Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.1 Handelsrecht

Rz. 7 § 248 Abs. 2 HGB bestimmt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens." § 248 Abs. 2 HGB bestimmt also positiv,...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 1.2 Abgrenzung des (derivativen) Geschäftswertes von immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

Rz. 5 Dem Grunde und der Höhe nach wird der Geschäftswert durch immaterielle Faktoren, etwa den Ruf des Unternehmens, die Bezugs- und Absatzquoten, den Standort, die Organisation, das Know-how, die Belegschaftsqualität, bestimmt. Diese geschäftswertbildenden Faktoren verkörpern einen objektiven, losgelöst von der Person des Unternehmens bestehenden, wenn auch wenig greifbare...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.3 Eigenkapital im Überschuldungsstatus

Rz. 46 Liegt eine buchmäßige (bilanzmäßige) Überschuldung vor, so ist zu prüfen, ob die Überschuldung auch tatsächlich gegeben ist. Hierzu ist ausgehend von der Bilanz, also den Buchwerten, ein Status aufzustellen, in dem die Vermögenswerte zu Zeitwerten und die Schulden aufzunehmen sind. Hier liegt das Bewertungsproblem in dem von den Buchwerten abweichenden Ansatz der Verm...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4 Mezzanine-Kapital

Rz. 30 Mit Mezzanine [1]-Kapital wird eine im Grenzbereich zwischen der Eigen- und Fremdfinanzierung liegende Finanzierungsform angesprochen. Es gibt weder eine allgemein gültige Begriffsdefinition noch eine eindeutige[2] Zuordnung zum Eigenkapital oder Fremdkapital. Mezzanine-Kapital wird in der Regel zeitlich befristet überlassen, steht bei Insolvenzfällen im Rang hinter de...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3.1 Indirekte Methode

Rz. 29 Hier wird der Ertragswert durch die Kapitalisierung des geschätzten, nachhaltig erzielbaren Reinertrages ermittelt. Der nachhaltig erzielbare Reinertrag ist der Durchschnitt aus den Erträgen der letzten drei bis fünf Jahre, bereinigt um Sondereinflüsse und unter Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns. Der BFH sieht einen Kapitalisierungszinzfuß von 10 % für zutreff...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.3 Besonderheiten bei der GmbH

Rz. 18 Eine Besonderheit des GmbH-Rechts sind die Bestimmungen über die Nachschusspflicht (§§ 26–28 GmbHG). Die bilanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus § 42 Abs. 2 GmbHG. Der nachzuschießende Betrag ist zu aktivieren, wenn die Einforderung beschlossen ist, die Gesellschafter kein Abandonrecht haben und mit der Zahlung gerechnet werden kann. Der Betrag ist mit der Bezei...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.2 Einzelunternehmen

Rz. 21 Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Rz. 22 In der Praxis wird bei einem Einzelunternehmen in Anlehnung an steuerliche Pflichten – Darstellung der Einlagen und Entnahmen eines jeden Wirtschaftsjahres[1] – das Eigenk...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.2 Stille Gesellschaft

Rz. 32 Gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft finden sich in den §§ 230 ff. HGB; sie definieren aber nicht den Begriff "stille Gesellschaft". Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft,[1] nach außen hin tritt sie als Gesellschaftsform nicht in Erscheinung, für sie ist kein eigenständiger Jahresabschluss aufzustellen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.1 Handelsrecht

Rz. 25 Ein nicht die Buchwerte deckender Kaufpreis bedeutet eine Überbewertung der Aktiva mit der Folge, dass aufgrund des Anschaffungskostenprinzips der Differenzbetrag anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt werden muss (Abstockung); der Saldo der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden muss der Höhe des gezahlten Kaufpreises entsprechen. Die Abstockungsbeträg...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3.5.2 Firmenwertproblematik bei Abspaltung

Rz. 34 Um betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen durchführen zu können, ermöglicht das UmwStG u. a. eine steuerneutrale Abspaltung von Teilbetrieben. Voraussetzung für eine steuerneutrale Übertragung ist, dass steuerliche Teilbetriebe vorliegen, anderenfalls kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven hinsichtlich der übertragenen Wirtschaftsgüter und des anteilige...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3.5.1 Umsatzsteuer, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (Firmenwert, Kundenstamm)

Rz. 33 Nach Abschnitt 3.1. Abs. 4 Satz 2 UStAE ist die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter eine sonstige Leistung: Als sonstige Leistungen kommen insbesondere in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichenrechten und ähnlichen Rechten, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.2 Eigenkapital i. S. des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 38 Infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist die Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB auch für die Steuerbilanz anzuwenden. Entsprechend der handelsrechtlichen Aufteilung in gezeichnetes Kapital (Nennkapital) und übriges Eigenkapital sowie Gewinne, Gewinnrücklagen und Einlagen besteht das steuerliche Eigenkapital einer Körpersch...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 6 Kapitalbezogene Kennzahlen

Rz. 49 Die auf das Eigen- und Fremdkapital bezogenen Kennzahlen sind Standards für die Beurteilung der Kapitalstruktur und der Rentabilität eines Unternehmens. Aus der Vielzahl der möglichen Verhältniswerte werden im Folgenden die wichtigsten aufgeführt:mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 9 Nach IAS 38.48 darf ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert nicht aktiviert werden. Das gilt auch für selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Rechte und Werte (IAS 38.63).[1]mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 26 Nach IFRS 3.34–3.36 ist der Badwill unmittelbar ertragswirksam zu buchen, wenn die Gründe seines Entstehens nochmals überprüft sind, z. B. ob das Unternehmen aufgrund falscher Einschätzung des Verkäufers unter Wert verkauft wurde (sog. lucky buy) oder ob ein Bewertungsfehler, z. B. Fehleinschätzung bezüglich stiller Reserven, vorliegt.[1]mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / 2. Änderung nach § 175b AO

Beispiel Die private Krankenkasse des A übermittelt im Jahr 2020 Daten zu den von A gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen i.H.v. 5.000 EUR an das zuständige FA. Irrtümlich werden diese im Rahmen der Steuerfestsetzung des A nicht berücksichtigt. Abwandlung: Das FA berücksichtigt lediglich einen Betrag von 50 EUR aufgrund eines Eingabefehlers. Datenübermittlungspflicht Dritter...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 5 Angaben zum Eigenkapital im Anhang

Rz. 48 Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.1 Besonderheiten bei Aktiengesellschaften

Rz. 13 Eine AG hat für die Aufgliederung und den bilanziellen Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz die Vorschriften der §§ 266 Abs. 8 HGB, 268 Abs. 1 und 3 HGB, 272 HGB zu beachten; es gilt also das unter Rz. 15 dargestellte Schema. Hat die AG verschiedene Aktiengattungen oder Mehrstimmrechtsaktien ausgegeben oder besteht bedingtes Kapital, so ergeben sich aus § 152 Abs. ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO – keine grundsätzliche Bedeutung allein durch eine rückwirkende Änderung der Rechtslage

Nach Auffassung des BFH rechtfertigt eine rückwirkende Änderung einer streiterheblichen Rechtsnorm nach Ergehen der finanzgerichtlichen Entscheidung für sich gesehen keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Im Besprechungsfall stritten die Kläger, die zur Tonnagenbesteuerung optierten, nach verschiedenen zivilrechtlichen Ges...mehr

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Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderun...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / bb) Steuerrechtliche Rechtsprechung

Leichtfertige Steuerverkürzung durch Unterlassen: Die steuerrechtliche Rechtsprechung problematisiert die Frage nach dem Vorliegen von leichtfertiger Steuerverkürzung im Zusammenhang mit der Änderung von Steuerbescheiden, insb. gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. der nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO verlängerten Festsetzungsfrist. So hat der BFH in seinem Urteil vom 23.7.2013 (BFH v....mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.3 Behandlung nicht abziehbarer Vorsteuern

Rz. 71 Vorsteuern, die nicht abgezogen werden können, sind zwangsläufig nicht erfolgsneutral: Sie wirken sich in der GuV aus. Betreffen sie Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens, so gehören sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens erhöhen sie die AfA-Bemessungsgrundlage). Dieser Mechanismus greift auch dan...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.4 Besonderheiten der Besteuerung des Komplementärs

Rz. 32 Bei einer natürlichen Person als Komplementär werden einkommensteuerlich nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStGdie persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA wie Mitunternehmer behandelt. Sie sind aber nicht im Verhältnis zu der KGaA oder den Kommanditaktionären Mitunternehmer; insofern werden sie eben nur wie Mitunternehmer behandelt.[1] Gewinnanteile der Komplementäre gehö...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.1 Steuerbilanz der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 29 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, welche durch das BilMoG[1] deutlich zugenommen haben. Eine Bilanzierungsverpflichtung im Handelsrecht zieht regelmäßig einen ebensolchen Ausweis in der Steuerbilanz nach sich. Regelmäßig führt ein handelsrechtliches Aktivierungs...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns

Leitsatz 1. Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. 2. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassun...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist...mehr

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Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

Leitsatz 1. Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt. Unerheblich ist, wie die Gesellschaft die ursprüngliche Einlageleist...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes wie §§ 286 und 150-161 AktG. Das Recht der KGaA ist im Aktiengesetz 1...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.1 Trennung der Umsätze nach Steuersätzen, Bruttoaufzeichnung

Rz. 29 Die Aufzeichnung der vereinbarten Entgelte (Forderungen aus den erbrachten Leistungen abzgl. USt) ist nach Steuersätzen getrennt vorzunehmen.[1] Getrennt sind auch die steuerfreien Umsätze (z. B. aus Ausfuhren in Drittländer) und die innergemeinschaftlichen Leistungen aufzuzeichnen (jeweils Steuersatz "Null", Aufzeichnung jedoch getrennt voneinander). Bei diesen beste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.2 Abzugsteuern

Rz. 52 Bei Abzugsteuern steht der Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht dem Entrichtungspflichtigen, sondern dem Steuerschuldner zu, für dessen Rechnung die Steuer einbehalten und an das FA abgeführt wurde.[1] Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Entrichtungspflichtige aufgrund einer von ihm abgegebenen Steueranmeldung oder aufgrund eines als Folge der Nichtabgabe der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5 Erstattungsanspruch

Rz. 14 Erstattungsansprüche sind der (allgemeine) Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie die in den Einzelsteuergesetzen geregelten (besonderen) Erstattungsansprüche. Zu den besonderen Erstattungsansprüchen gehören z. B. die Ansprüche gemäß § 36 Abs. 4 S. 2 EStG für Abrechnungsüberschüsse zugunsten des Stpfl. aus der ESt-Veranlagung, § 44b Abs. 5 EStG für Kapitalertragst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Steuervergütungsanspruch

Rz. 11 Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch des Vergütungsgläubigers gegen den Vergütungsschuldner auf Zahlung einer Steuervergütung. Der Begriff der Steuervergütung ist gesetzlich nicht definiert. Nach seiner ursprünglichen Bedeutung bezeichnet er die Rückzahlung einer mit Rechtsgrund erhobenen Steuer an denjenigen, der die Steuer – ohne selbst Steuerschuldner zu sein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 58 Die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten (vgl. Rz. 46) gelten auch in Gesamtschuldverhältnissen. Erstattungsberechtigt ist daher der Gesamtschuldner, für dessen Rechnung die zu erstattende Zahlung nach dem für die Finanzbehörde erkennbaren Willen des Leistenden bewirkt wurde. Da regelmäßig jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schulde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner

Rz. 62 Die Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten in Gesamtschuldverhältnissen gelten auch für nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten bzw. ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner. Sie sind weder Gesamtgläubiger i. S. des § 428 BGB noch Mitgläubiger i. S. des § 432 BGB. Vielmehr steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.4 Abzweigung von Kindergeld

Rz. 83 Bei der Abzweigung von Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an einen Dritten (Abzweigungsempfänger) ist nur dieser nach § 37 Abs. 2 AO zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte. Mit der Entscheidung über die Abzweigung von Kindergeld stellt die Familienkasse fest, dass sich der Kindergeldberechtigte die abgezweigte Leistung als Erfüllun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1 Steueranspruch

Rz. 10 Steueranspruch ist der Anspruch des Steuergläubigers gegen den Steuerschuldner[1] auf Zahlung einer Steuer i. S. v. § 3 Abs. 1 AO. Zum Steueranspruch gehören auch die Ansprüche auf Vorauszahlungen.[2] Steuern sind auch die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK.[3] Allerdings ergeben sich für diese aus dem EU-Recht zum Teil besondere Regelungen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abtretung / 1 Abtretbare Ansprüche

Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind abtretbar, verpfändbar und pfändbar.[1] Bei öffentlich-rechtlichen Erstattungs- und Vergütungsansprüchen ist eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung nur nach den Regelungen des § 46 AO möglich. Künftige Erstattungs- und Vergütungsansprüche können abgetreten und verpfändet werden. Für ihre Wirksamkeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4 Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung

Rz. 13 Die Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO – abschließend[1] – aufgezählt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Verzögerungsgelder nach § 146 Abs. 2b AO, Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen nach den §§ 233 bis 237 AO sowie Zinsen nach den Steuergesetzen, auf die die §§ 238 und 239 AO anzuwenden sind, Säumnisz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Zahlung oder Rückzahlung

Rz. 23 Als Fälle, in denen eine Leistung ohne oder mit später wegfallendem rechtlichen Grund einen Erstattungsanspruch begründet, zählt das Gesetz die Zahlung oder Rückzahlung einer Steuer, einer Steuervergütung, eines Haftungsbetrags oder einer steuerlichen Nebenleistung auf. Zahlungen oder Rückzahlungen auf einen Erstattungsanspruch brauchten nicht eigens aufgeführt zu wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.3 Späterer Wegfall des rechtlichen Grunds (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 2 steht es dem anfänglichen Fehlen des rechtlichen Grunds gleich, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Maßgeblich für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "später" ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Rückzahlung. Nach der formellen Rechtsgrundtheorie fällt der rechtliche Grund weg, wenn der Steuerbescheid oder sonstige Verwaltungsakt i. S. v. § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.6 Erstattungspflicht des Abtretenden, Verpfänders oder Pfändungsschuldners nach § 37 Abs. 2 S. 3

Rz. 87 Soweit in den Fällen der Abtretung, Pfändung oder Verpfändung der Abtretungsempfänger, Pfändungs- oder Pfandgläubiger als Leistungsempfänger anzusehen sind (s. Rz. 78ff.), richtete sich der Rückforderungsanspruch vor Einfügung des § 37 Abs. 2 S. 3 AO ausschließlich gegen diese. Eine Inanspruchnahme des Abtretenden, Pfändungsschuldners oder Verpfänders war ausgeschloss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, auf die in allen Fällen zurückzugreifen ist, in denen das Gesetz Regelungen in Bezug auf derartige Ansprüche trifft (vgl. Rz. 1). Der in Abs. 2 geregelte allgemeine Erstattungsanspruch enthält eine umfassende Regelung für die Rückgängigmachung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen im Ra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 94 Der Erstattungsanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Erstattungspflicht knüpft[1], d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung bzw. Rückzahlung ohne rechtlichen Grund bewirkt worden ist oder zu dem der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt.[2] Maßgeblich für den Entstehungszeitpunkt des Erstattungsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8 Einwendungen

Rz. 103 Da die bereicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 812ff. BGB auf den Erstattungsanspruch keine Anwendung finden[1], kann sich der Rückforderungsschuldner nicht gem. § 818 Abs. 3 BGB auf den Wegfall der Bereicherung berufen.[2] Dies gilt auch im Kindergeldrecht.[3] Rz. 104 Vor allem im Zusammenhang mit der Rückforderung von Kindergeld hat sich aber immer wieder die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.2 Betroffene Ansprüche

Rz. 20 § 46 AO gilt nur für die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuergläubiger, nicht für Ansprüche des Steuergläubigers gegen den Stpfl.[1] Unter Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen und steuerlichen Nebenleistungen könnten zwar auch solche auf Rückgewähr der von dem Steuergläubiger auf solche Ansprüche geleisteten Erstattungen zu v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.4 Steuervorauszahlungen und Steuerabzug

Rz. 55 Die Leistung von Steuervorauszahlungen [1] bringt nur die Vorauszahlungsschuld, nicht aber die Steuerschuld zum Erlöschen.[2] Die Steuerschuld erlischt erst mit der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die Steuerschuld.[3] Entsprechendes gilt für die durch Steuerabzug erhobene ESt. Die Einbehaltung und Abführung der LSt und der Kapitalertragsteuer durch den zum Abzug Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.1 Abtretung

Rz. 8 Unter Abtretung versteht man die Übertragung einer Forderung auf einen anderen. Die Abtretung einer Forderung ist ausgeschlossen, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Diese Einschränkung ist für die Abtretung von Kindergeldansprüchen bedeutsam.[2] Nach § 398 S. 1 BGB setzt die Abtretung einen Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger voraus, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.3 Pfändung

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – zuständig ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Pfändbarkeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 8 Rechtswirkungen der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 75 Die Rechtswirkungen von Abtretung, Verpfändung und Pfändung betreffen allein das Erhebungsverfahren. Abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden können nur einzelne Zahlungsansprüche, nicht das Steuerschuldverhältnis als Ganzes. Die Rechtsstellung des Abtretenden, Verpfänders oder Pfändungsschuldners im Festsetzungsverfahren wird von diesen Vorgängen nicht berührt.[1]...mehr