Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.3 Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz

Statt einer Besteuerung des Veräußerungs-/Aufgabegewinns nach der Fünftel-Regelung kann der Steuerpflichtige nach § 34 Abs. 3 EStG die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. EUR beantragen, wenn er mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Auch diese Vergünstigung gibt es nur einm...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Freiberufler seine Praxis verkauft oder aufgibt und dabei einen Gewinn erzielt, wird er anders als im Normalfall besteuert. Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören nach § 18 Abs. 3 EStG zwar zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, werden aber in ganz besonderer Weise steuerlich privilegiert. Auf Antrag wird gem. §...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.4 100 %ige Beteiligung an einer GmbH als Teilbetrieb

Als Teilbetrieb (Teilpraxis) gilt nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auch die Beteiligung z. B. eines Steuerberaters an einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer Steuerberater-GmbH, wenn die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst. Die zum Betriebsvermögen gehörende 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gilt nach den ...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 3.1 Tarifprivilegien

Die Praxisaufgabe gilt als Veräußerung.[1] Wer als Freiberufler seine Praxis z. B. aus Altersgründen aufgibt, muss die Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens, soweit sie im Rahmen der Praxisaufgabe nicht veräußert worden sind, nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG mit ihrem gemeinen Wert in sein Privatvermögen überführen. Unter gemeinem Wert versteht man den Zeitwert (Verkehrswert...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1 Abgrenzungsmerkmale im Überblick

Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbstständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbstständigen Arbeit dient. Der Ausdruck "selbstständiger Teil des Vermögens" in § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG, sog. Teilpraxis, ist im Gesetz nicht definiert. Nach...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Voraussetzungen

Der steuerliche Freibetrag von maximal 45.000 EUR steht nicht jedem Freiberufler zu, der seine Praxis veräußert, da er an das Alter und den Gesundheitszustand des Freiberuflers, also an personenbezogene Voraussetzungen, geknüpft ist, und außerdem nicht mehrfach gewährt werden kann: Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG nur, wer mindestens 55 ...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Vollendung des 55. Lebensjahrs im Veräußerungszeitpunkt

Die Altersvoraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist erfüllt, wenn der Veräußerer im Zeitpunkt der Praxisveräußerung sein 55. Lebensjahr vollendet hat. Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, d. h. das Datum des Kaufvertrags, maßgebend, sondern der Übergang des (mindestens) wirtschaftlichen Eigentums an den we...mehr

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Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.2 Mitveräußerung des Sonderbetriebsvermögens

Der steuerrechtliche Mitunternehmeranteil umfasst neben dem Anteil am Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[1] Eine steuerbegünstigte Anteilsveräußerung i. S. d. § 18 Abs. 3 EStG liegt daher nur vor, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen, z. B. Praxisgebäude, mitveräußert. Wird d...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.2 Besteuerung nach der Fünftel-Regelung

Der steuerpflichtige Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns unterliegt einer ermäßigten Besteuerung. Bei der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG, die unabhängig vom Lebensalter und der Frage ist, ob der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, wird der Veräußerungs-/Aufgabegewinn rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, sodass nur 1...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.4 Weitere Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Angestellter

Oft arbeiten Freiberufler, die ihre Praxis veräußert haben, für eine gewisse Zeit noch in der Praxis des Erwerbers als dessen Mitarbeiter mit, sei es auf freiberuflicher Basis als "freier Mitarbeiter", sei es als Arbeitnehmer. Dies ist für die Gewährung der Veräußerungsprivilegien unschädlich. Nach Meinung des BFH ist nur entscheidend, ob die bisherige Praxis mit ihren immat...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / Zusammenfassung

Überblick Begünstigt ist nach § 18 Abs. 3 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe "eines selbstständigen Teils des Vermögens", das der freiberuflichen Tätigkeit dient (Teilpraxis), sowie die Veräußerung oder Aufgabe eines "Anteils am Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient" (Praxisanteil). Unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Veräußerungen/Aufgab...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 3.2 Geringfügige Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit

Wie die Praxisveräußerung erfordert die Praxisaufgabe eine Einstellung der Tätigkeit. Einen steuerbegünstigten Aufgabegewinn erzielt ein Freiberufler also nur, wenn er seine selbstständige Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis, bei Teilpraxen[1] im abgrenzbaren Bereich der Teilpraxis, zumindest für eine gewisse Zeit einstellt. Die spätere Wiederaufnahme einer g...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1 Wesentliche Grundlagen der freien Berufstätigkeit

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Praxis-Beispiel Praxis wurde im eigenen Gebäudegrundstück ausgeübt Der 65 Jahre alte Steuerberater A betreibt seine Praxis in einer ihm gehörenden Eigentumswohnung (Wert: 400.000 EUR). Im Dezember 2019 verkauft A a...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.1 Fallgruppe 1: Wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten werden für unterschiedliche Leistungsempfänger ausgeübt

Für die Frage, ob eine Teilpraxis vorliegt, sind die Verhältnisse beim Übertragenden im Zeitpunkt der Veräußerung entscheidend.[1] Die Veräußerung einer Teilpraxis setzt eine vor der Veräußerung ausgeübte freiberufliche Tätigkeit voraus, die sich von der übrigen Tätigkeit abgrenzbar unterscheidet.[2] Die Unterscheidung kann nach sachlichen oder nach örtlichen Gesichtspunkten...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.5 Einmalige Gewährung des personenbezogenen Freibetrags

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen – nicht einkunftsartbezogen – gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu. "Einmal" bedeutet in diesem Zusammenhang: Nur einmal im Leben, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe oder Teilbetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt is...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.1 Erfordernis der zeitweiligen Einstellung der freien Berufstätigkeit

Steuerbegünstigt ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG auch ein Veräußerungsgewinn, den ein Freiberufler bei der Veräußerung seines "gesamten" Anteils an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft, z. B. Sozietät oder Gemeinschaftspraxis, erzielt. Voraussetzung dafür ist aber ebenfalls, dass der Steuerpflichtige seine freiberufliche Tätigkeit in d...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.6 Freibetrag und Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

Der BFH hat den Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids, mit dem ein Veräußerungsgewinn festgestellt worden ist, in Bezug auf den Freibetrag präzisiert. [1] Daraus ergibt sich Folgendes: Für die Frage, inwieweit ein Feststellungsbescheid für den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG Bindungswirkung entfaltet, ist zwischen der Zurechnung des Veräußerungsgewinns und d...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.2 Fallgruppe 2: Sachlich einheitliche Praxis in örtlich abgegrenzten Bereichen

Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass Teile der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbstständigkeit erreicht haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.[1] In diesem Fall kann prinzipiell nicht davon ausgegangen werden, dass Teilpraxen ...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Arbeitgeberzuschüsse

Kommentar Die Finanzverwaltung hat umfassend zur Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen. § 3 Nr. 15 EStG bestimmt, dass Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschu...mehr

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu § 46 EStG

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach § 25 Abs 1 EStG veranlagt, soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, dh, die für ArbN geltende Regelung des § 46 EStG schränkt die Grundsätze des § 25 EStG ein, s § 46 Rn 12 (Barein). Zur Verfassungsmäßigkeit der (bis VZ 2005 geltenden) Antragsfrist nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG aF vgl die Vorlagebeschlüsse des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahme: Auflösung durch Tod (§ 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012)

Rn. 54 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012 wurde durch das StÄndG 1992, BStBl I 1992, 297 ab dem VZ 1992 eingefügt und betrifft den Fall, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wird und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c EStG aF wählen. Der verwitwete Ehegatte hat, da § 26 Abs 1 S 2 EStG nicht gilt, das Wahlrecht, die Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fehlende Erklärung zum Veranlagungswahlrecht (§ 26 Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Werden die zur Wahl der Veranlagungsart erforderlichen Erklärungen nach § 26 Abs 2 EStG nicht abgegeben, wird nach § 26 Abs 3 EStG unterstellt, dass die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) die Zusammenveranlagung wählen. Die Regelung ist im Interesse der Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl Pflü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Änderung des Veranlagungswahlrechts (§ 26 Abs 2 S 4 EStG)

a) Rechtslage bis VZ 2012 Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab VZ 2013 (§ 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG idF ab VZ 2013 können die Ehegatten die einmal getroffene Wahl der Veranlagung für einen VZ bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides sowie im Rahmen von Änderungsveranlagungen, Einspruchs- oder finanzgerichtliches Verfahren nicht mehr beliebig oft ändern (BR-Drucks 54/11 v 04.02.2011, 54). Das G sieht lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 S 1 EStG)

1. Grundsatz Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Wahlmöglichkeit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung besteht nur, wenn 2. Ehegatteneigenschaft Rn. 31 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirkung der Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 S 1 EStG)

1. Rechtslage bis VZ 2012 Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ausübung des Veranlagungswahlrechts (§ 26 Abs 2 u 3 EStG)

1. Grundsatz Rn. 60 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 1 EStG stellt die Möglichkeit der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) und der Zusammenveranlagung (zulässig bis VZ 2012 auch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG aF nur für den VZ der Eheschließung) gleichrangig nebeneinander. Damit sind die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderregelung für die Anwendung des § 10d EStG

1. Allgemeines Rn. 73 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Verlustabzug kann grundsätzlich nur von dem StPfl geltend gemacht werden, der die negativen Einkünfte erzielt hat, R 10d Abs 4 S 1 EStR 2012. Dieser Grundsatz gilt auch bei Ehegatten, vgl BFH v 22.02.2005, BStBl II 2005, 624 zu II.2. b. Bei Zusammenveranlagung sind aber im Verlustabzugsjahr die Verluste des Ehegatten vorran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wiederheirat nach Auflösung einer Ehe (§ 26 Abs 1 S 2 EStG)

1. Unbeachtlichkeit der aufgelösten Ehe Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine im VZ aufgelöste Ehe – durch Scheidung, Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung – bleibt für die Anwendung des § 26 Abs 1 S 1 EStG unberücksichtigt, wenn einer der vormaligen Ehegatten im selben VZ wieder geheiratet hat und mit seinem neuen Ehegatten ebenfalls die Voraussetzungen für die Ausübu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht

Schrifttum: Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26a Getrennte Veranlagung von Ehegatten

Schrifttum: Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten

1 Schrifttum: Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Eheg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab VZ 2013

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde § 26 EStG an die reduzierten Wahlmöglichkeiten für Ehegatten angepasst. Für Ehegatten gibt es ab dem VZ 2013 nach § 26 Abs 1 EStG nur noch die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG zu wählen. Somit stehen ab VZ 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung

Rn. 66a Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26a Abs 2 S 1 EStG nF werden SA, ag Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Dies entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung (vgl BT-Drucks 17/6146, 18). Die Vorschrift gilt nicht für die Zurechnung des SA-Pauschbetrags nach § 10c E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Preußische EStG v 24.06.1891/19.06.1906 (PrGS 1906, 260) ging basierend auf der Quellentheorie vom Prinzip der Veranlagung für die Zukunft aus. Nach § 9 S 1 war maßgebend "der Bestand der einzelnen Einkommensquellen bei Beginn des Steuerjahres, für welche die Veranlagung erfolgt". Der zu Beginn des Kj durchgeführten Veranlagung lag das Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht des Rechtsnachfolgers

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Auch für den VZ des Todes eines Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) kann das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs 1 S 1 EStG ausgeübt werden. Dabei treten an die Stelle des verstorbenen Ehegatten dessen Rechtsnachfolger (Erbe bzw Erbengemeinschaft), BFH BStBl III 1965, 86. Dem Erben steht ebenso wie dem verstorbenen Ehegatten eine freie e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranlagungsarten bis zum VZ 2012

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Ehegattenveranlagung gelten unter Einschluss der tariflichen Vorschriften einschließlich bis zum VZ 2012 folgende Veranlagungs- und Tarifvarianten: Einzelveranlagung mit Grundtarif (§§ 25 Abs 1, 32a Abs 1 EStG); Einzelveranlagung mit Verwitweten Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 1 EStG); Einzelveranlagung Sonder-Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 2 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 60 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 1 EStG stellt die Möglichkeit der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennten Veranlagung) und der Zusammenveranlagung (zulässig bis VZ 2012 auch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG aF nur für den VZ der Eheschließung) gleichrangig nebeneinander. Damit sind die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeachtlichkeit der aufgelösten Ehe

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine im VZ aufgelöste Ehe – durch Scheidung, Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung – bleibt für die Anwendung des § 26 Abs 1 S 1 EStG unberücksichtigt, wenn einer der vormaligen Ehegatten im selben VZ wieder geheiratet hat und mit seinem neuen Ehegatten ebenfalls die Voraussetzungen für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschränkung der Erklärungspflicht

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärungspflicht ist in § 56 EStDV auf die Fälle beschränkt worden, in denen für den abgelaufenen VZ eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist, dh, in denen der StPfl zu veranlagende Einkünfte, für die also die ESt nicht durch Steuerabzug abgegolten ist, in maßgeblicher Höhe bezogen hat. § 56 S 1 EStDV schreibt danach die Abgabe ...mehr