeinsames Eigentum

Bedeutende Vermögensdispositionen Mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstücks in Verbindung mit einem Bauvorhaben treffen die Partner ihre wohl bedeutendste Vermögensdisposition. Deshalb müssen die Rechtsfolgen gut bedacht werden, denn der gesetzliche Schutz ist geringer als bei Eheleuten. Bestreitet ein Partner ausnahmsweise den Erwerb des Objekts a...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.17 Vermieterpfandrecht

Das Pfandrecht des Veräußerers geht beim Eigentümerwechsel nicht auf den Erwerber über. Vielmehr entsteht zugunsten des Erwerbers ein neues, eigenständiges Pfandrecht, das allerdings denselben Inhalt hat wie das Pfandrecht des Veräußerers.[1] Wichtig Pfandrecht nur an mietereigenen Sachen Das Pfandrecht des Erwerbers entsteht mithin an allen Sachen, die der Mieter in die Miets...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.1 Begriff

Ein Grundstück wird veräußert, wenn das Eigentum auf einen Dritten übertragen wird. Die Übertragung muss durch Rechtsgeschäft erfolgen. Für den Fall des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden.[1] Im Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nahtlos auf den Erben über (Universals...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2.1 UmwStG hat Vorrang bei Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt an sich eine gewinnrealisierende Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein "tauschähnlicher Vorgang" ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als Gegenleistung Gesellschaftsrechte. Es käme also zu einer zwangsweisen Gewinnrea...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2.3 Einbringung der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Das Bewertungswahlrecht nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG wird nur gewährt, wenn die funktional wesentlichen Grundlagen der freiberuflichen Praxis in die Personengesellschaft eingebracht werden. Dazu gehören – oft allein – die immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis, also der Mandanten- oder Patientenstamm bzw. der Praxiswert.[1] Werden einzelne nicht wesentliche Wirtschaftsgü...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2 Einbringung von Einzelpraxen in eine Sozietät

2.1 UmwStG hat Vorrang bei Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Die Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt an sich eine gewinnrealisierende Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein "tauschähnlicher Vorgang" ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4 Einbringungs- und Eröffnungsbilanz

4.1 Übergangsgewinn bei Überschussrechnern § 24 UmwStG findet auch Anwendung, wenn der die Praxis einbringende Freiberufler und die Sozietät den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Allerdings handelt es sich beim Einbringen einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Einräumung einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung – ungeachtet der Möglichkeit ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.2 Veräußerungsprivilegien werden zur zum Teil gewährt

Der Einbringungsgewinn muss bei Einbringung zum gemeinen Wert auf der Grundlage einer Einbringungs- und einer Eröffnungsbilanz ermittelt werden.[1] Prinzipiell ist auf den Einbringungsgewinn der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 bzw. 3 EStG anzuwenden. Jedoch gilt § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG entsprechend.[2] Mit dieser Verweisung bestimmt das Gesetz, dass der Veräußerungsgewi...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.1 Zuzahlung bei Ansatz des gemeinen Werts

Zuzahlungen aufgenommener Mitunternehmer an Einbringende zwingen zur Gewinnrealisierung, wenn die Zuzahlungen nicht in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft geleistet werden und dort verbleiben. Der Besteuerungsaufschub durch negative Ergänzungsbilanzen ist nur bei Zuzahlungen in das Gesellschaftsvermögen zulässig. Die Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn (F...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.2 Zuzahlung bei Ansatz der Buchwerte

Bei einer Einbringung zu Buchwerten hat die Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden eigenständige Bedeutung. In diesem Fall entsteht kein Einbringungsgewinn, in dem der Veräußerungsgewinn aufgehen könnte. Bei einer Buchwerteinbringung ist der Gewinn, der sich aus der der Einbringung nachfolgenden Veräußerung ergibt, nach den allgemeinen Regeln als laufender Gewinn ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4.1 Übergangsgewinn bei Überschussrechnern

§ 24 UmwStG findet auch Anwendung, wenn der die Praxis einbringende Freiberufler und die Sozietät den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Allerdings handelt es sich beim Einbringen einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Einräumung einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung – ungeachtet der Möglichkeit der Buchwertfortführung – um einen tauschä...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.4 Gewinnrealisierungszwang durch sonstige Gegenleistungen

Bei einer Einbringung eines Betriebs gegen ein sog. Mischentgelt – z. B. bestehend aus Gesellschaftsrechten und einer Darlehensforderung gegen die Personengesellschaft – wird bei Wahl der Buchwertfortführung dann kein Gewinn realisiert, wenn die Summe aus dem Nominalbetrag der Gutschrift auf dem Kapitalkonto des Einbringenden bei der Personengesellschaft und dem gemeinen Wer...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4.2 Keine Übergangsbesteuerung bei Buchwertfortführung

Nach Auffassung des BFH[1] bedarf es keines Übergangs zum Bestandsvergleich und damit keiner Übergangsbesteuerung, wenn die Einbringung zum Buchwert erfolgen und die Einnahmenüberschussrechnung fortgeführt werden soll. Für diesen Fall könne auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer Übergangsbilanz verzichtet werden. Die Finanzverwaltung war anderer Auffassung, die sie...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 2.2 Einkommensteuerliches Bewertungswahlrecht

In Fällen der Einbringung einer Praxis, Teilpraxis oder eines Anteils an einer Praxis gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen an der aufnehmenden Gesellschaft fordert § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG prinzipiell den Ansatz der Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert. Das übernommene Betriebsvermögen kann auf Antrag jedoch auch mit dem Buchwert oder Zwischenwerten anges...mehr