Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasste sich mit Urteil vom 9.4.2019 mit der Frage, wann eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit anzunehmen ist, sodass eine ermäßigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung in Betracht kommt. Die Anstellungszeiträume mehrerer Arbeitsverhältnisse können demnach unter gewissen Voraussetzungen zusammengezählt werden. Sachverh...mehr

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Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. 2. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen be...mehr

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Versicherungsbezirk eines angestellten Versicherungskaufmanns kein weiträumiges Arbeitsgebiet

Leitsatz Der einem angestellten Versicherungskaufmann zugewiesene Versicherungsbezirk stellt kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 4 EStG dar. Denn ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet setzt voraus, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des...mehr

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Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen trotz fehlendem Bewirtungsbeleg

Leitsatz Ein Verstoß gegen die einkommensteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten für Bewirtungsaufwendungen (z.B. ein fehlender Bewirtungsbeleg) führt nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Entscheidend ist insoweit vielmehr, ob die unternehmerische Verwendung der Bewirtungsleistungen nachgewiesen und die Aufwendungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angeme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Wohnförderkonto (§ 92b Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Wohnförderkonto dient der Sicherstellung der nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus einem nach § 10a EStG u Abschn XI EStG geförderten Altersvorsorgevertrag. Entnimmt der StPfl gefördertes Kapital aus seinem Altersvorsorgevertrag, steht dieses für die Rentenauszahlung und im Ergebnis für die nachgelagerte Besteuerung nicht mehr zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kommunikation mit dem Anbieter (§ 92b Abs 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 92b Abs 2 EStG splittet sich in zwei Regelungsgehalte auf.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsverfahren (§ 92b Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der StPfl muss die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei der zentralen Stelle beantragen. Dabei muss er nachweisen, dass er das entnommene Kapital entsprechend der Vorgaben des § 92a EStG verwendet. Eindeutige Hinweise, welche Nachweise zu erbringen sind, enthält die Vorschrift ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 35b Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Schrifttum: Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalys...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 97 Übertragbarkeit

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Altersvorsorgevermögen einschließlich der gewährten s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steuersubjekt

Rn. 37 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Auch beim Steuersubjekt stellt sich die Frage, ob dieses identisch sein muss, die Steuerermäßigung also nur in den Fällen gewährt wird, in denen der mit ErbSt belastete StPfl auch die Einkünfte erzielt. Regelmäßig wird das Steuersubjekt identisch sein. Problematisch sind dagegen Fälle des mehrfachen Erwerbs, bei denen der Vermögensgegenstand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbschaftsteuer

Rn. 25 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Einkünfte müssen der ErbSt unterlegen haben. Zweifelhaft ist, ob auch ausländische ErbSt zu berücksichtigen ist. Der BFH BStBl II 1975, 110 hat dies für die Vorläufernorm des § 16 Abs 5 EStG aF bejaht, weil die Regelung Züge eines echten Härteausgleichs trage. Dem haben sich für die Geltung des § 35 EStG aF zahlreiche Stimmen in der Liter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des Einkommens

Rn. 13 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Unter § 35b EStG fallen nur Einkünfte, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt werden. Das Einkommen ermittelt sich nach § 2 Abs 4 EStG aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, in den nach § 2 Abs 3 EStG die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs 1 u 2 EStG einfließen. Generell werden alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Ermäßigung

Rn. 42 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zweck u allg Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG ist eine Tarif- bzw Steuerermäßigungsvorschrift. Die ESt-Ermäßigung wird gem § 35b S 1 EStG auf Antrag gewährt. Die Vorschrift ordnet eine ESt-Ermäßigung für solche Einkünfte an, die im gleichen VZ u in den vorausgegangenen vier VZ als Wertbestandteil eines Erwerbes von Todes wegen bereits der ErbSt unterlegen haben und nach dem Erb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitliche Voraussetzungen

Rn. 39 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gem § 35b S 1 EStG sind nur solche Einkünfte berücksichtigungsfähig, die im VZ, in dem die ESt-Schuld entsteht, oder in den vorangegangenen vier VZ der ErbSt unterlagen. Der Zeitpunkt, in dem ein Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen hat, ist identisch mit dem Entstehungszeitpunkt der ErbSt. Gem § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG entsteht die ErbSt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 In persönlicher Hinsicht können die Steuerermäßigung nach § 35b EStG nur natürliche Personen in Anspruch nehmen. KapGes können § 35b EStG nicht anwenden, da § 35b als Tarifvorschrift keine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens ist und damit nicht von der Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erfasst ist (BFH BStBl II 1995, 207). Somit bleibt es i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Unterlegen haben"

Rn. 26 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b S 1 EStG setzt voraus, dass die Einkünfte der ErbSt unterlegen haben müssen. Was unter dem Begriff "unterlegen haben" zu verstehen ist, ist umstritten. Nach einer in der Literatur vertretenen Meinung reicht die abstrakte erbschaftsteuerliche Belastung der Einkünfte dem Grunde nach mit der Folge aus, dass die Ermittlung der Ermäßigung un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erwerb von Todes wegen

Rn. 15 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen. Was unter den Erwerb von Todes wegen fällt, ist in § 3 ErbStG definiert. Die darin enthaltene Aufzählung ist abschließend (BFH BStBl II 1991, 412). Erfasst sind somit ua der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147ff BGB), aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem der StPfl angespartes und gefördertes Altersvorsorgekapital Rn. 2 Stand: EL 135...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Dem Pfändungsschutz unterliegendes Altersvorsorgevermögen

Rn. 10 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Dem Pfändungsschutz unterliegen das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse. Damit wird erreicht, dass dem StPfl im Alter tatsächlich Vermögen als Ergänzung zum gesetzlichen Renten- oder Versorgungsanspruch zur Verfügung steht. Braun in H/H/R, § 87 EStG Rz 1 (01/2017), die diesen Geda...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Vorschrift wurde durch das AVMG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Die Vorschrift wurde gegenstandslos. Rn. 3 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) wurde der Wortlaut des § 97 EStG um S 2 ergänzt. Die Ergänzung ist rückwirkend zum 01.01....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besteuerungsobjekt

Rn. 36 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Ein Wechsel des Besteuerungsobjekts kann zB vorliegen, wenn stille Reserven eines Vermögensgegenstandes in die Bemessungsgrundlage der ErbSt eingegangen sind, diese einkommensteuerlich jedoch bei der Veräußerung oder Entnahme eines anderen WG realisiert wurden, auf das die stillen Reserven in der Zwischenzeit übertragen worden waren. Der Wor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse, BB 2009,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermäßigung nur auf Antrag

Rn. 41 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung erfolgt nur auf Antrag. Dieser ist im Veranlagungsverfahren zu stellen. Er kann daher noch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung im Rechtsbehelfsverfahren nachgeholt werden. LStPfl können zum Zwecke der Anwendung des § 35b EStG nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG die Veranlagung beantragen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Ermäßigung

Rn. 46 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die gem § 35b S 1 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage wird um den in S 2 bestimmten Hundertsatz ermäßigt. Der Prozentsatz ergibt sich nach § 35b S 2 EStG aus dem Verhältnis der festgesetzten ErbSt zu dem Betrag, der sich daraus ergibt, dass dem erbstpfl Erwerb die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG und der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendungsvoraussetzungen

Rn. 12 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Steuerermäßigung ist gem § 35b S 1 EStG für Einkünfte zu gewähren, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt worden sind und gleichzeitig im laufenden oder in den vergangenen vier VZ als Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben. A. Ermittlung des Einkommens Rn. 13 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Unter § 35b EStG fallen nur E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nicht dem Pfändungsschutz unterliegendes Vermögen

Rn. 14 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Ist in einem Altersvorsorgevertrag auch steuerlich nicht gefördertes Vermögen vorhanden, zB weil der StPfl mehr als die förderfähigen Beiträge entrichtet hat, ist dieser Teil des Altersvorsorgevertrages nebst der darauf entfallenden Erträge und Wertsteigerungen nicht geschützt. Rn. 15 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Ebenso wenig erstreckt sich der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rechtsfolgen

A. Gegenstand der Ermäßigung Rn. 42 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Altersvorsorgevermögen einschließlich der gewährten staatlichen Förderung auch tatsächlich im Alter zur Versorgung zur Verfügung steht. Die Vorschrift steht inhaltlich betrachtet somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der grundlegenden politischen Intention, den Aufbau einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Einkünfte, die der ErbSt unterlegen haben

1. Einkünfte Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zulässige Übertragungen

Rn. 20 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Wird steuerlich gefördertes Altersvermögen als Folge des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung übertragen, ist diese Übertragung zulässig. Ebenso ist die Übertragung von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen zulässig, wenn bei einem ArbG-Wechsel die Altersvorsorge fortgeführt wird. Rn. 21 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Handelt es s...mehr

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Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu der Frage, wann nachträgliche Anschaffungskosten in Fällen des § 17 EStG vorliegen. Das BMF bezieht in einem Schreiben Stellung zur Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG. Rechtsprechung des BFH In jüngster Vergangenheit gab es drei Entscheidungen des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile ...mehr

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"Erste Tätigkeitsstätte" nach neuem Reisekostenrecht (1): Polizeibeamter im Einsatz‐ und Streifendienst

Leitsatz 1. Ein Polizeibeamter im Einsatz‐ und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte. 2. Für die Frage der Zuordnung ist entscheid...mehr

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Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt ...mehr

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim

Leitsatz Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen. Normenkette § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG Sachverhalt Die Mutter des Klägers schloss mit einer Seniorenreside...mehr

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Kein Steuerabzug auf Vergütungen für Internetwerbung

Kommentar Das BMF erklärt, dass Vergütungen für die Platzierung oder Vermittlung von Internetwerbung, die an ausländische Plattformbetreiber und Internetdienstleister gezahlt werden, nicht dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen. Im Falle der beschränkten Steuerpflicht wird die Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte im Wege des Steuerabzugs erhoben. § 50a Ab...mehr

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin

Leitsatz Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung. Normenkette § 9 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ein Kind

Kommentar Wann können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes als eigene Sonderausgaben absetzen? Das BMF hat die neuere BFH-Rechtsprechung zu dieser Frage aufgegriffen und sich zu deren eingeschränkter allgemeiner Anwendbarkeit geäußert. Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung der Eltern Eltern können neben ihren eigenen Basiskranken- und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

Leitsatz Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Sachverhalt Die Kläger, die zusammen z...mehr

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Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich im Fokus

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Restbuchwert

Rz. 277 [Autor/Stand] Ermittelt der Steuerpflichtige bei Zugehörigkeit des Grundstücks zum Betriebsvermögen seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung, entspricht der ertragsteuerliche Wert des Gebäudes dem Restbuchwert im Bewertungsstichtag. Der Restbuchwert berechnet sich regelmäßig aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich zu verrechnender Zuschüss...mehr