Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.3 Gewinn aus der Veräußerung einer Lebensversicherung

Der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Lebensversicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfüllt den Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG und gehört demzufolge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen abgetreten werden, sowie Ve...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.2 Öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile bzw. veröffentlichte Indizes

Die ausschließliche Auswahl von im Inland oder im Ausland öffentlich vertriebenen Investmentfondsanteilen schließt die Annahme eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags aus (Negativabgrenzung). Die Verwendung von versicherungsinternen Fonds beeinträchtigt nicht die Charakterisierung als öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile, vorausgesetzt dass diese internen ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 5 Steuerpflichtiger

Steuerpflichtiger[1] ist grundsätzlich derjenige, der das Kapital in Form der Prämien im eigenen Namen und für eigene Rechnung dem Versicherungsunternehmen zur Nutzung überlassen hat. Das ist regelmäßig der Versicherungsnehmer, da er die Beiträge zahlt und auch Inhaber des Rechts ist, die Versicherungsleistung zu fordern. Wechselt die Person des Versicherungsnehmers durch Ge...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.4 Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge, die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Ang...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 6 Berechnung des Unterschiedsbetrags

Die Ermittlung des Ertrags ist nur dann nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Versicherung im Privatvermögen hält. Gehört der Versicherungsvertrag hingegen zum Betriebsvermögen, gelten die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften. Für den Kapitalertragsteuerabzug gelten aber auch in diesem Fall die Vorschriften für Versicherungen im Privatve...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.1 Beginn der Mindestvertragsdauer

Für den Beginn der Mindestvertragsdauer bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den im Versicherungsschein bezeichneten Tag des Versicherungsbeginns anzusetzen, wenn innerhalb von 3 Monaten nach diesem Tag der Versicherungsschein ausgestellt und der erste Beitrag gezahlt wird. Ist die Frist von 3 Monaten überschritten, tritt a...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.3 Unfallversicherungen

Bei einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird neben den Beitragsbestandteilen für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie des Risikos der Beitragsrückzahlung im Todesfall und der Verwaltungskosten ein Sparanteil erbracht, der verzinslich bzw. rentierlich angelegt wird. Die Versicherungsleistung bei Ablauf der Versicherungslaufzeit gehört zu den Einnahm...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.2.1 Versicherungsabschluss vor dem 1.7.2010

Für vor dem 1.7.2010 abgeschlossene Rentenversicherungen ist es ausreichend, dass das Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss bzw. im Erhöhungszeitpunkt hinreichend konkrete Grundlagen für die Berechnung der Rentenhöhe oder des Rentenfaktors zugesagt hat. Dieses Erfordernis ist auch erfüllt, wenn die bei Vertragsbeginn für die Rentenberechnung unterstellten Rechnungsg...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.2.1 Bei Vertragsabschluss vereinbarte künftige Vertragsänderungen

Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind, sowie hinreichend bestimmte Optionen zur Änderung des Vertrages führen vorbehaltlich der Grenzen des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten[1] nicht zu einem Neubeginn der Mindestvertragsdauer.[2] Führt die Vertragsänderung bei vor dem 1.1.2012 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.2.1 Altverträge

Die aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträgen) resultierenden Erträge sind weiterhin steuerfrei, wenn (vor allem) die Auszahlung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt.[1] Sind die Erträge aus solchen Versicherungen (im Ganzen) steuerpflichtig, werden sie (grundsätzlich) mit dem gesonderten Steuersatz nach § 32d Abs....mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.2.4 Fortsetzung einer während der Elternzeit beitragsfrei gestellten Lebensversicherung

Die Regelungen zu den Zahlungsschwierigkeiten[1] sind entsprechend anzuwenden, wenn eine Lebensversicherung während der Elternzeit i. S. d. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beitragsfrei gestellt wurde und innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Elternzeit zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgeführt wird.[2]mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.2 Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich des biometrischen Risikos angeboten. Beispielsweise gibt es Verträge, bei denen im Todesfall nur 1 % über dem zu diesem Zeitpunkt angesammelten Vermögen gezahlt werden. Bei Verträgen mit einem derart minimalistischen Versic...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.2.3 Zahlungsschwierigkeiten

Nachentrichtung von Beitragsrückständen Wurden Versicherungsbeiträge oder die Versicherungssumme wegen Zahlungsschwierigkeiten des Versicherungsnehmers insbesondere wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsels gemindert oder die Beiträge ganz oder teilweise befristet gestundet, kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von in der Regel 3 Jahren eine W...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.3 Policendarlehen

Das Policen- oder Versicherungsdarlehen ist eine verzinsliche Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung. Policendarlehen werden regelmäßig zu Finanzierungszwecken eingesetzt. Die Gewährung eines Policendarlehens setzt voraus, dass der Vertrag bereits längere Zeit besteht und ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist. Das Darlehen kann bis zur Höhe des Rückkaufswerts g...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.5.3 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall zweier oder mehrerer Personen (Kapitalversicherung auf verbundene Leben)

Erleben beide bzw. alle versicherten Personen den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin, ist die Erlebensfallleistung vom Versicherungsunternehmen zu erbringen. Diese Ablaufleistung ist bei einem Neuvertrag einkommensteuerpflichtig. Bei jedem Beteiligten ist gesondert zu prüfen, inwieweit er in seiner Person den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 bzw. Satz 2 ESt...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.1 Investmenterträge nach dem Investmentsteuerreformgesetz

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt.[1] Die Steuerfreistellung wird gewährt, um die steuerliche Vorbelastung von Investmentfonds durch das Investmentsteuerreformgesetz[2] ab dem 1.1.2018 zu berücksi...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.5.5 Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz

Bei dieser Versicherungsform leistet das Unternehmen grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der vornehmliche Zweck einer solchen Versicherung ist die Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermöge...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 1.2 Bezugsberechtigung

Der Bezugsberechtigte[1] ist derjenige, der nach den vertraglichen Vereinbarungen die Versicherungsleistung erhalten soll. In der Regel kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers einen Dritten als Bezugsberechtigten bestimmen. Das Bezugsrecht kann getrennt für den Erlebensfall und den Rückkauf sowie für den Todesfall festgelegt sein. Es kann widerruflich o...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 1.4 Überschussbeteiligung

Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung am Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt ausgeschlossen werden.[1] Die Beitragskalkulation des Versicherungsunternehmens sieht regelmäßig erhebliche Sicherheitszus...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4.1 Erlebensfall

Alle Versicherungsleistungen, die vom Versicherungsunternehmen aufgrund des Versicherungsvertrags zu erbringen sind, ohne dass sich das versicherte Risiko realisiert hat (Risikoleistung) oder ohne dass der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise vorzeitig beendet wurde (Rückkauf), sind Erlebensfallleistungen. In der Regel tritt der Erlebensfall bei Ablauf der vereinbarten V...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4 Erlebensfall bzw. Rückkauf

Der Besteuerung unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.[1] Achtung Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks Ist eine zur Basis­v...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3 Versicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags: Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, Kapitalversicherungen mit Sparanteil, Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung bei Ablauf der Vers...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.1 Gesonderte Verwaltung speziell zusammengestellter Kapitalanlagen

Bei einer gesonderten Verwaltung wird die Sparleistung nicht vom Versicherungsunternehmen für eine unbestimmte Anzahl von Versicherten gemeinschaftlich, sondern separat für den einzelnen Vertrag angelegt bzw. verwaltet, wobei der wirtschaftlich Berechtigte das Kapitalanlagerisiko trägt. Die Kapitalanlage erfolgt bei einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag typischerw...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.2.3 Übermaßbesteuerung

Die Aufwendungen für den Erwerb des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung stellen Anschaffungskosten dar. Um eine Übermaßbesteuerung beim entgeltlichen Erwerb des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung vom ursprünglichen Rechtsinhaber zu vermeiden, treten ab dem Veranlagungszeitraum 2008 beim Erwerber die Anschaffungskosten an die Stelle der vor dem Erwerb entrichteten ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1 Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung ("Versicherungsmäntel")

Auf dem Versicherungsmarkt besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung abzuschließen (z. B. bei den besonders im Ausland vertriebenen sog. "Versicherungsmänteln"). Bei diesen Verträgen wird anders als bei konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der wirtschaftlich Berechtigte all...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.3 Dispositionsbefugnis des wirtschaftlich Berechtigten

Eine unmittelbare Dispositionsmöglichkeit ist gegeben, wenn der Versicherungsvertrag ein Weisungsrecht des wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder gegenüber einem beauftragten Vermögensverwalter vorsieht. Von einer mittelbaren Dispositionsmöglichkeit ist insbesondere auszugehen, wenn die Anlageentscheidungen von einem Vermögensverwalter getroffe...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10 Grundlegende Reform der Besteuerung von Kapitaleinkünften des Privatvermögens ab 2009

Bei nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen gilt in Abhängigkeit vom Lebensalter des Steuerpflichtigen und von der Laufzeit des Versicherungsvertrags bei Auszahlung eine differenzierte steuerliche Behandlung.[1] Allerdings werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 alle im Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte grundsätzlich einheitlich mit einer Abgeltun...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 9 Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag

Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge[1] hat der Gesetzgeber ein umfassendes Abzugsverbot für Werbungskosten angeordnet: Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 grundsätzlich nicht mehr abgezogen werden. Abziehbar ist lediglich ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.0...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 6.1 Versicherungsleistung

Versicherungsleistung ist grundsätzlich der Gesamtbetrag der zugeflossenen Geldleistungen.[1] In der Versicherungsleistung enthalten sind die angesammelten Sparanteile, garantierte Verzinsung der Sparanteile und Überschüsse aus dem Kapitalanlage-, dem Risiko- und dem Kostenergebnis. Auszusondern sind die Überschussanteile und sonstige Leistungen aus Nebenrisiken.[2]mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.4 Kapitalauszahlungen

Kapitalauszahlungen und Rentenzahlungen aus einer reinen Risikoversicherung, also einer Versicherung ohne Sparanteil (z. B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung) fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG . Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Bes...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / Zusammenfassung

Begriff Ab dem Kalenderjahr 2005 hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von Lebensversicherungen durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) v. 5.7.2004 (BGBl 2004 I S. 1427) grundlegend geändert. Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossen Lebensversicherungen (Neuverträge) sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfä...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.2.3 Verhältnis Mindesttodesfallschutz-Regelungen zueinander

Ein Versicherungsvertrag muss durchgehend entweder die "50 %-Regelung" oder die "10 %-Regelung" erfüllen. Ein Wechsel zwischen beiden Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, is...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.2 Rentenfaktor

Eine Rentenversicherung erfordert, dass das Versicherungsunternehmen bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko übernimmt. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein konkret bezifferter Faktor garantiert wird, mit dem die Höhe der garantierten Leibrente dur...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.2 Neubeginn aufgrund von Vertragsänderungen

Ändern sich wesentliche Vertragsmerkmale wie etwa Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme, Beitragshöhe oder Beitragszahlungsdauer einer Versicherung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, führt dies nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu einem Neubeginn der Mindestvertragsdauer.[1] Wichtig Änderung des Versicherungsnehmers Bei einer Änderung der Person des Versicherungsnehme...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.2.2 Vertragsabschluss ab dem 1.7.2010

Ist der vereinbarte Rentenzahlungsbeginn dergestalt aufgeschoben, dass die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person unwesentlich unterschritten oder sogar überschritten wird, ist bei ab dem 1.7.2010 abgeschlossenen Versicherungsverträgen nicht von einer steuerlich anzuerkennenden Rentenversicherung auszugehen. Nicht zu beanstanden ist es allerdings, wenn der Zeitraum...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 6.3 Negativer Unterschiedsbetrag (Verlust)

Insbesondere in den Fällen eines frühzeitigen Rückkaufs[1] des Versicherungsvertrags kann es zu einem negativen Unterschiedsbetrag kommen. Ist (ausnahmsweise) die Einkunftserzielungsabsicht zu überprüfen, ist vom hälftigen Unterschiedsbetrag als Ertrag auszugehen, wenn nach dem vereinbarten Versicherungsverlauf die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG erfüllt wo...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.5.2 Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung

Bei dieser Versicherungsform wird neben den Beitragsbestandteilen für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie des Risikos der Beitragsrückzahlung im Todesfall und der Verwaltungskosten vom Versicherungsnehmer ein Sparanteil erbracht, der verzinslich bzw. rentierlich angelegt wird. Die Versicherungsleistung bei Ablauf der Versicherungslaufzeit gehört zu den Einnahmen aus § 20 A...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.5.4 Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfixversicherung)

Bei einer Termfixversicherung wird die Versicherungsleistung nur zu einem festen Zeitpunkt ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person vor Erreichen dieses festen Zeitpunkts, wird die Todesfallsumme in der Regel nicht sofort ausgezahlt, sondern es endet lediglich die Beitragszahlungsdauer. Die Leistung im Todesfall gehört nicht zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. [1]mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.2 Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags aus dem Versicherungsvertrag werden von der Versicherungsleistung im Erlebensfall die Summe der auf sie entrichteten Beiträge einschließlich des darin enthaltenen Kostenanteils (Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten) abgezogen.[1] Entsprechend muss für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG bei der Ermittlung der Ertr...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7 Hälftiger Unterschiedsbetrag

Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist[1] die Hälfte des Unterschiedsbetrags als Einnahme anzusetzen. Achtung Vertragsabschluss ab 31.12.2011 Für Vertragsabschlüsse nach dem 31.12.2011 gilt dies mit der Maßgabe, dass der Steuerpflichtige bei Auszahlung de...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.4 Teilleistungen teilweise vor und nach dem 60. Lebensjahr/62. Lebensjahr

Werden mehrere Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgekehrt (z. B. bei Teilauszahlungen und Barauszahlungen von laufenden Überschussanteilen), ist jeweils gesondert zu prüfen, ob derAnsatz des hälftigen Unterschiedsbetrags[2] zur Anwendung kommt. Die anteilig entrichteten Beiträge sind zu berücksichtigen.[3] Praxis-Beispiel Teilleistungen vor und nach d...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 1.6 Eintritt des Versicherungsfalls

Zu den vertragstypischen Pflichten eines Lebensversicherungsvertrags gehört, dass der Versicherer sich verpflichtet, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (P...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.4 Steuerfreistellung bei gemischter Anlage (sog. "Hybridprodukte")

Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017[1] Soweit die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen nicht ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet werden, sondern beispielsweise bei sog. "Hybridprodukten" teilweise in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert wurden, kann die Steuerfreistellung[2] nicht auf den vollen Unterschiedsbetrag [3] gewährt werden. Vie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 8 Kapitalversicherungen auf verbundene Leben

Wenn bei einer Kapitalversicherung auf verbundene Leben[1] die Versicherungsleistung mehreren Steuerpflichtigen gemeinschaftlich zufließt, ist bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen, inwieweit er in seiner Person den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG verwirklicht. Die Aufteilung der Erträge ist grundsätzlich nach Köpfen vorzunehmen, es sei denn, es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 4.2 Rückkauf

Ein Rückkauf liegt vor, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird (insbesondere aufgrund Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung). Bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags ist regelmäßig vereinbart, dass das Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert zu erstatten hat.[1] Der Rückkaufswert ist nach den anerkannten Regeln der Ver...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.7 Absicherung weiterer Risiken

Neben dem der Versicherung zu Grunde liegenden charakteristischen Hauptrisiko können weitere Risiken (Nebenrisiken) in Form einer Zusatzversicherung oder innerhalb einer einheitlichen Versicherung abgesichert sein. Üblich sind dabei die Absicherung gegen Invalidität, Berufsunfähigkeit, Unfalltod, Pflege und schwere Krankheiten und schwere Leiden ("dread disease"). Enthält der Vers...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4.1.1 Anspruch auf Darlehensgewährung

Enthält der Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Gewährung eines Darlehens des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer, ohne dass sich der Versicherer eine freie Entscheidung über das "ob" der Darlehensgewährung vorbehält, ist generell von einer steuerpflichtigen Erlebensfall-Leistung auszugehen. In allen anderen Fällen, in denen ein Darlehensanspruch besteht...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 2 Vertragsabschluss als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung

Die Besteuerung der Erträge aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall richtet sich für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge (Neuverträge) nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. d. F. des AltEinkG. Für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge (Altverträge) ist § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung allerdings weiter anzuwenden.[1] ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4.1.3 Laufende Auszahlung von Überschüssen

Eine laufende (z. B. jährliche) Auszahlung von Überschüssen[1] stellt eine zugeflossene Erlebensfall-Leistung dar. Die Regelungen zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags bei Teilauszahlungen[2] sind anzuwenden. Wird der Überschuss nicht zur Barauszahlung, sondern zur Reduzierung der laufenden Beitragszahlung verwendet, liegt zivilrechtlich eine Aufrechnung und damit ebenfalls...mehr