Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Ein Vereinsmitglied (hier: Vereinsvorsitzender) hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. Für die Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern verweist der Gesetzgeber in § 27 Abs. 3 BGB (s. Anhang 12a) i. V. m. § 86 BGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Literatur

Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Funnemann, Ausgliederung von Zweckbetrieben, DStR 2002, 2113; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwechsels eines eingetragenen Vereins in eine Kapitalgesellschaft? DStR 2001, 1827; Hänsch, Änderung des § 6 Abs....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pokalspenden

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Häufig erhalten die Sieger, die besten Drei oder sogar alle Teilnehmer an einem Turnier eine Auszeichnung, wie Urkunden, Medaillen oder auch Pokale. Wird einem Verein ein dafür benötigter Pokal gespendet (sog. "Pokalspende") kann diese Zuwendung bei dem Spender als Sachspende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 29 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für rechtsfähige Vereine (e. V. i. S. d. §§ 21, 55 BGB sowie wirtschaftliche Vereine i. S. d. § 22 BGB, Anhang 12a) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s. § 99 Abs. 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s. Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Werbung als Vermögensverwaltung

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Zu der Frage, wie die Einkünfte steuerlich zu behandeln sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) aus der Übertragung von Werberechten erzielt, ist nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 9 (Anhang 2) folgende Rechtsauffassung zu vertreten: Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die entgeltliche Übertragung des Rec...mehr

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Pensionszusagen / 10 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft

Erteilt eine Personengesellschaft dem als Geschäftsführer tätigen Gesellschafter eine Pensionszusage, dürfen die Zuführungen den Gesamtgewinn der Personengesellschaft nicht mindern.[1] In der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft ist eine Pensionsrückstellung wie bei der Zusage an einen fremden Arbeitnehmer zu bilden. Zugleich hat der pensionsberechtigte Gesellschafter seine Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw. gemeinnützige AG oder gemeinnützige Genossenschaft) fällt unter § 11 UmwStG (s. Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG einerseits und § 12 Abs. 5 Satz 1 UmwStG andererseits kann entnommen werden, dass die §§ 11–13 UmwStG auch für steuerfreie Körperschaft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rudolf-Steiner-Schulvereine e. V.

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Rudolf-Steiner-Schulvereine an Waldorfschulen sowie vergleichbare Schulfördervereine können nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO (§ 52 AO, Anhang 1b) gemeinnützig sein und entsprechende steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. S. hierzu auch Erlass des FinMin Mecklenburg-Vorpommern vom 07.10.1999, DStR 1999, 1813. Zuwendungen – Beiträge, Spenden, Patengel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anzeigengeschäft verpachtet

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird das Anzeigengeschäft einer Vereinszeitschrift durch den Verein auf einen Verlag/ein Werbeunternehmen übertragen, trägt dieser das Unternehmerrisiko bezüglich des Anzeigenteils. Da der Verein ein Recht an einen Dritten (Verlag/Werbeunternehmen) überlassen hat, ist zu prüfen, ob aus ertragsteuerlicher Sicht "Vermögensverwaltung" gegeben i...mehr

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Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

Leitsatz Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen. Normenkette § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 8 Pensionsrückstellung außerhalb von Dienstverhältnissen (§ 6a Abs. 5 EStG)

Rz. 101a § 6a Abs. 5 EStG geht davon aus, dass der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift nicht auf Dienstverhältnisse begrenzt ist, sondern auch darüber hinaus Anwendung finden kann (Rz. 29). Dies entspricht auch der Regelung des § 17 BetrAVG, in dem wie in § 6a Abs. 5 EStG der Anwendbarkeit über den Bereich der Arbeitnehmerschaft hinaus für Personen geöffnet wird, dene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.1.1 Verhältnis der Vorschrift zu §§ 5, 6 EStG

Rz. 32 § 6a EStG beinhaltet eine besondere Regelung für Rückstellungen für Pensionsverbindlichkeiten. Diese Regelung ist spezieller als die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie nach §§ 5, 6 EStG unter Einbeziehung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Rückstellungen allgemeiner Arten gelten. Soweit § 6a EStG Vorschriften über die Passivierung dem Grunde und der Höh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1 Teilwert im Anwartschaftszeitraum (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG)

5.2.2.1.1 Arbeitgeberfinanzierte Zusagen Rz. 80 Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, also im Anwartschaftszeitraum, ist der Teilwert der Pensionsrückstellung – solange das Dienstverhältnis fortbesteht – zu bemessen nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts noch ausstehender, betragsmäßig gleichbleibender...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.1 Höchstbetrag und Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 S. 1 EStG)

Rz. 88 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 4 S. 1 EStG in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden (Teilwertdifferenz). Wesentlich für das Verständnis ist hierbei, dass für die Berechnung dieser Teilwertdiffer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.3 Wirtschaftliche Funktion des § 6a EStG

