Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Allergie

Aufwendungen für Allergiebettzeug waren nur als ag Belastung anzunehmen, wenn ein amtsärztliches Attest vorher erstellt wurde (BFH BFH/NV 2008, 561). Nach neuer Rspr des BFH ist ein amtsärztliches Attest nicht mehr erforderlich (BFH BFH/NV 2011, 503). Zu beachten ist aber § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStDV nF, sodass nunmehr wohl ein amtsärztliches Attest erforderlich ist. Nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kontaktpflegeaufwand

Aufwendungen, die zur Ausübung des Besuchsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils entstehen, sind nicht außergewöhnlich (BFH BStBl II 1997, 54; 2008, 287; BFH/NV 2008, 539; 2008, 764; BFH v 27.09.2007, III R 55/05). Dies gilt auch für ein sorgeberechtigtes Elternteil (BFH v 11.01.2011, VI B 60/10). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die steuerliche Nichtabzugsfähi...mehr

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Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von ­Personengesellschaftern

Leitsatz § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Normenkette § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsätze 1 und 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hatte mit Mitteln aus Darlehen einiger Kommanditisten Aktien einer spa...mehr

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Einkünfte aus Fotovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte Gewinnfeststellung

Leitsatz Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in GbR eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Dem steht nicht entgegen, dass die GbR keinen Gebrauch von der Nich...mehr

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Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Kommentar Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberleistung - entgegen der neueren BFH-Rechtsprechung - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, sodass Steuerbefreiungen oder -begünstigungen greifen. Nur "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollen aus Sicht der Finanzverwaltung begünstigt sein. Das Zusätzlichkeitserfordernis ...mehr

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Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG

Leitsatz Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO. Normenkette § 233a AO, § 10 Abs. 1 StraBEG Sachverhalt Der Kläger gab eine Erklärung nach dem StraBEG ab und deklarierte u.a. einen Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG . Den angemeldeten B...mehr

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Vermietung und Verpachtung: Zuordnung von Darlehenszinsen bei teilweiser Vermietung und Veräußerung

Leitsatz 1. Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt hat. 2. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstell...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Laufende Leistungen

Rz. 3 Laufende Leistungen aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen (einschließlich eventueller Zulagen und seiner Erträge) dienen der finanziellen Absicherung des Schuldners im Alter. Dies gilt für Rentenzahlungen aus einer Basisrentenversicherung, die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erfüllt (z. B. sog. "Rürup-Rente"; h. M. vgl. Zöller/Herget, § 851d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6 Kindergeldleistungen

Rz. 193c Kindergeld kann entweder nach § 54 Abs. 5 SGB I als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder gem. § 76 EStG gepfändet werden. Es wird entweder nach dem BKGG dem Leistungsberechtigten direkt oder gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Im letzten Fall ist das steuerrechtliche Kindergeld dann als sog. Steuerfreibetrag derart ausgestaltet, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Umfang des Pfändungsschutzes

Rz. 4 Dem Pfändungsschutz unterliegen nur laufende Leistungen. Hierzu gehören auch monatliche Leistungen, wenn bis zwölf Monatsleistungen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden. Nicht erfasst wird damit insbes. eine in gewissem Umfang zu Beginn der Auszahlungsphase nach dem AltZertG mögliche Einmalkapitalauszahlung. Kein Pfändungsschutz besteht außerdem, wenn der Berecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.1 Pfändbarkeit nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der berücksichtigten Kinder

Rz. 193d In den Fällen einer Pfändung nach § 54 Abs. 5 SGB I bzw. § 76 Satz 1 EStG kann der Anspruch des Leistungsberechtigten (Schuldner) auf das Kindergeld wegen seiner Zweckbestimmung ausnahmsweise nur durch das jeweilige Kind als Pfändungsgläubiger gepfändet werden und zwar wegen dessen gesetzlicher – nicht vertraglicher – Unterhaltsansprüche. Selbst Ansprüche Dritter au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.3 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind vorhanden

Rz. 193j Ist neben den Zahlkindern auch ein "Zählkind" vorhanden, wird der pfändbare Betrag zunächst ohne Berücksichtigung des Zählkindvorteils festgelegt (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Anschließend wird nach § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG der Zählkindvorteil ermittelt und gleichmäßig auf alle (Zahl- und Zählkinder) verteilt. Rz. 193k Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.4 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zählkind

Rz. 193l Ein Zählkind hat nur die Möglichkeit, den Anteil am Zählkindvorteil zu pfänden (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Der Erhöhungsbetrag (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Satz 2, § 76 Satz 2 EStG) ist zugunsten jedes bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigten unterhaltsberechtigten Kindes zu dem Anteil pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.11 Steuern und Abgaben

Rz. 200 Bei der Frage der Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern und Abgaben muss zunächst danach unterschieden werden, ob der Anspruch sich, wie regelmäßig, gegen die Finanzbehörden oder ausnahmsweise gegen eine Privatperson (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG) richtet. Soweit die Privatperson erstattungspflichtig ist, hand...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Addition von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Nr. 2a)

Rz. 26 Arbeitseinkommen ist auch mit Sozialleistungen zusammenrechenbar (§ 850e Nr. 2a ZPO). Die Regelung erfasst aber nur Geldleistungen nach dem SGB. Die grds. Möglichkeit der Zusammenrechnung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld) ist anerkannt (BGH, WM 2005, 1369 = unter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamten

Rz. 7 Als Beamte i. S. d. Abs. 2 sind nicht nur die in ein förmliches Beamtenverhältnis nach § 2 BBG, § 2 BRRG Berufenen – unabhängig davon, ob diese auf Zeit, Lebenszeit, auf Probe oder Widerruf berufen wurden und ob sie Beamte des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind –, sondern...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Begriff des Arbeitseinkommens (Abs. 2)

Rz. 6 Die zwangsvollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Einkommens und der Einkünfte sind autonom und nicht nach dem Einkommenssteuerrecht auszulegen (LG Stuttgart, Beschluss v. 24.7.2012, 19 T 78/12 – Juris; Musielak/Voit/Becker, § 850i Rn. 1 m. Hinw. a. BT-Drucks. 16/7615 S. 18). Der Begriff ist weit auszulegen (LArbG Berlin-Brandenburg, NZI 2014, 463). Arbeitseink...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.2 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind nicht vorhanden

Rz. 193f Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem leistungsberechtigten Schuldner Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Ki...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Addition von Arbeitseinkommen und Naturalleistungen (Nr. 3)

Rz. 29 Geld- und Naturalleistungen sind insgesamt zu betrachten. Erhält der Schuldner aus seinem Arbeitsverhältnis neben dem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Sachbezüge), so sind Geld- und Naturalleistungen zum Zwecke der Pfändung zusammenzurechnen. Rz. 29a Typische Naturalleistungen sind freie Verpflegung, Unterkunft und Nutzung von Dienstwoh-nung und Dien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Problematik des Besteuerungstatbestands des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers" Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Bu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 10d Abs 4 EStG

Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Schlusssätze der Begr des Urt des BFH v 11.02.1998 (BStBl II 1998, 485) zur erstmaligen Anwendung des § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 lauten wie folgt: "Von daher gibt auch der Umstand, dass die entstandenen Verluste nach § 10d Abs 4 S 1 EStG bereits im Entstehungsjahr gesondert festzustellen sind, für die künftige Behandlung dieser Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Der Verlustvor- und -rücktrag nach § 10d EStG bei der Körperschaftsteuer

Tz. 4 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Dazu s § 8 Abs 1 KStG Tz 200ff. Tz. 5–17 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der steuerbefreiten Körperschaften (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Stiftungen und Unternehmens-StReform, DStR 2001, 325; Bitz, Ausschüttungen von Tochter-Kap-Ges an stbefreite Berufsverbände – Vorteile bei Halten der Beteiligung im stpfl wG, DStR 2003, 1519; Engelsing/Muth, Gewinntransfers an stbefreite Träger-Kö – der neue Einkommenstatbestand am Beispiel von Berufsverbänden, DStR 2003, 917. 2.1 Inhalt der ...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Inhalt der gesetzlichen Regelung

Tz. 6 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Durch das StSenkG ist der Katalog der Eink aus KapV um die Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG) und um die Gewinne der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie nicht den Rücklagen zugeführt bzw diese Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA aufgelöst werden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S ...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine am … 2008 errichtete Familienstiftung i.S.d. Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in X/Schweiz. Stifterin ist die Z-Stiftung, ebenfalls aus der Schweiz. Die Klägerin verfolgt nach Art. A der Stiftungsurkunde sowie des durch den Stiftungsrat beschlossenen Stiftungsreglements keinerlei wirtsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Gesetzgeberische Konsequenzen

Tz. 16 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Gesetzgeber hat zwar mit dem UntStFG bereits erhebliche Änderungen des bisherigen Inhalts des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG idF des StSenkG vorgenommen. Die in Tz 15 dargestellten Problembereiche für den Bereich der wG von stfreien Kö sind aber durch diese Änderungen nicht berührt; sie bestehen weiterhin. Die gebotene gesetzgeberische Kon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Ermittlung eines steuerlichen Verlusts

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Seit seiner Änderung durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) spricht § 10d EStG, der vorher an "Verluste" anknüpfte, von "negativen Einkünften, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Eink nicht ausgeglichen werden". Die Neufassung war durch § 2 Abs 3 EStG idF des oa ÄndG bedingt, der den Ausgleich zwischen positi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Der Verlustabzug iSd § 8 Abs 4 KStG

Tz. 31 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach seinem ausdrücklichen Wortlaut betrifft § 8 Abs 4 KStG nur den Verlustabzug nach § 10d EStG . Nicht darunter fallen somit verbleibende Verluste iSd §§ 2a, 15 Abs 4 (glA s FG Ddf, Urt v 20.04.2010, EFG 2010, 2106; Rev-Az BFH: I R 48/10) und 15a EStG . Der Ref-Entw eines StVergAbG v 28.11.2002 sah eine Ausweitung der ges Regelung auf solche v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 103 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Erfassung der stillen Reserven soll gem § 13 Abs 5 KStG zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige tw StPflicht endet. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss des Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj liegen. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs 5 KStG ist dabei die Realisierung der stillen Reserven durch Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Buchwertansatz in der Schlussbilanz

Tz. 60 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch den Ansatz der WG in der Schluss-Bil mit den Bw wird die Realisierung und damit eine Versteuerung der während der Zeit der StPflicht gebildeten stillen Reserven vermieden (ebenso s R 13.4 Abs 1 KStR 2015). Tz. 61 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift beinhaltet insoweit eine Parallele zu § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG, wonach bei Spenden von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Keine Besteuerung der in der Zeit der Steuerfreiheit gebildeten stillen Reserven

Tz. 46 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG auch in der zu erstellenden Anfangs-Bil grds mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken. Dadurch wird beim Wechsel von der StFreiheit zur StPflicht verhindert, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) besteuert werden müssten (s R 13.3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Anwendungsbereich

Tz. 139 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 bis 5 KStG regelt die Behandlung der stillen Reserven im BV einer Kö bei Eintritt oder Wegfall einer StBefreiung. § 13 Abs 6 KStG ergänzt diese Regelungen für den Fall, dass eine stfrei oder stpfl werdende Kö eine Beteiligung an einer Kap-Ges außerhalb des BV hält. S auch Märtens, in Gosch, 3. Aufl, § 13 KStG Rn 75. Gehört eine Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Ende der Steuerpflicht

Tz. 140 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 6 S 1 KStG ordnet bei Beginn einer StBefreiung für Anteile an einer Kap-Ges außerhalb des BV eine Besteuerung des Wertzuwachses auch ohne Veräußerung an, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 17 EStG in dem der StBefreiung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt erfüllt sind. Die Vorschrift wurde § 6 AStG nachempfunden (s BT-Drs 7/147...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, DB 1997, 2093, 2144; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der UntStRef – rückwirkende Änderungen im EStG, KStG und UmwStG, DStR 1997, 1427; Orth, Ges zur Forts der UntStRef: Zu den Einschränkungen der Verlustabzugsberechtigung von Kap-Ges durch § 8 Abs 4 KStG nF und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG nF, DB 1997, 2242; Prinz, Verlustnutzung bei Versc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag iHv 15 000 EUR ist höchstens bis zur Höhe des stpfl Einkommens zu berücksichtigen. Der Freibetrag kann in jedem VZ nur einmal in Anspruch genommen werden. Bestand die KSt-Pflicht nicht während des gesamten VZ, ist der Freibetrag nicht zu kürzen. Der Freibetrag ist vom Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG abzuziehen (s § 7 Abs 2 KStG). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.2 Anteile iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 49 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für die Frage, welche Papiere für die Prüfung des mehrheitlichen AE-Wechsels einzubeziehen sind, gelten uE die Ausführungen zu § 17 EStG (s § 17 EStG Tz 72 – 95) entspr. Ähnlich s Neumann (FR 1999, 682, 683). Die hM (s Lang, in E & Y, § 8 KStG Rn 1262.1; Frotscher, in F/M, § 8 KStG Rn 185) will Genussrechte und Bezugsrechte nicht einbeziehen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr