Fachbeiträge & Kommentare zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen nach § 27 gehen grundsätzlich denen nach § 27a vor. Erst wenn Behandlungsmaßnahmen nach § 27 keinen Erfolg gebracht haben, kommen die nach § 27a in Betracht. Abs. 1 regelt abschließend die Leistungsvoraussetzungen, die – abgesehen von Abs. 2 – kumulativ erfüllt sein müssen. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, dass zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76 regelt, in welchem Umfang bei der Rente – nach einer Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft – Entgeltpunkte aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich (§ 66 Abs. 1) zu berücksichtigen sind. Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass ein durchgeführter Versorgungsausgleich durch Zu- oder Abschlag zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (LPartG) (BGBl. I S. 3396). In Abs. 2, 4 und 6 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in das Rentensplitting und den Versorgungsausgleich die Wörter "oder Lebenspartnerschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.5 Ausschluss der Nachversicherung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 46 Gemäß Abs. 2 Satz 3 wird bei einem Ausscheiden aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis durch Tod nur nachversichert, wenn für die Hinterbliebenen kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung besteht, jedoch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente gemäß § 46 (Witwenrente und Witwerrente) und § 47 (Erziehungsrente) geltend gemacht werden kann. Durch die...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, die Entgeltpunkte dem Versicherungskonto zuzuordnen, zu dem das Familiengericht nach durchgeführtem Versorgungsausgleich infolge der Scheidung einer Ehe die Entgeltpunkte zugewiesen hat. Durch den Versorgungsausgleich vermindert sich beim Ausgleichspflichtigen die Rentenhöhe (Abschlag an Entgeltpunkten), ohne dass dadurch rentenrechtliche Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 11 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

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Familienangehörige des Arbe... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.4 Familienstand (Zeile 6)

In der Zeile 6 ist der jeweilige Familienstand zu erfassen: ledig, verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, verwitwet/eingetragener Lebenspartner verstorben oder geschieden bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Aufzuführen ist auch der Sterbeort des verstorbenen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ersetzt § 1302 RVO, § 81 AVG. Die dortigen Regelungen sind im Wesentlichen übernommen worden. Geregelt wird der Anspruch auf eine Rentenabfindung bei Wiederheirat. Hierdurch soll der Start in eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft erleichtert und ein Anreiz für eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft und Aufgabe nichtehelicher oder gleich...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.5 Ehezeitauskunft

Rz. 9 Während nach der Zweiten Verordnung über die Erteilung von Rentenauskünften an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung v. 5.8.1977 (diese Verordnung trat mit Wirkung zum 1.1.1992 außer Kraft – vgl. Art. 83 Nr. 17 RRG 1992) eine Auskunft über die Höhe der auf eine Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft grundsätzlich nur an Rechtsanwälte und Notare erteilt wurde...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.5 Ehe und eheähnliche Lebensgemeinschaften

Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein.[14] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Ehepartner über die familienrechtliche Pflicht hinaus im Erwerbsgeschäft des anderen mitarbeitet oder in das Erwerbsgeschäft des anderen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 4 Anspruchszuordnung bei miteinander verheirateten oder verpartnerten Eltern (Abs. 2)

Rz. 13 Für Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen – die tatsächliche Zusammenveranlagung wird nicht vorausgesetzt (§ 79 EStG Rz. 13) –, enthielt § 85 Abs. 2 S. 1 EStG schon seit Einführung der Altersvorsorgezulage eine besondere Zuordnungsregelung: Danach wird die Kinderzulage für Kinder, die zu beiden Eltern in einem Kind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Art. 12 ff. ZollBefrVO: Heiratsgut

Rz. 66 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 12 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Heiratsgut vorbehaltlich der Art. 13 bis 16 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Heiratsgut sind Aussteuer und Hausrat i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollBefrVO (Rz. 58) zu verstehen, die der übersiedelnde Teil, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung aus dem Drittlandsgebiet in das...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung § 105a ist durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner v. 20.11.2015 (BGBl I S. 2010) mit Wirkung zum 26.11.2015 aufgehoben worden. Dadurch kann künftig auch der überlebende Lebenspartner, dessen vor 2005 eingetragene Lebenspartnerschaft nach damaligem Rechts weiter bestehen konnte, wenn sein Lebenspartner daneben eine Ehe einging, einen ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.2 Regelung des Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 259 Durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ist allgemein für jegliche Einstehensgemeinschaft die Partnerschaft nach Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c normiert worden. Der Gesetzgeber darf mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 1.2 Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften

Seit 1.1.2005 ist die Möglichkeit des Rentensplittings auf Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften[1] ausgeweitet. Seit dem 1.10.2017 kann keine neue Lebenspartnerschaft mehr begründet werden. Vielmehr können gleichgeschlechtliche Personen fortan die Ehe schließen. Am 30.9.2017 bestehende Lebenspartnerschaften bestehen fort bzw. die Lebenspartner entscheiden sich f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 4.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale, also insbesondere die Steuerklasse seiner Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abrufen und anwenden.[1] Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung einmalig über das Elster-Online-Portal registrieren.[2] E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / e) Quotenminderung durch Heirat

Rz. 102 Aber auch durch Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft[182] wird die Pflichtteilsquote eines Abkömmlings verringert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / C. Adoption des Lebensgefährten?

Rz. 9 Der Lebensgefährte gilt quer durch alle Bereiche der Rechtsordnung weitestgehend nicht als Angehöriger. Insbesondere im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht veranlasst dieser Umstand die Beteiligten zu Gestaltungsüberlegungen. Die Ehe ist das naheliegende Rechtsinstitut, das jedoch mitunter aus rechtlichen oder außerrechtlichen Erwägungen bewusst vermieden wird. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Einführung in die Entg... / 2.2 Versorgungsfall "Tod"

Eine Hinterbliebenenversorgung im steuerlichen Sinne wird nur anerkannt, wenn im Todesfall ausschließlich Leistungen an die Witwe/den Witwer des Arbeitnehmers, die Kinder[1], den früheren Ehepartner oder den Lebensgefährten fließen. Begünstigt ist auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft [2] handelt, ist die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 1 Witwen-/Witwerrenten aus der Rentenversicherung

Witwen-/Witwerrenten werden bei der ersten Heirat/Wiederheirat oder der ersten Begründung/Wiederbegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Antrag abgefunden.[1] Dies gilt sowohl für Witwen-/Witwerrenten nach dem letzten Ehegatten bzw. Lebenspartner[2] als auch für Witwen-/Witwerrente an frühere Geschiedene.[3] Witwen-/Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten/Leb...mehr

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Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Begriff Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung alle Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs nehmen beide Ehepartner aus der Ehezeit die gleichen Versorgungsanrechte in ihr zukünftiges Leben mit. Die Ausführungen in diesem Stichwort gelten sinngemäß au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Neuordnung des Hinterbliebenenrechts zum 1.1.2002 wurde u. a. für Eheleute die Möglichkeit geschaffen, während der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen partnerschaftlich aufzuteilen (sog. Renten- oder Ehegattensplitting). Hierdurch wird auf einen Hinterbliebenenrentenanspruch zugunsten der eigenen Rentenanwartschaften verzichtet. Wir...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / IV. Zusammenfassung

Rz. 55 Die Testierform des gemeinschaftlichen Testaments ist Ehegatten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen vorbehalten. Diese in §§ 2265 BGB, 10 Abs. 4 LPartG enthaltene ausdrückliche Anordnung erlaubt nach überzeugender h.M. keinen Gegenschluss in dem Sinne, dass mit gemeinschaftlichem Testierwillen getroffene Verfügungen anderer Personen stets als wi...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Übergang aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 92 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Mit Blick auf das Letztgenannte ist zu beachten, dass am 24.6.2016 die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend der Splittingtarif bei der Steuerberechnung ber...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Änderungsvorbehalt beim Ehegattentestament

Rz. 34 Beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament realisiert sich die Bindungswirkung durch die Wechselbezüglichkeit des § 2270 BGB. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertrag als auch beim Ehegattentestament nur die Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen (§§ 2278 Abs. 2, 2271 Abs. 3 BGB). Als wechselbezüglich gilt die Verfügung eines Ehegatten, die er nicht o...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Entstehung und Inhalt des Wohnungsrechts

Rz. 50 Das Wohnungsrecht kann in einer letztwilligen Verfügung zugewendet werden. Der im Wege des Vermächtnisses Begünstigte hat einen Anspruch auf Erklärung der dinglichen Einigung nach § 873 BGB sowie auf Eintragung des Wohnungsrechts in das Grundbuch nach Bewilligung durch die Erben (§ 19 GBO). Die Voreintragung der Erben als Eigentümer des Grundstücks ist nach § 39 GBO e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Güterstandsklauseln

Rz. 210 Ein weiterer typischer Satzungsbestandteil in Mehrpersonengesellschaften sind sog. Güterstandsklauseln. Bei verheirateten Gesellschaftern ist es i.d.R. nicht sinnvoll, dass der Geschäftsanteil bei Scheidung der Ehe des Gesellschafters in den Zugewinnausgleich fällt. Zum einen würde über mögliche Zugewinnausgleichsforderungen nicht nur ein Mitgesellschafter in erhebli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Totenfürsorgerecht

Rz. 27 Im Rahmen der Errichtung einer letztwilligen Verfügung, sollte auch die Frage mit dem Erblasser erörtert werden, wem nach dem Tod des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Hierbei geht es um alle Fragen rund um die Bestattung des Erblassers (Art und Ort der Bestattung, Ausgestaltung des Grabes, Grabpflege etc.). Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr