Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.3 Besonderheiten bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Zuschüsse, die ganz oder zum Teil zurückgefordert werden können, sind im Zeitpunkt des Rückerhalts als Betriebseinnahmen zu erfassen. Zuschüsse, die im Voraus für eine Nutzungsüberlassung über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren gewährt werden, können gleichmäßig auf den Zeitraum verteilt werden, für den die Ausgabe geleistet wird.[1]mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.2 Als Betriebsausgaben abziehbarer Zuschuss

Sofort abziehbare Betriebsausgaben sind in folgenden Fällen anzunehmen: Beteiligung eines Baustoffhändlers und Fuhrunternehmers an den Kosten des Ausbaus der zu seinem Betriebsgrundstück führenden öffentlichen Straße [1]; im Jahr 1965 hatte der BFH noch entschieden, ein einmaliger Wegebeitrag (Zuschuss), den ein gewerbliches Unternehmen an eine Gemeinde bezahlt, damit diese di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 214 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt die genannte Norm vor. Nicht selten erzielt der Schuldner seine Einnahmen aber nicht nur aus einem Arbeitseinkommen, sondern auch aus weiteren Quellen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie und die kriegsbedingte Inflation zwingen zunehmend auch viele Men...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 4.2 Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen

Rz. 24 Die Pflichtbeteiligung der Geschäftsanteile an Genossenschaften stellt bei denjenigen Mitgliedern grundsätzlich Betriebsvermögen dar, die im Rahmen ihres Gewerbebetriebs mit der Genossenschaft in regelmäßiger Geschäftsbeziehung stehen.[1] Freiwillige Anteile, die von dem Genossen über die Pflichtbeteiligung hinaus gezeichnet wurden, können nach einer Entscheidung des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Essen auf Rädern" als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. Die grundsätzliche Berücksichtigung derartiger mittelbarer Kosten einer Erkrankung würde zu einer nicht vertretbaren steuerlichen Berü...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 4.1 Genossenschaftsanteil im Privatvermögen

Rz. 23 Wenn das Geschäftsguthaben bei dem Mitglied Privatvermögen[1] darstellt, sind die Einkünfte (Dividenden) gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Gemäß § 20 Abs. 9 EStG wird pro Person ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (Ehegatten 2.000 EUR) gewährt. Die Steuerpflicht darüber hinausgehender Einkünfte aus Kapitalvermögen gelt...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.1 Steuerbilanz der Genossenschaft

Rz. 19 Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bildet eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellte Handelsbilanz den Ausgangspunkt für eine steuerliche Gewinnermittlung. Diese Maßgeblichkeit ist allerdings zum Teil eingeschränkt.[1] Ein handelsrechtliches Bilanzierungsgebot zieht eine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht in de...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.2 Körperschaftsteuerliche Besonderheiten

Rz. 20 Die Genossenschaft unterliegt wie Kapitalgesellschaften gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG der Körperschaftsteuer. Auf branchenspezifische Besonderheiten (§ 5 Nr. 10 KStG) [1] und § 5 Nr. 14 KStG [2] wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Durch das Institut der genossenschaftlichen Rückvergütung wird die Genossenschaft aufgrund ihrer rechtsformspezifischen Besonderheiten auch...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.1 Bewertungsobjekt: Transferpaket

Rz. 33 Rechtsfolge Transferpaketbewertung Gemäß § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des „Transferpaketes“ zu bestimmen, wenn für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichswerte festgestellt werden können. In diesem Fall ist für die Verrechnungspreisbestimmung ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.2 Funktion

Rz. 8 Kein allgemeingültiges steuerliches Begriffsverständnis Zwar findet der Funktionsbegriff in vielen Bereichen des Steuerrechts Verwendung.[1] Ein allgemein gültiges Begriffsverständnis fehlt gleichwohl. Vielmehr ist der Funktionsbegriff von jeweils unterschiedlichen Begriffsinhalten geprägt.[2] Mangels einer Legaldefinition boten bisher die Verlautbarungen der Finanzverwa...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

Leitsatz Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Auf die Frage, ob die Beschränkung auf im Inland...mehr

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Keine ermäßigte Besteuerung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Leitsatz Bei Corona - Finanzhilfen für Einschränkungen und Schließungen von Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen in einem Veranlagungszeitraum scheidet eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG für außerordentliche Einkünfte aus, da es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt. Sachverhalt Streitig war die vom Ste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.2 Betriebe gewerblicher Art, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 258 Eine wichtige klarstellende Erweiterung enthält Abs. 7 für Betriebe gewerblicher Art gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Betriebe gewerblicher Art sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die insbes. im Bereich der Versorgung (Bereitstellung von Energie, Gas, Wasser etc.) sowie in Form von Betrieben von Hafenanlagen anzutreffen si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.1 Zweck des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 145 Die umfangreichen Pflichten in Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto betreffen zwar die Kapitalgesellschaft, die Verwendung des positiven Bestands wirkt sich aber nur beim Anteilseigner aus. Verfahrenstechnisch ist das FA des Anteilseigners mithin auf die Übermittlung von Informationen zur Verwendung des steuerlichen Einlagekontos durch die Kapitalgesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.5 Ausstellung der Bescheinigung durch ein Kreditinstitut (Abs. 4)

Rz. 180 Bei Aktien besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Dividende abzutrennen und auf eine rechtlich selbstständige Urkunde zu übertragen (Dividendenschein oder Kupon). Der Dividendenschein kann unabhängig von der Aktie veräußert werden und berechtigt dann eine andere Person als den Anteilseigner zum Bezug der Dividende. In derartigen Fällen kann die AG den Empfänger de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.3 Zu niedrige Bescheinigung

Rz. 191 Wird eine "zu niedrige" Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bescheinigt,[1] hat der Anteilseigner zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Die Kapitalgesellschaft hat zudem zu hohe KapESt einbehalten. Gem. § 27 Abs. 5 S. 1 KStG bleibt die Verwendungsfestschreibung des steuerlichen Einlagekontos dennoch bestandskräftig bestehen. Eine Korrektur ist ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.2 Negatives Einlagekonto

Rz. 82 Erbringt die Körperschaft Leistungen, die sowohl den ausschüttbaren Gewinn als auch den positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos überschreiten, stellt sich die Frage, ob ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Möglich ist dies in sämtlichen Konstellationen, in denen ein Gewinn in der Handelsbilanz vor der Steuerbilanz realisiert und an die Anteilseigner aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.4 Form und Inhalt der Steuerbescheinigung

Rz. 174 Die Bescheinigung ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu befindet sich in § 33 Abs. 2 Nr. 1 KStG, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder u. a. die in § 27 KStG vorgeschriebene Bescheinigung bestimmen kann. Dies ist mit Schreiben v. 3.12.2014[1] geschehen, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.4 Rechtsfolgen und Fiktion (S. 9)

Rz. 303 Rechtsfolge des Abs. 8 ist, dass die bescheinigten Auskehrungen bei der Besteuerung des Anteilseigners als Einlagenrückgewähr behandelt, also in erster Linie von den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Beteiligung abgezogen werden. Wurden die Leistungen nicht als Einlagenrückgewähr festgestellt, weil kein Antrag gestellt wurde oder weil die Finanzbehörde die Fes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.1 Steuerliche Verwendungsreihenfolge

Rz. 40 Nach § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG besteht eine allgemeine Verwendungsreihenfolge. Diese bestimmt, dass Leistungen der Kapitalgesellschaft zunächst aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden. Ist kein ausschüttbarer Gewinn (mehr) vorhanden, wird insoweit das steuerliche Einlagekonto verwendet. Der Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto wird auf Ausnahmefälle be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.4 Steuererklärungspflicht

Rz. 141 Gem. § 27 Abs. 2 S. 4 KStG sind Kapitalgesellschaften zur Abgabe einer gesonderten Erklärung verpflichtet. Diese Steuererklärungspflicht ist zur Umsetzung der gesonderten Feststellung notwendig. Obgleich sich die Deklarationspflicht grds. nur auf die Erfassung der "üblichen" Zu- und Abgänge des § 27 KStG bezieht, wird die Vorschrift in § 28 Abs. 1 S. 4 KStG [1], in § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.2 Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto

Rz. 47 Die gezielte Einlagenrückgewähr war nach Ansicht der Finanzverwaltung in Sonderfällen zulässig, insbes. bei der Rückzahlung von Nachschusskapital bei der GmbH.[1] Nach alter Rechtslage war dies m. E. insbes. aufgrund der eindeutigen Zuordnungsmöglichkeit nach der Gliederungsrechnung des Eigenkapitals möglich, die in ihren Bestandteilen auch noch nach formeller Abschaf...mehr

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Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

Leitsatz 1. Der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in engem zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke fördert, ist für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages bei Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG

Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortages nach § 10d Abs. 4 EStG ist der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) nach dem Gesetzeswortlaut verlusterhöhend zu berücksichtigen, da § 10d Abs. 4 S. 2 EStG auf den "Gesamtbetrag der Einkünfte" und nicht auf die "Summe der Einkünfte" als Ausgangsgröße abstellt. Thür. FG v. 26.4.2022 – 4 K 510/20, EFG 2023, 395, Rev. eingel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Auswirkungen einer § 6b-Rücklage bei § 15a EStG

Wird eine bei einer früheren Gesellschaft gebildete Rücklage nach § 6b EStG auf das Kapitalkonto eines Kommanditisten verbucht, ist der entsprechende Betrag bei der Ermittlung des negativen Kapitalkontos nach § 15a EStG zu berücksichtigen. FG Nds. v. 19.7.2022 – 12 K 33/18, EFG 2023, 124, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 24/22mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 4. Kriterien für die Einkunftsart § 22 Nr. 3 EStG

Gesamtabwägung sämtlicher Indizien: Bei der Beurteilung der Steuerpflicht ist im Einzelfall eine Gesamtabwägung sämtlicher Indizien vorzunehmen. Dabei sprechen folgende Anhaltspunkte, die nicht kumuliert vorliegen müssen, für steuerpflichtige Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG [12]: Das erwerbswirtschaftliche Verhalten des Kandidaten ist auslösendes Moment für die Gewinnchance. Das...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 5. Kriterien gegen die Einkunftsart § 22 Nr. 3 EStG

Negativabgrenzung: Folgende Anhaltspunkte können gegen die Annahme von steuerpflichtigen Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG sprechen[13]: Das Preisgeld ist überwiegend vom Zufall oder dem Glück des Teilnehmers abhängig, ist also nicht Folge eines erwerbswirtschaftlichen Verhaltens des Steuerpflichtigen. Die Kandidaten wissen nicht, welche Aufgaben oder Fragen auf sie zukommen; ein...mehr