Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Nichtabzugsfähige Stiftungslasten (Abs. 7)

Rz. 250 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt das Vermögen einer Familienstiftung oder eines Familienvereins alle 30 Jahre der Ersatzerbschaftsteuer (s. § 1 ErbStG Rz. 60 ff.). Die Bemessungsgrundlage ist dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG das Reinvermögen der Stiftung am Stichtag der Besteuerung. Rz. 251 [Autor/Stand] Leistungen an die nach der Stiftungsurk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / e. Rechtsfolgen

Das begünstigte Vermögen bleibt, soweit die Grenze von 26 Mio. EUR nicht überschritten wurde, zu 85 % steuerfrei. Ferner gewährt der § 13a Abs. 2 ErbStG einen abschmelzenden Abzugsbetrag für begünstigtes Vermögen, welches nach dem Verschonungsabschlag von 85 % bestehen bleibt. Wenn das verbleibende begünstigte Vermögen den Wert von 450.000 EUR überschreitet, entfällt dieser ...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / a. Abschmelzmodell, § 13c ErbStG

§ 13c ErbStG bietet dem Erwerber die Möglichkeit, auch beim’Erwerb von begünstigten Vermögen im Wert von über 26 Mio. EUR, innerhalb von zehn Jahren durch entsprechenden unwiderruflichen Antrag in den Vorteil eines Verschonungsabschlags zu kommen. Das sog. "Abschmelzungsmodell"[20] hat zur Folge, dass sich der Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 bzw. nach § 13a Abs. 10 Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.5 Partenreederei

Rz. 251 Betreiben mehrere ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff auf gemeinschaftliche Rechnung zum Erwerb durch die Seefahrt, so besteht eine Partenreederei (§ 489 HGB a. F.). Voraussetzung für das Vorhandensein einer Partenreederei ist das Schiff; ihm kommt eine ähnliche Funktion zu wie dem Grund- bzw. Stammkapital bei AG und GmbH. Die Partenreederei ist mit dem Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Nachlassaktiva

Rz. 26 [Autor/Stand] Nicht zum positiven Vermögensanfall gehören: originär entstandene Geschäftswerte [2]; der Verkaufserlös einer vom Erblasser geerbten freiberuflichen Praxis (s. § 96 BewG Rz. 145) soll nach Geck [3] ebenfalls nicht dazu gehören, weil insofern die gleichen Regeln gelten müssten; die Entschädigung aus einer Luftunfallversicherung, bereits vorher vom Erblasser ver...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[70] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten Zehn-Jahres-Periode.[71] Gibt der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Abzug der Steuerbefreiungen

Rz. 36 [Autor/Stand] Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG liegt eine Bereicherung nur insoweit vor, als der Vermögensvorteil nicht in vollem Umfang steuerbefreit ist, so dass es insoweit keiner Bewertung bedarf. Darunter fallen: Vermögensrückfälle nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG, Zuwendungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 ff. ErbStG, u.a. nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz [2] die zehn Jah...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / a. Literatur: Steuerpflicht aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit verfassungswidrig/Lösung: Bewusstes Auslösen der Nachsteuertatbestände

Im Schrifttum wird kritisiert, dass die Belastung mit der Erbschaftsteuer verfassungswidrig sei, wenn der Erwerb einen Verkehrswert von Null hat oder gar im Minus ist.[54] Eine Besteuerung trotz fehlender Leistungsfähigkeit sei hiernach verfassungswidrig.[55] Vorgeschlagen wird eine analoge Anwendung von § 13 Abs. 3 S. 2 ErbStG, unter derzeitiger Rechtslage habe der Erwerber...mehr

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ZErb 11/2023, ZErberus fragt ChatGPT

ZErberus: "Schreibe ein Editorial zu der Frage, warum Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland ChatGPT als Entwicklung in ihrem beruflichen Alltag ernst nehmen sollten. Gehe dabei besonders darauf ein, warum die Leser sich schon jetzt damit beschäftigen sollten." ChatGPT[1]: .Die Digitalisierung hält in allen Lebensbereichen Einzug […]. Künstliche Intelligenz (KI) und Maschine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 39 [Autor/Stand] Entgegen dem unglücklich gewählten Begriff Nachlassverbindlichkeiten in § 10 Abs. 5 ErbStG fallen darunter nicht nur Schulden des Erblassers, sondern ganz allgemein Schulden und Lasten (s. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) sowie auch Schulden, die sich nicht gegen den Erben, sondern gegen andere Erwerber wie z.B. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte u.a. ...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / III. Auswahl der Verschonungsmethode/bewusstes Auslösen der Nachsteuertatbestände

Bei Erwerben bis zu 26 Mio. EUR hat der Erwerber die Auswahl zwischen der Regelverschonung von 85 % gem. § 13a Abs. 1 ErbStG, die antragsfrei gewährt wird, und der Optionsverschonung (100 %) nach § 13a Abs. 10 ErbStG. Bei Betriebsvermögen i.H.v. 26 Mio. bis 90 Mio. EUR kann der Erwerber zwischen dem "Abschmelzbetrag" gem. § 13c ErbStG oder der Verschonungsbedarfsprüfung nach...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 2. Gefahr der "Abschmelzfalle"

Die sog. "Abschmelzfalle" beschreibt einen Sachverhalt, bei dem ein Erwerber von Großvermögen zunächst einen unwiderruflichen Antrag nach § 13c Abs. 1 S. 1 ErbStG gestellt hat und innerhalb der Zehn-Jahres-Frist der Zusammenrechnung der Erwerbe weiteres Betriebsvermögen unentgeltlich erwirbt, sodass die o.g. Schwellenwerte überschritten werden, hierbei erfolgt eine neue Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 1. Regelverschonung § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG

Nach § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG wird begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG zu 85 % steuerfrei gestellt, soweit die Summe von 26 Mio. EUR nicht überschritten wird. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, sobald diese überschritten wird, ist die Regelverschonung ausgeschlossen.[5] § 13a Abs. 1 S. 2 ErbStG stellt klar, dass bei mehreren Erwerben von derselben Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 477 Werden zwischen Gesellschaft und einem ihrer Gesellschafter Wirtschaftsgüter entgeltlich übertragen, so stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Veräußerungsgeschäft und Entnahmevorgang. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist keinesfalls anwendbar, wenn das Eigentum eines Wirtschaftsguts von der Sphäre des Gesellschafters auf die Personengesellschaft und umgekehrt über...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 5. Schulden

Bestehende Verbindlichkeiten können die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen mindern. Doch können nicht alle Darlehensschulden unterhaltsrechtlich anerkannt werden, vielmehr sind die Interessen des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhalt ungekürzt zu erhalten, und diejenigen des Unterhaltspflichtigen an zeitnaher Rückführung der Verbindlichkeit und daher deren Ber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Maßgebender Bodenrichtwert

Rz. 18 [Autor/Stand] Werden vom örtlichen Gutachterausschuss Sachwertfaktoren in Abhängigkeit der Bodenrichtwerte bestimmt, stellt sich die Frage, welcher Bodenrichtwert für die Anwendung der Wertzahlen heranzuziehen ist. Nach fortbestehender Auffassung der Finanzverwaltung ist auf den Bodenrichtwert ohne Wertkorrekturen für Grundstücksgröße und -tiefe, Geschossflächenzahl, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohlfahrtsbriefmarken

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Seit 1949 werden über die Post bzw. die Wohlfahrtsorganisationen sog. Wohlfahrtsbriefmarken vertrieben. Bei diesen Marken wird neben dem regulären Porto ein Zuschlag zugunsten der Wohlfahrtspflege erhoben. Insgesamt belaufen sich die Erlöse aus den Zuschlägen der Wohlfahrtsmarken seit 1949 auf 459 Mio. EUR; es wurden hierbei mehr als 3,24 Milliarde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.2 An- und Verkauf von Wertpapieren

Rz. 197 Der An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung erfüllt regelmäßig die Merkmale einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht und ihrer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.[1] Selbstständigkeit ist zu bejahen, denn das Handeln auf eigene Rechnung bedeutet das Tragen des Erfolgsrisikos (Unternehmerrisiko); Untern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze

Rz. 52 [Autor/Stand] § 32 GrStG sieht in Abs. 1 Nr. 2 GrStG den Erlass für unrentable öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze vor. In Abgrenzung zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, der eine Grundsteuerbefreiung für inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts vorsieht, kommen hier Grundstücke im Privateigentum in Betracht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kausalität

Rz. 40 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein Kausalzusammenhang zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität des Grundbesitzes.[2] Damit sollen Manipulationen durch "Kostenaufblähungen" oder durch "Einnahmeverminderungen" aus steuerlichen oder sonstigen Gründen, die nichts mit der Kulturguteigenschaft zu tun haben, ausgeschlossen werden.[3] Denkt man die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / c. Sonderproblematik der Veräußerung mit Verlust

Der Verkauf eines Betriebs oder anderen Vermögensgegenstands, etwa einer Aktie, endet nicht immer mit einem Gewinn, sondern kann auch im Einzelfall zu einem Verlust führen. Dieser ist häufig steuerlich relevant und dann mit anderen Einkünften des Vorerben verrechenbar.[47] Der Vorerbe erzielt dadurch einen Steuervorteil, obwohl er erbrechtlich den Verlust selbst nicht als Er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftlicher Verein

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein wirtschaftlicher Verein ist gem. § 22 BGB (s. Anhang 12a) ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gerichtet ist. Der Verein hat deswegen das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile (egal, welcher Art) zu verschaffen oder zu sichern. Der Begriff des wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.10 IDW Praxishinweis: Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (IDW Praxishinweis 2/2023)

Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019). Er beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.4 Erwerbskosten für Erbbaurecht oder belastete Grundstücke

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind – im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen – Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".[1] Sie werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts führt zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 1 Zweck der Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste muss nach § 40 GmbHG für alle Gesellschafter diese Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum Wohnort Geschäftsanteile (Nennbeträge, laufende Nr. und prozentuale Beteiligung am Stammkapital) Die Gesellschafterliste gehört zu den einsehbaren Unterlagen, wird aber selbst nicht im Handelsregister eingetragen. Praxis-Tipp Bezeichnung als "Gesellschafterliste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 5 Grunderwerbsteuer

Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleich. Die für Grundstücke bestehenden Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts gelten daher für Erbbaurechte und Untererbbaurechte entsprechend.[1] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegt z. B. die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem inländischen Grundstück der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsordnung der GmbH / 1 Zusammenarbeit des Geschäftsführer-Gremiums

Bei der GmbH ist die Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan. Diese entscheidet, ob sie den Geschäftsführern große Spielräume überlässt oder ob sie diese engmaschig kontrolliert und anweist. Eine Geschäftsordnung ist ein Instrument um die Kontrolle der Geschäftsführung zu erleichtern, aber vor allem auch um die Leitungsaufgabe zu koordinieren. So können di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.2.1 Durchführung der Teilung

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründungsbericht / 1 Aufgabe des Sachgründungsberichts

Aufgrund des Sachgründungsberichts kann das Registergericht die Angemessenheit der Leistungen auf Sacheinlagen überprüfen. Das GmbHG enthält mit Ausnahme, dass bei der Einbringung eines Unternehmens die Jahresergebnisse der letzten beiden Geschäftsjahre anzugeben sind, keine weiteren Bestimmungen zu dem Inhalt des Sachgründungsberichts (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG). In der Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Winterbauförderung / 2 Betriebsausgaben, Werbungskosten

Leistet der Arbeitgeber selbst Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage seiner Arbeitnehmer, sind diese Betriebsausgaben. Dementsprechend sind Umlagebeiträge des Arbeitnehmers den Werbungskosten zuzurechnen. Die aus versteuertem und verbeitragtem Arbeitsentgelt gezahlten Umlagebeiträge dienen nach der Gesetzesbegründung zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Folglich trägt der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 3 Private Nutzung von Unternehmensgebäuden

Ein Unternehmer kann eine sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für private Zwecke genutzte Immobilie insgesamt seinem Unternehmen zuordnen ("Zuordnungswahlrecht").[1] Soweit eine vollständige Zuordnung zu seinem Unternehmen vorgenommen wurde, ist aber der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG auf den Teil des Gebäudes beschränkt, der für die unternehmerischen Zweck...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 1.4 Innergemeinschaftliches Verbringen

Führt ein Bauunternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Bauleistung aus, wird er im Regelfall auch Baumaschinen und Baumaterial mit in diesen anderen Mitgliedstaat nehmen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es sich dabei um ein innergemeinschaftliches Verbringen nach § 3 Abs. 1a UStG im Ausgangsmitgliedstaat bzw. um einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 a A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 1 Zweck der Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. So werden im Zuge einer Kapitalerhöhung der GmbH neue Mittel zugeführt, insbesondere im Falle der Erhöhung gegen Bareinlagen. Hiermit kann sie entweder neue Investitionen tätigen oder Schulden tilgen. Fakt ist, dass ein erhöhtes Stammkapital die Kreditwürdigkeit einer GmbH erhöht. Das verbessert die Ratingquo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 5 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit.[1] Wenn die Erben vereinbaren, dass ein Erbe alle Anteile an der einen und der andere Erbe alle Anteile an der anderen grundbesitzenden Personengesellschaft erhält, sind diese Anteilsvereinigungen im Rahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Einkommensteuerlich ist die Erbauseinandersetzung für den Empfänger von Nachlassteilen grundsätzlich ohne Auswirkung. Bei der Realteilung ohne Abfindungszahlung können weder Anschaffungskosten[1] noch Veräußerungsverluste entstehen. Der übernehmende Miterbe führt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers fort.[2] Achtung Gewinnrealisierung bei ­Betriebsaufgabe D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.6.3 Vorsteuerberichtigung bei Instandsetzungsmaßnahmen

Eine Vorsteuerberichtigung kann sich nicht nur dann ergeben, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. Auch größere Instandsetzungsmaßnahmen [1] führen bei Immobilien zu einem eigenständigen 10-jährigen Berichtigungszeitraum.[2] Hat der Unternehmer – unabhängig davon, wie lange er schon Eigentümer des Objekts ist – Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.4 Vorsteuerabzug

Für Eingangsleistungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Gegenstände stehen, hat der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 UStG den Vorsteuerabzug. Da grds. keine allgemeinen Steuerbefreiungen bei solchen Vermietungsumsätzen vorhanden sind, ergeben sich auch keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs. 2 UStG für den Vorsteuerabzug. Praxis-Tipp Vorsteuerabzug beim Leistungsort im A...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze unter diese Regelung fallen, die nicht als Geschäftsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.4 Entgeltliche und ­unentgeltliche Über­tragung des Erbteils

Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (seinen Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen.[1] Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer dagegen Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen e...mehr