Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Der Gesetzesaufbau des § 8 Abs 4 KStG

Tz. 32 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 In seinem S 1 bestimmt § 8 Abs 4 KStG, dass bei einer Kö Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. S 2 des § 8 Abs 4 KStG umschreibt den sog Hauptanwendungsfall, "Wirtsch Identität liegt insbes dann nicht vor, wenn …". S 3 de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erstellung der Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Schluss-Bil ist auf den Zeitpunkt zu erstellen, in dem die StPflicht endet. Dies kann zum Schluss eines Wj sein, aber auch während eines lfd Wj. Bei einem mit dem Kj übereinstimmenden Wj endet die StPflicht idR zum Schluss eines Wj, wenn vorausgesetzt wird, dass ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale während des gesamten VZ erfüllt sind, zB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 "Nicht wesentliche" Abweichung im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die vermögensmäßige Beteiligung an der Genossenschaft oder dem Verein dem Anteil an den zur Nutzung überlassenen Flächen und Gebäuden entspricht (s § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG). "Nicht wes" Abweichungen stehen der Gewährung des Freibetrags nicht entgegen. Nicht wes ist eine Abweichung immer dan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Ermittlung der Teilwerte

Tz. 41 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Wert, den der Erwerber des ganzen Betriebes iRd Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass dieser den Betrieb fortführt. Der Tw ist auch dann anzusetzen, wenn er über den AK oder den HK liegt. Der Tw-Ansatz ist sowohl für die WG des Anlagevermögens als auch fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vorliegen von Gewinneinkünften

Tz. 14 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wird eine stpfl Kö von der KSt befreit, hat sie nach § 13 Abs 1 KStG zum Zeitpunkt des Erlöschens der StPflicht eine Schluss-Bil aufzustellen. Voraussetzung ist, dass die Kö entweder gem § 8 Abs 2 KStG Eink aus Gew bezieht oder kraft ihrer wirtsch Betätigung Gewinn-Eink, also Eink aus L + F, Gew oder selbst Arbeit, erzielt (s § 2 Abs 2 Nr 1 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.8 Betriebsvermögen bei ausländischen Körperschaften mit inländischer Betriebsstätte

Tz. 124 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 UE ist § 8 Abs 4 KStG auch bei der Verrechnung von noch nicht verbrauchten Verlustabzügen einer inl BetrSt mit künftigen Gewinnen der inl BetrSt anzuwenden (s § 50 Abs 1 S 2 EStG wegen der Anwendung des § 10d EStG). Hier stellt sich die ungeklärte Frage, ob für die in § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebene Überwiegensprüfung beim BV nur auf das B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Stiftungen und Unternehmens-StReform, DStR 2001, 325; Bitz, Ausschüttungen von Tochter-Kap-Ges an stbefreite Berufsverbände – Vorteile bei Halten der Beteiligung im stpfl wG, DStR 2003, 1519; Engelsing/Muth, Gewinntransfers an stbefreite Träger-Kö – der neue Einkommenstatbestand am Beispiel von Berufsverbänden, DStR 2003, 917.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ausländisches gewerbliches Unternehmen

Tz. 3 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 OT iSd § 18 KStG kann nur ein ausl gew Unternehmen sein, das im Inl eine Zweigniederlassung unterhält. OT ist das ausl Unternehmen, nicht die inl Zweigniederlassung. Das Gesetz enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Rechtsform dieses Unternehmens, dh sowohl ausl natürliche Personen, Kö und Pers-Ges können OT iSd § 18 KStG sein. Für die OG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Vorliegen von Gewinneinkünften

Tz. 29 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Kö muss Gewinn-Eink iSd § 2 Abs 2 Nr 1 EStG erzielen. Hierzu entspr s Tz 14.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Erstellung einer Anfangsbilanz

Tz. 30 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ermittelt die Kö ihren Gewinn durch BV-Vergleich, hat sie auf den Zeitpunkt, in dem die StPflicht beginnt, eine Anfangs-Bil aufzustellen (hierzu s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Tz. 31 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Anders als bei der Anwendung des § 13 Abs 1 KStG ist hier nicht darauf abzustellen, wie die Kö den Gewinn vor dem Eintr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsgrundlagen

Rz. 13 [Autor/Stand] § 140 BewG stellt die gesetzliche Grundlage für den Begriff und den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens dar. Die ursprünglich sowohl für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für die Grunderwerbsteuer geltende Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 nicht mehr von Bedeutung. Nachdem bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Umfang des Abzugsverbots nach § 8 Abs 4 KStG

Tz. 181 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 KStG regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 10d EStG, wonach nicht ausgeglichene negative Eink im Wege des Verlustrücktrags mit dem positiven Einkommen früherer oder späterer VZ verrechnet werden können. Der Gesetzeswortlaut differenziert nicht danach, ob der Verlust rück- oder vorgetragen werden soll. GlA s Neyer (BB 2001, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Ermittlung der 10-Prozent-Grenze iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 2 KStG

Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die 10-Prozentgrenze im S 2 der Befreiungsvorschrift stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den im S 1 nicht bezeichneten Tätigkeiten (insbes Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäfte) zu den gesamten Einnahmen ab. Dieses Abgrenzungskriterium erscheint zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (s BT-Drs 11/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Geschäftsarten

Tz. 23 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst a bis d KStG gibt den Rahmen der begünstigten Tätigkeiten vor. Innerhalb dieses Rahmens sind jedoch nur bestimmte Geschäfte begünstigt; andere führen – je nach deren Umfang – zur partiellen oder vollen StPflicht (s Tz 45 ff). Zur Ermittlung des Umfangs der begünstigten bzw nicht begünstigten Tätigkeiten iSd § 5 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Sanierung

Tz. 143 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung von neuem BV unschädlich, wennmehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 3. Unterhaltsberechtigte Angehörige

Zu den vorweg vom Einkommen abzuziehenden Verpflichtungen gehört auch der Unterhalt für alle vorrangig berechtigten Angehörigen. Für diese gilt in gleicher Weise, dass ihr eigener angemessener Lebensbedarf durch nachrangige Ansprüche nicht geschmälert werden darf. Daher sind die vorstehenden Überlegungen zugleich für den Unterhalt von Kindern und Ehegatten maßgeblich. Der Kin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücksart und Vermögensart

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Eingliederung eines bebauten Grundstücks in eine der sechs Grundstücksarten des § 75 BewG ist ohne Einfluss darauf, welcher Vermögensart – Grundvermögen oder Betriebsvermögen (§ 18 BewG) – das Grundstück zuzurechnen ist.[2] Die Grundstücksart (Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischtgenutztes Grundstück usw.) hat Bedeutung für die Bewertung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Teilwertansatz bzw Buchwertansatz in der Anfangsbilanz

Tz. 136 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch beim tw Erlöschen einer StBefreiung soll durch den Tw-Ansatz in der Anfangs-Bil erreicht werden, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) nicht der Besteuerung unterliegen (s Tz 47; auch s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Steuerliche Konsequenzen: Durch den Tw-Ansatz der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Der Begriff "Wohnung"

a) Überblick Rz. 29 [Autor/Stand] Wie schon nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV a.F. kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG dem Wohnungsbegriff für die Einreihung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff "Wohnung" wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet (z.B. in §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 EStG; § 5 Abs. 2 GrEStG; § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Einkommensermittlung bei voller Steuerpflicht

Tz. 60 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei voller StPflicht ist die Einkommensermittlung bei Gen einfach, weil gem § 8 Abs 2 KStG gew Eink vorliegen und das Einkommen entspr der hr-lichen Buchführungspflicht als Gewinn nach § 5 EStG zu ermitteln ist. Gen können sowohl bei partieller als auch bei voller StPflicht die Behandlung als kleine Kö beanspruchen (s R 31.1 Abs 1 KStR 2015; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

Tz. 57 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei partieller StPflicht (s Tz 46 ff) dürfte die Ermittlung des Einkommens aus den nicht begünstigten Tätigkeiten in der Praxis häufig schwierig sein. Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) ergibt sich aus den Einnahmen aus den nicht begünstigten Geschäften (s Tz 36 ff). Zur Berücksichtigung von vGA und verdeckten Einlagen bei der Einkommensermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abgrenzung des § 18 KStG von § 14 KStG

Tz. 7 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Eine Organschaft nach § 18 KStG kommt nur insoweit in Betracht, als nicht bereits die Voraussetzungen des § 14 KStG vorliegen (glA s Pache, in H/H/R, § 18 KStG Rn 4). Wie bereits ausgeführt (s Tz 3), spielt es für die Abgrenzung zwischen den §§ 14 und 18 KStG keine Rolle, ob die OT-Kö bzw -Pers-Ges nach dt oder nach ausl Recht gegründet worden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinschaftliche Tierhaltung (§ 25 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag steht auch stpfl Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zu, die eine gemeinschaftliche Tierhaltung iSd § 51a BewG betreiben (§ 25 Abs 2 KStG). Statt auf § 51a BewG verweist § 25 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ab dem VZ 2025 auf die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Allgemeines zur Generalklausel des § 8 Abs 4 S 1 KStG und zu deren Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 33 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist gem § 8 Abs 4 S 1 KStG bei einer Kö, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die wirtsch Identität einer Kö als Rechtsperson bestimmt sich, so der BFH (s Urt des BFH v 28.05.2008, HFR 2008, 1259; weiter s Urt des BFH v 01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 133 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch bei einem tw Erlöschen einer StBefreiung soll die Erfassung der stillen Reserven gem § 13 Abs 5 KStG grds zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige StFreiheit tw endet. S auch Kirchhain, in R/H/N, § 13 KStG, Rn 81. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss eines Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj lie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven durch den Teilwertansatz

Tz. 37 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG in der zu erstellenden Schluss-Bil mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken (s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71 – zur Ausnahmeregelung des § 13 Abs 4 KStG für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, die spendenbegünstigte Zwecke iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG verfolgen, s Tz 54 ff). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nebengeschäfte sind alle sonstigen Geschäfte, die nicht Zweck-, Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind. Zum Begriff des Nebengeschäfts s Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532). Danach handelt es sich hierbei um Geschäfte, die mit dem Satzungszweck in keinem Zusammenhang stehen und daher zumeist nur gelegentlich ausgeübt werden. Auf die Pers, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16 Letztmalige Anwendung (§ 34 Abs 6 S 4 KStG idF des URefG 2008)

Tz. 199 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Durch das URefG 2008 ist § 8 Abs 4 KStG aufgehoben und durch einen neuen § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG ist § 8 Abs 4 KStG in der am 23.12.2001 geltenden Fassung neben § 8c KStG nF erstmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kap-Ges innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle bei Bauland

Rz. 49 [Autor/Stand] § 69 BewG regelt die Sonderfälle bei der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen. Dabei geht es häufig um die Abgrenzung von Bauland, Industrieland oder Land für Verkehrszwecke, das zwar noch land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, bei dem aber im Besteuerungszeitpunkt anzunehmen ist, dass die bestehenden Verwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Rechtsfolge: Sinngemäße Anwendung der §§ 14–17 KStG (§ 18 S 2 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 2 KStG "gelten im Übrigen die §§ 14–17 KStG sinngemäß". Das bedeutet, dass für den dem ausl OT nachgeschalteten inl Organkreis alle Regelungen zu beachten sind, die auch bei einem inl OT zu beachten wären. Aus dieser sinngemäßen Anwendung ergibt sich zB, dass § 18 KStG sowohl für die aktienrechtliche Organschaft mit einer AG oder K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ländererlass zur Frage der Bildung wirtschaftlicher Einheiten nach der Verkehrsauffassung

Rz. 6.5 [Autor/Stand] Für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit beim Wohnungseigentum (Teileigentum) ist somit entsprechend § 2 Abs. 1 BewG die Verkehrsauffassung maßgebend, wobei die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen sind. Zur Bildung wirtschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 54 Abs 6 KStG 1999 ist § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Forts der UntStRef erstmals für den VZ 1997 anzuwenden. Ist der Verlust der wirtsch Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 06.08.1997 (Beschl des BT über das Vermittlungsergebnis des Ges zur Forts der UntStRef) eingetreten, gilt § 8 Abs 4 KStG erstmals für den VZ 1998. Der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im KSt-Recht gab es bereits seit den 1930er Jahren Vorschriften zur Befreiung bestimmter, im Bereich der L + F tätiger Gen von der KSt (zB s § 2 KStGenVO v 08.12.1939, RStBl 1939, 1189; s § 33 KStDV 1949, StuZBl 1949, 209; und s § 31 KStDV 1955, BStBl I 1955, 733). Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das 2. StÄndG 1973 v 18.07.1974 (BStBl I 1...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Pflicht zur verantwortlichen Kanzleiführung

Das LG Frankfurt hat sich in seinem Urteil v. 7.12.2018 (Az. 5/35 StL 9/18) mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft verletzt wird. Das Landgericht stützt seinen Vorwurf der schuldhaften Verletzung der Berufspflichten auf § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Steu...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.9 Gesetzliche Neufassung des § 50i EStG

§ 50i Abs. 1 EStG wurde 2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt, um in DBA-Wegzugsfällen die Entstrickungsbesteuerung von Anteilen i. S. des § 17 EStG, die in gewerblich geprägte Personengesellschaften übertragen/überführt werden und Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sicherzustellen. § 50i Abs. 2 EStG entfaltet, gemessen an dem Sinn und Zweck der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. In § 50i Abs. 2 EStG ist die "Sperre" der Übertragung auf Rechtsnachfolger durch Erbfall/vorweggenommene Erbfolge ab 2017 entfallen. Hinweis BFH-En...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung DBA zum EStG/KStG

Bereits das EStG versucht bei ausländischen Einkünften (§ 34d EStG) eine Doppelbesteuerung durch den Zugriff der Steuerverwaltung eines ausländischen Staates dadurch zu vermeiden, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (§ 34c EStG/§ 26 KStG). Der Unterschied zwischen den Regelungen der DBA zu einer derartigen Maßnahme eines Wohnsitzstaates (= u...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.6 Grenzüberschreitender Versorgungsausgleich – Änderung des § 10 EStG

Mit der Neufassung des § 10 Abs. 1a Nr. 3 Satz 1 wird für Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ein Sonderausgabenabzug ermöglicht. Der Verpflichtete kann Zahlungen an den Versorgungsausgleichsberechtigten aber lediglich abziehen, wenn der Berechtigte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Begründet wird dies mit dem Korrespondenzprinzip (Sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 29 [Diplomaten und Konsulatsangehörige]

Rz. 1 Es entspricht internationalem Brauch, dass die diplomatischen Vertreter ausl. Staaten nur beschränkt dem Recht des Staats unterliegen, in den sie gesandt sind. Die Einzelheiten der besonderen Stellung der Diplomaten und ihres Gefolges sind im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) v. 18.4.1961[1] und die Einzelheiten der besonderen Stellung der Beruf...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.1 Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4i EStG bei grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen

Mit Einführung des § 4i EStG ab 1.1.2017 soll der Abzug von Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben und der gleichzeitige Abzug derselben Aufwendungen im Ausland aufgrund von anderer Qualifikation vermieden werden. Praxis-Beispiel Double Dip Ein ausländisches Unternehmen beteiligt sich an einer inländischen KG und finanziert dies durch eine Darlehensaufnahme bei der ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.8 Einfügung eines § 50d Abs. 12 EStG für Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können grundsätzlich keiner bestimmten Tätigkeit zugeordnet werden. Sie dienen vielmehr dem Ausgleich der wegfallenden Einkunftsquelle. DBA-rechtlich obliegt das Besteuerungsrecht daher dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung[1]. Unabhängig hiervon wurden mit vielen Staaten Konsultationsvereinbar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts bei unbesteuerten Auslandseinkünften durch § 50d Abs. 9 EStG

Deutschland vermeidet als Ansässigkeitsstaat im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Doppelbesteuerung traditionell durch Freistellung der Auslandseinkünfte von der deutschen Besteuerung, sofern die Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit stammen. Dabei kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung der Einkünfte kommen, wenn die beiden Vertragsstaaten von unterschiedlic...mehr