Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 2598d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss musste dafür ("für" = final) gezahlt werden, dass der StPfl einen Anteil an einer KapGes (insbesondere GmbH, AG, KGaA) erwarb. Die BT-Drucks 18/3017, 37f erwähnte nur, dass so BE steuerfrei gestellt werden. Da aber § 3 Nr 71 EStG aF nicht vorschrieb, wo der Anteil gehalten werden musste, konnte er also sowohl im BV (das ist w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Die Grenze für den steuerfreien Kaufkraftausgleich

Rn. 2236 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit der Kaufkraftausgleich den für vergleichbare Auslandsdienstbezüge nach § 55 BBesG (vor dem 01.07.2010: § 54 BBesG) zulässigen Betrag nicht übersteigt, ist er steuerfrei. Im Übrigen handelt es sich um stpfl Arbeitslohn (§ 19 EStG). Daher sind die im BStBl I veröffentlichen Kaufkraftzuschläge auch für die ArbN außerhalb des öffent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III aF – ab 01.08.2006)

Rn. 104 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 4a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vom 20.07.2006, BGBl I 2006, 1706) änderte § 57 SGB III aF. Das bisherige "Überbrückungsgeld" (s Rn 103) wurde mit Wirkung ab 01.08.2006 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) ersetzt durch den "Gründungszuschuss". Nach § 57 Abs 1 SGB III aF hatten ArbN, die durch Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bp) Leistungen aufgrund § 141m Abs 1 AFG/§ 187 SGB III aF

Rn. 112 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 187 S 1 SGB III aF (vormals: § 141m Abs 1 AFG) gingen Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründeten, mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über. Steuerfrei waren daher auch Leistungen des Insolvenzverwalters oder ehemaligen ArbG aufgrund dieser Vorschrift an die Agentur für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Unzulässigkeit der Barlohnumwandlung

Rn. 1215 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1041 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist der StPfl ein sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigter, sind gemäß § 1 Abs 1 S 1 Nr 16 SvEV nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreie Einnahmen sozialversicherungsfrei. Rn. 1042–1045 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der grundlegende Systemaufbau

Rn. 1 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Systemaufbau des EStG bestimmt sich wie folgt: Die weiteren Teile des EStG werden hier nicht näher erläutert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1602 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 42 EStG stellt Zuwendungen "aufgrund" des Fulbright-Abkommens steuerfrei – ohne betragsmäßige Begrenzung. Das Abkommen muss also für die Zuwendung kausal sein. Bsp für solche Zuwendungen sind Reisekosten, Unterrichtskosten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Progressionsvorbehalt

Rn. 224 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst f EStG (s § 32b Rn 81 (Handzik)) bezieht nur folgende Leistungen in den Progressionsvorbehalt ein: das Versorgungskrankengeld (§§ 16ff BVG) und das Übergangsgeld (§ 26 BVG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Die Betragshöhe

Rn. 1029 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nicht in beliebiger Höhe frei, sondern nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser beträgt (s Rn 960c):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Leistungsbeziehung

Rn. 410c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen (also Geld- oder Sachleistungen, glA Jahn, NWB 46/2022, 3216) müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Es müssen mE "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer, ist daher nicht begünstigt, obwohl die Formulierung "an sein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Adressat der Steuerbefreiung

Rn. 1770e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF begünstigt nur ArbN, weil nur diese Vorteile vom ArbG erhalten können, also nicht Ladestrom-Zuwendungen an Geschäftsfreunde/Kunden des ArbG (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 17). Rn. 1770f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 1770b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Mütter der Geburtsjahrgänge nach 1921

Rn. 2446 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht steuerbefreit sind Rentenerhöhungsbeträge für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1921, die auf Zeiten der Kindererziehung iSd Hinterbliebenenrenten- und des ErziehungszeitenG vom 11.07.1985 (BGBl I 1985, 1450) beruhen. Diese Rentenerhöhungsbeträge sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern, sie sind nicht steuerfrei. Es liegt kein Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Tochtergesellschaft

Rn. 17 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die KapErtr müssen von einer unbeschränkt stpfl Körperschaft iSd Anlage 2 (zu § 43b EStG) stammen. Keine KapGes iSd Anlage 2 Nr 3 zu § 43b EStG ist die Optionsgesellschaft iSd § 1a KStG (BMF BStBl I 2021, 2212 Rz 52 und 73). Ungeachtet der weiten Fassung mit Aufnahme des VVaG, des BgA und aller anderen nach deutschem Recht gegründeten Gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 609 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur besseren Übersichtlichkeit werden § 3 Nr 16 EStG nF und aF getrennt kommentiert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts, NWB 13/2013, 908; Tegelkamp/Krüger, Ein Sieg für das Ehrenamt? – kritische Betrachtung zu BFH FR 2013, 517, FR 2013, 490. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit – Anwendungsschreiben zu § 3 Nr 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Das Zertifizierungsverfahren (§ 20 SGB V)

Rn. 1246g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Einbeziehung der in § 20 Abs 2 S 1 SGV genannten Kriterien einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für die in § 20 Abs 1 SGB V genannten Leistungen fest. Rn. 1246h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 20 Abs 1 SGB V unterscheidet zwischen: Fall 1: Leistungen zur Verhinderung und Verminderung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechsel der Rechnungsgrundlagen

Rn. 209 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Wechsel der Rechnungsgrundlagen ist jederzeit zulässig, wenn er aufgrund neuer Erkenntnisse bzgl biometrischer Einflussgrößen (BFH vom 27.07.1994, BStBl II 1995, 14) oder der Auswirkungen von Gesetzesänderungen sachlich gerechtfertigt ist. So war zB die Einführung der gesetzlichen Unverfallbarkeit durch das BetrAVG bei bestimmten Pensionsz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afa) Allgemeines

Rn. 1236 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG musste diese Leistungen "zur" (= final) Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung erbringen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20, 20a SGB V genügten. Die dortigen Formulierungen waren allerdings alles andere als konkret (kritis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Lohnsteuerlicher Hinweis

Rn. 397r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind die Corona-Sonderleistungen des ArbG nach § 3 Nr 11a EStG im Lohnkonto aufzuzeichnen (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung – Übersicht

Rn. 31 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 EStG stellt folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) ArbG-Leistungen des ArbG

Rn. 598 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es handelt sich dabei um (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 5): Sachbezüge (verbilligt/unentgeltlich überlassene Fahrtberechtigungen) Barlohn (Zuschüsse) zu den vom ArbN selbst erworbenen Fahrberechtigungen, zB Einzelfahrkarten, Mehrfachfahrkarten, Monatstickets, Jahrestickets, Bahncard 100, allgemeine Freifahrberechtigungen, Freifahrb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Art der Leistungen

Rn. 397g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG verlangt "Unterstützungen und Beihilfen" (also Leistungen des ArbG ohne Gegenleistung des ArbN) in Form von "Zuschüssen und Sachbezügen", dh die Sonderleistung kann sein Geldleistung und/oder Sachleistungen (= Sachbezug). Zum Begriff der "Beihilfe" als Unterform der "Bezüge" s § 3 Nr 11 EStG (s Rn 373). Rn. 397h Stand: EL 169 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbd) Das BundesreisekostenG (BRKG)

Rn. 563b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BRKG (vom 26.05.2005, BGBl I 2005, 1418) regelt die Reisekostenvergütungen für die Bundesbeamten/Bundesbeamtinnen, die Richter/Richterinnen im Bundesdienst die Soldaten/Soldatinnen sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten/Beamtinnen und Richter/Richterinnen (§ 1 Abs 1 BRKG). Auf Länderebene gelten die entsprechenden Vorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1063 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist der StPfl ein sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigter, sind gemäß § 1 Abs 1 S 1 Nr 16 SvEV nach § 3 Nr 26a EStG steuerfreie Einnahmen sozialversicherungsfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 280 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch Art 6 KinderförderungsG vom 10.12.2008, BGBl I 2008, 2403 wurde § 3 Nr 9 EStG (ab VZ 2008) neu belegt. Hintergrund der Vorschrift ist, dass die Bundesregierung Zahlungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Tagespflegepersonen als Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4 SGB VIII sowie Erstatt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2090 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 befreit die dort (s Rn 2097) aufgeführten Leistungen nach dem EntwicklungshelferG (EhfG vom 18.06.1969, BGBl I 1969, 549) aus sozialpolitischen Erwägungen heraus (s Rn 5) von der ESt. Rn. 2091 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift wirkt konstitutiv, andernfalls griffen §§ 19 oder 22 Nr 1 EStG ein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstes Wahlrecht: Höheres Pensionsalter als das vertraglich vereinbarte Pensionsalter

Rn. 152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut R 6a Abs 11 S 2 EStR 2012 kann statt des vertraglich vereinbarten Pensionsalters von einem höheren Pensionsalter für die Bemessung der Teilwertprämie ausgegangen werden, wenn mit einer Beschäftigung des ArbN bis zu diesem höheren Alter gerechnet werden kann (erstes Wahlrecht). Rn. 153 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut R 6a Abs 11 S 7 EStR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 410i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216). Vgl die gleiche Formulierung etwa in § 3 Nr 11a, 11b EStG oder die ähnliche in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 3 000 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 410j S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Hinweis für die Darstellung der Kommentierung

Rn. 75 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird in Abschnitt b) (s Rn 90–116) die Regelung in § 3 Nr 2 EStG bis einschließlich VZ 2014 und in Abschnitt c) (s Rn 116a–123) die Regelung ab VZ 2015 dargestellt. Rn. 76–89 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Leistungsbeziehung

Rn. 408 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen (also Geld- oder Sachleistungen) müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Zum Begriff ArbN s § 1 LStDV. Es müssen "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen; eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer ist daher nicht begünstigt. Rn. 409 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 1525 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 40a EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 1526–1529 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Der StPfl übt mehrere Tätigkeiten aus

Rn. 1016 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hier ist zu unterscheiden (BFH BStBl II 1990, 854; H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 3, 4 LStR 2023:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Anwendung auch auf Vergütungen, die keine Aufwandsentschädigungen sind

Rn. 1031 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass eine Vergütung keine Aufwandsentschädigung ist, steht § 3 Nr 26 EStG nicht entgegen (BFH BStBl II 1986, 401; BFH/NV 1988, 150; BStBl II 1989, 288; 1990, 686; 1990, 854).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 524 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder waren ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG aF umfasst. Sie mussten jedoch auf gesetzlicher Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügte nicht (dh, solche Trennungsgelder waren stpfl, s BFH BFH/NV 1994, 857).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 568 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit die Vergütungen nach § 3 Nr 16 EStG nF steuerfrei sind, sind sie auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 SvEV). Rn. 569 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnb) Übersicht über das SGB II

Rn. 118q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das SGB II ist wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Der Vermittlungsgegenstand

Rn. 1256 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der fremde Dienstleister darf anstatt Beratungsleistungen auch Betreuungspersonen vermitteln. Aus dem Wort "hierfür" folgt, dass die vermittelten Personen entweder Kinder (s Rn 1252) oder pflegebedürftige Angehörige (s Rn 1253, 1253a) betreuen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht

Rn. 964 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1994, 944 hielt es für verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG), dass der Gesetzgeber nur Aufwandsentschädigungen aus pädagogischen Einnahmen, nicht aber aus sonstigen karitativen Tätigkeiten steuerfrei stellte. Zu beachten ist allerdings, dass sich diese Entscheidung auf die VZ 1987–1989 bezog, also auf den Zeitraum vor ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 1986, 398) trennt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnd) Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II)

Rn. 118s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 SGB II enthält die "programmatischen Kernaussagen" (so BT-Drucks 15/1516, 50) des SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnh) Die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§§ 6, 6a SGB II)

Rn. 118y Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind (§ 6 Abs 1 S 1, § 6a SGB II): grds die Bundesagentur für Arbeit ausnahmsweise die kreisfreien Städte und Kreise für bestimmte Leistungen, die in § 6 S 1 Nr 2 SGB II aufgeführt sind oder auf Antrag nach § 6a SGB II (mit Ergänzungsvorschriften in §§ 6a–6d SGB II), Diese Grundsicherungsträger kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Beitragsermäßigung oder Prämienrückzahlung

Rn. 394c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Steuerfreiheit macht es also keinen Unterschied, ob der gesetzliche Krankenversicherungsträger dem Empfänger wegen nicht beanspruchter Beihilfeleistungen den Beitrag ermäßigt oder Versicherungsbeiträge (Prämien) zurückzahlt, da dies wirtschaftlich letztlich auf dasselbe hinausläuft.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Unerhebliche Kriterien

Rn. 374a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unerheblich ist daher auf welcher Rechtsgrundlage die "öffentlicher Mittel" beruhen (zB Steuereinnahmen, Gebühren oder Beiträge) (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), ob sich zB hierbei eine Gemeinde wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich oder in einer GbR betätigt (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), die Art der Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr