Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz Die Erledigung eines Basisrentenvertrages durch einen gerichtlichen Vergleich kann ein rückwirkendes Ereignis darstellen. Sachverhalt Die Klägerin schloss im Jahr 2010 einen sogenannten Rürup-Rentenvertrag ab. In den Jahren 2010 bis 2016 machte sie die an die Versicherung gezahlten Beiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben geltend. Im Jahr 2017 schloss die Kl...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuervergünstigungsmöglichkeiten für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude sind – mit Ausnahme der energetischen Sanierungen (§ 35c EStG) – nicht sehr zahlreich. Die größte Bedeutung hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die auf Antrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und insbesondere für Handwerkerleistungen gewährt wird (s....mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.4 Schimmelpilz

Keine Zwangsläufigkeit Aufwendungen zur Vermeidung oder Behebung gesundheitlicher Schäden durch Schimmelpilze können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn die Entstehung und somit die Beseitigung von Schimmelpilzen auf ein Verschulden des Eigentümers oder Mieters beispielsweise durch falsche oder mangelnde Belüftung oder a...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 1 Überblick

Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor? Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an eigengenutzten Wohnungen und Wohngebäuden können in bestimmten Ausnahmefällen im Rahmen des § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts[1] liegt dann vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere ...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 5 Berücksichtigungsfähiger Aufwand

Werterhöhung wird geprüft Die Aufwendungen müssen ihrer Höhe nach notwendig und angemessen sein und können nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht zu einer Werterhöhung (sog. Gegenwertlehre) geführt haben. Entstehen die Aufwendungen innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Fertigstellung des Objekts, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine werterhöhenden Maßn...mehr

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Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

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Anforderungen an die Bezeichnung des Klagegegenstands einer Finanzgerichtsklage

Leitsatz Der Klagegegenstand ist entsprechend der in der FGO benannten Form darzustellen. Sachverhalt Die Kläger wandten sich gegen die geänderten Steuerbescheide nach einer Betriebsprüfung. Die Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg, sodass die Kläger Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben. Trotz Aufforderung durch das Gericht wurde die Klage nicht begründet und das K...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1 Grundstücksveräußerung: Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb?

Privates Veräußerungsgeschäft oder Gewerbe­betrieb? Gewinne aus der Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Wohnungs- oder Teileigentum, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, unterliegen der Einkommensteuer, wenn es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG handelt. Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG liegt nur...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 7 Höhe des zu versteuernden Gewinns aus einem gewerblichen Grundstückshandel

Der Gewinn aus einem gewerblichen Grundstückshandel unterliegt der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Grundstücke gehören zum Betriebs­vermögen Dabei hat der Beginn des gewerblichen Grundstückshandels (s. oben unter Gliederungspunkt 6) unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns. Denn die Grundstücke gehören mit Beginn des gewerblichen Grundstückshand...mehr

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Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 EStG oder § 20 Abs. 2 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2 Einkommensteuer

6.2.1 Verlustzuweisungen Rz. 113 Bei Immobilienfonds konnten früher unangemessen hohe Gebühren für die Vermittlung der Zwischen- und Endfinanzierung nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil sie als rechtsmissbräuchlich angesehen wurden.[1] Später wurden die Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.2 Mietrechtliche Gestaltungen

Rz. 115 "Überkreuzvermietungen" sind als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn (nahezu) gleichartige Wohnungen von zwei Personen angeschafft oder hergestellt werden, um sie sogleich wieder ("über Kreuz") dem anderen in der Weise zu vermieten, dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren.[1] Denn eine derartige Überkreuzvermietung ist regelmäßig allein dadurch veranlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.8 Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 131 Die Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist Gestaltungsmissbrauch, wenn es dem Eintreten einer Steuerpause dient und hierfür keine außersteuerlichen Gründe bestehen.[1] Dasselbe gilt, wenn eine Personengesellschaft ihr Wirtschaftsjahr so festlegt, dass es einen Monat vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.6 Wertpapiergeschäfte

Rz. 125 Es steht grundsätzlich im Belieben des Stpfl., ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert. Dadurch macht er lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht. Denn das Ziel, sich von nahezu wertlosen Wertpapieren durch Übertragung auf einen Dritten zu trennen, ist sinnvoll nur durch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.9 Ausübung von Wahl- und Gestaltungsrechten

Rz. 135 Die nachträgliche Wahl der getrennten (jetzt: Einzel-)Veranlagung ist nicht deshalb missbräuchlich, weil sie erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Aufteilung der sich aus der Zusammenveranlagung ergebenden Einkommensteuerschuld bereits unanfechtbar war.[1] Dem Steuergläubiger erwächst daraus kein Schaden, weil bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen unbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.3 Umgehung

Rz. 32 Die Steuerumgehung ist ein Unterfall der Gesetzesumgehung. Sie besteht in einem Verhalten, das nach dem Wortlaut des Gesetzes andere Rechtsfolgen hat als dem Zweck des Gesetzes entspricht,[1] Ein belastendes Steuergesetz wird dadurch umgangen, dass ein Sachverhalt so gestaltet wird, dass er den Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt, obwohl die darin vorgesehene Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.1 Verlustzuweisungen

Rz. 113 Bei Immobilienfonds konnten früher unangemessen hohe Gebühren für die Vermittlung der Zwischen- und Endfinanzierung nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil sie als rechtsmissbräuchlich angesehen wurden.[1] Später wurden die Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung in der Steuerbilanz der K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.3 Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips

Rz. 117 Ein Damnum ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem es geleistet wird. Die sich aus § 11 Abs. 2 S. 3 EStG ergebenden Einschränkungen gelten nach § 11 Abs. 2 S. 4 EStG für ein Damnum nicht, soweit es marktüblich ist. Für den Zeitpunkt der Leistung des Damnums kommt es auf die bürgerlich-rechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten an, sofer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilligkeit einer Doppelbelastung mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer bei Kapitalerträgen

Leitsatz 1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterlie...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.1 Normalfall

Einkommensteuererklärung Wer die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen will, muss die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Praxis-Tipp Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Höchstbetragsüberschreitung Bei der Geltendmachung ist auf die Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und H...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / Leitsatz

1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, nic...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.1 Überblick

Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens ...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 1

Nach der EU-Erbrechtsverordnung wurde auch eine EU-Güterrechtsverordnung verabschiedet[1]. Sie ist unmittelbar anwendbar nur auf ab dem 29.1.2019 geschlossene Ehen, auf "Bestands-Ehen" vor diesem Stichtag nur bei einer Rechtswahl in einem Ehevertrag, also einer öffentlichen Urkunde, nach diesem Datum (Art. 69 Abs. 1 EU-GüterrechtsVO). Durch die EU-GüterrechtsVO ergeben sich ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Steuerer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.1 Umfang

Rechtslage bei Minijobs Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 % der Aufwendungen höchstens 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt[1] und für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 4.000 EUR.[2] Die Höchstbeträge werden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstücksschenkungen

Rz. 122 [Autor/Stand] Eine Grundstücksschenkung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH,[2] der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat,[3] bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) vorliegen und der Beschenkte damit jederzeit die Eigentumsumschreibung herbeiführen kann. Rz. 123 [Autor/Stand] Folgerichtig ist die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 157 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Ballwieser (1987), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und neues Bilanzrecht, in: Albach/Forster (Hrsg.), Beiträge zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, Wiesbaden, S. 3–24. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düssel...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.2 Einkommensteuer

Eine doppelte Abzugsfähigkeit – sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer – bezüglich der Testamentsvollstreckergebühren ist nicht zulässig, sodass bei der Einkommensteuer der Erben regelmäßig nur die Gebühren für die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker angesetzt werden können, und zwar soweit sie mit den aus dem Nachlass zu erzie...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjähri...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze

Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obliegt es den Erben, die aus dem...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.1 Begriff

Rz. 10 Steuerschuldner ist derjenige Stpfl., der die Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat oder für dessen Rechnung sie von einem Dritten zu entrichten ist[1], weil er durch eigenes oder ihm zuzurechnendes Verhalten Dritter den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den Dritten, deren Verhalten dem Steuerschuldner zuzurechnen is...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 4 Teilbetriebsveräußerung

Für die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die Veräußerung eines Betriebs. Der Teilbetrieb muss auch hier die in Verbindung mit der Teilbetriebsaufgabe geschilderten Voraussetzungen erfüllen. Auch hier ist erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs veräußert werden und dass die Tätigkeit des Tei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Sondervergütungen bei der Tonnagesteuer

Leitsatz Sondervergütungen nach Betriebsveräußerung sind bei der sog. Tonnagesteuer weiterhin dem Gewinn hinzuzurechnen, aber unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Sachverhalt Die Rechtsvorgängerin der Klägerin betrieb als Einschiffsgesellschaft ein Seeschiff im internationalen Verkehr. Mit Wirkung zum 1.1.2011 optierte sie zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG, der sog. Tonnage...mehr

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr