Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung

Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzgl § 26 KStG sein darf bzw sein muss. Nach § 180 Abs 1 Nr 2a AO sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.5 Sonderfall: Avoir Fiscal des DBA-Frankreich aF

Tz. 36 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Avoir fiscal des Art 20 Abs 1 Buchst b Unterbuchst bb DBA-F aF enthielt einen systematisch nicht mit §§ 34c EStG, 26 KStG vergleichbaren Sonderfall der St-Anrechnung. Er wurde aus Anlass der Einführung des Halbeink-Verfahrens in D durch Zusatzabkommen v 20.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 abgeschafft (s Schr des BMF v 10.09.2002, DB 200...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2 Tatsächliche Zugehörigkeit und weitere DBA-Begrenzungen/Folgen für die Reichweite der deutschen Besteuerung

Tz. 318 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für die demnach in DBA-Fällen für ein dt Besteuerungsrecht (hier: für ausl Eink aus Drittstaaten) bei BetrSt jedenfalls erforderliche tats Zugehörigkeit wendet der BFH Maßstäbe an, die denen des notwendigen BV zumindest stark ähneln (grundlegend s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444; nach Wassermeyer, in Wassermeyer, DBA, MA Vor Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Abgrenzung zu DBA-Fällen; Aufbau der Kommentierung

Tz. 65 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie bereits erläutert (s Tz 30), kommt zwar in der Praxis sehr häufig § 26 KStG gewissermaßen nur ergänzend zur Anwendung, weil ein DBA einschlägig ist. Im Gesetz ist es hingegen Grundfall, dass kein DBA anwendbar ist (§ 34c Abs 6 S 1 EStG ist als Ausnahme zu § 34c Abs 1 EStG ausgestaltet). Deswegen werden die Regeln zu diesem Grundfall hier ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Berechnungstechnik

Tz. 149 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Seit VZ 2014 enthält § 26 Abs 2 S 1 eine eigene Regelung zur Art und Weise der Höchstbetragsberechnung. Dieser veränderte die bis dahin geltende Rechtslage jedoch nicht (bis 2013 galt § 26 Abs 6 S 1 KStG aF iVm § 34c Abs 1 S 2 EStG; nur Letzterer ist in 2014 – dem EuGH folgend – geändert worden, zu alledem s Tz 22e, s Tz 58, s Tz 140). Demna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Anrechenbare Steuer(art) iSd DBA

Tz. 214 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine der dt KSt entspr St (s Tz 74 ff) ist in DBA-Fällen nicht erforderlich (evtl aA s Urt des BFH v 04.06.1991, BStBl II 1992, 187 unter 3.a, b). An deren Stelle tritt, dass die im Ausl erhobene St sachlich vom DBA erfasst wird und eine St vom Einkommen darstellt (verneinend für die australische Capital gains tax OFD Ms v 04.05.2009, IStR 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.4 Unterschiedliche Wirkungen des § 26 KStG (Grundsätzliches)

Tz. 12 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ist § 26 KStG dem Grunde nach anwendbar (s Tz 10, 11) gilt im Überblick zu den Auswirkungen Folgendes: Für den Grundfall der St-Anrechnung bezweckt § 26 KStG zwar die Herstellung einer Gesamt-St-Belastung der ausl Eink iHd normalen dt St-Niveaus. Wegen der Begrenzung durch die Höchstbetragsberechnung bleibt eine das dt St-Niveau übersteigende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Rechtliche Rahmenbedingungen (beschränkte Steuerpflicht und DBA)

Tz. 311 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Da St-Anrechnung/-Abzug von vornherein ausscheiden, soweit im Ausl besteuerte ausl Eink entweder schon nicht der beschr StPflicht unterliegen oder, soweit dies gegeben ist, die Besteuerung jedenfalls wegen eines DBA ausscheidet, seien hier die diesbzgl Grundzüge bei betrieblichen Eink (s Tz 307) kurz angesprochen: 8.2.1 Beschränkte Körperscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 DBA-Rahmenbedingungen im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat

Tz. 313 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Ist die iSd Vorstehenden beschr stpfl Kö in einem DBA-Staat unbeschr stpfl (also dort iSd DBA ansässig, s Art 4 OECD-MA), wird die vorstehend geschilderte beschr StPflicht durch das DBA mit diesem Staat noch weiter eingeschr oder ausgeschlossen. Dies liegt an folgenden Zusammenhängen: 8.2.2.1 Grundregeln für Zuordnung von Drittstaateneinkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Nicht anrechenbare ausländische Steuer (Anrechnungsüberhang)

Tz. 270 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das oben Ausgeführte (s Tz 193 f) gilt auch in DBA-Fällen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.3 Erfolgte Zahlung der ausländischen Steuer, spätere Änderungen bei Festsetzung/Zahlung der ausländischen Steuer

Tz. 219 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Zahlung wird schon in Art 23A Abs 2 S 1 OECD-MA ausdrücklich als Voraussetzung der Anrechnung angesprochen ("gezahlten St"). Aber selbst wenn das konkrete DBA solches nicht enthalten sollte, ergibt sich auch hier (s Tz 218) jedenfalls im Umkehrschluss aus § 34c Abs 6 S 2 letzter HS EStG, dass eine Zahlung unabdingbar ist (ebso s Jochimse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Entstandener Ermäßigungsanspruch im Herkunftsstaat

Tz. 95 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Belastung mit der ausl St (s Tz 85 ff) muss eine endgültige sein, weil nur dann Anlass für Vermeidung von Doppelbesteuerung für den dt Fiscus besteht. Das Merkmal des fehlenden Ermäßigungsanspruchs existiert (seit dem StÄndG 1980) vor diesem Hintergrund (gilt aber nicht in DBA-Fällen, s Tz 223 f). Im Normaufbau gehört es zu den Tatbestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 148 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu Zweck und Hintergrund der Begrenzung der Anrechnung auf einen Höchstbetrag (keine Erstattung ausl St) näher schon s Tz 6, 138. Die Höchstbetragsberechnung definiert (s § 26 Abs 2 S 1 KStG: "ist in der Weise zu ermitteln") die St, die iSd § 34c Abs 1 S 1 EStG "auf die Eink aus diesem Staat entfällt" (dies ist indes nicht die einzige Begren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Ansässigkeit iSd DBA (unbeschränkte Steuerpflicht)

Tz. 207 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 An die Stelle das Erfordernisses der unbeschr Stpfl (s Tz 67 f) tritt in DBA-Fällen die Ansässigkeit in D iSd DBA (s Tz 206; ähnlich zB s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 66; auch s FG Hbg v 17.05.2013, EFG 2013, 1671). Dies folgt aus der Nichterwähnung des § 34c Abs 1 S 1 EStG im dortigen Abs 6 S 2. Indes liegt bei Ansässigkeit in D i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Minderung (nur) der deutschen Körperschaftsteuer

Tz. 245 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das oben Ausgeführte (s Tz 139) gilt ohne Einschränkung auch in DBA-Fällen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Trotz bestehendem DBA von diesem nicht erfasste Anrechnungssituationen

Tz. 32 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Auch wenn auf den konkreten Fall ein DBA dem Grunde nach anwendbar ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass das DBA für alle denkbaren Fälle eine Aussage zur (Methode der) Vermeidung der Doppelbesteuerung trifft und dadurch die unmittelbare Anwendung der §§ 26 KStG, 34c EStG ausschließt. Vielmehr ist zu differenzieren (außerdem zu § 34c Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Nachweis- und Mitwirkungsfragen

Tz. 271 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aus den DBA ergibt sich dazu grds nichts Abweichendes zum innerstaatlichen Recht. Zu letzterem s Tz 123 – 126. Zu beachten ist allerdings, dass die DBA selbst oder Ausführungsbestimmungen dazu die Anrechnung zB von einem Nachw der Zahlung der ausl St in bestimmter Form abhängig machen können.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.2 Steuerfestsetzung im Herkunftsstaat

Tz. 218 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das zu Nicht-DBA-Fällen Gesagte (s Tz 82 – 84) gilt in DBA-Fällen entspr, da die Festsetzung auch Anrechnungsvoraussetzung in DBA-Fällen ist. Das ergibt sich schon im Umkehrschluss aus § 34c Abs 6 S 2 letzter HS EStG, welcher auf die Fälle der Anrechnung fiktiver St zielt (s Tz 243), bei denen es naturgemäß weder der Festsetzung noch der Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8 Begrenzung der Anrechnung infolge EU-Recht; § 26 Abs 2 S 3 und § 26 Abs 6 S 4–10 aF

4.3.8.1 § 26 Abs 2 S 3 Tz. 226 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der § 26 Abs 2 S 3 (vor VZ 2014: § 26 Abs 6 S 5 aF) ordnet die entspr Anwendung des § 34c Abs 6 S 3 EStG (auch) auf Eink an, die kraft EU-Rechts (seit VZ 2014 erweitert auch auf EU-Verordnungen, s Tz 22d, was aber – soweit ersichtlich – zZt gegenstandslos ist) im Herkunftsstaat nicht besteuert werden. Die Ausklammerung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.4 Anrechnung bei der Gewerbesteuer?

Tz. 35a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Gewerbeertrag können uU auch ausl Eink enthalten sein (Zinsen, Lizenzgebühren und – vorbehaltlich des § 8b Abs 1 KStG – Dividenden), die zumindest außerhalb der EU regelmäßig ausl Quellen-St unterliegen. Seit Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % können diese wegen der Höchstbetragsbegrenzung häufig nicht mehr zur Gänze iRd KSt angerechnet we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Im Herkunftsstaat durchgeführte Besteuerung; Zahlung der ausländischen Steuer

3.2.5.1 Herkunftsstaat ("Staat, aus dem die Einkünfte stammen") Tz. 79 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die anzurechnende ausl St muss gerade von demjenigen Staat bzw einer seiner Gebiets-Kö erhoben worden sein, aus dem die Eink stammen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG). Für Zwecke des § 26 KStG bestimmt sich diese Herkunft danach, in welchem Staat die jeweiligen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Anrechnung nur bis zur vom DBA vorgesehenen Höchstgrenze (Dividenden/Zinsen/Lizenzgebühren), weitere Begrenzungen

Tz. 220 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die tats gezahlte ausl St erfüllt nicht in allen Fällen in voller Höhe die Anrechnungsvoraussetzungen. Denn in den DBA wird in jeweils unterschiedlichem Umfang dem Quellenstaat bei bestimmten Eink nur ein der Höhe nach begrenztes Besteuerungsrecht zugebilligt (bei Dividenden – s Art 10 Abs 2 OECD-MA – durchgängig, bei Zinsen – s Art 11 Abs 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO)

Tz. 195 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hierzu gelten auch iRd Rechtsfolge die og Erl entspr (s Tz 123 ff).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Voraussetzungen der Anrechnung in DBA-Fällen

4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolge (Grenzen und Technik der Anrechnung)

3.3.1 Allgemeines Tz. 138 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Liegen die St-Anrechnungs-Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 EStG (ggf iVm § 34c Abs 6 S 4 oder S 5 EStG oder iVm § 26 Abs 1 S 2 KStG, s Tz 128 – 137e) vor (s Tz 66 – 127), ist Rechtsfolge grds die Anrechnung der ausl St (als Teil der St-Festsetzung, s Tz 44), wenn kein St-Abzug gewählt wird (s Tz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Ermittlung der dem Grunde nach anrechenbaren ausländischen Steuer

Tz. 142 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei der Ermittlung der Höhe der – vorbehaltlich der Höchstbetragsberechnung (s Tz 148 ff) und der Gesamthöhe der inl KSt (s Tz 191 f) – anrechenbaren ausl St sind zunächst die Einschränkungen zu beachten, die sich bereits aus den Tatbestandsvoraussetzungen des § 26 KStG ergeben. Danach muss insbes St-Objektidentität vorliegen, es darf sich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.4 "Summe der Einkünfte"

3.3.5.4.1 Allgemeines Tz. 171 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die "Summe der Eink" bildet seit dem StÄndG 1992 gem § 34c Abs 1 S 2 EStG den Nenner der bereits genannten Formel (s Tz 15, 149). Bis VZ 1991 war noch der "GdE" maßgebend; dies ist bei älterer Rspr bzw Lit zu beachten. Tz. 172 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff "Summe der Eink"findet im KStG keine unmittelbare Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9.2 Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Tz. 59 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Besteuerung von Dividenden durch das Halbeink-Verfahren (s §§ 8b Abs 1 KStG, 3 Nr 40 EStG) dürfte EU-rechtlich unbedenklich sein, weil inl und ausl Dividenden gleich behandelt werden. Tz. 60 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für VZ des alten KSt-Anrechnungsverfahrens war es nach EuGH jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar , dass nach § 36 Abs 2 Nr 3 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Im Herkunftsstaat durchgeführte Besteuerung

4.3.6.1 Herkunftsstaat ("Staat, aus dem die Einkünfte stammen") Tz. 215 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In der Konsequenz des oben Ausgeführten bestimmt sich der Herkunftsstaat in DBA-Fällen nicht danach, in welchem Staat die Merkmale des § 34d EStG gegeben sind (s Tz 210), sondern danach, ob nach einem DBA ein anderer Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht für die betr Eink besitzt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rechtsfolge Abzug von der Bemessungsgrundlage

Tz. 279 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Seit dem VZ 1992 erfolgt der Abzug der ausl St bei der BMG (vorher: GdE). Damit werden die ausl St bei Ausübung des Wahlrechts – als Ausnahme zu § 10 Nr 2 KStG – wie BA behandelt. Zu den möglichen Folgen schon s Tz 194. Die Höhe des Abzugs entspr der Höhe der nach den jeweils einschlägigen Voraussetzungen (s Tz 278) potenziell anrechenbaren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Minderung nur der deutschen Körperschaftsteuer

Tz. 139 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Anrechnung erfolgt nur bei der KSt, nicht beim SolZ. Allerdings ergibt sich auch beim SolZ eine Entlastungswirkung daraus, dass sich dessen Höhe nach der Höhe der – durch Anrechnung ggf geminderten – KSt bestimmt. Auch bei der GewSt gibt es keine Anrechnung ausl St (die allerdings ohnehin nur gerechtfertigt wäre, soweit die ausl Eink den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Steuerfestsetzung im Herkunftsstaat

Tz. 82 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff der ausl St-Festsetzung (im Herkunftsstaat, s Tz 79) ist mangels ges Definition in Anlehnung an die dt Rechtsvorstellungen auszulegen. Für das Vorliegen einer Festsetzung ist daher letztlich (nur) entscheidend, ob nach dem einschlägigen ausl Recht ein hoheitlicher (s Müller-Dott, in F/W/B/S, § 26 KStG Rn 63) Anspruch des ausl Fisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.3 Verweise auf § 26 KStG im UmwStG

Tz. 43a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auf § 26 KStG wird auch in den §§ 3 Abs 3 (ggf iVm 11 Abs 3), 20 Abs 8 UmwStG verwiesen. Dies geschieht für bestimmte Spezialfälle zur Sicherstellung der (nach FRL für die Mitgliedstaaten verbindlichen) Anrechnung einer fiktiven ausl St (im Einzelnen s § 3 UmwStG Tz 70ff; s § 20 UmwStG Tz 340). Dies hat keine Auswirkungen darauf, dass § 26 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3.1 Grundsystematik der DBA

Tz. 30 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Da die DBA in der Praxis sehr häufig die eigentliche Rechtsgrundlage für die Anrechnung bilden (s Tz 25), so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 34c EStG, 26 KStG faktisch eher die Ausnahme darstellt, ist an dieser Stelle auch die betr DBA-Grundsystematik kurz zu beleuchten: Alle dt DBA bestimmen für die Vermeidung von rechtlicher (s Tz 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Keine Anwendbarkeit einer anderen, vorrangigen Methode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Tz. 213 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bzgl dieser aus dem anderen Staat iSd DBA stammenden Eink darf kein anderes Instrument zur Vermeidung von Doppelbesteuerung greifen. Es gilt das bereits Ausgeführte (s Tz 73) entspr, wobei hier zu ergänzen ist, dass der St-Abzug auch in DBA-Fällen möglich ist (s Tz 272). Zur Freistellung nach DBA s Tz 197.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.3 Frühere, aus dem Anrechnungsverfahren folgende Sonderregeln (§ 26 Abs 6 S 3 KStG aF)

Tz. 189 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unter Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens sollte verhindert werden, dass die Höhe des Höchstbetrags vom gestaltbaren Ausschüttungsverhalten der anrechnenden Kö abhängig war. Deswegen bestimmte § 26 Abs 6 S 3 KStG idF bis zum StSenkG v 23.10.2000 , dass die KSt "vor Anwendung des Vierten Teils" zugrunde zu legen war. Mithin blieben KSt-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9 Subjektidentität

Tz. 113 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die ausl St und die inl KSt, auf die eine Anrechnung erfolgen soll, müssen auf demselben St-Schuldner lasten. Das bedeutet, dass das KSt-Subjekt, welches Anrechnung begehrt, nach dem ausl StR St-Schuldner sein muss. Oder mit anderen Worten: Die ausl St muss für Rechnung dieses unbeschr stpfl KSt-Subjekts festgesetzt worden sein (ggf auch dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.4 Folgen einer unzutreffenden Feststellung

Tz. 49 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In der Praxis werden die gerade genannten Merkmale in einheitlichen und gesonderten Feststellungen nicht selten nur unvollständig, nur "nachrichtlich" (dh bewusst ohne Bindungswirkung) oder gar nicht angesprochen. Nach der genannten Rspr (s Tz 48) können in den beiden letztgenannten Fällen die erforderlichen Feststellungen im Veranlagungsverf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3 Ausländische Einkünfte, Ermittlung (pro Staat) der Höhe nach

3.3.5.3.1 Allgemeines Tz. 150 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die ausl Eink (iSd § 34d EStG, s Tz 69 ff) sind pro Staat (s Tz 140 f) nach dt Recht zu ermitteln. Deswegen kann eine ausl Eink-Ermittlung streng genommen nicht übernommen werden, was dazu führt, dass dieselben Eink aus Sicht des Stpfl nach zwei verschiedenen Rechtsordnungen zu ermitteln sind. In der Praxis wird ein solc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8.2 § 26 Abs 6 S 4, 6–10 KStG aF

Tz. 227 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die mit Wirkung ab VZ 2014 wegen zeitlicher Überholung abgeschafften S 4 und 6 des § 26 Abs 6 KStG aF dienten dazu, die Anrechnung einer St, die einige EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz (dazu S 10 aF) auf Eink iSd EU-RL zu Zinsen und Lizenzgebühren (s Tz 226) zeitlich begrenzt erheben durften, nur in den durch die RL gezogenen Grenzen anr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 Keine Anwendung bzw Wirkung des § 26 KStG bei Freistellung ausländischer Einkünfte nach DBA oder sonstigen steuerfreien Einkünften (insbesondere § 8b Abs 1 KStG)

Tz. 10 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Weil die DBA den rein nationalen Regeln vorgehen (näher s Tz 24 ff), ist § 26 KStG nicht anwendbar, wenn und soweit für die in Betracht kommenden Eink kraft eines DBA die Freistellung angeordnet ist. Tz. 11 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind ausl Eink aus anderen Gründen als einem DBA in D stfrei, ist § 26 KStG ebenfalls nicht anwendbar. Denn dann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.1 Treuhandverhältnisse

Tz. 114 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Dieser Fall ist nach den allgemeinen Regeln zu lösen und unproblematisch, wenn ein bestehendes Treuhandverhältnis auch durch den ausl Staat (an)erkannt wird. Dann werden beide Staaten ihre St für Rechnung des Treugebers festsetzen, so dass St-Subjektidentität gegeben ist. Zum Auseinanderfallen der Würdigung s Tz 122.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.3 Organschaft

Tz. 116 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erzielt bei Organschaft die OG ausl Eink und sind auch sonst alle Voraussetzungen der Anrechnung erfüllt, geht diese Anrechnungsbefugnis kraft des Organschaftsverhältnisses auf den OT über, hierzu s Tz 50 ff und außerdem s Tz 90.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5 Deutsche Körperschaftsteuer, Ermittlung der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden inländischen Steuer (Höchstbetrag)

3.3.5.5.1 Grundsätzliches Tz. 182 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Grundsatz ergibt sich die auf die ausl Eink entfallende inl KSt (= Höchstbetrag) zwanglos aus der genannten Formel (s Tz 149), nach der die dt KSt nach dem Verhältnis der ausl Eink zur Summe der Eink gekürzt wird. Basis für die Berechnung der dt KSt ist naturgemäß das "zvE", welches daher durch § 26 Abs 2 S 1 auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Ermittlung der höchstens anrechenbaren Steuer (insbesondere Höchstbetragsberechnung gemäß § 26 Abs 2 S 1 KStG, § 68a S 1 EStDV)

3.3.5.1 Allgemeines Tz. 148 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu Zweck und Hintergrund der Begrenzung der Anrechnung auf einen Höchstbetrag (keine Erstattung ausl St) näher schon s Tz 6, 138. Die Höchstbetragsberechnung definiert (s § 26 Abs 2 S 1 KStG: "ist in der Weise zu ermitteln") die St, die iSd § 34c Abs 1 S 1 EStG "auf die Eink aus diesem Staat entfällt" (dies ist indes nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.4 Keine Berücksichtigung der Steuern gem §§ 37, 38 KStG (§ 26 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 190 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die gleichen Erwägungen (s Tz 189) sind auch einschlägig in Bezug auf die Folgewirkungen, die das Anrechnungsverfahren kraft der §§ 37, 38 KStG entfaltet. Es wurde daher mit dem Systemwechsel durch § 26 Abs 6 S 2 KStG aF eine Nachfolgeregelung zu § 26 Abs 6 S 3 KStG aF (s Tz 189) geschaffen, nach der auch die §§ 37, 38 KStG keinen Einfluss a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA

Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.10 Subjektidentität

Tz. 233 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Schließlich ist auch in DBA-Fällen Subjektidentität erforderlich. Dies ergibt sich schon aus den DBA selbst, denn diese sehen eine Anrechnung ausl St immer nur für Fälle der rechtlichen Doppelbesteuerung (s Tz 4 f) vor; wirtsch Doppelbesteuerung (Besteuerung von Eink bei vd St-Subjekten) wird in den DBA nur bei Schachteldividenden und dort n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

Tz. 85 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Während ein steuerlich rücktragbarer Verlust einen unmittelbaren Anspruch auf Steuerrückzahlung beinhaltet und deshalb als Forderung auszuweisen ist, entsteht aus einem vortragsfähigen steuerlichen Verlust insoweit ein ökonomischer Vorteil, wie künftige steuerliche Ergebnisse verfügbar sind, gegen die der Verlustvortrag verrechnet werden kann...mehr