Rz. 7 Die steuerrechtliche Anerkennung der Rückstellungsbildung ermöglicht die Verwirklichung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung im Bereich des unversteuerten Vermögens: Soweit Aktivkapital durch die Pensionsrückstellung passivisch gebunden wird, handelt es sich um ertragsteuerlich nicht belastetes Vermögen. Dabei ist allerdings vorausgesetzt, dass das insoweit gebunde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2 Beginn der Anwartschaftsrückstellung (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Rz. 64 Nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG der Vorschrift darf eine Rückstellung erstmals "für das Wirtschaftsjahr", d. h. in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres, gebildet werden, in dem die Pensionszusage erteilt wird, frühestens aber für das Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr (für Zusagen ab 2018 das 23. Lebensjahr, Rz. 68a) vollend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.3 Beginn der Rückstellung nach Eintritt des Versorgungsfalls (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 69 Zur Bedeutung der Vorschrift während der Geltung des Passivierungswahlrechts vgl. Rz. 63. Seit Bestehen der Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen kommt eine erstmalige Bilanzierung einer Pensionsverpflichtung im Wirtschaftsjahr des Eintritts des Versorgungsfalls nur noch in wenigen Fällen in Betracht, wenn die Pensionszusage erst mit Eintritt des Versorgungsfa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a.F. (wortgleich mit § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 EStG n.F.) begünstigtem Vermögen?

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n.F. begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im BMF-Schreiben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.4 Beginn und Ende des Verteilungszeitraums (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 S. 6 EStG); Abweichung des tatsächlichen Pensionsalters vom voraussichtlichen Pensionsalter

Rz. 86 Für die Berechnung der Höhe des Teilwerts sind nach Rz. 75 u. a. die Zeitpunkte des Beginns des Dienstverhältnisses bzw. der Vollendung des erforderlichen Mindestlebensjahres des Berechtigten (Rz. 68a) und der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintritts des Versorgungsfalls wesentlich. Sie bestimmen den Zeitraum, auf den der Barwert der künftigen Pensionsleistungen als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.5 Vorgeschriebener Rechnungszinsfuß (§ 6a Abs. 3 S. 3 EStG)

Rz. 87 Bei der Berechnung des Teilwerts ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen:[1] Dieser Zinsfuß gilt für die Berechnung der Barwerte, die für Wirtschaftsjahre ermittelt werden, die nach dem 31.12.1981 enden (§ 52 Abs. 5 EStG i. d. F. des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes; vgl. Rz. 3a). Für frühere Wirtschaftsjahre galt ein Zinsfuß von 5,5 %. Durch die Erhöhung des Zin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.6 Anrechnung von Wartezeiten und Vorschaltzeiten (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 5 EStG)

Rz. 87c Die Zeit zwischen Dienstbeginn und Pensionszusage ist nur dann als Wartezeit zu behandeln, wenn sie in der Pensionszusage ausdrücklich als solche bestimmt ist.[1] Zu den Regelungsmotiven s. Rz. 87d. Wartezeit ist eine ausschließlich zeitbezogene Voraussetzung für den Beginn der Leistungsverpflichtung des Pensionsverpflichteten. Sie liegt vor, wenn in einer Pensionszus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.2 Keine Erstreckung auf künftige gewinnabhängige Bezüge (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 EStG)

Rz. 49 Aufgrund des Zwecks der betrieblichen Altersversorgung, dem Begünstigten annäherungsweise seinen in der aktiven Dienstzeit erworbenen Lebensstandard zu erhalten, wird die Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen häufig von der Höhe des Einkommens aus aktiver Tätigkeit abhängig gemacht. Welche Einkommensbeträge dabei zu berücksichtigen sind, ist in der Zusage (ggf. in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.2 Vollendung des 23. Lebensjahres (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Rz. 68a Frühestens darf die Rückstellung in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres gebildet werden, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte sein 23. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze von 23 Jahren ist erstmals bei nach dem 31.12.2017 erteilten Pensionszusagen anzuwenden.[1] Für zuvor erteilte Pensionszusagen gelten höhere Altersgrenzen. Zunächst galt für Zusagen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leitsatz Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden. Normenkette § 35a, § 32d, § 2 Abs. 5, Abs. 5b, Abs. 6, § 32a, § 35a, § 43 Abs. 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr (2014) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Steuerfreiheit des Arbeitgeberbeitrags (Abs. 6)

Rz. 15 Liegen sämtliche Fördervoraussetzungen des § 100 EStG für den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung vor, ist der Betrag nach Abs. 6 maximal bis zum förderfähigen Höchstbetrag in Höhe von aktuell 480 EUR (Rz. 1) steuerfrei. Die Förderung des § 100 EStG hat insoweit nach Abs. 6 Vorrang gegenüber der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.1 Rechtsanspruch (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 39 Pensionsrückstellungen dürfen nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Pensionsleistungen hat. Mit diesem Erfordernis, das über die allgemeinen Voraussetzungen der Rückstellungsbildung insoweit hinausgeht, als eine wirtschaftliche Last nicht genügt (§ 5 EStG Rz. 346), soll – wie auch mit dem Erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6 Steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG

1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht Rz. 13 Soweit für die Handelsbilanz ein Passivierungswahlrecht galt (Rz. 9) bzw. durch die Übergangsregelung des Art. 28 EGHGB noch gilt (Rz. 10), lag bzw. liegt die steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG – neben den Regelungen zur Höhe der Pensionsrückstellung – darin, das handelsrechtliche Bilanzierungswahlrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6 Jährliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (§ 6a Abs. 4 EStG); Nachholverbot

6.1 Höchstbetrag und Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 S. 1 EStG) Rz. 88 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 4 S. 1 EStG in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden (Teilwertdifferenz). Wesentlich für das Verständnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5 Berechnung der Pensionsrückstellung (§ 6a Abs. 3 EStG)

5.1 Versicherungsmathematische Grundlagen 5.1.1 Allgemeines Rz. 71 § 6a Abs. 3 EStG umschreibt den Begriff des Teilwerts der Pensionsverpflichtung für die Zeit vor und nach dem Eintritt des Versorgungsfalls. Durch den Teilwert wird die Obergrenze des Bilanzausweises einer Pensionsrückstellung an einem bestimmten Bilanzstichtag gezogen. Er ist aber auch über § 6a Abs. 4 EStG un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2 Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellungen

5.2.1 Einzelbewertungsprinzip Rz. 77 Pensionsrückstellungen werden üblicherweise in der Bilanz mit einem Sammelposten ausgewiesen, weil es sich i. d. R. um eine Vielzahl gleichartiger Posten handelt. Gleichwohl ist der Teilwert einer jeden Pensionsverpflichtung grundsätzlich einzeln zu bewerten, weil jede Pensionsverpflichtung ein besonderes, von den anderen Verpflichtungen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 71 § 6a Abs. 3 EStG umschreibt den Begriff des Teilwerts der Pensionsverpflichtung für die Zeit vor und nach dem Eintritt des Versorgungsfalls. Durch den Teilwert wird die Obergrenze des Bilanzausweises einer Pensionsrückstellung an einem bestimmten Bilanzstichtag gezogen. Er ist aber auch über § 6a Abs. 4 EStG unmittelbar wirksam für die Höhe der in einem Wirtschaftsjah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.3 Für Neuzusagen: Keine Bindung an den Handelsbilanzansatz

Rz. 17 Da nunmehr aufgrund der Maßgeblichkeit auch steuerrechtlich Passivierungszwang und kein Wahlrecht besteht[1], ist heute kein Raum mehr für die Auswirkungen der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit. Deshalb schließt das Unterlassen einer Rückstellungsbildung in der Handelsbilanz unter Verstoß gegen die (handelsrechtliche) Passivierungspflicht einen Bilanzausweis in der Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Anwendbarkeit anderer Vorschriften (Abs. 5)

Rz. 14 Für den Förderbetrag gelten die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug (§ 41 EStG), zur Anmeldung und Anführung der LSt (§ 41a EStG), zur Anrufungsauskunft (§ 42e EStG), zur LSt-Außenprüfung (§ 42f EStG) und zur LSt-Nachschau (§ 42g EStG) entsprechend. Darüber hinaus sind auch bestimmte Regelungen der Abgabenordnung entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Nach § 6a EStG darf für eine Pensionsverpflichtung eine Rückstellung gebildet werden. Vorausgesetzt ist eine betriebliche Veranlassung. Eine Rückstellungsbildung setzt Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder Bilanzierung nach § 5 EStG voraus. Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG wirken sich erst die (Renten- oder Kapital-)Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.3 Keine steuerschädlichen Vorbehalte (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 EStG)

Rz. 52 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG u. a. nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann (sog. schädliche Vorbehalte; zu den schädlichen Bedingungen vgl. Rz. 46). Ausgenommen sind Vorbehalte, die sich nur auf Tatbestände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.4 Verteilung von Zuführungen, Abs. 4 S. 2ff.

Rz. 91 § 6a Abs. 4 EStG kennt mehrere Fälle, in denen eine gleichmäßige Verteilung der jährlichen Zuführung auf (z. T.: mindestens) 3 Jahre zugelassen oder erzwungen wird, weil sich aus bestimmten Gründen hohe Zuführungsbeträge ergeben. Zulässige Verteilung: S. 3: Zuführung im Erstjahr, S. 4: bei Barwerterhöhung der künftigen Pensionsleistungen um mehr als 25 %, S. 5: Zuführung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.1 Grundsatz

Rz. 106 Pensionszusagen des Einzelunternehmers zugunsten seiner eigenen Person sind zivilrechtlich nicht möglich[1] und stellten – ihre zivilrechtliche Zulässigkeit unterstellt – Gewinnverwendung und deshalb Entnahmen dar; sie dürfen nicht nur gem. § 4 Abs. 1 und 4 EStG den Gewinn nicht mindern, eine Pensionsrückstellung für einen Einzelunternehmer würde zudem einen bilanzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.2 Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierte Zusagen)

Rz. 80a Beruht eine Pensionszusage auf der Umwandlung künftiger Entgeltansprüche des Arbeitnehmers i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG (vgl. Rz. 3b, Rz. 68c), so handelt es sich um eine sog. arbeitnehmerfinanzierte Zusage. Eine Entgeltumwandlung kann auch teilweise erfolgen. Soweit die Zusage arbeitnehmerfinanziert ist, tritt nach § 1b Abs. 5 BetrAVG ohne Weiteres Unverfallbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.2 Für Neuzusagen: Steuerrechtliche Passivierungspflicht

Rz. 16 Die seit 1986 geltende handelsrechtliche Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen (Rz. 10) führt nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG Rz. 32) zur Passivierungspflicht in der Steuerbilanz. Allerdings enthält § 6a EStG eine Sonderregelung, die die Passivierung von Pensionsrückstellungen von zusätzlichen Erfordernissen abhängig macht und damit auch die aus de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.5 Besonderheiten nach Eintritt des Versorgungsfalls

Rz. 62 Ist der Versorgungsfall eingetreten und hat der Arbeitgeber die Leistungen aufgenommen, so kann eine Pensionsrückstellung (für die ausstehenden Zahlungen) gebildet werden, auch wenn die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind. Dies ist in R 6a Abs. 3 S. 6 EStR verwaltungsseitig anerkannt für schädliche Widerrufsvorbehalte (Rz. 60). Der Grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3 Allgemeingültige Bewertungsgrundsätze für die Teilwertermittlung

5.2.3.1 Stichtagsprinzip: Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2 Rz. 83 Maßgeblich für die Teilwertberechnung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Deshalb sind der Teilwertberechnung auf einen bestimmten Stichtag z. B. die künftig zu erwartenden Pensionsleistungen in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie sich nach den Verhältnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1 Versicherungsmathematische Grundlagen

5.1.1 Allgemeines Rz. 71 § 6a Abs. 3 EStG umschreibt den Begriff des Teilwerts der Pensionsverpflichtung für die Zeit vor und nach dem Eintritt des Versorgungsfalls. Durch den Teilwert wird die Obergrenze des Bilanzausweises einer Pensionsrückstellung an einem bestimmten Bilanzstichtag gezogen. Er ist aber auch über § 6a Abs. 4 EStG unmittelbar wirksam für die Höhe der in ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

1 Allgemeines Rz. 1 Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz[1] wurde mit § 100 EStG eine neue Vorschrift eingeführt, die speziell Geringverdiener, die keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung haben bzw. für die sich eine auf Entgeltumwandlung basierende betriebliche Altersversorgung aufgrund der niedrigen und nicht vorhandenen LSt-Entlastung steuerlich nicht rechnet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a Pensionsrückstellung

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.1 Arbeitgeberfinanzierte Zusagen

Rz. 80 Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, also im Anwartschaftszeitraum, ist der Teilwert der Pensionsrückstellung – solange das Dienstverhältnis fortbesteht – zu bemessen nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts noch ausstehender, betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge.[1] Der Barwert der künft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.3 Unmittelbare Zusage

Rz. 27 Im Rahmen des dargelegten Bereichs der Altersversorgung erfasst die Regelung des § 6a EStG ausschließlich die sog. unmittelbaren Versorgungszusagen: Der Arbeitgeber verpflichtet sich selbst zur Erbringung der Versorgungsleistungen, der Begünstigte hat nur ihm gegenüber Versorgungsansprüche. Damit ist der Bereich der Pensionsrückstellungen zunächst von der Direktversich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.1 Pensionsberechtigter, Pensionsverpflichteter

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt den Kreis derer, die als Berechtigte und Verpflichtete einer Pensionsverpflichtung infrage kommen, nur mittelbar. § 6a Abs. 1 EStG verwendet den wenig deutlichen Begriff des Pensionsberechtigten. Daraus wäre zu folgern, dass dazu jeder gehören kann, der eine Pensionszusage erhalten hat. Aus § 6a Abs. 3 EStG geht einschränkend hervor, dass zwisc...mehr