Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Verlustabzug kann grundsätzlich nur von dem StPfl geltend gemacht werden, der die negativen Einkünfte erzielt hat, R 10d Abs 4 S 1 EStR 2012. Dieser Grundsatz gilt auch bei Ehegatten, vgl BFH v 22.02.2005, BStBl II 2005, 624 zu II.2. b. Bei Zusammenveranlagung sind aber im Verlustabzugsjahr die Verluste des Ehegatten vorrangig mit positi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zum Vorauszahlungsverfahren

Rn. 7 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es besteht ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 25 Abs 1 EStG, der die Veranlagung der ESt nach Ablauf des Kj vorschreibt, und § 37 Abs 3 S 3 EStG, nach dem die ESt-Vorauszahlungen noch bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats angepasst werden können. Mit der nachträglichen Anpassung der Vorauszahlungen wird für eine Übergang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unwirksamkeit der Erklärung eines Ehegatten

Rn. 75 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute/Lebenspartner ist der Antrag eines Ehegatten auf Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) unwirksam, wenn hierin ein Willkürakt zu sehen ist, weil dieser Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hatte oder diese so gering waren, dass sie weder zu einer ESt-Veranlagung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 18 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die unterschiedliche Besteuerung Gebietsansässiger und Gebietsfremder, auch im Hinblick auf eine familiengerechte Besteuerung, ist Gegenstand langjähriger Diskussion und war Anlass verschiedener Gesetzesinitiativen. Zum Einfluss der Rspr des EuGH im Einzelnen s § 1 Rn 46, 47 (Teller). Grundlegend für den Anwendungsbereich des Splittingverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zur LSt-Pauschalierung

Rn. 8 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach den §§ 40 Abs 3 S 3, 40a Abs 5, 40b Abs 5 EStG bleiben pauschal besteuerter Arbeitslohn und pauschale LSt bei der Veranlagung zur ESt außer Ansatz. Aus diesen Regelungen folgt keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung der im LSt-Pauschalierungsverfahren getroffenen Entscheidungen für das ESt-Veranlagungsverfahren des ArbN. Das FA ist de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Progressive Ehegattenbesteuerung verfassungswidrig

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das BVerfG BStBl I 1957, 193 hatte in den Nachteilen, die sich aus der Anwendung des progressiven ESt-Tarifs auf das gemeinsame Einkommen der Ehegatten ergaben, einen Verstoß gegen Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) gesehen und daraufhin § 26 EStG in den für die VZ 1949–1955 geltenden Fassungen für verfassungswidrig erklärt. Durch das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken der Haushaltsbesteuerung beruhte, wegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgabefrist bei abweichendem Wj

Rn. 37 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei abweichendem Wj der Land- und Forstwirte ist der Gewinn nach § 4a Abs 2 Nr 1 EStG zeitanteilig aufzuteilen auf das Kj, in dem das Wj beginnt, und das Kj, in dem das Wj endet. Für diese Fälle sieht § 149 Abs 2 S 2 AO als spätesten Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung den Ablauf des dritten bzw seit VZ 2018fünften Monats nach Schluss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Verfahrensrechtliche Hinweise

Rn. 82 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegen einen gegen die Änderung der Veranlagung ablehnenden Bescheid ist nur die Verpflichtungsklage zulässig, § 40 Abs 1 Hs 2 FGO (2. Alt). Nach § 101 FGO wird das Gericht bei begründeter Klage die beantragte Veranlagung nicht selbst durchführen, sondern das zuständige FA hierzu verpflichten. Vgl auch BFH BStBl II 1978, 215; 1989, 225; 1992,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung beantwortet werden muss. Unter dieser P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 95 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) (wegen der Einzelheiten zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts Hinweis auf s § 26 Rn 60ff (Schneider)), so sind beide Ehegatten getrennt zur ESt zu veranlagen. Da nach § 25 Abs 3 S 3 EStG jeder Ehegatte eine Steuererklärung abzugeben hat (s § 25 Rn 26 (Schne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Jeder Steuerpflichtige

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich die an die Steuererkläru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gemeinsame Grundsätze

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263 vorherrschende Betrachtu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung

Rn. 66 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarifregelungen

1. Tarifliche ESt Rn. 91 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Im Rahmen des § 26a EStG ist stets der Grundtarif nach § 32a Abs 1 EStG anzuwenden. Die Anwendung des Splittingverfahrens nach § 32a Abs 6 EStG kann ein verwitweter StPfl, der in dem auf das Todesjahr seines Ehegatten folgenden Kj wieder geheiratet hat, ebenso wenig durch Wahl der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Veranlagung

A. Begriff Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung iSd § 25 EStG ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Über das Ergebnis der Veranlagung ist ein Steuerbescheid zu erteilen. Danach wird die Steuerfestsetzung iSd §§ 155ff AO im EStG Veranlagung genannt, ohne etwas ander...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abweichende Aufteilung

ca) Bis VZ 2012 Rn. 72 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch gemeinsamen Antrag können die Ehegatten eine abweichende Aufteilung beantragen. Für diesen Antrag gelten die Grundsätze des Veranlagungswahlrechts entsprechend (vgl R 26a Abs 2 EStR 2008), insb im Hinblick auf: keine Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, s § 26 Rn 77 (Schneider) Form und Frist des Antrags, s § 26 Rn 61...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschaftsverhältnisse

a) Familien-Personengesellschaft Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensrechtliche Hinweise

A. Allgemeines Rn. 95 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) (wegen der Einzelheiten zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts Hinweis auf s § 26 Rn 60ff (Schneider)), so sind beide Ehegatten getrennt zur ESt zu veranlagen. Da nach § 25 Abs 3 S 3 EStG jeder Ehegatte eine Steuererklärung abzugeben hat (s § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

1. Ursprünglich nur Zusammenveranlagung Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Jahrzehnte hindurch galt im deutschen ESt-Recht unangefochten für die Besteuerung unbeschränkt stpfl und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten das Prinzip der Zusammenveranlagung iSd § 26 EStG 1934–1955 (Haushaltsbesteuerung). Das Wesen der Zusammenveranlagung bestand in der Zusammenrechnung der Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Steuererklärung

A. Erklärungspflicht 1. Grundsatz Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Materielle Steuerberechnung

A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie 900 EUR übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. SA u ag Belastungen

1. Allgemeines Rn. 48 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um SA und ag Belastungen zeigt sich, dass die getrennte Veranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gütergemeinschaft

a) Allgemeines Rn. 21 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungspflichtige

a) Jeder Steuerpflichtige Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Luf, gewerbliche, freiberufliche Mitunternehmerschaft

ba) Gemeinsame Grundsätze Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz:

ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung Rn. 66 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen. bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung Rn. 66a Stand: EL 137 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinbarungen zwischen Ehegatten

1. Allgemeines Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Form u Inhalt der Steuererklärung

1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Ehegattenbesteuerung

A. Wirkung der Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 S 1 EStG) 1. Rechtslage bis VZ 2012 Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veranlagungsverfahren

1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Durchführung der Veranlagung

1. Regelfall Rn. 23 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung wird grundsätzlich nach Ablauf des Kj (VZ) durchgeführt, für das die ESt erhoben wird, die Veranlagung zur ESt 2017 also nach dem Einkommen des Kj 2017 frühestens im Jahre 2018, § 25 Abs 1 EStG. 2. Vorzeitige Veranlagung Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine vorzeitige Veranlagung ist dann möglich, wenn die StPfl v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erklärungspflicht

1. Grundsatz Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Besteuerungsgegenstand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erklärungsfrist

1. Grundsatz Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelheiten zu SA u ag Belastungen

a) Unterhaltsleistungen Rn. 65 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Aufwendungen, die der StPfl für den üblichen Lebensunterhalt seines nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl Ehegatten erbringt, sind nach st Rspr des BFH nicht nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar, denn die allg Vorschrift über den Unterhaltsabzug wird bei Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten iSd § 26 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eheliches Güterrecht

1. Zugewinngemeinschaft u Gütertrennung Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zurechnung der Einkünfte

A. Grundsatz Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 1 S 1 EStG wiederholt die Aussagen des § 2 Abs 1 EStG u des § 25 Abs 1 EStG, nach denen jedem Ehegatten (= der StPfl) die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen sind. Die Vorschrift stellt für die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) klar, dass die von Ehegatten iRd Ehegattenbesteuerung nach § 26 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wesen der Einzelveranlagung bzw bis VZ 2012 getrennten Veranlagung

A. Grundsatz der Individualbesteuerung Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterschriftserfordernis

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuererklärungen müssen eigenhändig unterschrieben werden (§ 25 Abs 3 S 1 EStG). Die gemeinsame Erklärung zusammenveranlagter Ehegatten ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben, § 25 Abs 3 S 2 EStG, und die Ehegatten versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Falsche Angaben eines Ehegatten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Innengesellschaft u verdeckte Mitunternehmerschaft

Rn. 12 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach dem GrS BFH BStBl II 1984, 751 kann einer Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG neben einem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis auch ein wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis (Innengesellschaft) – wie zB eine Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft oder eine durch schlüssiges Verhalten (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewerbebetrieb

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Hängt bei Gewerbebetrieben der Geschäftserfolg im Wesentlichen vom eingesetzten Betriebskapital (erhebliches AV und UV) ab, so führt die Zuordnung des eingebrachten BV zum Gesamtgut mit der Begründung der Gütergemeinschaft zur Mitunternehmerschaft der Ehegatten. So BFH v 25.01.1979, IV R 132/75 nv zu einer von der Ehefrau betriebenen Gaststä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rn. 34 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist in §§ 179–183 AO geregelt. Nach dieser Vorschrift haben eine Erklärung zur gesonderten Feststellung einkommensteuerlich relevanter Sachverhalte abzugeben: bei gemeinschaftlicher Einkünfteerzielung durch mehrere Personen iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO jeder Feststellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vorzeitige Anforderung

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt den spätesten Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärungen abzugeben sind. Im begründeten Einzelfall, insb in Fällen der vorzeitigen Veranlagung (s Rn 24), kann auch eine frühere Erklärungsabgabe verlangt werden, und zwar selbst dann, wenn die für das maßgebliche Kj zu verwendenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Begründung u Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wird durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft zwischen den Ehegatten eine Mitunternehmerschaft begründet, so ist die Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens nach Maßgabe des § 24 UmwStG durchzuführen. Die möglichen steuerlichen Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft hat Thoma, DStR 1980, 279 anhand von Bsp erläutert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von Steuererklä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv § 1418 BGB; hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufforderung zur Erklärungsabgabe

Rn. 33 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der FinBeh aufgefordert wird, § 149 Abs 1 S 2 AO. Die Aufforderung kann durch öff Bekanntmachung, zB in der Tagespresse, erfolgen, § 149 Abs 1 S 3 AO. Als solche gilt bereits die Zusendung der Steuererklärungsvordrucke. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe ist in das Erme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Vorschriften über die Errungenschaftsgemeinschaft (§§ 1520–1548 BGB), die durch das Gleichberechtigungsgesetz (BGBl I 1957, 609) aufgehoben worden sind, gelten für Ehegatten fort, die am 01.07.1958 im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebten. Die einkommensteuerlichen Auswirkungen dieses Güterstandes sind im Wesentlichen die gle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Betrieb o Gesellschaftsanteil im Sondergut o Vorbehaltsgut

Rn. 29 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gehört ein Betrieb zum Vorbehaltsgut oder die Beteiligung einer PersGes zum Sondergut eines Ehegatten, so wird dadurch die Sphäre der Einkunftserzielung des anderen Ehegatten nicht berührt. Unbeachtlich ist, dass die Gewinne/Gewinnanteile güterrechtlich unmittelbar ins Gesamtgut fallen, BFH BStBl II 1975, 166; 1977, 201 mwN. Dagegen hat BFH ...mehr