Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.1 Berechnungsformel

Im einführenden Beispiel des Einzelunternehmers konnte auf die gesonderte Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags verzichtet werden, da die Einkommensteuer auf einer einzigen Einkunftsquelle, dem gewerblichen Einzelunternehmen, beruhte. Sind jedoch (positive und negative) Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsquellen vorhanden, muss der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommensteuer

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die ESt ist eine der > Personensteuern. Zur Ermittlung der festzusetzenden ESt § 2 Abs 6 EStG und > R 2 Abs 2 EStR. Steuern von > Einkommen sind nicht abziehbar (§ 12 Nr 3 EStG). Gleiches gilt für die interne Steuer des > Europäisches Patentamt (EFG 2015, 131 = DStRE 2016, 329).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zuschlag zur Einkommensteuer

Rz. 26 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die gebräuchlichste Bemessungsgrundlage für die Erhebung der KiSt ist die ESt (Maßstabsteuer). Der Zuschlag zur ESt/LSt ist verfassungsgemäß (BVerfG 30, 415 vom 31.03.1971 – 1 BvR 744/67, DB 1971, 753). Das pauschale Anknüpfen an die ESt als BMG schließt die Berücksichtigung von Besonderheiten aus; auch Veräußerungs- und Übergangsgewinne wer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstattung nach Ablauf des Kalenderjahres mittels Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 26 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach Ablauf des maßgebenden Kalenderjahres wird die vom ArbG überhöht einbehaltene LSt vom FA durch Veranlagung zur ESt erstattet, die der ArbN ggf beantragen kann (§ 46 Abs 2 Nr 8 EStG; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 105 ff). Bei einer Veranlagung wird der Überschuss erstattet, wenn die für den VZ einbehaltene LSt die festgesetzte ESt ü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Veranstaltungen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Amtseinführung, > Behördenleiter, > Betriebsveranstaltungen, > Betriebsversammlung, > Bewirtung, > Geburtstagsfeier, > Jubiläumsfeier, > Jubiläumsgeschenke, > Preisgelder. Ergänzend > Incentives, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Entstehung und Verwirklichung des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft (vgl § 38 AO). Weil der Erstattungsanspruch das Gegenstück zum Steueranspruch ist, gilt hier nichts anderes wie dort. Für die Entstehung reicht es deshalb aus, dass zuviel Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer

Rz. 59 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Neben Vorauszahlungen (Vz) auf die ESt setzt das FA (in BY das > Kirchensteueramt) KiSt-Vz auch dann fest, wenn sie nicht mindestens 400 EUR im Kalenderjahr erreichen (§ 51a Abs 1 Satz 1, Abs 4 EStG iVm den KiStG der Länder), denn § 37 Abs 5 EStG mit den dortigen Begrenzungen ist nach § 51a Abs 4 Satz 1 HS 2 EStG nicht anzuwenden; zu Einzelh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verbundene Unternehmen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Den Begriff verwenden zB § 37b Abs 1 Satz 2 EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 48, 56) sowie § 38 Abs 1 Satz 3 HS 2 EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 2). Er hat ua auch Bedeutung für die Entsendung von ArbN im internationalen Bereich (> Doppelbesteuerung Rz 39, ergänzend > Wirtschaftlicher Arbeitgeber), ferner etwai...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Individueller Lohnsteuer-Abzug oder Pauschalversteuerung

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit Zuwendungen des ArbG aus Anlass von Betriebsveranstaltungen (zum Begriff > Rz 2 ff) zum > Arbeitslohn gehören (> Rz 10 ff) und den Freibetrag von 110 EUR (> Rz 20 ff) übersteigen, unterliegen sie dem LSt-Abzug nach allgemeinen Vorschriften. Die Zuwendungen werden als > Sonstige Bezüge besteuert (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.2ff LStR). An...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einkommen ist der Gesamtbetrag der > Einkünfte (GdE), vermindert um > Sonderausgaben und > Außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs 4 EStG). Zur Ermittlung der Einkünfte, besonders solcher aus nichtselbständiger Arbeit, > Einkünfte Rz 1, 4. Ergänzend > Einnahmen-Überschussrechnung. Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vom Einkommen zu unterscheiden i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / H. Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG)

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA werden nicht nur bei einer Veranlagung zur ESt, sondern bei ArbN bereits beim LSt-Abzug (> Lohnsteuertarif Rz 36) und bei anderen Stpfl bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer berücksichtigt. Im Einzelnen gilt: Rz. 121 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für SA, die nicht Vorsorgeaufwendungen iSd > Rz 27–44 sind, wird ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Unterhalt für ehemalige Ehegatten bzw Lebenspartner (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft werden bis zu 13 805 EUR im VZ als SA berücksichtigt, wenn der Stpfl dies im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, bei der Veranlagung oder der F...mehr

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Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Das Gesetz enthält keine Regelungen über die Zulassung einer bestimmten Einrichtung zur Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen oder über die Verweigerung der Entgegennahme weiterer Daten von einer bisher beanstandungsfrei mitteilenden Einrichtung. 2. Ob Beiträge an eine bestimmte Einrichtung materiell-rechtlich als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind und es si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zahlung ohne rechtlichen Grund (§ 37 Abs 2 Satz 1 AO)

Rz. 29 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 LSt ist ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn bei der Zahlung ein Zahlungsanspruch des FA nicht oder nicht mehr besteht. Für seine Entstehung kommt es nicht darauf an, ob der Erstattungsanspruch festgesetzt ist oder nicht (> Rz 13 ff). Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einer > Pauschalierung der Lohnsteuer entsteht der Erstattungsanspruch d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiStG der Länder). Die ents...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Konkurrenz mehrerer Rechtsnormen

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erstattungsansprüche aus Rechtsgründen können sich aus dem EStG und anderen, für den Steuerabzug bedeutsamen Gesetzen, zB den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (vgl § 37 Abs 1 AO), sowie unmittelbar aus § 37 Abs 2 AO (> Rz 27 ff) ergeben. Nach letzterer Vorschrift besteht ein Erstattungsanspruch, wenn Steuern ohne rechtlichen Grund gezahlt wor...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammen zu veranlagende Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI oder IV/Faktor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rz. 75 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind (§§ 26, 26b EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1 und > Splitting), beide > Arbeitslohn bezogen haben und von denen (mindestens) einer wenigstens für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV mit Faktor (> L...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nachforderung zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer

Rz. 215 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hat der ArbG die LSt unzutreffend einbehalten, hat das FA mehrere Möglichkeiten, die zu wenig erhobene LSt nachzuerheben. Solange keine Veranlagung durchgeführt worden ist, kann es die LSt vom ArbN nach § 38 Abs 4 EStG, § 39 Abs 5 und 7 EStG, § 39a Abs 5 EStG, § 41c Abs 4 EStG und § 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG nachfordern (> Nachforderung vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pauschalierung der Kirchensteuer

Rz. 54 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit der ArbG die LSt zulässigerweise mit einem Pauschsteuersatz erhebt, ist auch die KiSt zu pauschalieren. Zu den auf die pauschale LSt anzuwendenden Steuersätzen > Rz 42. Die pauschale KiSt bleibt bei der Veranlagung des ArbN außer Ansatz (§ 40 Abs 3 Satz 3 EStG iVm § 51a Abs 1 Satz 1 EStG). Ausführlich zu Einzelheiten > Pauschalierung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwirklichung des Anspruchs

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die AO unterscheidet zwischen der Entstehung des Erstattungsanspruchs (> Rz 13 und > Rz 27) und seiner Verwirklichung (vgl § 218 AO), also seine Erfüllung oder Realisierung. Grundlage der Verwirklichung sind ua die Steuerbescheide (dazu gehören Steuerfestsetzung nach > Lohnsteuer-Anmeldung [§ 168 AO] sowie ein Pauschalierungs-Steuerbescheid)...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1 Einkommensteuer

1.1 Zurechnung der ­Einkünfte 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.11 Veräußerungs­geschäfte

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.2 Einkunftserzielungs­absicht

1.2.1 Grundsätze Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Werden mehrere Objekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6 Werbungskostenabzug

1.6.1 Begriff der Werbungskosten Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4 Verträge mit nahen ­Angehörigen

1.4.1 Vorrausetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter Angehörigen unterliegen jedoch stets einer kritischen Prüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1 Zurechnung der ­Einkünfte

1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalübersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.9 Vermietung von Auslandsimmobilien

Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Ausland werden oftmals aufgrund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur in dem betreffenden ausländischen Staat besteuert, in dem sich das Objekt befindet. Ergibt sich aus der Vermietung einer in einem Drittstaat[1] belegenen Immobilie ein Verlust, kann der Verlust nur mit positiven Vermietungseinkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung

Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.8 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Dies ergibt dann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.1 Begriff der Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer. Hauptgruppe dieser Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.7 Abschreibung von Gebäuden

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG im Weg der AfA als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.2 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung [2] ausgeschlossen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.2 Miteigentum

Bei Miteigentümern muss zunächst geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermieten und somit den objektiven Tatbestand der Einkunftserzielung gemeinschaftlich verwirklicht haben. Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.3 Einzelfälle

Mietverträge zwischen Eltern und Kindern Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein diese Tatsache führt danach nicht zur Ablehnung des Mietvertrags als Missbrauch von recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.2.1 Grundsätze

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Werden mehrere Objekte, z. B. 2 Grund...mehr