Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.3.3 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann eine Steuerermäßigung bis zu 20 % der Aufwendungen, begrenzt auf bestimmte Höchstbeträge, in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung in einem Haushalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erbracht wird.[1] Ab dem 1.1.2021 ist somit die Steuerermäßigung für Leistun...mehr

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Brexit / 2.1.4 Abziehbarkeit von Schulgeld

Zahlungen von Schulgeld können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Schule in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat gelegen ist.[1] Ab dem 1.1.2021 können daher Zahlungen an Schulen im Vereinigten Königreich nicht mehr abgezogen werden.mehr

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Brexit / 2.3.2 Abziehbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie an einen Empfänger in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat geleistet werden.[1] Zuwendungen an Empfänger im Vereinigten Königreich sind somit ab dem 1.1.2021 nicht mehr abziehbar.mehr

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Brexit / 2.2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich

Andere Regelungen betreffen ausschließlich beschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die aber inländische Einkünfte haben.[1] Dabei kann es sich insbesondere um Arbeitnehmer handeln, die vom Vereinigten Königreich aus nach Deutschland entsendet werden und hier keinen Wohnsitz und auch ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs

Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Körperschaftsteuer

Rn. 62 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dazu s Rn 111ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Verhältnis zu anderen gesetzlichen Regelungen

1. Zum SolZG 1995 Rn. 61 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Anwendung des § 51a EStG in Bezug auf das SolZG 1995 für die VZ 1996–2000 s Rn 33. 2. Zur Körperschaftsteuer Rn. 62 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dazu s Rn 111ff. 3. Zur Kirchensteuer Rn. 63 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Art 140 GG iVm Art 137 Abs 8 WRV folgt, dass die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Festsetzung und Er...mehr

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Brexit / 2.3 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder im Vereinigten Königreich

Wieder andere Regelungen betreffen sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Diese Regelungen können also in allen Entsendungsfällen, egal in welche Richtung, relevant werden. 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Anwendungsbereich der isolierenden Betrachtungsweise, insbesondere bei inländischen Betriebsstätten; Zusammenfassung inländischer Einkünfte unter eine Einkunftsart

Tz. 21 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Problematisch ist, unter welchen Voraussetzungen Inl-Eink unterschiedlicher Kategorien zusammenzufassen sind. Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Problematik von Belang, weil beim Vorliegen einer inl BetrSt iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG (s Tz 33–38) zwei Fragen zu klären sind: Zum einen ist zu behandeln, ob das Bestehen einer i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.1 Grundlegendes zur isolierenden Betrachtungsweise

Tz. 16 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 2 EStG müssen im Ausl gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG nicht angenommen werden können (sog isolierende Betrachtungsweise; ausführlich s Hawlitschek, IStR 2016, 177ff). Diese Regelung dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller ausl Einkommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen in § 5b E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.3 Ermäßigung der inländischen Steuerbelastung im Erstattungs- und Vergütungsverfahren

Tz. 161 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die inl KSt durch St-Abzug zu erheben ist, geschieht dies wegen § 50c Abs 1 S 1 EStG (früher § 50d Abs 1 EStG aF) grds zunächst ohne Berücksichtigung etwaiger Ansprüche auf St-Ermäßigung gem §§ 43b, 50g EStG bzw gem den DBA, es sei denn, der Vergütungsschuldner konnte unter Inanspruchnahme der Verfahren des § 50c Abs 2 EStG (früher §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Steuerliche Behandlung der Einlagenrückzahlung beim Anteilseigner

Tz. 14 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wie in der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/2683, 125) des StSenkG nachzulesen, sollte sich durch den Systemwechsel vom früheren Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren an der stlichen Behandlung der Rückgewähr von Einlagen "gegenüber der früheren Praxis nichts ändern und im Grundsatz sollte die Einlagenrückgewähr nicht zu stpfl Beteiligungserträgen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei den Gewinn-Eink iSd § 49 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG (zu § 49 Abs 1 Nr 3 EStG s Tz 64) erfolgt die Ermittlung grds gem § 8 Abs 1 KStG iVm § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch Bestandsvergleich (§§ 4 oder 5 EStG) oder nach § 4 Abs 3 EStG durch Gegenüberstellung der BE und BA; etwaige hr-liche Buchführungspflichten sind auch stlich zu beachten (s Tz 24). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Allgemeines

Tz. 80 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Vorschriften zum stlichen Einlagekto sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 oder Nr 10 EStG gewähren können. Nach § 20 Abs 1 Nr 10 EStG führen (ua) zu Eink der Träger-Kö eines BgA aus KapVmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs

Tz. 131 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Da als Mitglied eines Aufsichtsrats nur natürliche Pers in Betracht kommen, scheidet die Anwendung der § 50a Abs 1 Nr 4 (bis 2008 Abs 1–3) EStG für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen von vornherein aus. Für beschr stpfl KSt-Subjekte iSd § 2 Nr 1 KStG ist daher ein St-Abzug nur bei den in § 50a Abs 1 Nr 1–3 (bis 2008: Abs 4 S 1 Nr 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Abschließende Aufzählung der Einkunftsarten, Gewinnerzielungsabsicht

Tz. 14 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl sind nur dann beschr stpfl, wenn sie inl Eink beziehen. Der Begriff der inl Eink ist in § 49 EStG, der für den Bereich der KSt nach § 8 Abs 1 KStG entspr anzuwenden ist, abschließend definiert. Es handelt sich dabei mathematisch gesehen um eine Teilmenge der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 2 KStG stellt die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten inl Eink-Quellen sicher, wenn der Empfänger nicht der unbeschr StPflicht nach § 1 KStG unterliegt. Im Gegensatz zur beschr StPflicht natürlicher Pers nach § 1 Abs 4 EStG enthält § 2 KStG zwei Gr der beschr StPflicht: Nr 1: Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die im Inl weder i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Sachlicher Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 210 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei der beschr StPflicht iSd § 2 Nr 1 KStG setzt auch die beschr StPflicht nach § 2 Nr 2 KStG als objektives Merkmal das Vorliegen "inl" Eink voraus, die überdies dem St-Abzug unterliegen müssen (seit dem StÄndG 2003 "vollständig oder tw" im Hinblick auf die zeitgleich eingeführte nur hälftige Erhebung von KapSt, s Tz 216). Nach dem Urt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.4 Auswirkungen auf das Veranlagungsverfahren

Tz. 190 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ein identitätswahrender (s Tz 189–189b) Wechsel in der StPflicht ist als Erlöschen der bisherigen und als Begr einer neuen St-Pflicht zu behandeln (erlischt hingegen das KSt-Subjekt, können sich die nachfolgenden Fragen für das ggf daraus hervorgehende neue KSt-Subjekt nicht stellen, es sei denn, dieses träte wegen besonderer strechtlicher R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Elektronische Übermittlung der Unterlagen zur Gewinnermittlung

Tz. 26 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 5b Abs 1 EStG idF des Steuerbürokratieabbauges ist in den Fällen, in denen der Gewinn nach § 4 Abs 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt wird, der Inhalt der Bil sowie der G + V-Rechnung nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Ebenso sind Ansätze oder Beträge zur Anpassung einer H-Bil an stliche Vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen

Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, 3 S 1 bis 3 und 8 bis 11 sowie der Abs 4 und 5 des § 37 EStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022) wird gewährleistet, dass auch bei Kö zu den ges Fälligkeitsterminen 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Vorauszahlungen festgesetzt werden können. Zur Entstehung der St-Schuld bei Vorauszahlungen s § 30 KStG Tz 24 und...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Verrechnungssteuer

Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonstige Versi...mehr

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Wertaufholung / 1.2.2 Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung

Nach einer Teilwertabschreibung ist nicht zuzuschreiben, wenn der Unternehmer nachweist, dass der niedrigere Teilwert weiterhin Bestand hat.[1] Es ist zuzuschreiben, wenn der Grund für eine Teilwertabschreibung ganz oder teilweise weggefallen ist oder sich nachträglich herausstellt, dass die Wertminderung nicht voraussichtlich dauernd war. Auch wenn die Teilwertabschreibung f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.4 Exkurs: Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern beim sog. "Cum/Cum Treaty Shopping"

Tz. 59 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als weitere Maßnahme des Ges-Gebers, durch die ungerechtfertigte St-Vorteile durch die Anrechnung oder Erstattung der KapSt vermieden werden sollen, ist schließlich auch noch die Einführung des § 50j EStG ("Versagung der Entlastung von KapSt in bestimmten Fällen") durch das Ges v 20.12.2016 (BStBl I 2017, 5) – mit Wirkung ab dem VZ 2017 (s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Abs 1–6 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können. Die Worte "unbeschr stpfl" sind durch das ÄndG zum SEStEG v 24.01.2007 (BStBl I 2007, 68) eingefügt worden. Tz. 251 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 ES...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Ertragsteuerrecht

Rz. 37 Ertragsteuerliches Ziel der beratenden Gestaltung im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist i.d.R., dass der Übernehmer die zu erbringenden Versorgungsleistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG abziehen kann, während der Übergeber korrespondierend hierzu Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1a EStG zu vers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle

Tz. 257 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 a) Investmentfonds Für Investmentfonds wird ein stliches Einlagekto nicht festgestellt. Nach § 6 Abs 1 S 1 InvStG gilt eine als Investmentfonds qualifizierte Kap-Ges als Zweckvermögen nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG. Zwar gelten Investmentfonds (und Spezial-Investmentfonds) als Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, doch können sie keine Leistungen nach § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur verfahrensmäßigen Durchführung der Besteuerung (zum Umfang dieses Begriffs s Tz 4) einschl der Anrechnung, Entrichtung und Vergütung der KSt sowie zur Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (Zuschlagst), enthält das KStG nur insoweit Vorschriften, als dies aufgr der Besonderheiten bei Kö, Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

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Wertaufholung / 1.2.4 Wertaufholungshöchstwert

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anrechnung von Vorauszahlungen

Tz. 73 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 EStG sind auf die veranlagte KSt auch die für den VZ entrichteten Vorauszahlungen (s § 37 EStG) anzurechnen. Für die Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Vorauszahlungen fristgerecht gezahlt worden sind. Die Vorauszahlungen müssen auch nicht innerhalb des VZ geleistet worden sein, auf dessen St-Schuld sie angerechnet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 6. Besteuerung der Destinatäre

Rz. 306 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten unentgeltlich zu. Dennoch sind sie schenkungsteuerfrei, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[449] Rz. 307 Lange Zeit war umstritten, welcher Einkunftsart die Ausschüttungen einer steuerpflichtigen Stiftung zuz...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Schicksal der Beteiligung an einer Personengesellschaft im Erbfall

Rz. 690 Wird die Gesellschaft, an der der Erblasser beteiligt war, lediglich durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB oder gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel), werden die Erben des Verstorbenen zivilrechtlich nicht Gesellschafter und daher steuerlich auch nicht Mitunternehmer.[1088] Rz. 691 Daraus ergeben sich folgende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Anrechnung von Solidaritätszuschlag, der auf Steuerabzugsbeträge oder auf Vorauszahlungen erhoben wurde

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auf den veranlagten SolZ sind nach § 36 Abs 2 EStG anzurechnen, der auf Vorauszahlungen entrichtete SolZ (s § 51a Abs 1, 4 EStG iVm § 36 Abs 2 Nr 1, § 37 EStG), der auf St-Abzugsbeträge erhobene SolZ (s § 51a Abs 1 EStG, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG). Ist die KSt für Eink, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten, gilt dies für den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Beschränkung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 EStG bestimmt den Rahmen der inl StPflicht nach nationalem Recht. Dieses nationale Besteuerungsrecht ist jedoch nicht selten durch DBA eingeschr oder ausgeschlossen. Wenn die Kö Sitz und/oder Geschäftsleitung in einem Staat hat, mit dem ein DBA besteht, ist bei Vorliegen beschr StPflicht gem § 2 KStG, § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 EStG immer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Überblick

Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 2 EStG unterscheidet sieben Arten von gew Eink. Grds müssen dabei gew Eink iSd §§ 15–17 EStG verwirklicht sein. Die Eink müssen durch eine inl gew Tätigkeit iSd § 15 EStG begründet werden, auf eine frühere inl gew Tätigkeit zurückzuführen sein (s § 16 EStG) oder es muss sich um einen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an ...mehr

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Wertaufholung / 1.2.3 Wertaufholung nach einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Nach einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ist zuzuschreiben, soweit der Grund für diese Abschreibung in späteren Wirtschaftsjahren entfällt.[1] Nach herrschender Lehre ist damit die Kompensation der technisch oder wirtschaftlich begründeten Verringerung der Nutzungsmöglichkeiten durch ein neues Ereignis gemeint. Praxis-Tipp Feststellu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr