Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 450 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendbare Rechtsvorschriften

Rn. 890 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG verweist in seiner gegenwärtigen Fassung auf die Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung, für Substanzverringerung und über erhöhte Absetzungen, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften im Einzelnen zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften der §§ 7ff EStG auch bei den Überschusseinkünften grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschalierungswahlrecht

Rn. 49 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 2 EStG "kann der ArbG" pauschalieren, während in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG das Betriebsstätten-FA die Pauschalierung zulassen"kann". Liegen die Pauschalierungsvoraussetzungen vor, kann das FA eine Pauschalierung nach § 40 Abs 2 EStG nicht unterbinden. Abweichend zu § 40 Abs 1 EStG ist bei der Pauschalierung nach § 40 Abs 2 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Beitragsübernahme bei LSt-Pauschalierung

Rn. 43 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 1 Abs 1 SvEV sind Zuwendungen, die nach § 40 Abs 2 EStG oder in den in § 1 Abs 1 Nr 4 u 4a iVm S 3 u 4 SvEV genannten Höchstgrenzen nach § 40b EStG nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt zählen, beitragsfrei. Daneben sind sonstige Bezüge nach § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, die nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 882 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer der Regelung waren § 13 Abs 1 Nr 1b EStG 1920 (RGBl 1920, 359) und § 16 Abs 2 und 3 EStG 1925 (RGBl 1925, 189). Die heutige Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG findet sich – mit Ausnahme des erst 1989 eingefügten Hinweises auf erhöhte Absetzungen – wortgleich erstmals im EStG 1934 (RGBl I 1934, 1005), ergänzt um einen Klammerzusa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschnitts durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Abnutzbare WG

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abnutzbare WG gehören zwar auch in das PV des StPfl und ein aus ihnen erzielter Veräußerungsgewinn ist (mit Ausnahme von §§ 22 Nr 2 EStG iVm §§ 23, 17 EStG; s Rn 52) nicht der ESt unterworfen. § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG lässt aber ausdrücklich Abschreibungen auf die AK/HK als WK zu (zum Meinungsstreit, ob AK/HK ihrem Wesen nach selbst WK sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsentwicklung

Rn. 834 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die erstmalige Erwähnung der Arbeitsmittel erfolgte im EStG 1925. Allerdings galt die Vorläufervorschrift (§ 16 Abs 5 Nr 5 EStG 1925) ausschließlich für ArbN. Diese Beschränkung auf Arbeitsmittel der ArbN fiel mit dem EStG 1934 weg. Wie § 9 EStG insgesamt, so gilt die seither unter der Nr 6 des § 9 Abs 1 S 3 EStG befindliche Regelung für sä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückerhalt von WK

Rn. 49 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erhält der StPfl früher als WK abgezogene Beträge vom Empfänger der Leistung (oder einem Dritten iRd Rückgängigmachung eines Geschäfts) zurück, so sind diese im Zuflusszeitpunkt bei der Einkunftsart, bei der sie ursprünglich WK darstellten, zu erfassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rückfluss aus erwerbsbezogenen Gründen erfolgt (insow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. BeitrRLUmsG und ZollkodexAnpG

Rn. 994 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Diese – den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufende – Rspr belegte der Gesetzgeber mit einem Nichtanwendungsgesetz: Durch Art 2 Nr 4 BeitrRLUmsG v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) fügte der Gesetzgeber dem § 9 EStG einen zusätzlich Abs 6 an, der klarstellt, dass Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung keine WK sind, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht

Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung des § 40 EStG erfolgt entweder mit einem variablen (§ 40 Abs 1 EStG) oder einem festen Pauschsteuersatz (§ 40 Abs 2). In allen Fällen hat sie Abgeltungswirkung (§ 40 Abs 3 EStG). Rn. 17 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die einzelnen Pauschalierungsalternativen schließen sich gegenseitig nicht aus, nur auf die Zukunftssicherungsleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschluss des Kindergeldanspruchs

Rn. 150d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 1a S 1 EStG hat ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum – EWR – Anwendung findet (Island, Norwegen und Liechtenstein), der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, für die ersten 3 Monate ab Begründung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Regelung im Einzelnen

a) Ortsfeste betriebliche Einrichtung (§ 9 Abs 4 S 1 EStG) Rn. 592 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höhe der Abschreibungen

a) Regelmäßige AfA Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG findet ebenso wie die anderen Vorschriften des X. Abschnitts ab dem VZ 1996 Anwendung. § 62 Abs 2 EStG ist in der durch das ZuwanderungsG v 30.07.2004 (BGBl I 2004, 1950) geänderten Fassung ab dem VZ 2005 anzuwenden (§ 52 Abs 61a EStG aF); bis 2004 gilt § 62 Abs 2 S 1 EStG. § 62 Abs 2 idF des Art 2 Nr 2 des Gesetzes v 13.12.2006, BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 S 1 EStG regelt, welche Personen Anspruch auf das Kindergeld nach dem X. Abschnitt haben. Hinsichtlich der Kinder, für die ein Anspruch auf das steuerliche Kindergeld bestehen kann, verweist § 62 Abs 1 EStG auf § 63 EStG, der die berücksichtigungsfähigen Kinder benennt. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 S 2 EStG nennt als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002

Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A 20/36, RStBl 1937, 1089). Als Berufsfortbildungskosten erkannt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltungen

Rn. 49d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG auch Zuwendungen des ArbG an seine ArbN anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); s § 19 Rn 236–244 (Barein) und BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832. Soweit die Zuwendungen des ArbG de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus § 68 Abs 1 S 1 EStG ergibt sich die Verpflichtung, desjenigen, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den für die Leistungen erheblichen Verhältnissen oder bzgl solcher Verhältnisse, über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Aus § 68 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsbereich

Rn. 451 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG spricht von Aufwendungen des"ArbN". § 9 Abs 3 EStG stellt jedoch klar, dass die Vorschrift nicht nur bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern auch bei den übrigen Überschusseinkünften (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5–7 EStG) entsprechend zur Anwendung kommt (zB wenn ein StPfl seinen umfangreichen Grundbesitz vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erstattung durch den ArbG

Rn. 227 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattet der ArbG dem ArbN die Kosten des Umzugs ganz oder teilweise, so sind die entsprechenden Vergütungen steuerfrei, und zwar nach § 3 Nr 13 EStG, wenn die Vergütungen aus öffentlichen Kassen gezahlt werden oder nach § 3 Nr 16 EStG, wenn der ArbN in der Privatwirtschaft beschäftigt ist. Soweit die Umzugskosten erstattet werden, scheidet e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mehrere Tätigkeitsstätten

Rn. 612 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch nach neuem Reisekostenrecht kann der ArbN je Arbeitsverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs 4 S 5 EStG). Hat ein ArbN daher mehrere Arbeitsverhältnisse, sind auch mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich. Sind nach § 9 Abs 4 S 4 EStG die Voraussetzungen für mehrere Tätigkeitsstätten erfüllt (zB mehrere Filialen, v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mahlzeitengestellung bis VZ 2013 und Vereinfachung durch Reform ab VZ 2014

Rn. 950 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurden einem ArbN bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, blieb der WK-Abzug nach der bis 2013 geltenden Rechtslage in Höhe der Verpflegungspauschalen davon unberührt. Im Gegenzug musste jedoch der geldwerte Vorteil beim ArbN als Sachbezug versteuert werden. Diese Rechtslage wurde mit der Reform des st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrten von Soldaten

Rn. 52c Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 30 Abs 6 Soldatengesetz können Soldaten in Uniform kostenlos im Nah- und Fernverkehr (privat) Zug fahren. Diese kostenlose Fahrberechtigung führt zu einem stpfl geldwerten Vorteil. Mit einer Ergänzung des § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, wurde geregelt, dass der ArbG die Freifahrtberechtigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entfernungspauschale

Rn. 648 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale ist nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG anzusetzen, sondern auch, wenn ein ArbN zwar keine erste Tätigkeitsstätte hat, er aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums

Rn. 892 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Abschreibungszeitraum beginnt im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des WG iRd Überschusseinkunftsart (BFH v 16.01.1996, IX R 60/94, BFH/NV 1996, 600; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz I 80; Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9 EStG Rz 488; nach aA ab Anschaffung oder Herstellung: Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 537; Krüger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich

Rn. 661 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG spricht seinem Wortlaut nach von Aufwendungen, die einem "ArbN" entstehen. § 9 Abs 3 EStG stellt klar, dass dieser missverständlichen Formulierung zum Trotz das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung bei allen Überschusseinkünften (§ 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) zur Anwendung kommt. Allerdings dürfte die praktische Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auswärtige berufliche Tätigkeit oder fehlende erste Tätigkeitsstätte

Rn. 930 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein StPfl hat im Fall einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen Anspruch auf eine nach Abwesenheitszeiten gestaffelte Verpflegungspauschale (§ 9 Abs 4a S 2 EStG). Eine auswärtige berufliche Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn der ArbN – wie in § 9 Abs 4a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsbereich

Rn. 881 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG gilt der Gesetzessystematik nach für alle Überschusseinkunftsarten. Praktische Relevanz hat die Norm aber allein für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 2 Abs 1 Nr 4 EStG) und die Einkünfte aus VuV (§ 2 Abs 1 Nr 6 EStG), da Einkünfte aus KapVerm und sonstige Einkünfte im Regelfall nicht mit WG erzielt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Arbeitsmittel

Rn. 58 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG ausdrücklich als WK abzugsfähig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bemessungsgrundlage der Abschreibungen

a) Anschaffung oder Herstellung von WG Rn. 900 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die AK oder HK des jeweiligen WG. Der Begriff der AK und HK ist bei den Überschuss- und Gewinneinkünften gleich auszulegen (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830); er folgt der handelsrechtlichen Legaldefinition in § 255 Abs 1 HGB für die AK und in § 255 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 17 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 71 EStG ist gemäß Art 18 Abs 1 SozialMissbrG ab dem 18.07.2019 anzuwenden (BZSt v 15.08.2019, BStBl I 2019, 846 zu III).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rn. 780 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Notwendige Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG (dh dem Ort seines Lebensmittelpunkts) abwesend ist, sind dem Grunde nach WK. Mit dem JStG 1996 wurde erstmals der zeitliche Umfang sowie die Höhe des A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ob eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art 105 Abs 2 S 1 GG für die Einführung der Energiepreispauschale besteht, könnte zweifelhaft erscheinen (Bergan, DStR 2022, 1017, 1019). Nach Art 105 Abs 2 S 1 GG Alt 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen. Der Begriff "Aufwendungen" wird im Allgemeinen iSv Ausgaben verstanden (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 Rz 65 mwN). Sie liegen – im Umkehrschluss zur Legaldefinition der Einnahmen in § 8 Abs 1 EStG – vor bei Vermögensabflüssen in Geld oder Geldeswert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 452 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden erstmals mit dem EStG 1920 zum Abzug zugelassen, allerdings beschränkt auf die notwendigen Ausgaben, dh jene, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen. Seit dem EStG 1934 findet sich die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG. Mit Wirkung ab 01.01.1955 wurde das E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 44 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Muss der StPfl in einem früheren VZ erzielte bereits versteuerte Einnahmen aufgrund einer rechtlichen oder tatsächlichen Verpflichtung (nicht: bei Rückzahlung aus rein privaten Motiven) zurückzahlen, so ist der Rückzahlungsbetrag steuermindernd zu berücksichtigen. Über die rechtsdogmatische Einordnung der Rückzahlung bestehen unterschiedlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 920 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die jedem StPfl täglich entstehenden Aufwendungen für Verpflegung stellen steuerlich grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung dar. Als WK kommen nur die Mehraufwendungen für die Verpflegung in Betracht. Seit 1996 ist der WK-Abzug dieser Mehraufwendungen gesetzlich geregelt. Dabei bestimmte bereits § 9 Abs 5 EStG iVm § 4 Abs 5 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Systematische Einordnung

Rn. 832 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG ist daher nur ein Anwendungsfall des allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG und hat insoweit deklaratorische Bedeutung (Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 507; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG H 2; aA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inhalt, Zweck und Bedeutung

Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 EStG definiert in Abs 1 S 1 den nach § 2 Abs 2 Nr 2 EStG für die Ermittlung der Höhe der Einkünfte bei den Überschusseinkünften erforderlichen WK-Begriff und umschreibt den Zusammenhang zwischen WK und der jeweiligen Einkunftsart (§ 9 Abs 1 S 2 EStG; s Rn 65ff); in § 9 Abs 1 S 3 EStG führt er Bsp für WK an; und er übernimmt die für die Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nutzungsänderung des vorhandenen Objektes

Rn. 311 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum einen fallen hierunter Gestaltungen, bei denen ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Objekt im Rahmen einer anderen Einkunftsart eingesetzt wird, also eine "Nutzungsänderung des vorhandenen Objekts" eintritt. Dies liegt zB vor, wenn der StPfl ein Grundstück aus seinem BV entnimmt, um zukünftig Einkünfte aus VuV zu erzielen; die ursprüng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Dauerhaftigkeit

Rn. 601 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von einer dauerhaften Zuordnung (Prognose) ist ausweislich der in § 9 Abs 4 S 3 EStG aufgeführten Regelbeispiele insbesondere auszugehen, wenn der ArbN unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Fehlt eine solche dienst- oder arbeitsrecht...mehr